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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: brunowanderer Forum: E Euphorium Bruno Mayer Forenbeschreibung: Was betrübt, was beglückt in Worten ausgedrückt aus dem Unterforum: FINANZ Antworten: 1 Forum gestartet am: Sonntag 10.09.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: FINANZAMT (Finanz) Letzte Antwort: vor 10 Jahren, 10 Monaten, 4 Tagen, 21 Stunden, 13 Minuten
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Re: FINANZAMT (Finanz)
brunowanderer - 18.06.2013, 22:23FINANZAMT (Finanz)
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ZITATE-Online FINANZAMT - WORDPRESS KELAG - DIENER des STAATES
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http://www.steuer-schutzbrief.de/einspruch-gegen-steuerbescheid/ratgeber/dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-den-finanzbeamten-einreichen.html
F I N A N Z A M T - N E U B R A N D E N B U R G.de http://www.mv-justiz.de/pages/finanzgericht/fg_mv.htm http://www.bundesfinanzhof.de/ http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/fm/index.jsp
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html
Verjährung der Steuern
http://books.google.at/books?id=sDim7-nLEe8C&pg=PA171&lpg=PA171&dq=verj%C3%A4hrungsfristen+deutschland+Rentensteuer&source=bl&ots=h5TvPtIdO9&sig=g5pnaT73XdWQ1bQz8e3lSd8h5BQ&hl=de&sa=X&ei=QSuaUuL4LYHKtQbB44GgCg&ved=0CFgQ6AEwBA#v=onepage&q=verj%C3%A4hrungsfristen%20deutschland%20Rentensteuer&f=false
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und daher verfassungswidrig sei.[1] Das Gericht forderte deshalb den Gesetzgeber auf, spätestens bis zum 1. Januar 2005 die Rentenbesteuerung verfassungskonform neu zu regeln.
Die „Rürup-Kommission“ entwickelte die Neuordnung, ein politischer Schildastreich der Sonderklasse die Rentner wurden zu Einkommensteuer Pflichtigen gestempelt. Der direkte Abzug der Steuer von der Rente wäre für den deutschen Amtsmichel oder richtiger gesagt Amtsmuffel unzumutbar gewesen. In Neubrandenburg wurde ein neues Finanzamt (RiA) für Auslandsrentner aufgeblasen.
Die Betroffenen wurde nicht im Jahre 2005 beim Inkrafttreten des Gesetzes, sondern erst 2011 durch Zuteilung einer Steuernummer davon benachrichtigt. Nun kamen 7 Jahre Schwerarbeit um das Gesetz zu etablieren und 2012 erging der 1. Steuerbescheid für 2012. Nun griff der deutsche Staat, um die Steuer nachträglich zu kassieren, sehr tief in seine Trickschublade. Die Steuer Festsetzungsfrist von 4 Jahren erhöht sich um 3 Jahre wenn keine Einkommensteuererklärung eingereicht wird. Die Staatsbürger müssten deshalb Hellseher sein um nicht auf diesen Betrug herein zu fallen.
Ist das denn nicht schon genug ? Nun kommt erst der schriftliche Amtsspießrutenlauf mit dem FA(RiA) ! An einen simplen, zweizeiligen Einspruchstext laborierte das FA(RiA) 2 Jahre 4 Monate und 29 Tage, in einer beispiellosen Fehlbehandlung herum, wobei die Falscheinschätzungen in der steigenden Amtshierarchie in der 3. Potenz zugenommen hatten.
