Haftung bei Gastpferden

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    Re: Haftung bei Gastpferden

    graziano - 23.08.2007, 11:55

    Haftung bei Gastpferden
    Wenn man jetzt als Privatperson ein Pferd gegen geringes Entgelt oder Mithilfe in Pension nimmt, wie sieht es da aus mit der Hütepflicht? Brauche ich eine extra versicherung? oder tritt wenn das pferd durch den ordnungsgemäßen zaun geht die haftpflicht des tieres bzw der besitzerin ein?



    Re: Haftung bei Gastpferden

    Shetty Uta - 23.08.2007, 12:28


    ich würde sicherheithalber mal bei der versicherung anfragen. meine aber da du das tier ob gegen bezahlung oder mithilfe in pension hast, eine hütepflicht hast und man im schadensfall, auch an dich zwecks zahlung herantritt.



    Re: Haftung bei Gastpferden

    Farina - 23.08.2007, 12:54


    Bei der kurzzeitigen Unterbringung von Gastpferden, wie z.B. bei Besuchen, greift denke ich die normale Haftpflicht des Besitzers. Wenn das ganze eher "professionelle, gewinnorientierte" Formen annimmt, dann sollte man eine Hütehaftpflichversicherung abschließen. Kostet bei unserer Versicherung ca. 20 € im Jahr, ist also echt bezahlbar. Die haftet auch, wenn das Pferd umkomt (bei uns bis 2500 €).
    Da du was als Gegenleistung bekommen hast, bist du Tierhüter und somit bist du für die Tiere verantwortlich, wenn du sie dort hin gestellt hast, wo sie raus sind. Das umgehen einige Stallbesitzer, indem sie einfach keine Pferde auf die Weide stellen, sondern das die Einsteller alleine machen lassen.

    Farina



    Re: Haftung bei Gastpferden

    Shetty Team - 23.08.2007, 13:11


    Soweit ich weiß ist man in jedem Fall Hüter auch wenn es unentgeldlich ist,wenn man das Tier bei sich stehen hat,und somit haftbar.
    Also auf jeden Fall eine Hütehaftpflicht würde ich sagen.Die sind bei manchen Versicherungen schon mit drin.
    Hüter ist immer der der das Tier bei sich oder auch in seinem eigenen Stall beaufsichtigt,auch wenn man im Urlaub für den Besitzer das Tier füttert,tränkt oder nur nach dem rechten schaut.

    Aber frag mal bei deiner Versicherung nach,die müsssen es ja wissen :?

    LG

    Petra



    Re: Haftung bei Gastpferden

    guinerva - 26.08.2007, 17:48


    Hallo Allerseits,
    also ich kenne es auch so, dass wenn man Pferde von anderen Leuten einstellt und das Ganze "gewinnorientiert" ist, eine Hüteversicherung braucht... Wenn das Ganze als reines Privat-Vergnügen zu erachten ist, dann braucht man meines Wissens keine Versicherung abschließen... und gerade für ein paar Nächte, wenn ein Pferd zu Besuch ist, braucht es das sicher nicht... Allerdings würde ich trotzdem bei der Versicherung, bei der du deine Pferde versichert hast nachfragen, wie das rechtlich geregelt ist etc... und ob es nicht besser wäre eine abzuschließen... Und wenn du einen guten Versicherungsberater hast, dann berät er dich richtig und will dir nicht zwangsläufig was aufschwatzen...
    Ansonsten sollte auch dein Besuch mit der eigenen Versicherung reden, ob die im Fall eines Ausbruchs der Ponys für den Schaden aufkommt und sich das auch, wenn es nicht ausdrücklich in der Police steht, ggf. schriftlich geben lassen...

    LG Guinerva



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