Rechteregeln

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    Re: Rechteregeln

    Rita - 25.07.2004, 13:47

    Rechteregeln
    An King E., BRS, Bongi und alle Interessierten!

    Hier können wir ja anfangen, die Rechteregeln zu diskuttieren und zu verfassen.



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 25.07.2004, 20:33


    Habe es zur Kenntniss genommen...

    Vielleicht sollten wir uns erstmal über ein grundlegendes Verfahren einigen, bevor wir uns nachher in kleinen Streitigkeiten zerhacken und aufsplittern.

    Also ich würde es vernüfntig finden, wenn wir uns auf ein Ziel einigen würden oder auf Ziele einigen würden, die wir erreichen wollen. Dabei meine ich nicht solche Ziele wie Klarheit im Rechtemarkt zu schaffen, sondern vielmehr genauere Ziele.
    Ich will sagen, dass wir vorher besprechen, was wir klipp und klar geklärt haben wollen. Was haltet ihr davon?



    Re: Rechteregeln

    Steffen - 25.07.2004, 21:32


    Werde eure heißen Diskussionen verfolgen.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 25.07.2004, 23:23


    Stimme Tobi zu. Allerdings ist es sehr schwer einen genauen Plan von vornherein festzulegen, deswegen mein Vorschlag:
    1. wir gehen ersteinmal das aktuelle regelwerk durch und aktualisieren/optimieren nach und nach die Regeln
    2. [sehr viel später wahrscheinlich] wir sammeln neue Regeln, die noch nicht im aktuellen regelwerk aufgeführt sind
    3. wir tragen alles zusammen und veröffentlichen das neue Regelwerk als *.pdf (für alle heimischen Festplatten) und schicken es vorher selbstverständlich kir zur Einsicht und zum Integrieren in die Spieleseite

    Wir brauchen allerdings jemanden, der alle Regeln archivisiert, sprich: nach Kapiteln sammelt und ordnet.



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 25.07.2004, 23:39


    Hm, Punkt 1 könnte kompliziert werden, nachher haben wir eins aktualisiert und merken nicht, dass es mit 2 zusammen passt, dann müssen wir nochmal von vorne ran.

    Vielleicht direkt ein neues aufstellen, wobei wir die Passagen aus dem Alten, welche noch stimmen, direkt übernehmen sollten.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 26.07.2004, 03:32


    Na ja, wir haben doch schon eine Grundlage - warum sie also nicht nutzen. Wenn wir ganz von Null anfangen ist es sehr viel komplizierter.

    Und wenn wir 1 fertig haben, 2 anfangen und dann feststellen, dass wir das schon zum Teil hatten, dann erweitern wir das einfach. Soviel Arbeit ist das ja bestimmt nicht und machen "müssen" wir's ja eh. ;)



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 26.07.2004, 14:03


    Ich denke auch das wir so vorgehen sollten.

    Ganz bei Null anfangen ist doch komplizierte Mehrarbeit!



    Re: Rechteregeln

    Rita - 26.07.2004, 18:49


    Was auch wichtig ist für unsere Arbeit ist, daß wir endlich alle diese Streitpunkte diskuttieren und klären, die beim Rechtemarkt auftauchen.

    a. Personenrecht: Inwiefern greift das!

    b. Was gehört in welche Rubrik!

    c. Was wenn schon eine Verfilmung real geplant ist?

    d. Wie sieht es mit Spin Off Rechten aus?

    e. Was gehört überhaupt in den Rechtemarkt und was ist Allgemeingut?

    Und ich bin auch eher der Meinung, daß wir das alte Regelwerk als Grundlage nehmen und dann damit ein neues und erweitertes erarbeiten (also nicht zwei Versionen), was aber zumindestens von der TF, eigentlich von allen Mitspielern mal abgesegnet werden soll...



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 26.07.2004, 19:15


    Ich von der TF segne das hiermit ab! :D

    Also was wir hier erarbeiten, ist dann natürlich gültig, sofern die SL das dann akzeptiert!



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 26.07.2004, 19:57


    @Rita: Ich will ja auch keine zwei erarbeiten, sondern eins. :D



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 26.07.2004, 22:37


    Dann lasst es uns doch so machen, wir gehen die alten Regeln Punkt für Punkt durch und streichen hinfälliges, ergänzen neues, usw.

    Dann haben wir eine Richtlinie wie wir vorgehen und ganz zum Schluss besprechen wir die noch offenen Punkte.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 27.07.2004, 07:41


    RECHTEMARKT



    Ein wichtiges Element von cinegame.

    Wenn man ein Drehbuch verfassen möchte, dass auf einem Brettspiel, Buch, Comic, Computer-/Spielekonsolenspiel, Kinoprequel/Sequel, TV Serie, Person, Video oder auch sonstigem copyright geschütztem Material beruht, muss wie im echten Leben zunächst die Rechte daran sichern.

    Zunächst empfiehlt sich ein Blick in die Rechtedatenbank, wo alle bislang vergebenen Rechte aufgelistet sind. Ist das gesuchte Recht dort zu finden, bleibt nur die Möglichkeit das Studio anzuschreiben, das bereits im Besitz der Rechte ist. Eventuell ist eine Veräußerung oder eine Coproduktion ein Lösungsweg.

    Wenn das Recht noch verfügbar ist, kann es bei der Auktion unter Rechtemarkt ersteigert oder zur Auktion freigegeben werden.

    Hierzu unter Rechte, bitte das begehrte Objekt nach den Anweisungen auf dieser Seite eintragen und ersteigern. Genaueres ist auf der Seite zu erfahren.

    Das Recht gehört dem Höchstbietenden, der am Ende der Laufzeit zuletzt geboten hat. Es ist nur solange möglich für das Recht zu bieten, bis der ZAT zu Ende ist. Wenn die Laufzeit auf 0 steht ist es noch möglich zu bieten.

    Die Eintragung der Rechte erfolgt sofort... entscheidend ist aber der Status der Auktion. Erst wenn die Laufzeit zu Ende ist, ist das Studio berechtigt, das Recht einzusetzen. Falls es passiert, dass ein Recht in Anspruch genommen wird bevor es dem jeweiligen Studio gehört, muß dieses Studio einen kleinen Teil seines Kapitals als Strafgebühr überweisen, allerdings wird soetwas dem Studio dann mitgeteilt.

    Besonders Augenmerk gilt Remakes von alten Filmen:

    Wenn die letzte überarbeitete Filmversion eines Filmes älter als 25 Jahre ist, so ist dieses Recht ebenfalls ersteigerbar und das Remake darf produziert werden.

    Im übrigen gilt: Rechte beinhalten nie Drehbücher! Drehbücher zu den erkauften Rechten müssen wie andere auch, selber geschrieben werden. Mittels des ersteigerten Rechtes erhält man lediglich die Genehmigung, ein Drehbuch zu dem Recht zu schreiben.

    Der Besitz der Rechte unterliegt keiner Gültigkeitsdauer.


    ________________________________________________________

    Das ist das, was in den Regeln zu den Rechten steht...



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 27.07.2004, 13:36


    Rita hat folgendes geschrieben: RECHTEMARKT

    Ein wichtiges Element von cinegame.

    Wenn man ein Drehbuch verfassen möchte, dass auf einem Brettspiel, Buch, Comic, Computer-/Spielekonsolenspiel, Kinoprequel/Sequel, TV Serie, Person, Video oder auch sonstigem copyright geschütztem Material beruht, muss wie im echten Leben zunächst die Rechte daran sichern.



    Das finde ich kann als Einleitung stehen bleiben!



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 27.07.2004, 13:45


    Ich denk, der ganze Text kann so stehen bleiben und nur erweitert werden.


    Rita hat ja schon vergeschlagen:
    a. Personenrecht: Inwiefern greift das!

    b. Was gehört in welche Rubrik!

    c. Was wenn schon eine Verfilmung real geplant ist?

    d. Wie sieht es mit Spin Off Rechten aus?

    e. Was gehört überhaupt in den Rechtemarkt und was ist Allgemeingut?

    Wie wäre es wenn wir die einzelnen Rechteartenm (Sequel, Comics, Buch etc. nacheinander durchgehen?)

    Anfangen müssten wir mit: Bücher



    Re: Rechteregeln

    Rita - 27.07.2004, 21:36


    (Jetzt nur zum diskuttieren) Also, zum Buch:

    Es sollte nur moderne Bücher in die Rechteregel aufgenommen werden. Das heißt Werke, bei denen der Autor, 70 (?) oder 50 (??) Jahre tot ist.

    Nach diesem Jahr ist dann das Recht sozusagen wertlos und jeder kann eine Verfilmung davon machen.

    Märchen sind keine Bücher und kein Recht kann sie ersteigern.

    Ebenso Legenden und auch nicht die Bibel oder der Koran.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 27.07.2004, 23:36


    Das mit den modernen Büchern finde ich persönlich doof. Solange man das Buch nach dem Inhalt verfilmen will - auch Sequel und Prequel, braucht man das Recht. Wenn man nur Figuren aus den Fugen des Buches herausnimmt und in ein anderes Geschehen einbettet, nicht. Ich glaube das wäre die einfachste Lösung.
    Diese Regelung mit den 70 Jahren finde ich nur im reelen Leben gut - für ein Spiel ist es unbrauchbar, finde ich.

