KURZ/RITIRC (ÖVP)

E Euphorium Bruno Mayer
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    Re: KURZ/RITIRC (ÖVP)

    brunowanderer - 06.04.2013, 20:31

    KURZ/RITIRC (ÖVP)
    Politik/Inhalt EU FINANZ FISCHER JUSTIZ °ÖVP° ORF SPÖ Politik Zitate

    ZITATE-Online FINANZAMT - WORDPRESS KELAG
    ] - DIENER des STAATES
    - DRIVE - Heinrich Gross
    https://www.facebook.com/Bruno.Wanderer/media_set?set=a.1745008267445.2095619.1305918708&type=3
    http://de.wikipedia.org/wiki/Reichenthal http://reichenthal.spoe.at/8605.html http://www.oevp.at/ http://www.facebook.com/Volkspartei https://twitter.com/oevppk https://twitter.com/jungeoevp https://twitter.com/oevpwien_presse
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    Post.A Post.B

    ° 20151204 https://twitter.com/BrunoWanderer/status/672020095854649345(Hundsdofer, Kopf, Kurz: Dumm streiten diese Protagonisten herum)

    ° 20130411 info@mag.linz.at
    ("Schwarze ÖVP im Licht")--> https://picasaweb.google.com/110755859271321809326/AnusGlossar?noredirect=1#5867758754202291938
    ° 20121218
    Fekter
    S. g. Fr. FM Maria Fekter , danke für die Weiterleitung, warum deswegen eine Geschäftszeichen angelegt wurde und eine Rückmeldung per Briefpost erfolgte, hat den Anschein einer Unterbeschäftigung. Ihr Linzer Finanzchefhofrat ist sehr rücksichtsvoll, er zumindest gewartet bis die Dame Witwe wurde und erst dann hat er die zwei Wohnzimmerfenster zumauert. Es wurde aber nicht behauptet, dass ein Zusammenhang mit Ihrer ehrenwerter Person besteht. Auch der zu Ihrer Partei gehörende Salzburger Finanzchefhofrat Paulus ist auch ein sehr lobenswerter Beamter. Die Frage wer den Schaden zahlt den Ihre Finanzprokutatur durch Säumigkeit verursachte, die deren Präsident nicht beantwortete, gebe ich an Sie weiter. Sollten Sie nochmals eine Re veranlassen dann bitte per Mail. MfG und beste Feiertagswünsche Anlagendatei: Ihre Weiterleitungsbestätigung


    maria.fekter@bmf.gv.at Mit der Bitte um Weiterleitung an den Finanzamtleiter Linz Hr. Ritirc danke.
    Wie der Schuldirektor Jaksch als ÖVP Bürgermeister, der Linzer Finanzamtleiter Ritirc und der OÖ Baurechtler Petermandl die 78 jährige Witwe Frau Maria Weißenböck in Reichenthal hinters Licht führten!
    Ein Bürgermeister, ein Landesbeamter in der Causa Fensterzumauerung zum Vorteil eines Finanzamtchefs.
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    1. Wilfried Ritirc 07214 43 33. Marktplatz 14 4193 Reichenthal Finanzamtleiter Linz +43 732 6998 528200, maria.fekter@bmf.gv.at Pressesprecherin des BMF daniela.kinz@bmf.gv.at andreas.schieder@bmf.gv.at
    -- "Er habe es auf keinen Fall darauf angelegt, seiner Nachbarin die beiden Fenster zuzumauern." "... und man sagte mir, es wäre an der Grundgrenze nötig, eine Mauer zu machen, da das Nachbarhaus an der Grundgrenze steht und Fenster hat, darf man kein Carport errichten, ohne es mit einer Feuermauer abzusichern“, so der Bauherr Wilfried Ritirc. (ORF) Das Kuriose: Wilfried Ritirc bot an, auf den Ausbau des Garagenobergeschoßes zu verzichten, wenn Maria W. künftig nicht mehr mit den Medien spricht. Sept. 2007 – Nur wenige Monate nach dem Tod von Hr. Weißenböck hat Dr. Ritirc telefonisch die Witwe informiert, dass er ein einstöckiges Bauvorhaben eingereicht habe. (Othmar Weissenboeck Chronologie). ("Für den armen Finanz Hofrat war die Zumauerung der Wohnfenster seiner Nachbarswitwe eine Überlebensfrage und die Charakter Visitenkarte der Steuerpolitik.")