Der Einspruchstext: Anrede… „es ist nicht nachvollziehbar warum nach der Verjährungsfrist noch Steuern nachgefordert werden und dann noch dazu dass diese nicht direkt von der Rente abgezogen werden können. Eine besondere Visitenkarte der Deutschen insbesondere der Fr. Merkel“. Fortsetzung folgt
3. Beginn der Festsetzungsfrist
3.1. Allgemeines
Die Festsetzungsfrist beginnt grundsätzlich nach § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist insoweit die Antragsveranlagung i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Durch das JStG 2008 vom 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) wurde die Zweijahresfrist aufgehoben (s.a. § 52 Abs. 55j EStG und » Antragsveranlagungen zur Einkommensteuer). Damit bleiben dem Stpfl. grundsätzlich vier Jahre nach Steuerentstehung, um eine Antragsveranlagung beim Finanzamt einzureichen. Zur Anlaufhemmung s.u. Für die gesonderte Feststellung von Einheitswerten (» Einheitswertfeststellungen) beginnt die Feststellungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Hauptfeststellung, die Fortschreibung, die Nachfeststellung oder die Aufhebung des Einheitswerts vorzunehmen ist (§ 181 Abs. 3 bis 5 AO). Eine Einheitswertfeststellung kann auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als der Einheitswert für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der Einheitswertfeststellung noch nicht abgelaufen ist. https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/F/Festsetzungsverjaehrung.html
Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und daher verfassungswidrig sei.[1] Das Gericht forderte deshalb den Gesetzgeber auf, spätestens bis zum 1. Januar 2005 die Rentenbesteuerung verfassungskonform neu zu regeln. http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung#Grund_der_.C3.84nderung_der_Rentenbesteuerung_2004.2F2005
Müssen jetzt alle Rentner eine Steuererklärung abgeben? Nein. Betroffen sind Rentner mit höheren Renten und mit Zusatzeinnahmen (z. B. Mieten, Betriebsrenten). Wer unter dem jährlichen Grundfreibetrag (7664 Euro für Alleinstehende, 15 328 Euro für Ehepaare) liegt, muss keine Steuererklärung abgeben. http://www.bild.de/geld/wirtschaft/so-teuer-wird-die-nachzahlung-5498022.bild.html
Formular für den Verzicht zur Abgabe einer Steuererklärung http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/servicedienste/formulare-neu/
Sie können auch auf die Einreichung einer Steuererklärung verzichten. In diesem Fall wird das Finanzamt die Einkommensteuer anhand der vorliegenden Informationen des Rententrägers eigenständig festsetzen. Ihren Verzicht können Sie auf dem nachfolgendem Antwortformular mitteilen. Anschließend wird Ihnen der Steuerbescheid übersandt, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist enthält. Wenn Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchten, können Sie – unter Beifügung der Bescheinigung EU/EWR bzw. der Bescheinigung außerhalb EU/EWR ebenfalls das Antwortformular nutzen.
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/wp-content/uploads/2012/08/Anlage-3a-Antwortformular-deutsch.pdf
Hinweise zur Besteuerung der Rente (Mitteilung über die Anpassung der Leistung aus der gesetzlichen Lebensversicherung 2010-07-01) Die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich in Deutschland mit dem Alterseinkünftegesetz ab dem 01.01.2005 geändert.... Ob und in welchem Umfang tatsächlich Steuern zu zahlen sind, wird vom Finanzamt aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung geprüft. Bezieher einer deutschen Rente, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind verpflichtet eine solche Erklärung abzugeben, wenn nach dem mit dem Wohnsitzstaat abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Rente in Deutschland besteuert werden kann oder mit dem Wohnsitzstaat ein solches Abkommen nicht besteht.... Eine Einkommensteuererklärung ist in Deutschland – sofern eine Steuerpflicht vorliegt - in der Regel bis 31.05. des Folgejahres einzureichen, d.h. die Steuererklärung für 2010 bis zum 31.05.2011. Der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, die gezahlten Rentenbeträge jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Die Daten werden von dort an die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer übermittelt. Die Übermittlung entbindet Rentnerinnen und Rentner nicht von der Notwendigkeit zu prüfen, ob die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich ist. http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3444836/Daten/1507638/02rentesteuermbdatei.pdf
Verjährung
-- Der Anspruch des Staates auf Steuerzahlungen währt nicht ewig. Normalerweise hat das Finanzamt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, das besteuert wird, Zeit, die Einkommensteuer festzusetzen. Wird allerdings keine Steuererklärung abgegeben, obwohl eine Verpflichtung dazu bestand, verlängert sich diese Frist um weitere drei Jahre. Das heißt das Finanzamt hat sieben Jahre Zeit, eine Steuerschuld zu ermitteln, wenn der Steuerzahler keine Steuererklärung abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Das gilt unter anderem auch für Rentner und Pensionäre.
