4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

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    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 09.11.2008, 00:15

    4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken
    Da dieser Punkt unabhängig ist und keine vorhergehenden Disskusionen erfordert können wir das parallel diskutieren.

    Ich hab da erstmal keine Idee, also schießt ihr los :)

    Edit: Auf Anfrage wollte Kröt unbedingt das ich seine Ideen sortiere, weil er der Meinung war sie alle auf einmal abliefern zu müssen:
    Kröt hat folgendes geschrieben: 4.1 Ich denke nicht das man das Privatbanken nennen sollten Jeder spieler hat sein Guthaben an Geld und Rohstoffen und das wird Täglich errechent.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    freak-evolutzion - 09.11.2008, 01:50


    Also mMn sollte es da nicht zu viele Regeln geben. Wenn man sich darauf einigt, dass es keine realen Namen (EZB oder so) sein sollen reicht das.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 09.11.2008, 15:11


    Ich würde sagen wir übernehmen teile der Namensgebungsregeln für Mitglieder und fügen das mit den realen namen hinzu, es sei denn ein mitarbeiter einer echten bank gründet hier eine bank



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Mystfan - 20.11.2008, 17:42


    Ich würde sagen, es reichen die normalen Regeln beim bennen von Benutzernamen o.Ä. Also keine rassistischen, pornographischen oder sonstwas für namen, oder Namen, die Einen Titel beinhalten.
    Also nichts mit BedolfBitlers69 Nationalbank.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Toby001 - 20.11.2008, 17:45


    Denke ich auch, nur es sollte keine Aussagen enthalten sein, die verwirrend sein könnten oder welche eine Bank hochstufen wie z.B. AlfredsZentralbank oder DieBesteBankDerGalaxis.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Mystfan - 20.11.2008, 17:48


    Oder Auch OmasLieblingspartvielGeld
    Oder Ganarianische Galaxy Company
    Tante Bertruds Sparschwein ist auch doof.
    Also solche Namen sollten auch nicht gebilligt werden.
    Am besten, die Finanzminister kriegen die Liste der Banken, die gemacht werden sollen, und die dürfen sagen ob genehmigt oder nicht.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 20.11.2008, 17:50


    dafür sind die genehmigungen ja gut: ablehnung nicht ernstgenommener namensgebung



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    freak-evolutzion - 20.11.2008, 20:49


    Man darf doch mal ein bischen spaß haben :D
    Rezession-Bank
    Magische Geldvermehrungsmaschiene
    Die Zocker-Bank
    Park-Bank
    ...

    Solange niemand beleidigt wird und es keine Verbindung zur Realität gibt finde ich jeden Namen in Ordnung.
    Tante Bertruds Sparschwein ist auch ok



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 20.11.2008, 22:47


    für den unwahrscheinliche fall das ich durch ein paradoxon jetzt auf einmal finanzminister satt verteidigungsminister wäre würde ich die Magische Geldvermehrungsmaschiene nicht genehmigen, der rest ist zwar wirtschaftlicher selbstmord aber nichts was gegen die regeln wäre... und ich deshalb genehmigen würde^^



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    thunderstomp - 21.11.2008, 14:27


    Ceth hat folgendes geschrieben: es sei denn ein mitarbeiter einer echten bank gründet hier eine bank
    Müsste dann schon der Gründer sein^^

    Also ich finde die Namen sollten zumindest sachlich klingen, d.h. es sollte schon ein gewisser Sinn dabei sein.


    in spore hab ich unterhaltungsgebäude die heißen "WunderBar" und so^^



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    freak-evolutzion - 21.11.2008, 14:43


    Also fassen wir zusammen: Es gelten die Allgemeinen Regeln für die namensgebung. Zusätzlich braucht man die zustimmung des Finanzministers (der bei Ablehnung natürlich einen Grund angeben muss).

    Zitat: es sei denn ein mitarbeiter einer echten bank gründet hier eine bank
    Ich denke nichteinmal dann. Denn dann könnte jeder hier Werbung machen (so wie in second life).



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 21.11.2008, 14:46


    gut, dann nur der gründer :D

    Abstimmen?



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    freak-evolutzion - 21.11.2008, 14:50


    Abstimmen ist nicht nötig. Wir haben ja das veto-vote.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Mystfan - 21.11.2008, 15:03


    wat wollt ihr mit euren Sparkasse fitzen die hier ne Bank aufmachen? Erstmal muss das Haus stehen, dann dürfen Mieter einziehen!
    Also ganz Jutsche, die Wahrscheinlichkeit dass sich ein Sparkasse friitze hier einquartiert ist verschwindent gering. Als Werbun erstrecht, hier ist ja noch niemand ausser uns...