    2. Karl Ernst Jaksch Bürgermeister 4193 Reichenthal +437214 / 7007, +437214 / 7007 - 18"; bgm@reichenthal.at buchhaltung@reichenthal.at gemeinde@reichenthal.at urfahr@ooevp.at http://www.reichenthal.at
    -- "Jetzt aber wurden die Garagenpläne in ein Carport umgewandelt. Dafür brauche der Nachbar keine Baugenehmigung und damit, sagt Reichenthals Bürgermeister Karl Jaksch, seien der Gemeinde die Hände gebunden - sie habe den Bau erlauben müssen." (ORF)
    Nun hat R. ein neues Bauvorhaben geplant: ein Carport samt Feuermauer, die zwei Fenster – Küche und Wohnzimmer – von W. verdeckt. „Dieses Bauvorhaben ist nur anzeigepflichtig, weil es weniger als 35 Quadratmeter hat. Eine Bauverhandlung ist nicht notwendig, die Nachbarn haben keine Parteistellung“, erklärt Jaksch. (OÖNa)
    -- In Ihrer Stellungnahme, behaupten Sie alle Bauvorschriften wurden eingehalten, zum ORF sagten Sie es wurden keine Bauvorschriften benötigt. In den OÖNa erklärten Sie eine Bauverhandlung und Parteisteistellung war nicht notwendig. Dem Rechtsvertreter der Witwe verwehrten Sie die Planeinsicht. (OÖNa) Mit der Vorschreibung der Feuermauer haben Sie jedoch bewußt die Fensterzumauerung der Witwe hervor gerufen. Die Carport Feuermauer ist auch eine Stützmauer zur Befestigung des Carportdaches, sie übersteigt die Höhe von 1.5 m und fällt nicht mehr unter Bewilligungs- u. Anzeigenfreie Bauvorhaben.
    1012. S. g. Hr. Jaksch, zu Ihren Brief. Sie haben mit Ihrer Zumauerung Auflage der Wohnzimmerfenster alle baurechtlichen und bautechnischen Vorschriften eingehalten, Sie sind aber nicht einmal in der Lage eine einzige davon zu kongretisieren. Die Bauvorschriften unterliegen keinen Datenschutz. Ihr Schreiben entspricht weder einer Auskunft noch einem Bescheid über eine nicht erteilte Auskunft.
    S. g. Hr. Bürgermeister von Reichenthal Jaksch Karl Ernst, warum haben Sie als Baubehörde 1. Instanz die Zumauerung der Wohnzimmerfenster von der 78-jährigenn Witwe Frau Maria Weißenböck zum Vorteil des hohen Finanzbeamten Wilfried Ritirc, ohne Berücksichtigung der geltenden Bauvorschriften, bewilligt. MfG Betrifft: Auskunftsbegehren Datum: 11. September 2012
    3. Karlheinz Petermandl Baurechtsabteilung OÖ 0732 / 7720-12446 Fax: 0732 / 7720-212844 E-mail: baur.post@ooe.gv.at baur.ikd.post@ooe.gv.at
    -- Karlheinz Petermandl von der Baurechtsabteilung des Landes sagt, "die Gemeinde hätte einen Bebauungsplan erlassen können. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, die Wand vor den Fenstern zu verhindern". Das Bauvorhaben sei so bei der Gemeinde eingereicht und nach einer Prüfung zur Kenntnis genommen worden. Man habe zwar über die Gemeinde dem Bauwerber eine verträglichere Vorgangsweise vorgeschlagen, diese Vorschläge seien aber leider offenbar nicht aufgenommen worden, so Petermandl (ORF) Ritirc sagt "Er habe von einem Herrn Mag. Petermandl die Mitteilung bekommen, dass laut OÖ. Bautechnikverordnung eine Feuermauer zu errichten sei".
