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Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
ElCattivo - 01.02.2008, 20:10DAS NEUE WAFFENRECHT
Luftdruckwaffen Luftdruckwaffen müssen mit einem F-Stempel versehen sein um frei ab achtzehn Jahren verkäuflich zu sein. Dazu gehören ab dem neuen Waffengesetz auch die Soft-Air Waffen. Ausnahme sind Soft-Air Waffen mit einer Energie unter 0,08 Joule, die nicht aussehen dürfen wie Nachahmungen echter Waffen.
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
ElCattivo - 01.02.2008, 20:12
Eine Reihe von Gegenständen oder Waffen ist neu erlaubnispflichtig geworden. Dies betrifft insbesondere:
* Soft-Air-Waffen, wenn ihr Geschoss bereits eine Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule (bisher 0,5 Joule) besitzen und kein F-Zeichen tragen oder aber getreue Nachahmungen von erlaubnispflichtigen (scharfen) Schusswaffen sind.
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 01.02.2008, 21:05
na denn....
hast du eine Quelle ?
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
ElCattivo - 02.02.2008, 15:29
Keine zuverlässige.
Bei nächster Gelegenheit geh ich zum Amt und lasse mir das aktuelle Gesetzt erklären!
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 04.02.2008, 16:01
Naja das aktuelle ist doch immer noch das Alte momentan .. ansonsten sind
die hier immer gut Informiert...
http://www.softairforum05.de/viewtopic.php?t=2960&postdays=0&postorder=asc&start=0
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Shaft - 09.02.2008, 08:20
Weiß jemand schon was neues?
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
my.reflex S - 14.02.2008, 14:24
noch ne frage, habe mal mich auch mit anderen leuten zusammen gesetzt (per voice chat).... da meinte einer, dass waffen, die ein F haben.. also über0,5 j, laut dem neuen waffengesetz welches rauskommen soll, erlaubte waffen sind OHNE waffenschein, da das f für FREI steht, und als selbstschutz durchgehen..... .
stimmt das? oder wusstet ihr das alle nur ich mal wieder nicht :D?
andere frage: wenn alle stricke reissen, und die softairs wirklich verboten werden sollten, was wollen wir machen, gotcha-sets beispielsweise sind billig wie nie
bsp1.: waffe + gesichtschutz + 500kugeln + gastank 159€ oke gibt sicher bessere, aber nur mal so nebenbei
---> kenne welche die das spielen und auch gelände dazu haben. eins in conneforde und das andere weiss ich net genau, ist aber woodland....^^ naja. bis denn
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 14.02.2008, 14:35
Hallöchen...
Also das mit dem "F" seh ich genauso Sie sind frei verkäuflich aber eben ab 18 Jahren und zwar bis 7,5 Joule. Das tragen in der Öffentlichkeit war und ist verboten. Bisher galt das Verbot zum tragen in der öffenbtlichkeit nicht für die 0,5er und darunter. Mit dem neuen Gesetz gilt das auch für diese Waffen. Alles weitere müssen wir wohl abwarten und auf uns zukommen lassen. Es kann höchstens dazu kommen das man den kleinen Waffenschein braucht (50€ beim Ordnungsamt bis jetzt)
Gotcha Waffen fallen genauso unter das neue Waffengesetz wie auch Waffen für Kinder mit Platzpatronen oder Laserwaffen von Capt. Kirk da es dem Gesetz nach Anscheinswaffen sind und darum geht es. Waffen die den Anschein erwecken eine richtige Waffe zu sein darf man nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen.
Aber weiteres müssen wir echt abwarten und das was oben steht ist meine Interpretation des neuen Entwurfes (noch ist es halt nicht Gesetz)
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 21.02.2008, 17:40
Gerade gelesen.....
Regierung plant Änderungen am Waffengesetz - Verbot von "Imitatwaffen"
Mit dem neuen Gesetz soll das Führen von Messern mit einer Klingellänge von mehr als 12 cm verboten werden. Wichtigste Änderung soll aber das Verbot von nicht-funktionsfähigen Waffenimitaten sein, sogenannten Anscheinwaffen. Die Polizei hatte immer Probleme bei der Unterscheidung solcher.
Zudem müssen in Zukunft die Erben von Waffen einen Waffenschein vorweisen können, um sie behalten zu dürfen.
In dem Gesetzesentwurf, über den am Freitag abgestimmt wird, wird auf Grund eines geltenden EU-Rechts zu Spielzeugen die maximale Bewegungsenergie von Kugeln von Softair-Waffen von 0,08 auf 0,5 Joule angehoben.
