Verfügbare Informationen zu "Copyreight bei Songtexten"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Nordseeengel Forum: Nordseeengel`s Forum Forenbeschreibung: zum ChatEs sind User im Chat. aus dem Unterforum: News im Forum Antworten: 1 Forum gestartet am: Donnerstag 18.03.2004 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Copyreight bei Songtexten Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 3 Monaten, 8 Tagen, 6 Stunden, 14 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Copyreight bei Songtexten"
Re: Copyreight bei Songtexten
Nordseeengel - 18.12.2005, 22:52Copyreight bei Songtexten
Auszug aus Paragraphen:
Die auf Websites zum Download angebotenen Songtexte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen daher zunächst nur mit Zustimmung des/der Textdichter(s) online zum Abruf bereitgestellt werden. Verstöße hiergegen führen nach § 97 UrhG zu verschuldensunabhängigen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen sowie im Falle eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens auch zu Schadensersatzansprüchen. Das bedeutet, dass der Rechteinhaber in jedem Fall verlangen kann, dass ein rechtswidrig online gestellter Songtext aus dem Online-Angebot entfernt und auch in Zukunft nicht mehr ins Internet gestellt wird.
Da die Textdichter in sehr vielen Fällen einem Musikverlag ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt haben, kann dieser beziehungsweise ein von ihm unterlizenzierter Subverlag die Verletzung dieser Rechte geltend machen, und zwar unabhängig davon, ob die betroffenen Nutzungsrechte auf eine Verwertungsgesellschaft, wie die GEMA, weiterübertragen wurden. Denn zur Abwehr rechtswidriger Handlungen bleibt jeder Rechteinhaber befugt. Beseitigungs- beziehungsweise Unterlassungsansprüche können dabei auch durch eine anwaltliche Abmahnung erhoben und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt werden (für ausführliche Informationen zum Institut der Abmahnung siehe unter Abmahnungen im schulischen Bereich). Im Falle einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung steht daneben auch eine Strafbarkeit nach § 106 UrhG im Raum.
Songtexte die älter als 70 Jahre sind und wo der Urheber Tot ist, dürfen gepostet werden weil dort das Urheberrecht erloschen ist ... oder so ähnlich.
Auch hierzu ein Paragraphenauszug:
Grundsätzlich ist insoweit noch darauf hinzuweisen, dass Songtexte, bei denen die Schutzfrist nach dem Urheberrechtsgesetz abgelaufen ist, nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Songtexte werden dadurch nach deutschem Recht gemeinfrei, das heißt sie können von jedermann in einer Art und Weise genutzt werden, wie sie zuvor den Rechteinhabern vorbehalten war, zum Beispiel durch Einstellen ins Internet. Das Urheberrecht erlischt gemäß § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also hier des Textdichters. Wurde der Songtext von mehreren Personen geschrieben, so erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers (§ 65 Absatz 1 UrhG).
ich möchte euch hiermit bitten, keine Songtexte mehr zu posten. Ich werde solche Texte leider löschen müssen, weil ich nicht so viel Geld habe um die Gebühren bzw. Strafe zahlen zu können.
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Nordseeengel`s Forum
17.10.2006 - gepostet von Cora am Dienstag 17.10.2006
Für einen lieben Menschen den ich sehr vermisse - gepostet von Iivi am Donnerstag 16.11.2006
27.03.2006 - gepostet von nordseeengel am Montag 27.03.2006
Ich kanns lassen, aber soll ich? - gepostet von Cora am Montag 12.06.2006
Dies oder Das - gepostet von Obsidian am Samstag 06.05.2006
Gästebuch - gepostet von Ahlem am Dienstag 07.02.2006
Die Schmuser-Geschichte - gepostet von Tears_of_my_life am Samstag 23.12.2006
13.07.2006 - gepostet von Aniroc am Donnerstag 13.07.2006
17.09.2006 - gepostet von Nordseeengel am Sonntag 17.09.2006
Ähnliche Beiträge wie "Copyreight bei Songtexten"
Übersetzungen von Songtexten, Texten, Gelübden... - Tabi (Montag 19.02.2007)