    3) Keine besonderen brandschutztechnischen Anforderungen gelten für 2. an mindestens zwei Seiten offene Schutzdächer von Abstellplätzen jeweils mit einer Nutzfläche bis zu 50 m2. Beträgt der Abstand solcher Bauten zur Nachbargrundgrenze weniger als 1 m, ist bei Bauten nach Z. 1 jedenfalls, bei Bauten nach Z. 2 jedoch nur, wenn auf Grund faktischer Gegebenheiten eine Brandübertragung auf Nachbargebäude zu
    erwarten ist, eine Feuermauer im Sinn des § 12 Abs. 1 und 2 OÖ. Bautechnikgesetz zu errichten. Die faktische Gegebenheit wäre Brandschutzglas gewesen, die Feuermauer jedoch der erforderliche primäre Träger für das Carportdach.
    Danke für die (stillschweigende) Verifizierung bzw. Berichtigung bis 2012-10-26 der Auskunftseingabe bzw. Publikationsinfo.
    Art. 20 Abs 4 B-VG (§ 4 Abs 3) Demnach kann jedermann Auskunftsbegehren anbringen, die längstens nach acht Wochen zu beantworten sind. Erteilt die Behörde die Auskunft nicht, so ist auf Antrag ein Bescheid darüber zu erlassen.

    http://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/Bau_bauordnung.pdf
    -- Werter Herr Ritirc, Sie hatten es auf keinen Fall darauf angelegt, Ihrer Nachbarin die beiden Fenster zuzumauern, sie waren ja nur der Gemeinde Befehlsempfänger.
    -- Werter Hr. Jaksch, Sie sind das beste Synomym für die Verhüllungs und Verödungspartei ÖVP.
    -- Werter Hr. Petermandl; Eine verträglichere Vorgangsweise vorgeschlagen? Eine verträglicheres Fensterzumauern etwa? Kann ein Amtschimmel den noch unverträglicher wiehern?
    -- Bei dieser Ansammlung von Unwahrheiten ist die Suche nach Wahrheiten vergebens.
    --Wer ist der herzlose Mann, der Oma Maria einfach das Tageslicht wegnimmt - und das sogar mit Genehmigung der Gemeinde (1500 Einwohner)? Er heißt Wilfried R. und ist der Chef des Linzer Finanzamtes. Gut möglich also, dass er schon von Amts wegen Mitleid nur aus dem Wörterbuch kennt. (heute.at)
    -- Bauvorhaben „Überdachter Abstellplatz“ Die Genehmigung dieses Bauvorhabens von Dr. Wilfried Ritirc´ gab es von der Gemeinde nur, weil alles rechtlich abgesichert wurde und daher diese Entscheidung getroffen werden musste. Die Staatsanwaltschaft hat daher auch eine gegen mich eingebrachte Vorgangsweise nicht entschieden, sondern nach einem mit mir geführten Gespräch eines Kriminalbeamten und dessen Protokoll das Verfahren
    beendet. Trotzdem wurde wieder eine Amtsbeschwerde eingebracht, die ebenfalls keine Entscheidung gegen mich, sondern wieder eine Bestätigung einer rechtlich gültigen Genehmigung des Bauvorhabens verursacht hat. Gegen einen von mir auf Grund von Rechtsauskünften erstellten Bescheid, der im Februar 2012 übermittelt wurde, brachte man eine Berufung ein. Der Gemeinderat entschied aber am 29. März 2012 auch wieder so, dass man dieser Berufung auf Grund der von fachlich sehr objektiven Baurechtlern erstellten Informationen nicht zustimmte. Das Ansuchen von Herrn Dr. Wilfried Ritirc´ vom 28. Oktober 2009, den „Zubau am bestehenden Gebäude“ durchführen zu können, wurde einen Bescheid von mir als Baubehörde Instanz 1 nicht genehmigt. Daraufhin wurde ebenfalls eine Berufung eingebracht, die der Gemeinderat zur Kenntnis nehmen und darüber entscheiden musste. Bei der Sitzung am 29. März 2012 wurde als Baubehörde Instanz II vom Gemeinderat beschlossen, dieses Bauvorhaben weiterhin nicht zu genehmigen. http://reichenthal.riskommunal.net/gemeindeamt/download/223334047_1.pdf
    ° 0908.
