Visum et Repertium

Life or die.....
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    Re: Visum et Repertium

    Sir Valnar - 08.04.2004, 20:16

    Visum et Repertium
    Über die so genannten Vampirs, oder Blut-Aussauger,
    so zu Medvegiea in Servien, an der Türkischen Granitz,
    den 7. Januarii 1732 geschehen.
    Nürnberg 1732

    Nachdeme das Anzeigen geschehen, dass in dem Dorff Medvegia die so genannten Vampirs, einigen Personen, durch Aussaugen des Bluts umgebracht haben sollen:
    Als bin ich auf hohe Verordnung eines allhiesigen Hochlöblichen Ober-Commando, um die Sache vollständig zu untersuchen, nebst dazu commandirten Herrn Officiern und 2 Unter-Feldscherern dahin abgeschicket, und gegenwärtige Inquisition im Beyseyn des der Stallathar Heyducken Compagnie Capitain, Gorschiz Hadnack Banactar und ältesten Heyducken des Dorffes folgender massen vorgenommen und abgehöret worden. Welche denn einhellig aussagen, daß vor ungefehr 5 Jahren ein hiesiger Heyduck, Nahmens Arnod Paole sich durch einen Fall von einem Heuwagen den Hals gebrochen; dieser hatte bey seiner Lebens-Zeit sich offters verlauten lassen, daß er bei Gossowa in dem Türckischen Servien von einem Vampir geplagt worden sey, dahero er von der Erde des Vampirs Grab gegessen, und sich mit dessen Blut geschmieret habe, um von der erlittenen Plage entlediget zu werden.
    In 20 oder 30 Tagen nach seinem Tod-Fall haben sich einige Leute beklaget, daß sie von dem gedachten Arnod Paole geplaget würden; wie denn auch würcklich 4 Personen von ihm umgebracht worden. Um nun dieses Übel ein zustellen, haben sie auf Einrathen ihres Hadnacks, welcher schon vorhin bey dergleichen Begebenheiten gewesen, diesen Arnod Paole in beyläuffig 40 Tage nach seinem Tod ausgegraben, und gefunden, daß er gantz vollkommen und unverwesen sey, auch ihm das frische Blut zu denen Augen, Nasen, Mund und Ohren herausgeflossen, das Hemd, Übertuch und Truhe gantz blutig gewesen, die alte Nägel an Händen und Füssen samt der Haut abgefallen, und dargegen neue andere gewachsen sind, weilen sie nun daraus ersehen, daß er ein würcklicher Vampir sey, so haben sie demselben nach ihrer Gewohnheit einen Pfahl durchs Hertz geschlagen, wobey er einen wohlvernehmlichen Gächzer gethan, und ein häuffiges Geblüt von sich gelassen; Wobey sie den Cörper gleich selbigen Tag gleich zu Aschen verbrennet, und solche in das Grab geworffen.
    Ferner sagen gedachte Leute aus, daß alle diejenige, welche von denen Vampirn geplaget und umgebracht würden, ebenfalls zu Vampirn werden müssen. Also haben sie die obberührte 4 Personen auf gleiche Art exequiret.
    Dann fügen sie auch hinzu, daß dieser Arnod Paole nicht allein die Leute, sondern auch das Vieh angegriffen, und ihnen das Blut ausgesauget habe. Weilen nun die Leute das Fleisch von solchem Vieh genutzet, so zeiget es sich aufs neue, daß sich wiederum einige Vampirs allhier befinden, allermassen in Zeit von 3 Monathen 17 junge und alte Personen mit Tod abgangen, worunter einige ohne vorher gehabte Kranckheit in 2 oder längsten 3 Tagen gestorben. Dabey meldet der Heyduck Jowiza, daß seine Schwieger-Tochter, Nahmens Stanacka, vor 15 Tagen sich frisch und gesund schlaffen geleget, um Mitternacht aber ist sie mit einem entsetzlichen Geschrey, Furcht und Zittern aus dem Schlaff aufgefahren und geklaget, daß sie von einem vor 9 Wochen verstorbenen Heyducken Sohn, Nahmens Milloe, seye um den Hals gewürget worden, worauff sie einen grossen Schmertzen auf der Brust empfunden, und von Stund zu Stund sich schlechter befunden, biß sie endlich den dritten Tag gestorben.
    Hierauf seynd wir denselbigen Nachmittag auf den Freydhof, um die verdächtige Gräber eröffnen zu lassen, neben denen offt gemeldeten ältesten Heyducken des Dorffes ausgegangen, die darinnen befindliche Cörper zu visitiren, wobey nach sämtlicher Secirung sich gezeiget:


    1) Ein Weib, Nahmens Stana, 20 Jahr alt, so vor 2 Monathen nach einer 3 tägigen Kranckheit ihrer Niederkunfft gestorben, und vor ihrem Tod selbst ausgesagt, dass sie sich mit dem Blut eines Vampirs gestrichen hätte, folgendlich sie so wohl als ihr Kind, welches gleich nach der Geburt verstorben, und durch leichtsinnige Begräbnus von denen Hunden biß auf die Helffte verzehret worden, ebenfalls Vampiren werden müssen; wäre gantz vollkommen und unverwesen. Nach Eröffnung des Cörpers zeigte sich in CAVITATE PECTORIS eine Quantität frisches extravasirtes Geblüts; Die Vasa, als arteriae und venae nebst denen ventriculis cordis, waren nicht, wie es sonsten gewöhnlich, mit coagulirtem Geblüt impliret; Die sämtliche Viscera als Pulmo, hepar, stomachus, lien et intestina waren dabey gantz frisch, gleich bey einem gesunden Menschen; Der Uterus aber befände sich gantz groß, und externe sehr inflammiret, weilen Placenta, als auch Lochten bey ihr geblieben, dahero selbiger in völliger putredine war; Die Haut in Händen und an Füssen, samt den alten Nägeln fielen von sich selbst herunter, hergegen zeigeten sich nebst einer frischen und lebhafften Haut, gantz neue Nägel.

    2) Ware ein Weib, Nahmens Miliza, beyläuffig 60 Jahr alt, welche nach 3 monathlicher Kranckheit gestorben, und vor 90 und etliche Tagen begraben worden; In der Brust befände sich viel liquides Geblüt, die übrige Viscera waren gleich der vorgemeldeten in einem guten Stand. Es haben sich bey der Secirung die umstehende sämtliche Heyducken über ihre Fette und vollkommenen Leib sehr verwundert, einhellig aussagend, daß sie das Weib von ihrer Jugend auf wohl gekannt, und Zeit ihres Lebens gantz mager und ausgedörrter ausgesehen und gewesen, mit nachdrücklicher Vermeldung, daß sie in dem Grab zu eben dieser Verwunderungs-würdigen Fettigkeit gelanget sey: Auch derer Leute Aussagen nach solle sie jetziger Zeit den Anfang derer Vampiren gemacht haben, zumalen sie das Fleisch von denen Schaafen, so von denen vorhergehenden Vampiren umgebracht worden, gegessen hätte.

    3) Befände sich ein 8 tägiges Kind, welches 90 Tage im Grab gelegen, gleicher massen in Vampirenstand.

    4) Wurde ein Heyducken Sohn, 16 Jahr alt, ausgegraben, so 9 Wochen in der Erden gelegen, nachdem er an einer 3 tägigen Kranckheit gestorben wäre, gleich denen ändern Vampiren gefunden worden.

    5) Ist der Joachim, auch eines Heyducks Sohn, 17 Jahr alt, in 3 tägiger Kranckheit gestorben, nachdem er 8 Wochen und 4 Tage begraben gewesen; befände sich bey der Section gleicher gestalt.

    6) Ein Weib, Nahmens Ruscha, welche nach zehen tägiger Kranckheit gestorben, und vor 6 Wochen begraben worden, bey welcher auch viel frisches Geblüt nicht allein in der Brust, sondern auch in fundo ventriculi gefunden habe, gleichfals bey ihrem Kind, so 18 Tage alt wäre, und vor 5 Wochen gestorben, sich gezeiget hat.