ZDF WISO, Sicherheit bei der neuen Rentenbesteuerung von Oliver Heuchert Campus Verlag 2010 Seite 171 http://books.google.at/books?id=sDim7-nLEe8C&hl=de&source=gbs_slider_cls_metadata_3_mylibrary http://books.google.at/books?hl=de&id=sDim7-nLEe8C&q=Verj%C3%A4hrung#v=snippet&q=Verj%C3%A4hrung&f=false
http://books.google.at/books?id=sDim7-nLEe8C&pg=PA171&lpg=PA171&dq=verj%C3%A4hrungsfristen+deutschland+Rentensteuer&source=bl&ots=h5TvPtIdO9&sig=g5pnaT73XdWQ1bQz8e3lSd8h5BQ&hl=de&sa=X&ei=QSuaUuL4LYHKtQbB44GgCg&ved=0CFgQ6AEwBA#v=onepage&q=verj%C3%A4hrungsfristen%20deutschland%20Rentensteuer&f=false
Zur Verjährungsfrist von Steuern (Zahlungsverjährung) http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40g97008.html
14. November 2013 Besteuerung der Rente in Österreich und Deutschland Müssen Österreicher Steuern in Österreich auf Renten aus Deutschland zahlen? http://www.seniorenrat.at/de_at/aktuell/55 kontakt@seniorenrat.at
-- Zum Thema Steuern in Österreich für Rentner / Pensionisten in Österreich, die Rentenansprüche in Deutschland erworben haben, läuft seit dem 23. April 2013 eine Petition im Deutschen Bundestag. Unter der Petition Nummer 41894 hat der Österreichische Seniorenrat eine Petition mit folgendem Inhalt eingereicht:
1. Der Deutsche Bundestag soll einen Beschluss fassen, dass die rückwirkende Rentenbesteuerung von 2005 bis 2011 für Österreicher, die Renteneinkünfte aus Deutschland beziehen, aufgehoben wird. Das betrifft etwa 150.000 Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich, die Steuern in Österreich an den Fiskus in Deutschland zahlen sollen.
2. Sollte der Petition vom Bundestag nicht zugestimmt werden und das Finanzamt Neubrandenburg RIA weiterhin rückwirkend zu Steuern in Österreich auf Renteneinkünfte aus Deutschland auffordert, sollen ersatzweise mindestens die Zinsen in Höhe von 6 Prozent auf Ratenzahlungen auf die rückwirkend geltend gemachte Einkommensteuer für Rentner verzichtet werden.
-- Die Petition ist bisher vom Bundestag noch nicht behandelt worden, sondern befindet sich seit April 2013 in der Prüfung. Die Verschleppung einer Entscheidung zum Thema Steuern in Österreich ist für den Deutschen Bundestag beschämend. Es kann doch in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht sein, dass das Finanzamt Neubrandenburg RIA nicht nur rückwirkend seit dem Jahr 2005 Einkommensteuer auf Renten von Österreichern kassieren will, sondern auch für kleine Rentner einen Verzugszinssatz von 6 Prozent einfordert. Bisher gab es immer wieder Hinweise darauf, dass das Finanzamt Neubrandenburg RIA die steuerpflichtigen Rentner nicht einmal rechtzeitig über die Änderungen im Alterseinkünftegesetz informiert haben soll. Man darf gespannt sein, wann sich der neue Bundestag mit diesem Thema endlich befasst und vor allem, zu welcher Entscheidung man gelangt. Ein Zinsverzicht wäre eine Mindestforderung. http://www.steuern-rentner.com/rente-in-osterreich-und-deutschland/ https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_04/_23/Petition_41894.html
Ministerium.at https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-faq-deutsche-pension.html
FA.de http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod/Steuerportal/content/de/Steuerrecht/Rentner_und_Pensionaere/_Rentenempfaenger_im_Ausland/index.jsp
• 2013-10-30 Merkel NSA Obama
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Nicht alles was sich reimt ist ein Gedicht, nicht alles was zwei Backen hat ist ein Gesicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Erhardt Die Merkel Wahrheit ? Sie liegt bei ihm !
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• 2013-05-09 Von: bruno.mayer40@gmail.com An: angela.merkel@bundestag.de; fraktion@cducsu.de; internetpost@bundesregierung.de
Betreff: Eingabe lt. Auskunftspflicht- & Informationsfreiheitsgesetz wegen Einspruchsverfahren Untätigkeit. (Gesamtsachverhalt)
Werte Frau Merkel ist Ihre Regierung wirklich bereits so am Tiefpunkt angelangt, dass Ihre CDU zu solchen Schwarzgeld - Finanzierungen schreiten muss ?
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=15551
• 2013-05-09 Von: bruno.mayer40@gmail.com An: wolfgang.schaeuble@bundestag.de
Betreff: Eingabe lt. Auskunftspflicht- & Informationsfreiheitsgesetz wegen Einspruchsverfahren Untätigkeit. (Gesamtsachverhalt)
Werter Herr Schäuble ist Ihre Regierung wirklich bereits so am Tiefpunkt angelangt, dass Ihre CDU zu solchen Schwarzgeld - Finanzierungen schreiten muss ?