    Bei Märchen ist es etwas kompliziert. Bei Volksmärchen braucht man kein Recht, da stimme ich Dir zu. Aber bei Kunstmärchen geletn die Buchregeln, weil sie sich ein Autor ausgedacht hat.

    Für die Verfilmung religiöser Schriften - wer das auch immer mal vor haben sollte - braucht man meiner Meinung nach kein Recht.

    NEBENBEI: Vielleicht wäre es die einfachste Lösung, wenn jeder seinen Vorschlag zu dem aktuellen Thema vorträgt und wir dann abstimmen - damit die Diskussionen nicht endlos werden. Dabei ist natürlich ausgeschlossen, dass man sich für seinen Vorschlag entscheidet, sonst wäre das ja witzlos. ;) So sollten wir auch zügig vorankommen.



    Re: Rechteregeln

    Steffen - 28.07.2004, 02:19


    Auch ein Volksmärchen hat irgendwann einmal in der Vergangenheit ein Autor geschrieben. Es sei denn du meinst die Volksagen und Helden wie die "Lorelei" oder "Klaus Störtebecker", "Siegfried & Krimhild" mehr fallen mir nicht mehr ein aus Deutschland. So was wie Rotkäppchen oder Schneewitchen basieren auf der Fantasie der Gebrüder Grimm. Da sollte man die Rechte an den Gebrüdern grimm haben.

    Meines erachtens sind, die Sagen die man sich über die Helden vergangener Zeiten von Generation zu Generation überliefert hat, in meinen Augen Volkserzählungen (Märchen). Meine Meinung.

    PS: Personenrecht würde ich ganz abschaffen, da es nur zu komplikationen kommt. Wenn ich z.B. das Recht an John Grishan habe und ein anderer z.B. Alex hat das Recht zu Das Urteil" und will es verfilmen, da könnte ich ihm den Riegel davor sperren, da ich das Recht an dem Autor habe. Klar was ich meine. Ohne Personenrecht kann jeder nur den Film produzieren der er ersteigert hat. Ausgenommen es ist eine Filmserie wie Bond,Rocky oder Lethal Weapon. Wer das Recht zu dem ersten Film der Serie hat hat generell das Recht zu der Serie.

    Wie bei James Bond. Ist eine fiktive Gestalt und doch hat jemand das Recht zu dieser Person. Da müsste man das Recht zum Original haben. Entweder "Royal Casino" oder "James Bond jagt Dr. No" Wenn ich jetzt einen Bond Film drehen wollte, reicht es zu, wenn ich mir das Recht zu Ian Flemming erkaufe. So wäre der Stand der Dinge zum jetzigen Zeitpunkt.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 28.07.2004, 02:44


    Aber Steffen: Volksmärchen haben keinen Autor, deswegen sind es ja auch VOLKSmärchen, weil sie durch Mundzumundpropaganda weitergereicht wurden. Kunstmärchen wurden zum Beispiel von Hans Christian Andersen geschrieben, wenn ich mich nicht irre.
    "Siegfried & Krimhild" gibt es nicht - Du meinst das Nibelungenlied. Mythologie, Sagen und Legenden gehören auch nicht ins Buchrecht. Das ist Allgemeingut.
    Rotkäpchen und Schneewitchen sind keinesfalls Ausgeburten der Fantasie der Gebrüder Grimm - die beiden haben Volksmärchen gesammelt, aufgeschrieben und veröffentlicht.

    Ums Personenrecht geht es noch nicht. Wir haben ersteinmal nur Bücher.

    P.S.: Wenn Du das Personenrecht an John Grisham hast, hast Du lediglich das Recht sein Leben zu verfilmen. Um seine Bücher zu verfilmen, brauchst Du die jeweiligen Buchrechte. Anders geht das nicht.
    Bei James Bond genügt das Recht namens "James Bond" als Prequel-/Sequelrecht, was capalovaro ltd. besitzt. Bei Reihen ersteigert man einfach den Namen der Filmreihe, das reiht völlig aus - Du musst nicht den ersten Film davon ersteigern. Dasselbe gilt z.B. für "Indiana Jones".



    Re: Rechteregeln

    Rita - 28.07.2004, 07:34


    Ich finde, wir sollten uns mehr an der Realität bezüglich des Rechtemarktes orientieren.

    Und da verfällt einfach ein Recht nach einem bestimmten Zeitpunkt. Das gilt auch für die Sammlung von den Grimms, was ja gut 150 Jahre her ist. (Die Grimms haben nicht nur gesammelt, sondern auch ihren Vorstellungen angepasst, aber nur nebenbei gesagt)

    Ja, Figuren aus geschützten Romanen sollten auch weiterhin geschützt bleiben ansonsten haben wir abstruse Situationen, daß plötzlich Harry Potter ein Spin Off bekommt oder andere recht bekannte Figuren. Namen in den Romanen gelten auch in Real als geschützt.

    Personenrecht beinhaltet nicht ihr Schaffenswerk, nur das Recht ihr Leben zu verfilmen, wie schon Alex gesagt hat. Aber wie man sieht, muss man das auch klären, da ja einige das hier falsch verstehen, aber später!



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 28.07.2004, 12:35


    Also ich finde auch, das man für "moderne" Bücher, die einen Autor haben, z.B. Stephen King, John Grisham, Bertholt Brecht etc. das Recht braucht. Sagen wir in den letzten 75 bis 100 Jahren oder so.
    Also z.B. Bram Stokers Dracula wäre dann frei für alle!
    Zusammengetragene Bücher, Märchen, Bibel etc. dafür braucht man kein Recht.

    Des weiteren kann man da auch keine Personen herraus holen. Sich z.B. das Recht an John Clancy, Gandalf etc. sichern um diese dann neu einzubetten. Dafür bracuht man schon das Original Buch Recht.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 28.07.2004, 14:38


    Gut okay, bei den Personen aus den Büchern habt ihr mich überzeugt, obwohl ich meine Variante auch schön finde. :) Das würde dann also nun heißen, dass man um eine Figur in einer neuen Geschichte zu verfilmen, das original Buchrecht braucht.

    Bei den Büchern bin ich allerdings anderer Meinung. Vielleicht können wir da ein Kompromiss schließen: Alles was vor dem 20. Jahrhundert geschrieben wurde, sprich 19xx, braucht ein Recht, alles davor nicht. So hätten wir 100 geschützte Jahre, alles davor ist frei zu haben. Das ganze allerdings unabhängig vom Tod irgendwelcher Autoren, weil wir da sonst durcheinander kommen. So haben wir eine klare Grenze.



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 28.07.2004, 16:12


    Ich finde Alex Lösungsvorschlag für die Bücherrechte annehmbar. Alles was mit 19 oder 20 beginnt, sprich das Jahr in dem es geschrieben wurde, ist rechtepflichtig, alles andere nicht.

    Die Märchengeschichte hatte ihr ja komplett abgehandelt und zb das Nibelungenlied wurde schließlich auch niedergeschrieben und zwar von Walther von der Vogelweide, wenn ich mich nicht irre.


    Ach ja wichtig ist auch noch, dass "moderne" Bücher 20. oder 21. Jahrhundert erschienen, die auf einer älteren Vorlage beruhen rechtefrei sind, es sei denn man will eine Adaption des Buches schreiben. Zum Beispiel gilt das für viele Artusgeschichten.

    Wegen dem Personenrecht muss ich euch recht geben, erwerbe ich das Recht zu John Grisham dann darf ich sein Leben verfilmen, aber nicht seine Bücher. Ich finde, so wie ihr, das Personenrecht sollte abgeschafft werden. Bei Filmen zb wie bei "Frida" musste auch kein Recht erworben werden, man hat nur höflicherweise bei Nachkommen und Freunden nachgefragt und hat mit ihnen den Film besprochen, ob auch alles glaubwürdig ist, usw.

    Bei noch lebenden Personen, Nelson Mandela, müsste theoretisch auch nur nachgefragt werden, aber ein Recht könnte symbolisieren, dass man offiziel um Erlaubnis gebeten hat den Film zu machen und ihm dafür einen kleinen Obulus gegeben hat.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 28.07.2004, 17:01


    Zitat: Die Märchengeschichte hatte ihr ja komplett abgehandelt und zb das Nibelungenlied wurde schließlich auch niedergeschrieben und zwar von Walther von der Vogelweide, wenn ich mich nicht irre. Um Gottes Willen! Nicht doch! :lach:

    Zitat: Ach ja wichtig ist auch noch, dass "moderne" Bücher 20. oder 21. Jahrhundert erschienen, die auf einer älteren Vorlage beruhen rechtefrei sind, es sei denn man will eine Adaption des Buches schreiben. Zum Beispiel gilt das für viele Artusgeschichten. Das ist ja dann schon wieder so Kackkrümelei. Egal, worauf ein buch basiert, wenne s nach dem 31. Dezember 1899 herauskam, braucht man ein Recht für die Verfilmung. Wenn man die Artussage verfilmen will, muss man ja nicht unbedingt ein modernes Buch nehmen.