    ÖVP Österreichische Verhüllungs Partei, unabhänge Gerichte Frau Karl ?
    -- "In diesen Fall Schandgerichte zum Vorteil von einem Fananzamtchef. Im Namen des Gesetzes, Sittenstrolche auf freien Fuß aber Einmauerung einer Pensionistin. ."
    FISCHERFORUM
    78-Jährige bleibt „zugemauert“
    -- Eine Mühlviertlerin hatte ihren Nachbarn geklagt. Er hätte ihr das „Recht auf Licht und Luft“ genommen. Sie verlor den Prozess.
    -- Maria Weißenböck hat ihren Nachbarn mit mehreren Klagen eingedeckt. Gebracht hat das bisher nichts.
    -- Der nicht enden wollende Streit um einen Garagenbau in der kleinen Mühlviertler Gemeinde Reichenthal scheint in die Zielgerade einzubiegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz versetzte nun Maria Weißenböck – einer 78-jährigen Witwe – mit einem rechtskräftigen Urteil einen schweren Schlag.
    -- Die Pensionistin hatte ihren Nachbarn Wilfried R. unter anderem geklagt, weil er ihr das „Recht auf Licht und Luft" (§ 364 ABGB) weggenommen hätte (der KURIER berichtete). R., ein hochrangiger Beamter, ließ im Vorjahr ein massives Carport hochziehen – direkt neben seinem Haus, das wiederum an jenes von Weißenböck grenzt. Dabei wurden zwei Fenster der alleinstehenden Frau im ersten Stock zugemauert.
    -- Bereits das Landesgericht Linz hatte R. am 3. Juli 2012 Recht gegeben, jetzt wies die nächsthöhere Instanz Weißenböcks Berufung ab. „Das ist für mich völlig unbegreiflich“, sagt Walter Dobler, der Rechtsbeistand der alten Frau.
    Nichts Unrechtes
    -- Anlass für den Streit war die von Wilfried R. errichtete Garage.
    -- R. ist hingegen erleichtert. „Es ist bestätigt, dass ich nichts Unrechtes getan habe. Die gegnerischen Anträge wurden regelrecht abgeschmettert." Weißenböcks rechtliches Vorgehen gegen ihren Nachbarn war nicht nur in dieser Sache erfolglos.
    -- So hat zum Beispiel das Bezirksgericht Bad Leonfelden eine Besitzstörungsklage gegen die Firma Wimberger (sie baute die Garage) abgewiesen. Auch eine Anzeige gegen R. wegen Sachbeschädigung wurde von der Staatsanwaltschaft Linz eingestellt. „Danach hat ein dreiköpfiger Richtersenat Weißenböcks Fortführungsantrag abgewiesen", berichtet der Beamte.
    -- Gerichtlich noch nicht entschieden ist der Vorwurf der Witwe an ihren Nachbarn, dass Wasser ins Haus eindringe – dort, wo die Garage errichtet wurde. „Es hat sich auch Schimmel gebildet, nicht zu wenig", sagt Dobler, der in Sachen „Recht auf Licht und Luft" überlegt, zum Obersten Gerichtshof zu gehen. „Frau Weißenböcks Gesundheit ist wegen der Feuchtigkeit und dem Schimmelbefall angegriffen. Wir werden nicht aufgeben." R. dazu: „Ich vertraue in unseren Rechtsstaat." http://kurier.at/nachrichten/oberoesterreich/4511107-78-jaehrige-bleibt-zugemauert.php
    ° 07.
    Oberlandesgericht: Umstrittener Carport in Reichenthal darf bleiben
    -- REICHENTHAL. Rechtlich ist mit dem Carport, der die Fenster des Nachbarhauses verstellt, alles in Ordnung.