• 2013-06-19 Von: bruno.mayer40@gmail.com An: angela.merkel@bundestag.de; fraktion@cducsu.de; internetpost@bundesregierung.de
1.Erinnerung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, leider entschlugen sie sich einer Reaktion, deshalb nochmals diesmal chronologisch den Sachverhalt mit dem hoffentlich nicht vergebenen Apell an Ihre Vernunft zumindesten eine proforma Anwort zu veranlassen.
• 2013-06-19 Von: bruno.mayer40@gmail.com An: wolfgang.schaeuble@bundestag.de; info@wien.diplo.de; ria@finanzamt-neubrandenburg.de
1.Erinnerung
Sehr geehrte Herr Finanzminister Schäuble, s.g. Botschafter in Österreich Herr Detlev Rünger, s.g. Hauptverantwortlicher(e) des Finanzamt ria, s.g. Fr. Samrtzki FA ria, s.g. Hr. Probst FA ria, leider entschlugen sie sich einer Reaktion (ausgenommen Detlev Rünger), deshalb nochmals diesmal chronologisch den Sachverhalt mit dem hoffentlich nicht vergebenen Apell an Ihre Vernunft zumindesten eine proforma Anwort zu veranlassen.
• 2013-06-19 Von: RiA ria@finanzamt-neubrandenburg.de An: bruno.mayer40@gmail.com Abwesenheitsnotiz: Eingabe lt. Auskunftspflicht- & Informationsfreiheitsgesetz wegen Einspruchsverfahren Untätigkeit. Text de en fr (nur im en und fr Text als Zwischenbericht tituliert ohne Unterfertigung)
-- Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail im Finanzamt Neubrandenburg, RiA (Rentenempfänger im Ausland).
Gegenwärtig gehen bei uns sehr viele Anfragen bezüglich der Versteuerung deutscher Renten ein. Wir versichern Ihnen, dass wir uns bemühen werden, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten, bitten Sie jedoch höflichst um etwas Geduld.
-- Ferner bitten wir zu beachten, dass die Amtssprache gemäß § 87 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Deutsch ist. Jegliche Korrespondenz in fremden Sprachen würden den reibungslosen Ablauf des deutschen Besteuerungsverfahrens erheblich erschweren. Eine Beantwortung von Anfragen in fremden Sprachen kann daher nicht sichergestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt Neubrandenburg, RiA (Sonderzuständigkeit für Rentenempfänger im Ausland)
• 2013-06-19 Von: bruno.mayer40@gmail.com An: ria@finanzamt-neubrandenburg.de; angela.merkel@bundestag.de; fraktion@cducsu.de; internetpost@bundesregierung.de; wolfgang.schaeuble@bundestag.de; info@wien.diplo.de;
S.g. Hauptverantwortlicher(e) des Finanzamt ria, s.g. Frau Bundeskanzlerin Merkel, s.g. Damen und Herren der CDU, s.g. Herr Finanzminister Schäuble, s.g. Botschafter in Österreich Herr Detlev Rünger, danke für das autorisierte ria Mail, allerdings wenn Ihr Finanzamt nach einer Frist von von 9 Monaten nichts azubieten hat als eine Abwesenheitsnotiz und den Hinweis auf die de. als Amtssprache – ist die deutsche Finanzgründlichkeit gelinde gesagt ein Märchen. Es ist auch schließlich Ihre Visitenkarte Frau Merkel und Herr Schäuble von der politischen Fakultät als beste Werbung für Ihre Partei aber auch Sie als Botschafters at. Herr Rünger sind somit involviert.
MfGr
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Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, Deutschland
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/fm/index.jsp
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/fm/_Personen/Polzin,_Heike_/index.jsp
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Kr%C3%BCger_%28CDU%29
http://62.159.150.6/probuerger60/public/aemter_detail.cfm?hierarchie_ID=335&hierarchien_datenweitergabe=
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_04/_23/Petition_41894/forum/Beitrag_270783.$$$.batchsize.10.tab.1.html
http://www.seniorenrat.at/de_at/presse/aussendungen/142
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/servicedienste/kontakt/
http://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/ueberuns_node.html rentenversicherung@kbs.de Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung und Seemannskasse 0800 1000 48080 (kostenfrei) montags - donnerstags 7.30 - 19.30 Uhr freitags 7.30 - 15.30 Uhr VSNR 39151040M004
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