Prüfungsordnungen ESWV

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    Re: Prüfungsordnungen ESWV

    ontheway - 16.07.2007, 15:29

    Prüfungsordnungen ESWV
    Halli hallo,

    ich hab mich getraut und auf die Missstände hinsichtlich der Infos zum ESWV hingewiesen, hier die Mail:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem ich verschiedene Quellen im Internet darüber gefunden habe, wie unserer Studiengang ESWV eigentlich geregelt ist, bin ich recht verwirrt, an welche Ordnung ist mich jetzt halten und ob ich noch weitere Leistungen erbringen muss, von denen ich noch gar nichts weiß. Hier die Quellen, die sich z. T. gegenseitig widersprechen:



    1. Allgemeiner Teil der Bachelorprüfungsordnungen:

    http://www.sib.hs-bremen.de/getfile.php?id=10&page_id=pinfo

    zu finden auf: http://www.sib.hs-bremen.de/view.php?name=pinfo



    §20 (2) Das Thema der Bachelorthesis kann von jedem Lehrenden gestellt werden... Der Prüfling kann Vorschläge machen.

    Am Telefon wurde mir gesagt, ich solle mir selbst ein Thema überlegen und den geeigneten Professor dazu suchen. Gibt es nicht mehr Hilfestellungen? Wie sieht es zeitlich überhaupt aus- in der Ordnung wird von 6 - 9 Wochen gesprochen. Wann sind die 6 - 9 Wochen? Andere Gerüchte sagen, wir schreiben die Arbeit während wir auch Vorlesungen haben. Dann müsste die Zeit für die Thesis ja länger sein. Ich würde mir evtl. auch ein Unternehmen suchen wollen, dass sich für die Bearbeitung eines bestimmten Themas interessiert. Wenn aber so wenige und ungenaue Informationen über die Bachelorthesis zu finden sind, können wir überhaupt nicht voraus planen. Ist Vorausplanung überhaupt sinnvoll, wenn noch niemand wirklich Ahnung hat, wie das 7. Semester für uns laufen soll? Den Modulplan habe ich gesehen, aber der ist nicht zeitlich näher bestimmt. Sollen wir überhaupt vorausplanen?



    2. Allgemeine Richtlinien für die Ausgestaltung der praktischen Studiensemester und des integrierten Auslandsstudiums

    http://www.sib.hs-bremen.de/getfile.php?id=12&page_id=pinfo

    zu finden auf: http://www.sib.hs-bremen.de/view.php?name=pinfo

    In 3.4 wird von einem betreuenden Hochschullehrer gesprochen. Die Frage mag vielleicht dumm erscheinen, allerdings würd ich trotzdem gerne wissen, wer für mich zuständig ist. Ich gehe erst einmal von Herrn Busse aus, da ich in Informationen zu einem Auslandsaufenthalt gelesen hab, dass der Studiengangsleiter dafür zuständig ist. Allerdings steht das nicht in den o. g. Informationen.

    In 3.2 wird davon gesprochen, dass das Praxissemester in einem, höchstens 2 Praxisstellen stattfinden soll.


    3. Informationen zu Praxissemestern- Bachelor

    http://www.sib.hs-bremen.de/getfile.php?id=4&page_id=auslandsaufent

    zu finden auf: http://www.sib.hs-bremen.de/view.php?name=auslandsaufent


    Unter 3 ist angegeben, dass ein Inlandspraktikum von 10 Wochen in einer kommunalen Verwaltung gemacht werden sollte. Mündlich wurde mir allerdings gesagt, dass mein 20-Wochen-Praktikum im Ausland ausreichend sei. Per Email wurde am 09.02. klargestellt, dass ein 10wöchiges Praktikum in einer Verwaltung nicht abgeleistet werden muss, es aber von Vorteil wäre. Wieso ist dies dann aber in den o. g. Informationen von Frau Röhrich, die im Juli 06 aktualisiert wurden so beschrieben?


    4. Richtlinien zur Ausgestaltung der praktischen Studiensemester und des integrierten Auslandsstudiums

    http://www.sib.hs-bremen.de/getfile.php?id=20&page_id=auslandsaufent


    zu finden unter Praktikumsrichtlinien ESWV auf http://www.sib.hs-bremen.de/view.php?name=auslandsaufent


    Unter Punkt 3.2 wird von einer Länge von 26 Wochen für jedes Auslandssemester gesprochen. Auch dort gibt es für das Praxissemester wieder Anforderungen wie Aufteilungen der Teilnahme im Ausland und Inland.

    Auf weitere Unstimmigkeiten gehe ich jetzt erstmal nicht weiter ein. Ich finde es sehr verwirrend, dass es vier verschiedene Informationsquellen gibt, die sich gegenseitig widersprechen. Ich finde es wichtig, dass es eine einheitliche Linie in den Bestimmungen gibt, damit ich mein folgendes 7. Semester besser planen kann, denn meiner Meinung nach werden sehr viele verschiedene Aufgaben zu koordinieren sein, wobei nicht nur die Thesis und Prüfungen, sondern auch die Arbeitsplatzsuche auf uns zukommen wird.

    Hinzu kommt die Benennung. Meinem Informationsstand nach gibt es eine allgemeine Prüfungsordnung und eine spezielle Prüfungsordnung. Warum ist keine von den o. g. Informationsquellen danach benannt, damit man mal weiß worüber man überhaupt spricht? Oder gibt es etwa noch mehr Informationsquellen, von denen mir jetzt nicht bekannt ist?

    Ich möchte mit dieser Email keinesfalls Ihre Arbeit kritisieren. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass einige von uns recht verwirrt sind. Ich selbst erhalte öfter mal Anfragen von Mitstudenten über die Regelung bestimmter ESWV-Angelegenheiten, so dass ich mich dazu entschlossen hatte Ihnen diese Email zuzusenden.

    Bitte leiten Sie diese Email an die zuständige Stelle weiter.


    Mit freundlichen Grüßen,

    xxx


    Mal sehen, was dabei rauskommt... Hoffentlich nicht fresse



    Re: Prüfungsordnungen ESWV

    lena - 16.07.2007, 19:10


    hey frauke, coole sache! an wen hast du das geschickt? bin gespannt was die antworten. (bitte sofort posten dann) ich blick auch überhaupt nix mehr, also ich hab eigl noch nie was geblickt. kann deine mail jetzt auch nicht so ganz nachvollziehen, da ich mir die ganzen tausende dokumente nicht alle durchgelesen hab.
    respekt , dass du dir die mühe gemacht hast und alle wiedersprüche rausgesucht hast.
    das ist ja wohl der letzte shit wenn man die bachelor thesis während des semesters schreiben muss, dann hat man ja echt gar nicht die gelegenheit in ein unternehmen zu gehen. aber ich denke mal das es so vorgegeben ist, sonst kann man das doch nicht in 7 semstern schaffen.



    Re: Prüfungsordnungen ESWV

    lena - 17.07.2007, 10:30


    also mich würde auch interessieren ob es eigenlich mittlerweile eine richtige prüfungsordnung gibt. also nicht die allgemeine sondern eine wo das für die schwerpunkte drinsteht. bevor wir ins ausland gegangen sind war die nämlich noch in bearbeitung und nicht öffentlich. so ähnlich hats jedenfalls der schlaue mann im i-amt erzählt.
    weiß das jemand??



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