    -- Das Oberlandesgericht Linz zog vorerst einen Schlusststrich unter den schwelenden Streit zweier Nachbarn in Reichenthal. OÖ Nachrichten-Lesern ist die Debatte nur zu gut bekannt. Wilfried Ritirc baut einen Carport direkt an die Grundgrenze. Dort steht bereits das Haus der Familie Weißenböck. Zwei Fenster werden zugemauert. Man klagt, geht an die Öffentlichkeit und klagt wieder. Im jüngsten Rechtsstreit versuchte die Familie Weißenböck ihr Recht auf „Licht und Luft“ durchzusetzen. Dieses hätten sie sich nach eigenem Dafürhalten längst ersessen. Wilfried Ritirc sah das naturgemäß anders: „Das Haus meines Nachbarn steht schon seit jeher an der Grundgrenze. Warum soll er dieses Recht haben und ich nicht. Dass ein Haus im verbauten Gebiet nicht an allen vier Seiten Fenster hat, ist durchaus normal. Außerdem waren die zugemauerten Fenster nicht die einzigen, durch die Licht in den Raum drang“, sagt Ritirc auf OÖNa Anfrage. Weil das Gericht das Recht auf Licht und Luft in einem Urteil vom Juli dieses Jahres nicht anerkannte, reagierte Weißenböck mit einer Berufung. Erst vor wenigen Tagen wurde auch diese abgewendet. Somit ist grundsätzlich dieser Punkt rechtsgültig entschieden.
    -- Langer Streit um zugemauerte Fenster und jede Menge Mauern
    Baubehörde
    -- Laut Baubehörde gibt es keine Einwände gegen den Carport von Wilfried Ritirc. Er baute damit direkt an die Grundgrenze. Auch das Nachbarhaus steht direkt an der Grundgrenze.
    Abdichtung
    -- Seit der Carport steht, klagt die Familie Weißenböck, dass Wasser zwischen den Gebäuden Schimmelflecken im Haus nach sich ziehen würden. Wilfried Ritirc bot vor dem Richter an, den Spalt abzudichten. Dazu müsste er ein Blech an Weißenböcks Hausmauer befestigen. Dieser verwehrt allerdings seine Zustimmung. Wilfried Ritirc dichtete den Spalt zwischen den Gebäuden provisorisch mit einer Folie ab.
    Kein Ende in Sicht
    -- Die Fronten sind verhärtet und Ritirc plant auf den Carport noch ein Geschoß draufzusetzen. Damit wären auch die Fenster im Obergeschoß des Weißenböck-Hauses zu. In einem OÖNa-Gespräch im Oktober des Vorjahres kündigte Weißenböck an, seinerseits eine Mauer zu errichten, die Ritirc die Sonne im Garten nehmen soll.
    Kommentar
    Gratulation wieder einmal · von Sagmal (3) · 10.09.2012 10:41 Uhr
    an Österreichs Rechtswesen, das Freunderl- und Angstwirtschaft den Boden düngt!
    "Schimmelflecken" ist - mit Verlaub - mehr als untertrieben. Ich möchte jeden herzlichst in Frau Weißenböcks Räumlichkeiten einladen, um auch einmal in den Genuss von sporenbedingten Hustenanfällen zu kommen, sobald man Küche oder Wohnzimmer betritt. Abdichten, Herr Ritirc? Na bravo, und Entlüften der komplett durchnässten und verrotteten Holzplatten und Mauern durch ein Fenster direkt ins (ohnehin schon kaum mehr belüftbare) Ess- und Wohnzimmer? Na Mahlzeit!
    ° 0725.
    Schon seit Jahren tobt in Reichenthal in Oberösterreich ein grotesker Streit, weil einer 77- jährigen Witwe vom Nachbarn im Zuge eines Garagenbaus "Licht und Luft genommen wurden". Jetzt ist ein erstinstanzliches Urteil gefallen: Die zwei Fenster der Frau bleiben zugemauert – denn jeder darf auf seinem Grundstück machen, was er will.Die Vorgeschichte: Der Nachbar wollte in seiner Zufahrt ein Carport errichten, das wurde von der Gemeinde untersagt. Deshalb baute er eine Garage, musste eine Feuermauer aufstellen – und diese machte zwei Fenster der 77- Jährigen dicht. Eine Klagsflut begann, die Fronten verhärteten immer mehr.
