Verfügbare Informationen zu "MAXIM ALLES GUTE (auch wennas net liest ^^ )"
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Re: MAXIM ALLES GUTE (auch wennas net liest ^^ )
Herm - 01.06.2004, 12:35MAXIM ALLES GUTE (auch wennas net liest ^^ )
erstmal happy birthday russ und alles gute von mir. hier mal was, das du dir durchlesen musch!! immer schön dran halten: Endlich 16
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[Beratungshilfegesetz] [Jugendschutz] [Verträge] [offizielle Dokumente] [sonstige Veränderungen]
Was ändert sich mit 16? - Welche Rechte und Pflichten entstehen?
Die Jugend Information Nürnberg hat eine Auswahl der wichtigsten Veränderungen zusammengestellt. Natürlich ist die Liste nicht vollständig.
Wir hoffen, dass manche Punkte dabei sind, die Dich interessieren. Wenn Du zu einigen Bereichen noch mehr wissen möchtest oder Fragen zu anderen Themen hast, dann kannst Du uns gerne anrufen, mailen oder persönlich bei uns vorbeikommen.
Die Adresse und unsere Öffnungszeiten findest Du unten auf dieser Seite.
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Beratungshilfegesetz top
In der Broschüre sind verschiedene Ansprechpartner genannt, an die Du Dich bei weiterführenden Fragen wenden kannst.
Auch wenn Du Beratung durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin benötigst, allerdings nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügst, wird Dir im Beratungshilfegesetz Unterstützung zugesprochen.
Den dafür erforderlichen Berechtigungsschein und nähere Informationen über die Voraussetzungen bekommst Du beim:
Amtsgericht Nürnberg | Fürther Str. 110 | 90429 Nürnberg
Tel.: 09 11/3 21-26 12 oder 09 11/3 21-26 13
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Jugendschutz top
Arbeiten | Kino, Videos, Computerspiele | Rauchen und Trinken | Weggehen
1. Arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz)
Dieses Gesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren, egal ob sie als Azubis oder als Arbeiter beschäftigt werden.
Wenn Du zwischen 15 und 18 Jahre alt bist, bist Du vor dem Gesetz Jugendlicher. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht (sie beträgt in Bayern 9 Jahre) unterliegen, werden die für Kinder geltenden Vorschriften angewendet.
Die Arbeitszeiten für Jugendliche dürfen normalerweise nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich betragen.
Ab 16 Jahren darfst Du:
in der Landwirtschaft während der Erntezeit 9 Stunden täglich und 85 Stunden in der Doppelwoche
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr
in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr
in der Landwirtschaft ab 5 oder bis 21 Uhr
in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr arbeiten
Dabei stehen dir jetzt 27 Werktage Urlaub zu.
Ausführlichere Informationen, auch zu Ausnahmeregelungen etc. erhältst Du beim:
Gewerbeaufsichtsamt | Roonstr. 20 | 90429 Nürnberg
Herr Fink | Tel.: 09 11/9 28-2883
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2. Kino, Videos, Computerspiele (Jugendschutzgesetz, JuSchG)
Bei Kino- und Videofilmen hängt es von der jeweiligen Alterskennzeichnung an, ob Du diese mit 16 Jahren schon sehen darfst
„Spielgeräte mit Bildschirm“ darfst Du nun bedienen, allerdings nur wenn es keine Gewinnmöglichkeit gibt
Öffentliche Spielhallen darfst Du erst mit 18 Jahren besuchen
Seit März 2003 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft, welches das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit zusammenführt.
Danach müssen auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden, um Jugendliche besser vor Gewaltdarstellungen in den Medien zu schützen. Die Abgabe eines Bildträgers mit einer Alterkennzeichnung „ab 18“ an einen Jugendlichen der erst 16 ist, kann mit einem Bußgeld bis zu € 50.000,- geahndet werden.
Nähere Details findest Du unter der Rubrik Jugendschutzgesetz auf dieser Seite.
Ausführlichere Informationen erhältst Du bei:
Präventive Jugendhilfe | Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg
Herr Popp | Tel.: 09 11/2 31-85 85
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de/adressen/jugendamt_abt_5.html
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3. Rauchen und Trinken (Jugendschutzgesetz, JuSchG)
Nach dem neuen Jugendschutzgesetz ist neben dem Rauchen nun auch die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an unter 16-jährige verboten. Auch Zigarettenautomaten dürfen für Jugendliche nicht mehr zugänglich sein.