    Mensch, bei dem Personenrecht sind wir doch noch gar nicht. Das können wir später auch noch ausdiskutieren. ;)



    Re: Rechteregeln

    Rita - 28.07.2004, 18:56


    alexstorm hat folgendes geschrieben: ...Alles was vor dem 20. Jahrhundert geschrieben wurde, sprich 19xx, braucht ein Recht, alles davor nicht..

    Lustige Formulierung: 20. Jahrhundert ist 1900 bis 1999 ;)

    Aber das ist schon eine relativ gute Lösung...wobei auch nicht immer ganz einfach, aber eine akzeptable Einigung der Zeitspanne.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 28.07.2004, 19:44


    Weitere wichtige Frage dazu:

    Darf man dann mit dem Buchrecht "nur" den Stoff des Buches verfilmen oder mit den Figuren auch eigene Geschichten erspinnen?

    Ich meine ja, man darf! Was meint ihr?



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 28.07.2004, 20:54


    Rita hat folgendes geschrieben: alexstorm hat folgendes geschrieben: ...Alles was vor dem 20. Jahrhundert geschrieben wurde, sprich 19xx, braucht ein Recht, alles davor nicht..

    Lustige Formulierung: 20. Jahrhundert ist 1900 bis 1999 ;)
    Das versteh ich jetzt nicht. :freak:

    Zitat: Darf man dann mit dem Buchrecht "nur" den Stoff des Buches verfilmen oder mit den Figuren auch eigene Geschichten erspinnen?
    Ja, denk ich auch, haben wir doch weiter oben schon gehabt - mit dem Einbetten in neue Stories und so.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 28.07.2004, 21:07


    alexstorm hat folgendes geschrieben: Rita hat folgendes geschrieben: alexstorm hat folgendes geschrieben: ...Alles was vor dem 20. Jahrhundert geschrieben wurde, sprich 19xx, braucht ein Recht, alles davor nicht..

    Lustige Formulierung: 20. Jahrhundert ist 1900 bis 1999 ;)
    Das versteh ich jetzt nicht. :freak: .

    Ehrlich nicht? Nun, du sagst alle was vor dem 20. Jahrhundert geschrieben wurde, braucht ein Recht.

    Im Klartext sagst Du alles was vor 1900 geschrieben wurde braucht ein Recht... Jetzt klar? ;) Oder nimmst Du mich auf den Arm und ich merke es nicht..hmmm... :rolleyes: :)



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 28.07.2004, 22:51


    Alex, wir leben schon im 21. Jahrhundert! :ja:
    Oder bist Du hier noch gar nicht angekommen? :gruebel:



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 28.07.2004, 23:02


    Nein, so meine ich das gar nicht @ Alex

    Ich meine folgendes: Ein Autor schreibt eine Artusgeschichte und veröffentlicht sie heute (2004). Dann brauche ich kein Recht, um als Beispiel einen Film über Artus zu machen, solange er nicht nachweisbar mit dem Buch übereinstimmt oder viele Passagen aus dem neuen Buch (2004) 1 zu 1 kopiert sind.

    Will ich allerdings dieses eine "moderne" Buch verfilmen, sprich eine Adaption machen, dann brauche ich logischerweise das Recht zu dem Buch.



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 28.07.2004, 23:06


    Ach ja und stimme Rita zu, von wegen Personen aus den Büchern herausholen, wenn man das Recht hat, usw.



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 29.07.2004, 12:49


    Ich denke genauso haben wir es geklärt.
    Eine Sage oder so, darf jeder verfilmen, es sei denn er will ein modernes Buch dazu verfilmen, dann braucht er dafür das entsprechende Buchrecht.

    Und wenn man ein Buchrecht besitzt, kann man die Personen auch in eigene fiktive Storys schicken.



    Re: Rechteregeln

    Steffen - 29.07.2004, 13:58


    Ich habs geschnackelt.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 29.07.2004, 14:19


    Rita hat folgendes geschrieben: alexstorm hat folgendes geschrieben: Rita hat folgendes geschrieben: alexstorm hat folgendes geschrieben: ...Alles was vor dem 20. Jahrhundert geschrieben wurde, sprich 19xx, braucht ein Recht, alles davor nicht..

    Lustige Formulierung: 20. Jahrhundert ist 1900 bis 1999 ;)
    Das versteh ich jetzt nicht. :freak: .

    Ehrlich nicht? Nun, du sagst alle was vor dem 20. Jahrhundert geschrieben wurde, braucht ein Recht.

    Im Klartext sagst Du alles was vor 1900 geschrieben wurde braucht ein Recht... Jetzt klar? ;) Oder nimmst Du mich auf den Arm und ich merke es nicht..hmmm... :rolleyes: :) Scheiße, bin ich dämlich... Um Steffen zu zitieren: Ich habs geschnackelt. Ich meinte natürlich nicht vor sondern nach. So müsste das jetzt timmen oder? :D :lach: :D

    @Tobi: Ja, so hast du natürlich völlig recht mit den rechten und so. So hatte ich mir das auch gedacht.

    @Björn: Korrekt! :)

    So, jetzt müssten wir das nur noch richtig schön ausformulieren.



    Re: Rechteregeln

    Steffen - 29.07.2004, 16:45


    Alex: "Die beste Sicht auf etwas, ist die Einsicht"



    Re: Rechteregeln

    Rita - 29.07.2004, 17:54


    Für die Formulierung können wir ja mal rumfeilen. Dazu mach ich den Anfang!

    Erläuterung zu den einzelnen Rechtebereichen:

    Bücher:

    Wer ein Buch verfilmen will, was nach 1900 geschrieben wurde, sprich im 20. oder 21. Jahrhundert, muss dafür vorher das Recht erwerben.

    Legenden, Märchen und Mythen und ältere Literatur sind Allgemeingut und somit frei verfilmbar.

    Mit dem Erwerb eines Buchrechtes sind auch sämtliche darin enthaltene Personen gesichert und dem Studio steht es frei mit diesen "Helden" eine eigene Geschichte zu erfinden (Von dieser Regelung sind mythische Gestalten und Legenden ausgenommen, die zum Allgemeingut gehören- Bsp. König Arthus oder Schillers Tell.)

    ___________________________________________________________

    OFF: Da fällt mir ein! Sollen wir vielleicht im Allgemeinen eine Art Verfallsdatum einführen, damit nicht so viele Rechte gebunkert werden? Sprich, wenn das Studio nach einer gewissen Zeit immer noch keine Verfilmung gemacht hat, verliert er es wieder?



    Re: Rechteregeln

    Steffen - 30.07.2004, 09:55


    Wenn wir eine Zeitspanne für Rechte einbauen, muss ja maximal 6 Monate zur Verfügung stehen. In der Zeit ist eine Produktion zu schaffen.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 30.07.2004, 14:56


    6 Monate sind zu wenig. Manchmal kauft man ein Recht, weil man eine grobe Vorstellung hat, aber nicht sofort Zeit und Muse. Ist ja nicht jeder so schreibschnell wie Du Steffen ;)

    1 oder 2 Jahre fänd ich passender!



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 30.07.2004, 16:08


    Gegen ein Verfallsdatum der Rechte wehre ich mich mit Händen und Füßen. Das ist ja nun wirklich realittsfern oder? Wenn jemand ein Recht verfilmen will, das schon weg ist, wird er sich mit dem entsprechenden Studio entweder einigen oder er hat schlichtweg Pech. Wozu haben wir denn den Rechtemarkt - damit jeder jedes Recht mal verfilmen kann? (Abgesehen davon, dass das nie passieren wird, aber es handelt sich ja bei allem um theoretische Sachen.)
    Ich bin ganz strikt :bindagegen:

    Ich versuche auch mal eine Formulierung um Buchrecht:

    Ein Recht für ein Buch ist nötig, wenn man ein Werk verfilmen will, dass nach dem 31.12.1899 - sprich: im 20./21. Jahrhundert - erschien. Ein Recht muss auch für Kunstmärchen erworben werden, sofern es in dem angegebenen Zeitrahmen erschien.

    Mit dem Erwerb eines Buchrechtes fällt dem Besitzer folgendes zu: Die Handlung und die im Werk enthaltenen Personen (ausgenommen Figuren, die zum Allgemeingut gehören). Dem Besitzer steht es frei die Buchfiguren zu ändern oder mit ihnen eine neue Geschichte zu erfinden, die Handlung zu ändern oder die Verfilmung mit einem weiteren Recht bzw. mit weiteren Rechten zu verknüpfen.

    Kein Recht wird für Verfilmungen folgender Literatur gebraucht: alles, was vor dem 01.01.1900 erschien; Legenden; Sagen; Volksmärchen; Mythologie; religiöse Schriften (Bibel, Koran etc.);

    Zum Allgemeingut gehören geschichtliche, mythologische oder berühmte Figuren der Literatur z.B. Cäsar, König Ödipus oder Faust. Dazu gezählt werden des Weiteren alle Personen, die der Realität entnommen sind wie Präsidenten etc.