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 21.11.2008, 15:29


    Gut... wenn bis morgen nicht mindestens drei was dagegenhaben isses beschlossene sache

    d.h. wenn wir 2/3 mehrheit halten gilts



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    freak-evolutzion - 21.11.2008, 18:03


    @Ceth
    Ähm... eigentlich müsste das heißen: "wenn bis Morgen niemand was dagegen hat ist es beschlossene Sache"



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 21.11.2008, 18:39


    damit würdest du aber das mehrheitsrecht außer kraft setzen :D

    und jetzt sag bitte nicht das eine 2/3 mehrheit nicht ausreichen sollte um irgendetwas zu beschließen!^^
    In deutschland reicht sowas schon für eine änderung des GRUNDGESETZES!^^ da sag mir mal einer das das nicht gut wäre wenn es nur 2/3 wollen...

    Und bitte fang jetzt nicht schonwieder an am mehrheitsrecht zu zweifeln^^ es ist besser wenn die meisten zufrieden sind als wenn das niemand wäre... das solltest sogar du einsehen...

    Außerdem bin ich der meinung das das Vetorecht nur an personen mit erhöhter machtsellung vergeben sollte... da es hier atm niemanden mit erhöhter politischer macht gibt sollte das ganze zum 'nein sagen' degradiert werden, was weitaus weniger ist als ein allesstürzendes Veto...

    immerhin gibt es in Dt. auch ein Vetorecht... das haben allerdings meines erachtens nur 2 personen inne: die Kanzlerin und der Präsident; personen mit erhöhter machtstellung...

    das 'Vetorecht' in seiner ursprünglichen form an jeden zu verlteilen ist absolut kontraproduktiv, da wie schon oft gesagt es nicht sein sollte das ein einziger, der nicht mehr zu sagen hat als andere ALLES kippen kann.

    das nur nochmal als klarstellung meiner meinung :D



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    freak-evolutzion - 21.11.2008, 23:51


    Aber noch existiert das veto recht für alle. Das wurde hier auf seite keine ahung wo eingeführt.
    Wenn du das ändern willst kannst du ja einen Antrag stellen, aber nicht einfach ignorrieren. Dadurch, dass die Mitglieder des Obersten Rates gewählt werden wird das Vetorecht ja nur an "personen mit erhöter Machtstellung" gegeben. Außerdem wurde das Mehrheitswahlrecht für fälle mit mehreren Entscheidungsmöglichkeiten eingeführt.
    Und wenn es ein Veto gibt, dann gibt es auch einen Grund dafür den man beachten sollte.
    Und die BRD ist keine Musterdemokratie.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Mystfan - 22.11.2008, 00:39


    Nun, ich finde, wir sollten wie sonst abstimmen. Sei es noch so Zeitaufwendig.
    Achja herzlichen glückwunsch Freak^^



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 22.11.2008, 00:40


    gut... gewöhnliche abstimmung also...
    2 Tage; wie immer

    Abstimmung gestartet.



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    thunderstomp - 22.11.2008, 08:43


    Hää ich dachte wir haben schon auf Mehrheitswahlen einen Antrag gehabt??



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 22.11.2008, 10:46


    und genau deshalb verstehe ich nicht warum sich evo aufregt...

    hier geht alles mit rechten dingen zu!



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    freak-evolutzion - 22.11.2008, 13:40


    Mystfan hat folgendes geschrieben: Achja herzlichen glückwunsch Freak^^ Wo für? *verwirrt bin*

    Ja wir haben die Möglichkeit Einer Mehrheitswahl. Aber es ist nicht nötig dass wir immer Mehrheitswahl machen wenn sowieso alle der selben Meinung sind.
    Und ich rege micht nicht auf. Egal was ich schreibe ihr müsst euch immer vorstellen dass ich das mit ruhiger und gelassener Stimme sage. :)



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 22.11.2008, 14:44


    der glückwunsch war für den 200. Post den du gerade geschrieben hast^^

    den joke haben myst und ich geplant^^



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Anonymous - 22.11.2008, 17:01


    Jo klngt gut , aber das mit der Parkbank..... :D :D :D



    Re: 4.1. Namensgebungsregeln für Privatbanken

    Ceth - 22.11.2008, 18:01


    was hast du gegen eine P.A.R.K.-Bank?

    etwa noch nie was von der Post-Apokalyptischen Royal Kunden Bank gehört?

    hinterwäldler... :roll:

    edit: topic splitted because of offtopic

    Umfrage Abgeschlossen. Ergebnis:

    Allg. Namensregeln + Zustimmung des Finanzministers (bei Ablehnung mit Begründung)

    Einstimmig mit 6 Teilnehmern.

    ---------------------------------------------------
    PS.: Jetzt fangt endlich mal an die sache mit den Rohstoffen zu klären... das dauert schon viel zu lange



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