    -- Sträucher müssten weg, aber Mauer darf bleiben
    Jetzt erging in erster Instanz ein Urteil: Die Klage der Frau wurde abgewiesen, die Fenster bleiben zugemauert. Ihr Anwalt Alfred Poferl aus Linz fasst zusammen: "Der Grundstücksbesitzer darf auf seinem Eigentum machen, was er will. Und die Grundgrenze geht leider bis zur Außenmauer. Auch unsere Einwände, dass auf Nachbarn Rücksicht genommen werden sollte, haben nichts gebracht." Kurios: "Wenn Sträucher vor dem Fenster Licht und Luft wegnehmen, muss man sie entfernen, eine Mauer nicht", so der Jurist.
    -- "Das Urteil ist nicht nur für Laien völlig unverständlich, sondern auch für mich als Jurist nicht nachvollziehbar", so Poferl weiter. Er wird auf jeden Fall nicht aufgeben, sondern gegen das Urteil berufen und weitere Strategien überlegen. Ob die entnervte Witwe überlegt, einfach wegzuziehen? Poferl: "Verdenken könnte ich es ihr nicht." http://www.krone.at/Oesterreich/Nachbar_mauerte_Fenster_von_Witwe_zu_und_bekam_Recht-Licht_genommen-Story-328875
    ° 20111207
    Carport-Streit: Seniorin fühlt sich zugemauert
    -- "Wie schaut's mit einem Vergleich aus? Es ist nicht in meinem Sinn, dass sich die Sache über fünf, sechs Jahre dahinzieht", versuchte Richterin Karin Gusenleitner-Helm gleich zu Beginn der Verhandlung zu vermitteln. Die Sache? Das ist jener kuriose Streit um ein Carport, das Wilfried R., ein hochrangiger Finanzbeamter, in der kleinen Gemeinde Reichen-thal im Mühlviertel errichten ließ (der KURIER berichtete). Seine Nachbarin Maria Weißenböck, eine 77-jährige Witwe, fühlt sich seitdem zugemauert. Sie müsse nun im Wohnzimmer und in der Küche ohne Fenster auskommen. Deshalb klagte sie R. Weil ihr das "Recht auf Licht und Luft" weggenommen worden sei. Gestern, Dienstag, war im Landesgericht Linz der erste Termin in diesem Verfahren. Eine halbe Stunde wurde über die weitere Vorgehensweise diskutiert, das war's. Zu dem von der Richterin angestrebten Kompromiss kam es nicht. R.s Anwalt Josef Schartmüller ließ allerdings mit einer Aussage aufhorchen: "Mein Mandant kann sich vorstellen, das obere Stockwerk nicht wie ursprünglich geplant weiter auszubauen." Weißenböcks Rechtsbeistand Walter Dobler: "Wenn der Vorschlag ernst gemeint sein sollte, kann man darüber reden."
    ° 1006
    Reichenthaler wehrt sich jetzt mit Klage gegen zugemauerte Fenster
    Othmar Weissenboeck 10.10.2011 22:22 Uhr Chronologie einer Bauwahrheit:
    -- Herbst 2005 – Unser Nachbar wollte ein Tor zur Straße errichten, Frau des Hofrats fragte unseren Vater über den Gartenzaun hinweg, ob an unsere Hausmauer angeschlagen werden dürfte. Der verwies sie an den Hausbesitzer, mit dem aber nie Kontakt aufgenommen wurde. Von einem Carport war nie die Rede. Angeblich hätte Dr. Ritirc in Richtung unseres 2007 verstorbenen Vaters eine Andeutung gemacht und ein Gefühl??? hätte ihm gezeigt, dass unser Vater nicht gerade begeistert war. (Gespräch letzte Woche)
    -- 2006 – Der Bürgermeister informiert Ende Juli unsere Eltern, dass die Gemeinde das von Sunnyside erwähnte Carport abgelehnt hätte. Wer hatte vorher mit uns gesprochen?
    -- Sept. 2007 – Wenige Monate nach dem Tod unseres Vaters hat Dr. Ritirc telefonisch unsere Mutter informiert, dass er ein einstöckiges Bauvorhaben eingereicht habe.