    7) Nicht weniger befände sich ein Mägdlein von 10 Jahren, welche vor 2 Monathen gestorben, in obangezogenem Stande gantz vollkommen und unverwesen, und hatte in der Brust viel frisches Geblüt.

    Hat man des Hadnacks Ehe-Weib, samt ihrem Kind ausgraben lassen, welche v.or 7 Wochen, ihr Kind aber, so 8 Wochen alt wäre, und vor 21 Tagen gestorben, dabey aber gefunden, daß so wohl die Mutter als Kind völlig verwesen, obwohl sie gleich der Erd und Gräber derer nächstgelegenen Vampiren gewesen waren.

    9) Ein Knecht des hiesigen Heyducken Corporals, Nahmens Rhade, 23 Jahr alt, ist in 3 monathlidier Kranckheit gestorben, und nach 5 wöchentlicher Begräbnus völlig verwesen gefunden worden.

    10) Des hiesigen Bariactar sein Weib, samt ihrem Kind, so vor 5 Wochen gestorben, waren gleicher massen völlig verwesen.

    11) Bey dem Stanche, einen Heyducken, 60 Jahr alt, so vor 6 Wochen gestorben, habe ich ein häuffiges, gleich denen andern liquides Geblüt in der Brust und Magen gefunden; das gantze Corpus wäre in offt benannten Vampir-Stand.

    12) Milloe ein Heyduck, 25 Jahr alt, so sechs Wochen in der Erden gelegen, befände sich gleichfals in ermeldtem Vampir-Stand.

    13) Stanoicka, eines Heyduckens Weib, 20 Jahr alt, ist in 3 tägiger Kranckheit gestorben, und vor 18 Tagen begraben worden; Bey der Secirung habe ich gefunden, dass sie in dem Angesicht gantz roth und lebhaffter Farb ware, und wie oben gemeldet, sie von des Heyducks Sohn, Nahmens Milloe sey um Mitternacht um den Hals gewürget worden, sich auch augenscheinlich gezeiget, daß sie rechter Seiten unter dem Ohr einen blauen mit Blut unterloffenen Fleck eines Fingers lang gehabt; bey Herausnehmung ihres Grabes flosse eine Quantität frisches Geblüts aus der Nasen; Nach der Secirung fande ich, wie schon offt gedacht, ein rechtes balsamlich frisches Geblüt, nicht allein in der Höhle der Brust, sondern auch in ventriculo cordis; die sämtlicheVlscera befanden sich in vollkommenem gesunden und gutem Stand; die Unter-Haut des gantzen Cörpers samt denen frischen Nägeln an Händen und Füssen, waren gleichsam gantz frisch. Nach geschehener Visitation seynd denen Vampiren die Köpffe durch die dasige Zigeuner herunter geschlagen worden, und samt denen Cörpern verbrennet, die Aschen davon in den Fluss Morava geworffen, die verwesene Leiber aber wiederum in ihre vorgehabte Gräber geleget worden. Welches hiermit nebst dem mir zugegebenen Unter-Feldscherern bevestigen. Actum ut supra

    (L.S.) Johannes Fuchinger, Regiments Felscherer, Löbl. B. Fürstenbuschl. Regiments zu Fuß.
    (L.S.) J.H. Sigel, Feldscherer von Löbl. Morallischen Regiment.
    (L.S.) Johann Friedrich Baumgarten, Felscherer Löbl. B. Fürstenbuschl. Regiments zu Fuß.

    Wir Endes Unterschriebene atterstieren hiermit, wie, dass alles desjenige, so der Regiment-Feldscherer von Löblichen Fürstenbuschlichen Regiment, samt beyden neben unterzeichneten Feldscherers-Gesellen hieröben denen Vampiren betreffend in Augenschein genommen, in allen und dedem der Wahrheit gemäs, und in unserer selbst eigener Gegenwart vorgenommenen, visitiert und examinieret worden. Zur Bekräftigung dessen ist unsere eigenhändige Unterschrift und Fertigung.



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