Quelle Politik > Inland Organe > Bundestag
[Shortnews.de] · [quelle] · 21.02.2008 · 15:48 Uhr
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 21.02.2008, 17:45
Achja by the way....
Hier noch ein zweiter Link...
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/02/21/2480913.xml
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
ElCattivo - 22.02.2008, 21:32
Klingt gar nicht schlecht !!
Umso eher müssen wir nun ein eigenes Gelände finden, damit wir eben nicht in der Öffentlichkeit damit spielen ;)
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Fox MacCoy - 22.02.2008, 21:39
Das könnte ja echt noch schlimmer sein...
Glück gehabt ^^
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 25.02.2008, 17:41FÜR UNS WICHTIG !
Also nach dem neuen Waffenrecht ist für uns folgendes wichtig / zu beachten
Unsere Waffen mit weniger als 0,5Joule unterliegen dem Waffenrecht nur wegen dem Anscheinsparagraphen §42 der aussagt das diese Waffen nicht geführt (öffentlich) werden dürfen.
- Der Transport muß in einem verschlossenen Behältnis erfolgen (nicht nur geschlossen)
Das heisst nicht zwingend Kiste o.ä. sondern es reicht auch eine Tasche aus, wenn diese abgeschlossen werden kann.
-Transport darf nur von Wohnung zum Spielgelände und zurück erfolgen.
-0,5 Joule Grenze bleibt in Anlehnung an das EU-Spielzeugrecht bestehen
Was ich hier nicht weiß ist ob die Waffen in irgendeiner Form gekennzeichnet werden müssen..
-Spielgelände muß privat und befriedet (umzäunt) sein (wie schon immer)
Das alles gilt ab 01.04.2008
Ich denke das wir damit leben können vorausgesetzt wir finden ein Gelände.
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 26.02.2008, 12:32Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Nach monatelangem Kampf, wundgetippten Fingern und schliesslich unserem Erfolg, geht so eine Mail runter wie Öl:
Sehr geehrter Herr XXXX,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben zur Novellierung des Waffengesetzes (BT-Drs. 16/7717).
Ich darf Ihnen als Berichterstatterin meiner Fraktion zum Waffenrecht auch im Namen meiner von Ihnen angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen antworten.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 20. Februar 2008 eine Novelle des Waffengesetzes beschlossen, die in zweiter und dritter Lesung am 22. Februar 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Ziel der Koalition ist es, mit dem Waffengesetz einen Beitrag zur
Eindämmung der Gewaltkriminalität zu leisten. Gleichzeitig wurde aber
vermieden, legale Waffenbesitzer, insbesondere Jäger, Schützen und
Sammler, in ihrem berechtigten Interesse unnötig zu beeinträchtigen. Die
Innenpolitik leistet mit dieser Änderung des Waffengesetzes einen
wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit. Die
Bekämpfung der wachsenden Gewaltkriminalität bleibt jedoch auch eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die wichtigsten Inhalte der
Neuregelung im Einzelnen:
*Softair-Waffen (Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, Nr. 1 WaffG neu)*
Wenn Schusswaffen eine bestimmte, geringe Energiegrenze unterschreiten, handelt es sich bei ihnen nicht mehr um Schusswaffen, sondern per Definition um Spielzeug (z.B. Erbsenpistolen). Dies gilt insbesondere auch für die sog. Softair-Waffen. Das Waffengesetz 2003 hat die Grenze für die einem Geschoss mitgegebene Bewegungsenergie auf 0,08 Joule gesenkt.
Es stellte sich aber heraus, dass diese Regelung mit dem
europäischen Spielzeugrecht kollidiert, das für bestimmte Spielzeuge
eine Geschossenergie bis zu 0,5 Joule vorsieht. Bei diesem Energiewert
ist beim Auftreffen nicht mit Verletzungen zu rechnen, solange die Augen
geschützt sind, was den Nutzern vorgeschrieben wird. Die Europäische
Spielzeugrichtlinie nimmt eine Differenzierung vor, ob eine Waffe starre
oder elastische Geschosse verschießt. In der Praxis hat sich gezeigt,
dass nahezu jede dieser Spielzeugwaffen bauartbedingt beide
Geschossarten verschießen kann.
