Rechteregeln - Archiv

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    Re: Rechteregeln - Archiv

    alexstorm - 09.08.2004, 17:32

    Rechteregeln - Archiv
    Buchrechte

    Ein Recht für ein Buch ist nötig, wenn man ein Werk verfilmen will, dass nach dem 31.12.1899 - sprich: im 20./21. Jahrhundert - erschien. Ein Recht muss auch für Kunstmärchen erworben werden, sofern es in dem angegebenen Zeitrahmen erschien.

    Mit dem Erwerb eines Buchrechtes fällt dem Besitzer folgendes zu: Die Handlung und die im Werk enthaltenen Personen (ausgenommen Figuren, die zum Allgemeingut gehören). Dem Besitzer steht es frei die Buchfiguren zu ändern oder mit ihnen eine neue Geschichte zu erfinden, die Handlung zu ändern oder die Verfilmung mit einem weiteren Recht bzw. mit weiteren Rechten zu verknüpfen.

    Kein Recht wird für Verfilmungen folgender Literatur gebraucht: alles, was vor dem 01.01.1900 erschien; Legenden; Sagen; Volksmärchen; Mythologie; religiöse Schriften (Bibel, Koran etc.);

    Zum Allgemeingut gehören geschichtliche, mythologische oder berühmte Figuren der Literatur z.B. Cäsar, König Ödipus oder Faust. Dazu gezählt werden des Weiteren alle Personen, die der Realität entnommen sind wie Präsidenten etc.

    Bei Ersteigerung des Buchrechts für eine Biographie hat man das Recht das Leben der Hauptperson zu verfilmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Person, falls sie in einem anderen literarischen Werk als Nebenperson auftaucht.

    Beim Ersteigern von zwei ähnlichen Buchrechten, z.B. zwei verschiedenen Biographien einer Person, ist die zweite Ersteigerung ungültig und wird als Sequel bzw. Teil einer Buchserie angesehen, da es sich um ein Buch mit identischem oder ähnlichem Inhalt handelt. Das Ersteigern eines Folgebandes einer Buchserie ist nicht gestattet, sofern ein Studio schon das Recht an der gesammten Serie besitzt.

    Sollte ein Autor eine gesamte Themenbuchreihe herausbringen, kann mit dem Erwerb des Rechtes diese Reihe gesichert werden, z.B. Hohlbeins Chronik der Unsterblichen oder die Hannibal Lecter Reihe.

    Wenn ein Thema auf mehreren Rechten (Sequel/Comic, Sequel/Buch, Buch/Comic, Buch/TV-Serie, etc.) beruht, reicht das Ersteigern dieses Rechtes in einer Kategorie, um es zu schützen. Ein Beispiel wäre Spider-Man als Kinosequel zu ersteigern. Damit ist das Recht gesichtert und der Kauf des Rechtes als Comic nicht mehr möglich.



    Re: Rechteregeln - Archiv

    alexstorm - 11.10.2004, 23:46


    Comic-/Spielrechte

    Ein Comicrecht wird benötigt, wenn man zu einer Comicreihe oder einer Mangareihe einen Kinofilm drehen will, nicht nur wenn man die Geschichte übernehmen will, sondern auch für die Figuren.

    Sollte schon mit einer Comicreihe eine Film gedreht worden sein, spielt es keine Rolle, ob es als Kinosequel oder als Comicrecht ersteigert wird. Beides deckt dieses Recht voll ab, zb. das Batmanrecht.

    Sollte es aus einer Comicreihe ein Spin Off als Kinofilm gegeben haben, dann kann man mit dem Ersteigern die Figur/Figuren erwerben. Sowohl der Besitzer des Spin Off Rechtes als auch der Besiter des "Ursprungsrechtes" dürfen diese Figur benutzen. Der Kinofilm muss jedoch schon gedreht und veröffentlicht worden sein und nicht sich erst in Planung befinden.

    Sollte eine eigene Spin Off Comicreihe erscheinen, dann gilt selbiges wie beim Kinofilm.

    Sollte es eine oder mehrere Comicfiguren geben, die in mehreren Comicreihen vorkommen, so darf diese Figur auch für beide oder mehrere Comicreihen verwendet werden.

    Kombinationen von Rechten mit Comicfiguren, sollte man beide Rechte besitzen, sind natürlich auch möglich, zb. Superman versus Batman.

    Anmerkung: Für Brett-, Konsolen- und PC-Spiele gelten dieselben Regeln.



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