    Hier scheint jemand in seiner eigenen Welt und der mit ihr verbundenen Wahrheit zu leben. http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/art69,729699,E
    ° 05.
    Nächste Runde im Nachbarschaftsstreit
    -- Im Nachbarschaftsstreit um ein Carport in Reichenthal (Bezirk Urfahr-Umgebung) sagt der Bauherr nun, dass es ihm nie darum gegangen sei, die Fenster seiner Nachbarin zuzumauern. Er habe den Bau eines offenen Unterstandes mit durchsichtigem Dach eingereicht.
    -- Er habe von Anfang an eine andere Lösung angestrebt, so Wilfried Ritirc, dessen gemauerter Carport seit vergangener Woche in Reichenthal die Wogen hochgehen lässt. Ihm sei es nur um ein schützendes Dach für sein Auto gegangen.
    -- „Vor ca. fünf Jahren habe ich ein Bauansuchen eingereicht, das ein Carport mit sehr leichten Stützen und einer durchsichtigen Überdachung vorsah. Dieses Ansuchen wurde nicht bewilligt und man sagte mir, es wäre an der Grundgrenze nötig, eine Mauer zu machen, da das Nachbarhaus an der Grundgrenze steht und Fenster hat, darf man kein Carport errichten, ohne es mit einer Feuermauer abzusichern“, so der Bauerherr Wilfried Ritirc.
    „Es gab keinen Kompromissvorschlag“
    -- Er selbst habe dann schriftlich bei der Gemeinde angefragt, ob es nicht eine andere Möglichkeit gebe. Die Antwort, die er dann vom Land bekommen habe, sei aber negativ gewesen. Er habe von einem Herrn Mag. Petermandl die Mitteilung bekommen, dass laut OÖ. Bautechnikverordnung eine Feuermauer zu errichten sei. Niemand habe sich bei ihm gemeldet, um eine bessere Lösung vorzuschlagen, so Ritirc. Den erwähnten Kompromissvorschlag kenne er nicht.
    -- Er habe es auf keinen Fall darauf angelegt, seiner Nachbarin die beiden Fenster zuzumauern. Diese seien übrigens bei weitem nicht die einzigen Lichtquellen, so Ritirc. Seine Nachbarin sitze keineswegs im Dunkeln. Er vermutet vielmehr, dass die Nachbarn um den Verkaufswert des Hauses fürchten. Es sei das letzte im Ort gewesen, das auf allen Seiten freistehend war.
    -- Nachbarn wollen angeblich auch Mauer errichten
    -- Von der Gemeinde habe er die Information bekommen, dass sich nun auch die Nachbarin und ihr Sohn um eine Baubewilligung für eine hohe Mauer an der Grundgrenze bemühen. „Es wird kolportiert, dass der Vertreter gesagt haben soll, wenn ich ein Carport errichte, dann werden sie mir die Sonne nehmen.“
    -- Einer Klage gegen seine Mauer sieht Ritirc gelassen entgegen. Allerdings sei er im Interesse der Nachbarn bereit, sein Bauvorhaben abzuändern und die beiden Fenster seiner Nachbarin nicht zuzumauern - vorausgesetzt, die Baubehörde bewilligt diese Änderung schriftlich. http://ooe.orf.at/news/stories/2504282/
    ° 0930.
    Nachbarschaftsstreit: Küchenfenster zugemauert
    -- In die nächste Runde geht ein seit Jahren schwelender Rechtsstreit in Reichenthal (Bezirk Urfahr-Umgebung). Weil er ein Carport bauen will, zieht ein Nachbar direkt vor den Küchen- und Wohnzimmerfenstern einer älteren Frau eine Mauer hoch.
    -- Der Nachbar der Pensionistin errichtet ein Carport genau an seiner Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus, ein hunderte Jahre alter Bau, steht mit seiner Außenmauer genau an der Grenze.
    -- Bisher wehrte man sich erfolgreich gegen das Vorhaben des Nachbarn, eine Garage zu errichten. Jetzt aber wurden die Garagenpläne in ein Carport umgewandelt. Dafür brauche der Nachbar keine Baugenehmigung und damit, sagt Reichenthals Bürgermeister Karl Jaksch, seien der Gemeinde die Hände gebunden - sie habe den Bau erlauben müssen. Seit einigen Tagen zieht der Bauherr des Carports, ein Jurist aus dem Finanzamt, in der Durchfahrt zwischen den beiden Häusern eine Wand in die Höhe und mauert damit zwei Fenster des Nachbarhauses zu.
