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Re: Frau Ute Kampen vor dem Untersuchungs-Ausschuß
willibald - 28.04.2006, 07:39Frau Ute Kampen vor dem Untersuchungs-Ausschuß
Der Auftritt der jungen freizeitig gekleideten Staatsanwältin Frau Ute Kampen vor dem Untersuchungs-Ausschuß signalisierte per Körper- und Verhaltens-Sprache ein großes Problem unserer Zeit:
- man hat studiert und ist allein durch die Teilnahme am Studium etwas besseres geworden
- jede Frage und jede Kritik ist eine Gotteslästerung
- ob im Studium gegammelt oder ernsthaft an Wissen und Können gearbeitet wurde, darf niemand fragen
- ob in der Person der Staatsanwältin Ute Kampen tatsächlich eine ausreichende charakterliche Eignung für eine derart verantwortliche Aufgabe vorliegt, darf auch niemand fragen
die Tätigkeit im Amt ist eben nur ein Job zur Versorgung - wer da auch noch peinlichste kleinkarierte Pflichterfüllung und Rücksicht auf die Betroffenen verlangt, ist altmodisch und verkennt die neuen Regeln der lockeren verantwortungslosen Spaß-Gesellschaft.
Was bedeutet da bei dieser Gottesähnlichkeit von Juristen schon das Leben eines durch ihr persönliches Fehlverhalten getöteten jungen arglosen Menschen ?
Knut W. Schlanert
Re: Frau Ute Kampen vor dem Untersuchungs-Ausschuß
willibald - 29.04.2006, 08:42http://35783.rapidforum.com/topic=100475398986
http://35783.rapidforum.com/topic=100475398986
Re: Frau Ute Kampen vor dem Untersuchungs-Ausschuß
willibald - 29.04.2006, 08:52Richterin: Mörder von Carolin war gefährlich
Als Zitat entnommen aus:
http://www.svz.de/newsmv/MVWirtschaft/26.04.06/3690420/3690420.html
Richterin: Mörder von Carolin war gefährlich
Problem war schon in der Haftzeit erkennbar
Schwerin (dpa) • Die Gefährlichkeit des Carolin-Mörders war doch erkennbar: Zu diesem Schluss kommt die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Ruth Rissing-van Saan. Experten hätten das nach der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit erkennen können, sagte sie gestern vor dem Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags zu möglichen Versäumnissen der Justiz. Der zuvor aus der Haft entlassene Täter hatte die 16-jährige Carolin im Juli 2005 vergewaltigt und getötet. In der Haftzeit seien 14 disziplinarrechtliche Verstöße registriert worden, so Rissing-van Saan. Einzeln genommen seien es fast Banalitäten gewesen. Zusammen ergäben sie aber ein höchst problematisches Persönlichkeitsbild des Mannes. Allerdings habe das Gutachten, das zur Prüfung einer vorzeitigen Haftentlassung angefertigt wurde, zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht ausgereicht.
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