    Bei Ersteigerung des Buchrechts für eine Biographie hat man das Recht das Leben der Hauptperson zu verfilmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Person, falls sie in einem anderen literarischen Werk als Nebenperson auftaucht.

    Beim Ersteigern von zwei ähnlichen Buchrechten, z.B. zwei verschiedenen Biographien einer Person, ist die zweite Ersteigerung ungültig und wird als Sequel bzw. Teil einer Buchserie angesehen, da es sich um ein Buch mit identischem oder ähnlichem Inhalt handelt. Das Ersteigern eines Folgebandes einer Buchserie ist nicht gestattet, sofern ein Studio schon das Recht an der gesammten Serie besitzt.


    Vielleicht sollten wir vorher im Regelwerk erwähnen, dass Rechte auch ausgeliehen, verkauft und getauscht werden können - also was den Handel mit den Rechten angeht.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 30.07.2004, 17:39


    Bei Personenrecht waren wir doch noch gar nicht. Ich bin nämlich eigentlich anderer Meinung, was diesbezüglich die Rechte betrifft. Es sei denn wir schaffen das Personenrecht komplett ab.

    Aber ansonsten stehen doch die meisten der Personen im öffentlichen Leben, über Hubert Schmitt will doch keiner einen Film drehen, oder?

    Wenn Personenrecht, dann gilt das auf jeden Fall min. für lebende Personen, die ja verweigern können, dass ein Film über sie gedreht wird!

    Oder meinst Du nur, daß sie Erwähnung finden im Film?



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 30.07.2004, 20:20


    Also beim Verfalssdatum eines Rechts, da bin ich auch :bindagegen:
    Weil jeder hat mal grobe Ideen zu dem Recht und will oder kann es im Moment dann nicht drehen.
    wenn ein anderes Studio so ein Recht verfilmen will, dann wird es sich mit dem betreffenden Studio schon einigen wie Alex meinte.
    Ansonsten halt Pech.

    Die Formulireung des Eintrages finde ich so sehr gut.
    Bis auf den letzten Absatz, der Erklärt sich ja schon vorher durch den Text. Den könnte man also streichen!

    Und ich bin eh dafür das Personenrecht ganz abzuschaffen.
    Die Verfilmung einer Lebenden Person, könnte man ja auch im Verhandlungsforum einbauen, wo man den betreffenden dann kontaktiert und dann um erlaubnis bitten muß oder so, und dann dort einen kleinen Obulus oder so zu bezahlen.
    Bei toten Personen, könnte man ja seine Nachfahren fragen oder so halt.
    Das wäre mein Vorschlag dazu!



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 31.07.2004, 00:07


    Hm, ich finde beide Formulierungsvorschläge nahe an dem wie ich es schreiben würde.

    Ich würde bei Alex allerdings sagen, dass jedes Buch, was nach dem 31.12.1899 geschrieben wurde ein Recht benötigt. Da auch heute noch, immer wieder Fragmente oder ältere Bücher auftauchen und dann erst erscheinen.

    Ach ja und ich würde das Reinbringen, was ich erwähnt habe:

    Jemand schreibt ein Buch, in welchem Dracula mitspielt, dann könnte man nach eurer Rechtformulierung schließen, dass nur derjenige mit dem Recht zu dem Buch Dracula benutzen darf.
    Deshalb würde ich vielleicht anhängen:
    Kommt in einem Buch ein Charakter aus einem älteren Buch vor, dann ist dieser Charakter durch denjenigen geschützt, der das Recht über das ältere Buch hat. Ist dieses ältere Werk vor dem 31.12.1899 entstanden, dann ist dieser Charakter für alle Studios frei benutzbar

    Ich würde ein Verfallsdatum einbauen, dass macht den Rechtemarkt dynamischer und verhindert, dass Studios die Rechte bunkern. So ist es schließlich auch im wirklichen Leben, man sichert sich das Recht für eine gewisse Zeit und danach ist es wieder frei verfügbar.

    Allerdings würde ich die Grenze nicht zu hoch ansetzen, also maximal ein halbes Jahr, auch wenn dies nicht der Realität entspricht und das kann die Sache auch interessanter machen.
    Mal angenommen ich will ein Buch verfilmen, komme aber im Drehbuch nicht weiter, dann muss ich mich entweder sputen oder habe einfach Pech gehabt.
    Außerdem ermöglicht dies auch jungen Studios ein altes Recht zu erwerben wie zb X-Men, weil ich würde wetten, dass Rita da erstmal vorallen anderen X-Men Verfilmungen oder Auskoppelungen den Riegel vorschieben würde, weil ihr Film bald erscheint.
    So hätte aber ein junges Studio die Chance, später einmal das Recht zu erwerben und einen neuen X-Men Film zu machen.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 31.07.2004, 12:59


    6 Monate find ich trotzdem viel zu wenig. Da kann man in der Zeit doch nie und nimmer alle Projekte realisieren, die man noch vor hat auch mit den Rechten. 6 Monate sind schnell rum für die Filmplanung.

    Außerdem meinte ich, daß man ja nach dieser Zeit mind. einen Film realisiert haben muss, dann hat man das Recht auch länger. Aber das mit dem Verfallsdatum sollte nur für ungenutzte Rechte gelten, eben wegen dem Bunkern.

    Und es ist ein bissle Problematisch bei Rechten, die schon einen enormen Betrag gekostet haben, wie Star Trek. In Real verfallen ja nur Patente nach einer bestimmten Zeit, Copyright nicht unbedingt, so viel ich weiß.

    Noch als Anmerkung zum X-Men Recht. Wenn jemand ein gutes Drehbuch hat, bin ich nicht abgeneigt das Recht zu verleihen. Bin kein Bunkerer :))



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 31.07.2004, 15:06


    Nein, also das mit dem Verfallsdatum ist Humbuck. Da gibt es gar nichts, was mich überzeugen könnte. Rechtebunker finde ich auch nicht schlimm. Außerdem verkaufen einige Studios ab und zu Rechte. Ich finde, es ist überflüssig.

    Zitat: Kommt in einem Buch ein Charakter aus einem älteren Buch vor, dann ist dieser Charakter durch denjenigen geschützt, der das Recht über das ältere Buch hat. Ist dieses ältere Werk vor dem 31.12.1899 entstanden, dann ist dieser Charakter für alle Studios frei benutzbar Das finde ich nicht gut. Dan lohnt sich die Ersteigerung für das zweite Buch ja gar nicht, wenn man eine Figur herausschreiben muss für die Verfilmung. Sowas wird außerdem kaum passieren, denke ich. Und wenn doch, dann its es auch nicht so wild.

    @Rita: Das mit den Personen war bezüglich der Bücher, nicht wegen dem Personenrecht. Ich meinte, wenn eine reale Person in einem fiktionalen Buch auftaucht, dann hat das Studio nicht das alleinige Recht an dieser Person - es ist dann halt "Allgemeingut".

    Ich bin eigentlich auch kein Bunkerer. Nur wenn jemand ein Recht von mir ausleihen will, das ich selbst zu verfilmen vor hab - über kurz oder lang - dnan leihe ich das logischerweise nicht weg. Ich glaube, das ist verständlich.

    @Tobias: Na ja, das ist so eine Sache. Wenn etwas nach dem Datum erscheint, dann gehört das in die Zeitspanne - manchmal kann man ja gar nicht genau sagen, wann ein Werk entstand. Ich würde die Formulierung deswegen vielleicht auf "nach dem 31.12.1899 entstanden ist und/oder geschrieben wurde" ändern.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 01.08.2004, 15:48


    Also gut, dann nehm ich meinen Vorschlag sozusagen zurück. Kein Verfallsdatum von meiner Seite.

    Und das mit den Personen aus der Realität ist noch etwas missverständlich. Sollte so herauskommen, dass nicht manche verstehen, dass damit Biografien gemeint sind...



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 01.08.2004, 20:24


    Habe das oben wie folgt formuliert. Meintest Du das so?
    Bei Ersteigerung des Buchrechts für eine Biographie hat man das Recht das Leben der Hauptperson zu verfilmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Person, falls sie in einem anderen literarischen Werk als Nebenperson auftaucht.

    Was passiert eigentlich beim Ersteigern von zwei ähnlichen Buchrechten, z.B. zwei verschiedenen Biographien einer Person?



    Re: Rechteregeln

    Rita - 01.08.2004, 20:42


    Das zuerst ersteigerte gilt natürlich!



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 01.08.2004, 21:34


    Okay, dann hier noch mal meine Zusammenfassung - bitte um Kritik:

    Ein Recht für ein Buch ist nötig, wenn man ein Werk verfilmen will, dass nach dem 31.12.1899 - sprich: im 20./21. Jahrhundert - erschien. Ein Recht muss auch für Kunstmärchen erworben werden, sofern es in dem angegebenen Zeitrahmen erschien.

