Harz IV darf Kto überprüfen

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    Re: Harz IV darf Kto überprüfen

    JESSI - 19.07.2007, 13:07

    Harz IV darf Kto überprüfen
    Hartz-IV: Bankkonten dürfen überprüft werden

    Foto: ap
    Hartz-IV-Empfängern droht nach einem Zeitungsbericht bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch künftig zusätzlich eine Kontenabfrage. Das Recht dafür räumt den zuständigen Jobcentern die Unternehmenssteuerreform ein.

    Nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“ (Donnerstag) erwartet die Regierung, dass das Instrument rege genutzt wird: „Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen“, sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dem Blatt.

    Bisher wird die Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II (Alg II) prüfen, waren solche Abfragen bisher ausdrücklich untersagt.

    Nach der Gesetzesänderung fürchten Betroffene nach Angaben des Blattes Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern. Dafür sorge unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontoabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen nachforschen muss, sondern sich auch darauf berufen kann, dass „ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht“.



    Re: Harz IV darf Kto überprüfen

    JESSI - 19.07.2007, 13:14

    WOHIN MIT DER KOHLE?
    Geldberg gewonnen

    Foto: ap
    Mittwoch: Der Sieger eines Pokerturniers in Las Vegas posiert mit seinem Preisgeld für die Fotografen. Umgerechnet sechs Millionen Euro liegen hier auf dem Tisch.



    Re: Harz IV darf Kto überprüfen

    JESSI - 19.07.2007, 13:15

    hmm
    Normal sollte jetzt dort ein Foto sein.....war wohl nichts 8)



    Re: Harz IV darf Kto überprüfen

    aylaa - 19.07.2007, 16:13

    Kontoprüfung
    Ist ja ganz nett, dass es jetzt öffentlich ist, dass Konten von Hilfeempfängern überprüft werden. Komisch ist nur, dass ich schon, als ich noch beim SozA arbeitete - sprich vor Sommer 2002 - auch schon Listen erhielt, auf denen Konten von Hilfeempfängern verzeichnet waren. Wir mussten dann kontrollieren, ob diese alle Konten angegeben hatten und richtige Angaben gemacht hatten... Im Grunde ist die ganze Aufregung also ein alter Hut!!
    Es ist also immer gut, wenn man sein Konto in Ordnung hat ;-)).
    Liebe Grüsse,
    Beate/aylaa



    Re: Harz IV darf Kto überprüfen

    matkla - 19.07.2007, 22:15


    Jau, müsste lügen, wenn ich sagen würde, daß es mich überrascht. Finde allerdings die Sektion "Fun" irgendwie falsch gewählt. Aber ich müsste lügen, wenn ich sagen würde, daß mich DAS überrascht. :twisted:

    @Jessi: Versuch mal einfach den Link zu posten (http://www.blabla.com/irgendwas/schiessmichtot.html), dann klappt's auch mit den Bildern. :lol:



    Re: Harz IV darf Kto überprüfen

    JESSI - 01.08.2007, 13:32

    NEUES ÜBER BFW
    Im Interesse der Übersichtlichkeit bitte nicht ständig Antworten auf diverse Threads erstellen, sondern einfach 'nen neuen Thread aufmachen. :twisted: matkla

    :n54:


    Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungsein- richtung des DGB GmbH (bfw)

    Frau Dr. Gabriele Kempas :n121:
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    Bildungsabschluss (sowie allg. Schreib- und EDV Kenntnisse...

    ..)
    nicht relevant
    Mobilität
    PKW: Führerschein erforderlich
    Frühester Eintrittstermin


    ab sofort (bei Antreffen eines nicht in Urlaub vorhandenen Wesens)


    Kenntnisse und Fertigkeiten
    Englisch: gut Lehrtätigkeit: gut
    Wirtschaftssprachkenntnisse: gut
    Eigenschaften
    Einfühlungsvermögen: gut Flexibilität: gut
    Konfliktfähigkeit: gut Pädagogische Fähigkeit: gut
    Teamfähigkeit: gut



    Wünsch Euch (beiden) eine schöne Woche :n42:



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