    -- Fenster von Küche und Wohnzimmer zugemauert
    -- Im Haus mit den zugemauerten Fenstern wohnt eine ältere Frau. Die Wand steht ausgerechnet vor den Fenstern der Küche und des Wohnzimmers, jener Räume also, in denen sich die Frau am häufigsten aufhält.
    -- Karlheinz Petermandl von der Baurechtsabteilung des Landes sagt, grundsätzlich sei der Bauwerber, also der die Mauern hochziehende Jurist, im Recht. Das Bauvorhaben sei so bei der Gemeinde eingereicht und nach einer Prüfung zur Kenntnis genommen worden. Man habe zwar über die Gemeinde dem Bauwerber eine verträglichere Vorgangsweise vorgeschlagen, diese Vorschläge seien aber leider offenbar nicht aufgenommen worden, so Petermandl.
    Laut Petermandl hätte die Gemeinde einen Bebauungsplan erlassen können. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, die Wand vor den Fenstern zu verhindern. Jetzt bleibe der Frau nur noch eine zivilrechtliche Klage, um das Recht auf Licht und Aussicht zu erwirken, sagte Petermandl im Interview mit dem ORF Oberösterreich. http://ooe.orf.at/news/stories/2503613/
    ° 20100504
    Neue Garage soll nur noch zwei, statt fünf Fenster verdecken
    -- REICHENTHAL. Seit zwei Jahren schwelt in Reichenthal der Streit um eine geplante Garage. Diese würde fünf Fenster der Nachbarin verdecken. Nun ist ein Carport geplant, das zwei Fenster verdeckt. Auch das will die Nachbarin nicht hinnehmen.
    -- Im historischen Marktkern von Reichenthal sind die Häuser relativ dicht aneinandergebaut. Vor zweieinhalb Jahren stellte Herr R. den Antrag, zwischen seinem und dem Haus der Nachbarin W. eine Garage samt Aufstockung zu bauen – die OÖNa berichteten. Dies hätte bedeutet, dass fünf Fenster von Frau W. verbaut würden. Eine angesetzte Bauverhandlung musste abgebrochen werden, ein Kompromiss schien aussichtslos.
    „Durfte Pläne nicht sehen“
    -- „Egal, welche Entscheidung ich getroffen hätte, sie hätte eine Klage zur Folge gehabt“, sagt Bürgermeister Karl Jaksch. Nun hat R. ein neues Bauvorhaben geplant: ein Carport samt Feuermauer, die zwei Fenster – Küche und Wohnzimmer – von W. verdeckt. „Dieses Bauvorhaben ist nur anzeigepflichtig, weil es weniger als 35 Quadratmeter hat. Eine Bauverhandlung ist nicht notwendig, die Nachbarn haben keine Parteistellung“, erklärt Jaksch. Walter Dobler, der Rechtsvertreter von Familie W., kann dies nicht verstehen: „Als ich leider erst am letzten Tag der Einspruchsfrist von diesem Bauvorhaben erfuhr, bin ich nach Reichenthal gefahren und wollte die Pläne sehen. Doch das wurde mir nicht gestattet. Es geht meinen Mandanten offensichtlich nichts an, was der Bauwerber zwei Zentimeter vor seinem Fenster baut.“ Dobler befürchtet außerdem, R. würde erst das Carport bauen und dann aufstocken. „Das ist nicht geplant“, versichert Jaksch.
    -- Dobler bereitet nun eine zivilrechtliche Klage, eine Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat und eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft vor. „Das überrascht mich nicht. Beide Seiten haben bereits angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen“, sagt Jaksch. Deshalb wolle auch R. nicht gleich zu bauen beginnen: „Wer weiß, ob das Carport dann nicht wieder abgerissen werden muss.“ http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/art69,384735
    http://reichenthal.spoe.at/8605.html



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