    Mit dem Erwerb eines Buchrechtes fällt dem Besitzer folgendes zu: Die Handlung und die im Werk enthaltenen Personen (ausgenommen Figuren, die zum Allgemeingut gehören). Dem Besitzer steht es frei die Buchfiguren zu ändern oder mit ihnen eine neue Geschichte zu erfinden, die Handlung zu ändern oder die Verfilmung mit einem weiteren Recht bzw. mit weiteren Rechten zu verknüpfen.

    Kein Recht wird für Verfilmungen folgender Literatur gebraucht: alles, was vor dem 01.01.1900 erschien; Legenden; Sagen; Volksmärchen; Mythologie; religiöse Schriften (Bibel, Koran etc.);

    Zum Allgemeingut gehören geschichtliche, mythologische oder berühmte Figuren der Literatur z.B. Cäsar, König Ödipus oder Faust. Dazu gezählt werden des Weiteren alle Personen, die der Realität entnommen sind wie Präsidenten etc.

    Bei Ersteigerung des Buchrechts für eine Biographie hat man das Recht das Leben der Hauptperson zu verfilmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Person, falls sie in einem anderen literarischen Werk als Nebenperson auftaucht.

    Beim Ersteigern von zwei ähnlichen Buchrechten, z.B. zwei verschiedenen Biographien einer Person, ist die zweite Ersteigerung ungültig und wird als Sequel bzw. Teil einer Buchserie angesehen, da es sich um ein Buch mit identischem oder ähnlichem Inhalt handelt. Das Ersteigern eines Folgebandes einer Buchserie ist nicht gestattet, sofern ein Studio schon das Recht an der gesammten Serie besitzt.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 01.08.2004, 22:25


    Das klingt ziemlich gut, wobei der letzte Absatz mit dem ähnlichen Inhalt zu missverständnissen führen kann. Was ist ähnlich? Wann fängt die Ähnlichkeit an....da seh ich wieder Diskussionspotential. Hmm...muss noch darüber schlafen...



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 01.08.2004, 23:13


    Der Punkt muss aber rein Alex, also das was ich vorgeschlagen habe. Stell dir doch mal vor, es erscheint jetzt ein neues Draculawerk, dann wird ein Volksmärchen urplöltzich zu einem Recht und das geht nicht.

    Und natürlich hat der Rechteersteigerer was davon, er darf eine Adaption des Buches, dessen Recht er erworben hat machen. Neueingeführte Charaktere unterstehen seinem Recht, nur nicht die Hauptperson (also bei oben genanntem Werk).

    Ich würde nicht sagen, dass dies selten ist. Kommt nun mal vor, dass in einem Buch auf einen früheren Charakter zugegriffen wurde. Es kann sich zb auch um eine Fortsetzung handeln. Nehmen wir als Bsp. die Thomas Harris-Reihe "Roter Drache", "Schweigen der Lämmer", usw. Derjenige, der roter Drache hat, hat das Recht zu dem Buch inklusive der Charaktere, weil es nun mal das erste Buch der Reihe ist. Derjenige, dem das Schweigen der Lämmer gehört, hat ein Recht an Jody Foster bzw. diese FBI-Agentin und dem Stoff des Buches, aber nicht an Hannibal, weil dieser bereits im roten Drachen vorkommt.

    Ich hoffe, es ist einigermaßen klar, was ich meine? Denn immerhin wäre das eine Regellücke, dementsprechend muss sie geschlossen werden.

    Ansonsten finde ich deine Regelformel recht gut, abgesehen von dem Punkt geschrieben / entstanden, etc. Ich finde da deinen Vorschlag, den du vorher gemacht hast auch gelungen. Nehmen wir an, von Goethe wird ein neues Werk veröffentlicht, dann spielt es keine Rolle wann er es geschrieben hat, da er vor dem 20 Jahrhundert verstorben ist.

    Ach ja und bei dir passt der drittletzte und der vorletzte Absatz nicht zusammen. Du sagst, dass alle Personen, die der Realität entnommen sind, Allgemeingut sind und dann sprichst du direkt den Biographie Punkt an. Also irgendetwas passt da nicht.



    Re: Rechteregeln

    Björn W. - 01.08.2004, 23:18


    Ich finde das auch schon sehr gut!
    Allerdings muß ich Rita auch Recht geben, das mit ähnlich und so ist dann wieder ermessenssache.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 05.08.2004, 23:16


    Nehmen wir an, von Goethe wird ein neues Werk veröffentlicht, dann spielt es keine Rolle wann er es geschrieben hat, da er vor dem 20 Jahrhundert verstorben ist.

    Das ist ja irgendwie auch ein lustiger Satz. Vielleicht find ich ihn nur kurios, aber was soll's!

    Beruht ein Buch auf einem alten Volksmärchen, dann kann man nicht mit dem Erwerb dieses Volkmärchen als Recht ersteigern, sondern nur eine genaue Verfilmung dieses neuen Buches. Ein Beispiel hiervon wäre Nebel von Avalon, die auf keinen Fall König Artus und Lancelot als Recht sicher würde.

    Zu diesen Themensachen, wie die Hannibal Lecter Sache. Ich bin dafür die gesamte Buchreihe dann als Recht auszusprechen. Schweigen der Lämmer, Red Dragon und Hannibal und wie auch immer die anderen Bücher heissen. Ebenso bei anderen Buchreihen, wie das ja jetzt schon gemacht wurde.



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 06.08.2004, 14:35


    Mit der Buchreihengeschichte könnte ich leben. Ist schließlich bei James Bond ja ganz ähnlich.

    Was ist denn mit Büchern die auf Spielen / Rollenspielen beruhen?

    Nehmen wir mal "Das Schwarze Auge", da erscheinen regelmäßig neue Bücher, dementsprechend ist das gesamte Recht ein Schnäppchen, weil man immer mehr Filme davon machen könnte.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 06.08.2004, 14:39


    Sicherlich ist es dann ein Schnäppchen, aber ich denke mit Das Schwarze Auge kann man dann halt die Welt, die Götter und die Geschichte sichern.

    Mit den Büchern ist tatsächlich ein Problem, weil mir gerad auch auffällt, dass ich eins davon ersteigert habe.

    Ich denke, man kann dann damit unterbinden, dass jemand eine Verfilmung mit den geschützten Namen herausbringt. Alle Bücher fallen dann aber nicht darunter, sondern das Rollenspielsystem.

    Aber die Bücher können ja rein rechtlich nicht darunter fallen, da ja der Verlag nicht das Recht über diese Roman hat, sondern nur der Autor, wenn er auch das unter das Thema gestellt hat.

    Aber wir sollten viele Dinge ja ziemlich einfach halten. Verdammt, das ist ziemlich verzwickt.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 06.08.2004, 14:43


    Ich denke, wir sollten es so halten:

    Diese geschützte Buchreihe muss von einem Autor stammen und sich um eine bestimmte Themenreihe handeln, wei die Scheibenwelt Reihe, Die Chronik der Unsterblichen von Hohlbein oder irgendwelche Fantasyreihen.

    Hier haben wir jedoch auch das Problem mit den bereits verfilmten Büchern. Muss dann das Original als Recht her, was ja schon an ein Studio verkauft wurde in Real oder gilt dann das jüngste Werk, also der Film? Muss dan Sequel oder doch das Buch ersteigert werden, oder ist das so ziemlich egal?



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 06.08.2004, 14:52


    Ich denke, dass ist so ziemlich egal. Hollywood neigt schließlich dazu, die Bücher nicht exakt zu verfilmen oder etwas um zu modeln. Ersteigert man also das Sequelrecht, dann darf man den Film als Vorlage nutzen, ersteigert man das Buch, dann das Buch.

    Ich würde sagen Charaktere auskoppeln dürfen dann beide. So könnte es zwar passieren, dass zwei Leute einen ähnlichen Film machen, aber das fände ich nicht schlimm. Dann entscheidet schließlich der Voter welcher Film ihm besser gefällt, indem er höher votet. Oder es könnte sogar soweit zum Konkurrenzkampf kommen, dass das eine Studio seinen Starttermin nach hinten verlagern muss. Könnte dann wirklich spannende Entwicklungen geben, die dem Spiel gut tun würden.
    Wenn zb eine Monsterproduktion gegen einen ähnlichen Film als Low Budget antreten muss und der Low Budget Film dann gewinnt oder so.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 06.08.2004, 16:15


    Ein solche Regel öffnet dann aber vielen Dingen Haus und Tor:

    Zum Beispiel Sequels die auf Comics beruhen- Spiderman, X-Men, Batman, alles wird ein nutzloses Recht.

    Ebenso solche, die sowohl auf TV Serien beruhen und als Kinofilm herausgekommen sind.

    Ein solcher Gedanke, den Du ansprichst, kann man nicht durchführen. Das wäre auf eine gewisse Weise ziemlich ungerecht. Man kann hier nur ein Entweder /Oder machen.