Die Koalition wird die Geschossenergiegrenze wieder auf 0,5 Joule
setzen, um Konflikte mit dem Europäischen Spielzeugrecht auszuschließen und Vollzugsprobleme für die Polizei zu verhindern. Eine Gefahr für die Innere Sicherheit ist dadurch nicht zu befürchten. Viele Softair-Waffen sind allerdings gleichzeitig Anscheinswaffen, da sie echten Waffen nachgebildet sind. Für diese gelten die für Anscheinswaffen
beschlossenen Restriktionen.
Die Neuregelungen stellen eine Konkretisierung und Klarstellung im
Waffenrecht dar. Die Verbote des Führens von Anscheinswaffen und
bestimmten Messertypen tragen zur Inneren Sicherheit bei.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen deutlich machen,
warum wir diese Novellierung des Waffenrechts als notwendig ansehen.
Seien Sie aber versichert, dass es zu keinen unverhältnismäßigen und
unzumutbaren Einschränkungen für Sportschützen, Jäger, Sammler und
andere legale Waffenbesitzer kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
ElCattivo - 26.02.2008, 18:22
OK.
Fazit: Umbauen damit wir mit unseren Geräten nicht unter "Anscheinswaffen" fallen ;)
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
my.reflex S - 26.02.2008, 18:56
:D ich bau mir eine wir captain cirk^^... hmm mit geräusch wenn ich schies :D ... aber naja.. ehrlich gesagt hab ich kein bock die dinger umzubauen, damit die vielelicht aussehen wie ne angel, ein stock, eine schippe ect.....
daher denke ich, das ich vermutlich auf gotcha umsteigen werde.... gründe:
1. man merkt und sieht wann man getroffen wurde
2. der preis der goctha pakete UND der unterhaltung sind extrem nach unten gegangen... so das man mittlerweile für einer hochqualitative softair (im raume bei 150e) ein ebenso gutes set bekommt im bereich gotcha....
oke, man muss dazu sagen, dass patronen teurer sind (muni) aber ein set kostet.. zz im angebot von 250€ auf 110€ und es besteht aus waffe, gastank , magazin und gesichtsschutz.
oder was meint ihr? .. würdet ihr auch gotcha spielen wollen? weilich meine, wenn wir ein gelände haben. dann ist das jacke wie hose...
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Medivac - 26.02.2008, 19:08
Umbau ist nur notwendig wenn ihr die Waffen öffentlich führen wollt.. und das ist doch quatsch.. das skirmen wird nach wie vor nur auf befriedetem Gebiet möglich sein und dort gilt das mit dem Führen eh nicht ...
Aber Gotcha ...
Nein danke erst mal viel zu teuer (allein schon die Mun..) dann die Sauerrei an allem was nicht ein Gotcha Spieler ist nö kein Bock dann wäre ich Maler geworden ggg
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
my.reflex S - 26.02.2008, 19:33
joa geht.. ma sehen.. also wenn man die net umbauen muss dann is das doch oke :D ^^ spiel ich beides dann :D ^^
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
ElCattivo - 28.02.2008, 07:17
my.reflex S hat folgendes geschrieben: ..., wenn wir ein Gelände haben. dann ist das Jacke wie Hose...
Meinst Du wirklich, Jemand stellt uns sein Gelände zum Gotcha spielen zur Verfügung damit es hinterher aussieht wie der Teletubbie-Wald ???
Ich bleibe bei Airsoft.
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
my.reflex S - 28.02.2008, 14:51
:D haste recht^^
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Shorty - 01.03.2008, 00:06
ElCattivo hat folgendes geschrieben: Meinst Du wirklich, Jemand stellt uns sein Gelände zum Gotcha spielen zur Verfügung damit es hinterher aussieht wie der Teletubbie-Wald ???
Ich bleibe bei Airsoft.
:lol: :lol: :lol:
Neee, Softair wäre mir lieber.
1 saut das nicht so rum,
2 kommt das meiner Meinung nach professioneller rüber und
3 Ich hab mal was von 'ner Gotcha abbekommen. Es gibt nicht umsonst zusätzliche Schutzausrüstung wie bsw. Brustpanzer oder Nackenringe :wink:
Das muss man auchnoch alles als zusätzliche Kosten anrechnen
4 Softair ist einfach... naja, realer. Mag das :P
Re: DAS NEUE WAFFENRECHT
Blade - 20.04.2008, 20:04
Also mir ist Softair auch lieber was soll ich denn mit der ganzen Farbe an mir anfangen^^ Auf Boddypainting hab ich eigentlich keine lust auf alle Fälle nicht alleine... Und wie ein Teletubbie will ich auch nicht aussehen ^^
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