Ab 16 ist Dir das Kaufen von Zigaretten und auch das Rauchen in der Öffentlichkeit erlaubt, ebenso der Verzehr von nicht-branntweinhaltigen Alkoholika wie Bier und Wein.
Nähere Details findest Du unter der Rubrik Jugendschutzgesetz auf dieser Seite.
Ausführlichere Informationen erhältst Du bei:
Präventive Jugendhilfe | Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg
Herr Popp | Tel.: 09 11/2 31-85 85
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de/adressen/jugendamt_abt_5.html
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4. Weggehen (Jugendschutzgesetz, JuSchG)
Nachdem Du 16 geworden bist, darfst Du Dich nun auch ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr in Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, z.B. in Discos aufhalten.
Auch ins Kino kannst Du jetzt bis 24 Uhr, allerdings kommt es hier auf die Alterskennzeichnung des jeweiligen Filmes an.
Nähere Details findest Du unter der Rubrik Jugendschutzgesetz auf dieser Seite.
Ausführlichere Informationen erhältst Du bei:
Präventive Jugendhilfe | Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg
Herr Popp | Tel.: 09 11/2 31-85 85
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de/adressen/jugendamt_abt_5.html
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Verträge top
Taschengeldparagraph | Bankgeschäfte | Handys
1. Taschengeldparagraph
Mit 16 Jahren bist Du noch beschränkt geschäftsfähig, das heißt:
Deine Eltern müssen ihre Zustimmung geben, damit von Dir abgeschlossene Verträge wirksam werden.
Sind Deine Eltern mit dem Kauf einer Sache einverstanden, so wird der Vertrag sofort wirksam.
Wenn Du Deine Eltern vorher nicht gefragt hast, wird der Vertrag erst wirksam, wenn sie zustimmen.
Wenn sie die Genehmigung verweigern, ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam geworden und der Vertrag ist nicht gültig.
Allerdings gibt es zur Erleichterung der Massengeschäfte des täglichen Lebens den Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB).
Dieser besagt, dass Du mit Deinem Taschengeld bzw. mit zweckgebundenen Geldgeschenken auch ohne Zustimmung Deiner Eltern wirksame Verträge abschließen kannst. Also musst Du nicht jedes Mal, wenn Du Dir eine Kleinigkeit kaufen möchtest, das Einverständnis Deiner Eltern einholen.
Ausführlichere Informationen erhältst Du bei:
Präventive Jugendhilfe | Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg
Herr Popp | Tel.: 09 11/2 31-85 85
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de/adressen/jugendamt_abt_5.html
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2. Bankgeschäfte
Für Bankgeschäfte benötigst Du als Minderjähriger die Zustimmung Deiner Eltern.
Wenn Du allerdings einen gültigen Arbeitsvertrag hast, kannst Du selbstständig ein Konto eröffnen, auf welches Du Dir Deinen Lohn überweisen lassen kannst und von welchem Du Barbeträge abheben kannst.
Die Banken müssen dann darauf achten, dass Dein Konto nur auf Guthabenbasis geführt wird, Du also keine Schulden machen kannst.
Um einen Kredit aufzunehmen, brauchst Du eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Ansprechpartner für weitere Fragen ist die:
Präventive Jugendhilfe | Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg
Herr Popp | Tel.: 09 11/2 31-85 85
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de/adressen/jugendamt_abt_5.html
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3. Handys
Ab 16 Jahren kannst Du laut dem Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) auch ohne die Genehmigung Deiner Eltern ein Handy kaufen.
Allerdings nur ein Prepaidcard - Handy, bei welchem die Kosten Dir nicht über den Kopf wachsen können. Kaufst Du ein zu teures Handy, können Deine Eltern es dennoch zurückgeben.
Ausführlichere Informationen erhältst Du bei:
Präventive Jugendhilfe | Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg
Herr Popp | Tel.: 09 11/2 31-85 85
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de/adressen/jugendamt_abt_5.html
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Offizielle Dokumente top
Personalausweis | Führerschein
1. Personalausweis
Ab dem 16. Lebensjahr bist Du als deutscher Staatsbürger verpflichtet einen Personalausweis bei Dir zu tragen. Wenn Du die Beantragung versäumst, und somit keinen gültigen Ausweis besitzt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und es drohen Dir Bußgelder.
Der erste Personalausweis wird Dir kostenfrei erstellt. Du musst nur ein aktuelles Lichtbild und Deinen alten Kinderausweis vorlegen, falls Du auf diesem noch zu erkennen bist. Falls nicht, muss Dich ein Erwachsener begleiten, um zu bestätigen wer Du bist.