    Entweder haben wir einen Rechtemarkt und dann auch richtig oder wir lassen es ganz und dann kommt es zu dem angesprochenen Wettkampf, was ich auch nicht schlecht fände.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 06.08.2004, 17:35


    WIe wäre es wenn man sich das Recht an dem Werk sichern muss, was als erstes erschien - entweder das Buch, das Spiel oder Film.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 06.08.2004, 18:23


    Aber manchmal weiss man doch gar nicht, dass ein Film auf einem Buch oder Spiel beruht. Man kann ja nicht alles wissen. Ich finde, es sollte dann einerlei sein, ob man Comic, Film oder Buch sichert, hauptsache jeder weiss, was damit gemeint ist, oder?



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 06.08.2004, 20:40


    Du meinst so nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, malt zuerst." Das würde auch gehen, wäre aber sicherlich etwas verwirrend.



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 07.08.2004, 00:18


    Hm....Das ist gerade das vertrakte am Rechtemarkt.

    Nehmen wir mal Star Wars als Bsp. da gibt es die Filme, da gibt es Comicbücher, da gibt es Computerspiele und da gibt es Bücher.
    Vielleicht könnten wir das als Bsp. benutzen, um uns darüber klar zu werden, wer vorrang hat.

    Meines Wissens nach hat es mit den Filmen begonnen, also die Drehbücher, die der George Lucas verfasst hat. Die Timothy Zahn Reihe, Episode 7-9, kam später und Comic sowie auch Computerspiele sind eine Auskopplung aus Marketing Gründen.

    Ich würde jetzt einfach vorschlagen, dass jeder einfach nur die Charaktere aus dem jeweiligen Recht übernehmen darf und auch fortsetzen darf. Sagen wir es gibt ein Computerspiel, wo der Hauptcharakter John heißt, dann darf ich mit John einen Film als Hauptdarsteller machen. Taucht in dem Spiel auch noch Luke Skywalker auf, dann darf ich ihn zwar benutzen, aber nicht als Hauptperson sondern nur als Nebenrolle oder so. Obwohl, dies würde zu kompliziert, also vergesst es.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 08.08.2004, 18:33


    Wir können Alex Absatz dann wohl so lassen, oder?

    Ein Recht für ein Buch ist nötig, wenn man ein Werk verfilmen will, dass nach dem 31.12.1899 - sprich: im 20./21. Jahrhundert - erschien. Ein Recht muss auch für Kunstmärchen erworben werden, sofern es in dem angegebenen Zeitrahmen erschien.

    Mit dem Erwerb eines Buchrechtes fällt dem Besitzer folgendes zu: Die Handlung und die im Werk enthaltenen Personen (ausgenommen Figuren, die zum Allgemeingut gehören). Dem Besitzer steht es frei die Buchfiguren zu ändern oder mit ihnen eine neue Geschichte zu erfinden, die Handlung zu ändern oder die Verfilmung mit einem weiteren Recht bzw. mit weiteren Rechten zu verknüpfen.

    Kein Recht wird für Verfilmungen folgender Literatur gebraucht: alles, was vor dem 01.01.1900 erschien; Legenden; Sagen; Volksmärchen; Mythologie; religiöse Schriften (Bibel, Koran etc.);

    Zum Allgemeingut gehören geschichtliche, mythologische oder berühmte Figuren der Literatur z.B. Cäsar, König Ödipus oder Faust. Dazu gezählt werden des Weiteren alle Personen, die der Realität entnommen sind wie Präsidenten etc.

    Bei Ersteigerung des Buchrechts für eine Biographie hat man das Recht das Leben der Hauptperson zu verfilmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Person, falls sie in einem anderen literarischen Werk als Nebenperson auftaucht.

    Beim Ersteigern von zwei ähnlichen Buchrechten, z.B. zwei verschiedenen Biographien einer Person, ist die zweite Ersteigerung ungültig und wird als Sequel bzw. Teil einer Buchserie angesehen, da es sich um ein Buch mit identischem oder ähnlichem Inhalt handelt. Das Ersteigern eines Folgebandes einer Buchserie ist nicht gestattet, sofern ein Studio schon das Recht an der gesammten Serie besitzt.

    Dann noch als Ergänzung:

    Sollte ein Autor eine gesamte Themenbuchreihe herausbringen, kann mit dem Erwerb des Rechtes diese Reihe gesichert werden, z.Bsp. Hohlbeins Chronik der Unsterblichen oder die Hannibal Lecter Reihe.

    Dann noch Allgemein, was wir ganz unten hinschreiben können:

    Wenn ein Thema auf mehreren Rechten (Sequel/Comic, Sequel/Buch, Buch/Comic, Buch/TV-Serie, etc.) beruht, reicht das Ersteigern dieses Rechtes in einer Kategorie, um es zu schützen. Ein Beispiel wäre Spider-Man als Kinosequel zu ersteigern. Damit ist das Recht gesichtert und der Kauf des Rechtes als Comic nicht mehr möglich.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 08.08.2004, 19:47


    Hm, an sich schon, obwohl das mit SPiderman z.B. sehr fraglich ist - mit dem Filmrecht sichert man sich ja sehr viel weniger als beim Comic-Recht. Oder ist das dann so, dass man den Umfang des theoretischen Comicrechts dann mitnutzen kann?

    Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine. :D



    Re: Rechteregeln

    Rita - 08.08.2004, 20:12


    Die Comicrechte sind eh Mist, da ja alles ineinanderfliesst...



    Re: Rechteregeln

    Rita - 09.08.2004, 16:41


    Diese Aufteilung von dem diskutieren in den einzelnen Rechtbereichen ist ein wenig unsinnig, wie mir klar geworden ist, da ja manche Sachen ineinandergreifen.

    Aber die Buchsache haben wir ja so ziemlich abgehackt, oder? Wir sollten mal weitermachen und dann am Schluss noch mal alles überarbeiten mit unserem dortigen Erkenntnisstand, ok?

    Da bis jezt noch keine Einwände gekommen sind :D, mach ich mal weiter. Jetzt kommen wir zu meinem verhassten Thema. Die Comics:

    Ich bin schon fast dafür die Marvel Comics daraus zu nehmen, da sie eben zu sehr ineinanderfliessen. Aber das ist wohl schwer möglich.

    Also, was fällt unter die Comics?

    Was deckt es alles ab?

    Wie ist es dann mit Kinofilmen von Comics?

    Wie ist es mit Spin Offs einer Comicreihe?



    Re: Rechteregeln

    Rita - 13.08.2004, 15:45


    Wir sollten mal weitermachen...

    Aber diese Marvel Comics sind wirklich ein Hinderniss. Nur Experten können da noch durchsteigen, was zu was gehört und es fliesst ja alles zusammen- blöderweise...



    Re: Rechteregeln

    Rita - 13.08.2004, 15:52


    Also, was fällt unter die Comics?

    Alles, was diese bunten kleinen Bilder in gedruckter Form hat, Hefte, Bücher oder in der Zeitung.

    Darunter fallen auch die japanischen Mangas.

    Was deckt es alles ab?

    Blöde Frage, ist ja oben schon gestellt...

    Wie ist es dann mit Kinofilmen von Comics?

    Da kann man dann entweder den Kinofilm ersteigern oder die Comicreihe und beides gilt dann als Recht.

    Wie ist es mit Spin Offs einer Comicreihe?

    Tja, stellt sich die Frage, ob das zuerst da gewesen gilt. Gelten Spin Offs nur, wenn sie vor dem Ersteigern des Ursprungsrecht herausgekommen sind. Oder werden die Spin Offs dann automatisch dem Ursprungsrecht zugesprochen? Und wie soll man das klären, da Marvel uns so das Leben schwer macht?

    Oder werden Spin Offs eine eigene Reihe? Aber kann man sich Batman ohne Catwoman vorstellen? Oder X-Men ohne Wolverine? Schwierig!



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 13.08.2004, 18:57


    Den ersten beiden Punkten stimme ich zu.

    Zu 3.: Der Kinofilm beinhaltet nicht die Rechte zu der Comicreihe. Ich würde das somachen: Wenn die Comicreihe schon vergeben ist, dann kann man sich das Recht am Kinofilm oder an einem PC-Spiel nicht sichern - diese gehören automatisch dem Comicrecht-Besitzer.
    Wenn sich jemand erst das Recht am Kinofilm sichert und jemand anderes daraufhin das Comicrecht, dann haben beide das Recht an dem Kinofilm. Der Comicrecht-Inhaber hat darüber hinaus an allen Geschichten, Figuren etc. die Rechte, die weiterhin in der Comicreihe auftauchen.
    Wie gesagt, ich würde niemals die Kinofilme mit den Comics gleichsetzen. Als Comicliebhaber bin ich dagegen.

    Zu 4.: Bei den Spin Offs würde ich das so machen, dass man sich für jedes Spin Off das Recht extra sichern muss, sobald eins in Comicform herauskommt. Ein Beispiel (bitte nicht auf die Realität übertragen):
    Wenn also Catwoman als Kinofilm rauskommt, aber ohne eigenständige Comic-Reihe (denn da liegt ihr Ursprung), dann gehört das Filmrecht sofort dem Batman-Comicrecht-Besitzer.
    Wenn Catwoman als Kinofilm rauskommt und gleichzeitg, vorher oder wann auch immer mit eigener Comicserie, dann darf sich jemand das Recht an der neuen Catwoman-Serie sichern. Worauf der Besitzer dann keinen Anspruch hat - sofern er das Batman-Recht nicht besitzt - sind frühere Geschichten mit ihr. Er kann sich allerdings neue ausdenken, aber wie gesagt keine verfilmen, die dem Batman-Recht zuzuordnen sind.

    Noch was zu Crossover-Geschichten: Ich würde das so machen, dass man wenn man z.B. "Batman vs Spiderman" in die Kinos bringen will und nur eins der Rechte hat, die eindeutige Zustimmung des Besitzers des zweiten Rechtebesitzers braucht - sofern das Recht vergeben ist, ansonsten kann es zu dem geplanten Film leider nicht kommen.
    Wenn man keins der Rechte besitzt, so braucht man - sofern die Rechte vergeben sind - die eindeutige Zustimmung beider Rechteinhaber.

    Wie seht ihr das?



    Re: Rechteregeln

    Rita - 13.08.2004, 19:54


    Zu 3: Da kann ich Dir absolut nicht zustimmen. Das ist doch irgendwie unsinnig.

    Oben haben wir doch noch beschlossen, dass es einerlei ist, wenn Kinorecht oder Buchrecht oder PC Spiel erworben wird, wenn ein Kinofilm aus einem Stoff gemacht wurde. Warum dann nicht auch bei den Comics?

    Und dann braucht ja jemand nur die ganzen Rechte, die jetzt noch auf den Sequels beruhen zu ersteigern, Batman, Spiderman, X-Men, Daredevil und somit sind alle Kinosequels "wertlos". Rückwirkend können wir eine solche Entscheidung nicht treffen.

    Und mal logisch durchdacht. Marvel hat seine Rechte für einen Film an das Studio verkauft! Die haben einen Kinofilm daraus gemacht. Jetzt kommt ein Cinegamestudio und ersteigert das Recht von diesem Studio. Deswegen fände ich, dass eher die Kinosequels ihren Vorrang hätten.

    Wenn ein Comic natürlich noch nicht verfilmt ist, stellt sich die Frage nicht. Aber wie gesagt. Wenn man mit Kinosequel ein Recht ersteigert, sollte das auch für die Comics dieser Reihe mitgelten und man kann einen Sequel mit Figuren aus den Comics drehen und aus dem Film.

    Zu 4: Wir sind ja nicht alle Experten, was diese verdammten Marvelcomics anbelangt und schon gar nicht, was wann in welchem Comic aufgetaucht ist. Was die Kinofilme anbelangt, sind wir wohl doch alle eindeutig besser informiert, oder? Deswegen ist das mit dem gleichzeitigen erscheinen von Comics ein wenig schwierig...

    Und wie sieht es dann mit den Spin Offs für die ursprünglichen Rechteinhaber aus? Dürfen sie diese Figuren weiterhin verwenden. Wie gesagt, was ist Batman ohne das niedliche Kätzchen :)?


    Mit den vs. ist alles doch recht klar. Man braucht beide Rechte oder die Zustimmung, wie Du schon gesagt hast.



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 19.08.2004, 02:03


    Ich muss ehrlich gesagt Rita recht geben. Irgendwie mal wieder...

    Wir sind doch alle keine Comicexperten und so wie du das beschreibst, Alex, klingt das alles arg kompliziert.

    Im Prinzip ist es doch so, ähnlich wie bei Büchern, der Autor verkauft doch nicht sein Recht, er verleiht es nur für eine Adaption und dafür wird er entlohnt. Sprich Tantiemen.

    Warum kann Marvel also nicht an mehrere Leute seine Zustimmung, sprich eine Entlohnung bekommen, geben, um einen Film zu machen. Sei es nun ein Kinosequel oder die direkte Comicreihe. Bei CineGame würde das bedeuten:
    Es ist doch so. Derjenige, der das X-Men Comic Recht hat, darf sämtliche Figuren auskoppeln und die Story aus den Comics übernehmen. Wer das Sequel Recht hat, darf die Figuren aus den Filmen benutzen, aber keine neuen Figuren einführen, die es im Comic gibt, darf allerdings neue erfinden.

    Ähnlich habe ich es beim Buchrecht schon vorgeschlagen. Nehmen wir an, es gibt ein Buch über drei Figuren, XYZ. Derjenige der das Buch erwirbt, vorrausgesetzt es ist im 20 Jahrhundert oder später entstanden, darf XYZ benutzen und auch einen Film nur mit Z machen. Sprich ein Spin Off.
    Nun schreibt selber oder ein anderer Autor ein Buch, in dem Y und Figur A vorkommen. Derjenige der das Recht erwirbt, darf Y benutzen und sogar mit A ein Spin Off drehen.
    So würde ich es auch auf die Comicrechte übertragen.

    Ach ja, das Uhrheberrecht hält siebzig Jahre nach dem Tod des Autors an. Habe mich mal schlau gemacht, deshalb ist unsere Regelung mit 104 schon schön realistisch.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 19.08.2004, 12:36


    So habe ich das gar nicht gesehen. Gut, dann formuliert das mal richtig schön und dann hätten wir die Comics auch freigeschaufelt - müssen dann nur noch zusammentragen - oder gibt es noch was anderes bzgl. der Comics zu klären?



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 24.08.2004, 01:47


    Also ich würde für alle Rechte allgemein dieses Beispiel nennen, was ich oben beschrieben habe, denn ein Spin Off wird in der Realität ja eh aus Büchern, Filmen und Comics genommen, deshalb würde ich das Beispiel als allgemeines Rechte Beispiel anwenden.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 28.08.2004, 21:12


    Ich hab gerade eigentlich das ausformulieren wollen, aber dann ist mir aufgefallen, daß ich das auch nicht sehr praktikabel finde.

    Also, nehmen wir mal an, jemand ersteigert sich das Recht zu Batman als Sequel und dann nimmt er eine Figur, die es bei den Comics gibt aber nicht den Film, bekommt er ja dann Ärger!

    Gleichzeitig kann damit ja dann das Recht zu den Comics noch mal extra ersteigert werden, oder? Oder es gehen die ganzen Figuren verloren, die nicht in dem Film vorkommen nur weil der Studiobesitzer das "falsche" Recht hat? Ich finde das absurd und kleinlich.

    Ich finde, wir sollten sagen, daß es, wenn ein Recht in Form eines Kinofilms herausgekommen, dann ziemlich egal ist, ob man es als Comic oder Sequel oder Buch oder Sequel ersteigert. Man hat das Recht dann und in dem anderen Genre kann man es nicht mehr ersteigern. Und es umfasst dann alles.

    Wäre einfacher und würde weniger Streit schüren, es sei denn wir würden dann die Rechtedatenbank mit den alten Rechten umarbeiten.

    SPIN OFF: Ja, wenn man die Figuren hat, denke ich auch, daß man davon entkoppelt Spin Offs machen kann und andere Figuren, die einem gehören, mixen kann.

    Aber wie sieht es aus, wenn jetzt ein Spin Off aus einer Reihe entsteht. Steht es wieder frei zur Auktion? Und darf dann diese Figur noch in dem Ursprungsrecht benutzt werden?



    Re: Rechteregeln

    Rita - 01.09.2004, 20:22


    Mag keiner mehr was dazu sagen?



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 05.09.2004, 23:02


    Zu deiner letzten Frage würde ich sagen, Ja. Sowohl der Besitzer des Ursprungsrechts wie auch der Besitzer des Spin Off Rechts dürfen die Figur benutzen.

    Irgendwie ist die Diskussion etwas im Sande verlaufen oder?



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 06.09.2004, 01:43


    Ja, schon. Ich stehe zur Zeit etwas im Streß, aber ich lese alles, was ihr hier schreibt und sobald ich gegen etwas protestieren möchte, lass ich es euch wissen. :)



    Re: Rechteregeln

    Rita - 06.09.2004, 02:09


    Gut, dann fass ich mal meine Vorstellung zusammen als erster Versuch, damit es mal weitergeht:

    Comicrechte!

    Ein Comicrecht wird benötigt, wenn man zu einer Comicreihe oder einer Mangareihe einen Kinofilm drehen will, nicht nur wenn man die Geschichte übernehmen will, sondern auch für die Figuren.

    Sollte schon mit einer Comicreihe eine Film gedreht worden sein, spielt es keine Rolle, ob es als Kinosequel oder als Comicrecht ersteigert wird. Beides deckt dieses Recht voll ab, zb. das Batmanrecht.

    Sollte es aus einer Comicreihe ein Spin Off als Kinofilm gegeben haben, dann kann man mit dem Ersteigern die Figur/Figuren erwerben. Sowohl der Besitzer des Spin Off Rechtes als auch der Besiter des "Ursprungsrechtes" dürfen diese Figur benutzen. Der Kinofilm muss jedoch schon gedreht und veröffentlicht worden sein und nicht sich erst in Planung befinden.

    Sollte eine eigene Spin Off Comicreihe erscheinen, dann gilt selbiges wie beim Kinofilm.