Deinen Personalausweis musst Du immer bei Dir tragen, denn falls Du z.B. mal in eine Polizeikontrolle gerätst oder Dir ein Unfall passiert, musst Du Dich damit ausweisen können.
Nähere Informationen bekommst Du beim:
Einwohneramt | Äußere Laufer Gasse 25 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 31-32 51
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2. Führerscheinerwerb
Der EU-Führerschein ist seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland eingeführt. Er hat eine neue Klasseneinteilung zur Folge.
Mit 16 Jahren kannst Du bereits 4 Führerscheine machen:
Klasse M berechtigt Dich Kleinkrafträder mit einem Hubraum von max. 50 ccm und max. 45 km/h zu fahren
Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder und Motorroller bis 125 ccm (bis 18 Jahre beschränkt auf 80 km/h)
Mit dem Schein Klasse L bist Du nun auch berechtigt
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit < 32 km/h (auch mit Anhänger, wenn sie mit < 25 km/h geführt werden) und
selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit < 25 km/h (auch mit Anhänger) zu bedienen.
Klasse T umfasst
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit < 60 km/h und
selbst fahrende land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit < 40 km/h
Falls Du Straftaten in Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol begangen hast, kann eine medizinisch–psychologische Untersuchung angeordnet werden, bevor Du zum Führerschein zugelassen wirst.
Bei allen Führerscheinen hast Du 2 Jahre Probezeit.
Falls Dir in dieser Zeit ein Fehlerverhalten angelastet wird, so drohen Dir nicht nur Bußgelder sondern auch eine Verlängerung Deiner Probezeit und eine Nachschulung.
Beim Klasse A1 Schein werden Dir diese 2 Jahre auf den A-Schein, den Du mit 18 machen kannst angerechnet; das heißt wenn Du mit 16 ein Leichtkraftrad fährst und mit 18 den Motorradführerschein machst, hast Du dann keine Probezeit mehr.
Die Kosten für den Führerschein betragen für die Klasse M € 300,- bis € 400,- und für die Klasse A1 € 900,- bis € 1100,-.
Vergiss nicht, dass nicht nur der Führerschein und der Kauf des Fahrzeuges viel Geld verschlingen, sondern auch die Folgekosten nicht unerheblich ins Gewicht fallen (Steuer, Versicherung, Benzin, TÜV, Reparaturen und Wartung).
Weitere Informationen erhältst Du bei:
allen Fahrschulen oder unter www.verkehrsportal.de/webkatalog/show_fahrschulen_plz.php3?_rub=9
Ordnungsamt der Stadt Nürnberg | Innerer Laufer Platz 3 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 31-32 36 oder 09 11/ 2 31-32 38
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Sonstige Veränderungen top
Ehemündigkeit | Schule
10. Ehemündigkeit
Wenn Du Dich entschließt zu heiraten, so kannst Du das ab 16 Jahren tun, allerdings muss Dein Partner dazu volljährig sein. Zusätzlich müsst Ihr beim Familiengericht einen Antrag auf Befreiung von der Erfordernis der Ehemündigkeit stellen.
Für weitere Informationen wende Dich an das:
Familiengericht | Fürther Str. 110 | 90429 Nürnberg
Tel.: 09 11/3 21-01 (Vermittlung)
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11. Schule
Generell ergibt sich in Bezug auf Gymnasien und Realschulen durch die Formel „Jahrgangsstufe + 7“ das Alter, in dem die jeweilige Klasse bestanden sein sollte. Das heißt mit 16 Jahren solltest Du die 9. Klasse bestanden haben.
Auf der Wirtschaftsschule hast Du ein Jahr länger Zeit (Formel „Jahrgangsstufe + 8“). Wenn Du zweimal durchgefallen bist und somit den Weg über das Gymnasium oder die Realschule nicht mehr gehen kannst, ist die Wirtschaftsschule die richtige Alternative für Dich.
An Haupt- und Volksschulen gibt es keine Altersbeschränkung mehr, aber die Schulen machen es Jugendlichen über 16 schwerer. Lass Dich also nicht abweisen, besteh auf Deinem Recht.
Für weitere Informationen wende dich an die:
Staatliche Schulberatungsstelle | Sulzbacher Str. 45 | 90489 Nürnberg
Tel.: 09 11/5 86 76-10 | Internet: www.schulberatung.bayern.de
Re: MAXIM ALLES GUTE (auch wennas net liest ^^ )
DaKai - 01.06.2004, 13:10
ich wünsch dir auch alles gute und viel spass heut noch.... geht ihr jetzt eigetlich zelten oder was geht heut abend???
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