    Sollte es eine oder mehrere Comicfiguren geben, die in mehreren Comicreihen vorkommen, so darf diese Figur auch für beide oder mehrere Comicreihen verwendet werden.

    Kombinationen von Rechten mit Comicfiguren, sollte man beide Rechte besitzen, sind natürlich auch möglich, zb. Superman versus Batman.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 06.09.2004, 11:13


    Jap, das können wir doch so stehen lassen.



    Re: Rechteregeln

    Björn - 06.09.2004, 13:05


    Ich finde die Comicrechteregelung nicht ganz glücklich.

    Es gibt zu jeder etwas populäreren Comicfigur ein paar Spin-Offs-Comics, so könnte man da jeden rauspflücken.

    Ich finde es sollte da Grenzen geben, dass die eigene Reihe eine gewisse Popularität und Dauerhaftigkeit hat, so wie Daredevil oder Wolverine oder Catwoman und nicht nur ein paar kleine eigene Comics damit gab, wie von Venom oder so.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 08.09.2004, 03:20


    Ich bin eigentlich auch nicht mit der Spin Off Regel glücklich. Aber dann müssten wir eine genaue Auflistung machen, welche Comics von (*mögensieverfluchtsein*) Marvel für welche Reihe ersteigert werden können, wo wir ja die Hauptprobleme sehen.

    Aber das Problem wird sich auch noch bei Fernsehserien ergeben.

    Wenn es Angel und Buffy getrennt geben kann, dann kann man es mit Comics auch machen...war das jetzt verständlich? Ich glaub nicht... :rolleyes:

    Ja, fällt Dir was besseres ein?



    Re: Rechteregeln

    Björn - 08.09.2004, 14:34


    Doch war verständlich.

    Ich habe halt Angst, dass eine zu starke Zersplitterung der Comicrecht auftritt.

    Da dreht der eine dann einen Spider-Man-Film, in dem Venom auftaucht und der andere einen Venom-Film, in dem Spider-Man auftaucht.


    Vielleicht sollte man das ganze doch auf den Oberbegriff "Marvel" zurückstutzen. Wer ein Comicrecht besitzt, bekommt sein damals gezahltes Geld zurück und darf ein fleißiges Wettbieten um das Marvel-Recht anfangen.

    Um aber zu verhindern, dass dieses Recht dann nutzlos bei einer Person liegt, muss derjenige eine Produktion daraus erlauben, sofern das Drehbuch qualitativ in Ordnung ist und er gerade nicht selbst einen Film mit der Figur plant. Denke aber meine Idee ist nicht mehrheitsfähig...



    Re: Rechteregeln

    Rita - 08.09.2004, 15:49


    Hmm...ja, ist schwierig, daß mit den "qualitativen Drehbüchern".

    Ich bin mir auch nicht ganz sicher wegen den Marvelcomics. Muss ich noch drüber schlafen ;)



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 08.09.2004, 20:08


    Nein, deine Idee ist nicht mehrheitsfähig. ;)



    Re: Rechteregeln

    Rita - 01.10.2004, 12:29


    Ob wir hier noch weiterkommen?

    Wie sollen wir das jetzt machen, so wie oben Vorgeschlagen oder sollen wir uns noch was anderes einfallen lassen?

    Und bei der Spin Off Regel hatte ich gerade ein grauenhaftes Szenario vor Augen. :D Was wenn der zweite Besitzer die Hauptfigur umbringt?



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 01.10.2004, 17:22


    Dann kann man ja immernoch ein Prequel drehen. :D

    Ich habe nochmal darüber nachgedacht und finde, dass wir das so lassen sollten, wie es ist. Alles andere ist nur unnötig.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 01.10.2004, 18:14


    Dann können wir ja zu Computer und Konsolenspiele übergehen?



    Re: Rechteregeln

    Rita - 11.10.2004, 15:35


    Da kann man eigentlich fast dasselbe wie bei Comics sagen, oder? Oder gibt es da einen Hacken bei den Spielen?



    Re: Rechteregeln

    Tobias - 11.10.2004, 22:28


    Im Prinzip kann man doch für alles eine allgemein gültige Regel aufstellen, von wegen Spin Offs, usw. Ich wüsste jetzt nicht, wo es anders sein sollte.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 11.10.2004, 23:44


    Stimmt eigentlich.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 12.10.2004, 18:01


    Wie sieht es eigentlich mit der 25 Jahre Remake Regel aus? Soll die mal reformiert werden?

    Und greift das dann auch, wenn ein Buch verfilmt wurde und man aber gerne das Buch besser oder einfach nochmal verfilmen will?



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 12.10.2004, 20:06


    Ich würde folgendes sagen:

    Die Remake-Regel gilt nur bei Filmen, die nicht auf Büchern, Comics etc. basieren. Es dürfen folglich nur mindestens 25 Jahre alte Filme neu verfilmt werden.
    Wenn man ein Buch, Spiel, Comic o.ä. verfilmen will, kann man das ohne Rücksicht auf andere Verfilmungen bzw. Filmfassungen tun.



    Re: Rechteregeln

    Rita - 12.10.2004, 20:53


    Fände das gar nicht mal schlecht!



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 12.10.2004, 22:29


    Mal gucken, ob sich noch jemand meldet und was dazu sagt. :)



    Re: Rechteregeln

    Rita - 18.04.2005, 14:10


    Ich hab noch mal über deinen letzten Beitrag nachgedacht.

    Auf jeden Fall muss dasnn der neue Film auf dem Buch basieren und darf nicht den Film wiedergeben, ansonsten wäre es ja ein Remake des Filmes...

    -Dann zu Kinofilmen/Prequels und Sequels:

    Wenn Du eine Fortsetzung oder eine Prequel zu einem Kinofilm machen willst, dann musst Du das Recht zu dem Kinofilm besitzen.

    Wenn Du ein Remake von einem Kinofilm machen willst, bedenke, dass der Film älter als 25 Jahre sein muss. Auch dann musst Du hier das Recht zu dem Film ersteigern.

    Beachte bitte aber auch, dass das erwünschte Recht vielleicht schon als Comic oder Buch eingetragen ist. Dann ist das Recht schon besetzt und kann nicht mehr ersteigert werden.


    - Wieso haben wir eigentlich noch einen Markt für "Musiker", wenn doch Personenrechte abgeschafft wurden?

    - TV Serien:

    Wenn Du gerne einen Film zu einer Fernseh Serie machen willst, musst Du vorher das Recht zu der Serie ersteigert haben. Hier ist die richtige Stelle dafür.

    Serien, die z.Bsp. auf Comics basieren, könnten jedoch schon vergeben sein. Bitte beachte da die Rechtedatenbank.

    - Video:

    Tja, das find ich eigentlich unnötig. Aber mal so:

    Es gibt Filme, die nie das Licht der Kinoleinwand erblickt haben. Willst Du davon eine Fortsetzung ähnlich wie bei Kinofilmen machen, musst Du hier das Recht dazu ersteigern.

    Dieses Recht betrifft nicht Filme, die mal als Kinofilm herausgekommen sind und jetzt aber schon auf Video, DVD erhältlich sind.



    Re: Rechteregeln

    alexstorm - 20.04.2005, 19:03


    Ja, das klingt gut. Nur gefallen mit diese "Du"-Formulierungen nicht so recht. Vielleicht ist eine allgemeinere Form a la "Wenn eine Verfilmung zu einem Buch geplant ist, dann muss das und das so und so gemacht werden."



    Re: Rechteregeln

    Rita - 20.04.2005, 20:26


    Dann zu Kinofilmen/Prequels und Sequels:

    Wer eine Fortsetzung oder eine Prequel zu einem Kinofilm machen will, muss vorher das Recht zu dem Kinofilm ersteigern.

    Wenn man ein Remake von einem Kinofilm machen will, sollte man bedenken, dass der Film älter als 25 Jahre sein muss. Auch dann muss das Recht zu dem Film ersteigert werden.

    Man sollte auch bitte beachten, dass das erwünschte Recht vielleicht schon als Comic oder Buch eingetragen ist. Dann ist das Recht schon besetzt und kann nicht mehr ersteigert werden.

    - TV Serien:

    Wenn man einen Film zu einer Fernseh Serie machen will, muss vorher das Recht zu der Serie ersteigert werden. Hier ist die richtige Stelle dafür.

    Serien, die z.Bsp. auf Comics basieren, könnten jedoch schon vergeben sein. Die Rechtedatenbank sollte dafür konsultiert werden.

    - Video:

    Es gibt Filme, die nie das Licht der Kinoleinwand erblickt haben. Wenn ein Studio davon eine Fortsetzung ähnlich wie bei Kinofilmen machen will, muss der Studioinhaber hier das Recht dazu ersteigern.

    Dieses Recht betrifft nicht Filme, die mal als Kinofilm herausgekommen sind und jetzt aber schon auf Video, DVD erhältlich sind.
    ______________


    Besser so? :)

    Ansonsten immer noch:
    Wieso haben wir eigentlich noch einen Markt für "Musiker", wenn doch Personenrechte abgeschafft wurden?

    Soll ich dazu trotzdem was schreiben?



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