Reifenfreigaben

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Reifenfreigaben"

    Re: Reifenfreigaben

    bsfe - 19.07.2007, 00:14

    Reifenfreigaben
    Hab im Net mal nach Reifenfreigaben gefandet, bin auf nen Artikel über EU-Recht gestoßen. Da steht, daß auch für Motorräder eine Herstellerbindung nicht mehr zulässig ist sondern nur die Reifengrösse usw. stimmen muß. Reifengrössen die einmal von einem Hersteller freigegeben und vom TÜV genemigt wurden kann man dann auch von anderen Herstellern beziehen. Metzeler hatte doch mal für unsere Bikes nen 160er hinten freigegeben. Werd mal beim TÜV nachfragen ob wir jetzt ohne Probleme passende 160er aufziehen dürfen. Sollte jemand noch die alte Freigabe von Metzeler haben könnte das sicherlich hilfreich sein. Also, wenn vorhanden bitte mal im Forum einstellen.
    Bis dann
    bsfe



    Re: Reifenfreigaben

    Kawa-Jens - 19.07.2007, 00:23


    oh wenn das stimmt wäre das sehr interessant, kläre das mal mit den Grau kitteln ab, und nimm den schrieb vom EU recht mit, kann nicht schaden!


    Bekommt man denn noch nen 160er auf die Felge?
    Gruß Jens



    Re: Reifenfreigaben

    bsfe - 19.07.2007, 00:30


    Also Metzeler hatte mal einen für unser Bike mit der Originalfelge freigegeben.



    Re: Reifenfreigaben

    Kawa-Jens - 19.07.2007, 00:32


    ja Problem ist ja auch immer die Verfügbarkeit.

    Ich habe auf der 900r auch die Möglichkeit den Metzler ME1 Compk zu fahren als 170 auf 18 Zoll felge und 4,00 Zoll breit. Problem der Reifen wurde nun eingestellt und es gibt nur noch 20 iin Deutschland und sonst macht niemand nen 170er auf 18 Zoll mit 4,00 breite, daher steige ich jetzt auf 160er um! Wobei es dafür die nagelneuen Avon und Bridgestone gibt, komisch sowas!



    Re: Reifenfreigaben

    Dieselpunx - 19.07.2007, 01:17

    Re: Reifenfreigaben
    bsfe hat folgendes geschrieben: Hab im Net mal nach Reifenfreigaben gefandet, bin auf nen Artikel über EU-Recht gestoßen. Da steht, daß auch für Motorräder eine Herstellerbindung nicht mehr zulässig ist sondern nur die Reifengrösse usw. stimmen muß. Reifengrössen die einmal von einem Hersteller freigegeben und vom TÜV genemigt wurden kann man dann auch von anderen Herstellern beziehen. Metzeler hatte doch mal für unsere Bikes nen 160er hinten freigegeben. Werd mal beim TÜV nachfragen ob wir jetzt ohne Probleme passende 160er aufziehen dürfen. Sollte jemand noch die alte Freigabe von Metzeler haben könnte das sicherlich hilfreich sein. Also, wenn vorhanden bitte mal im Forum einstellen.
    Bis dann
    bsfe

    Hi, ist ja hochinteressant...

    der 160er war von Michelin, 160/80 ZR16 M59 bzw. auch der Nachfolgerreifen, M89, hinten
    dazu vorne 120/80 ZR16 A59 bzw. A89
    Den 59er hab ich bei beiden Mopeds eingetragen. Und die Freigabe gibts hier:



    Weiß allerdings nicht, ob das reicht, hab den Rest aber ziemlich sicher in Papierform noch irgendwo rumfliegen

    Gruß



    Re: Reifenfreigaben

    Kawa-Jens - 19.07.2007, 01:31


    Wie breit ist die original Felge der GPZ600R?
    Gibt es da vom Baujahr nen Unterschied?

    Dann schau ich mal nach passenden 160ern. Sollte dann kein Problem sein zumindest an ein Datenblatt dran zukommen!



    Re: Reifenfreigaben

    Dieselpunx - 19.07.2007, 16:57


    Kawa-Jens hat folgendes geschrieben: Wie breit ist die original Felge der GPZ600R?
    Gibt es da vom Baujahr nen Unterschied?

    Dann schau ich mal nach passenden 160ern. Sollte dann kein Problem sein zumindest an ein Datenblatt dran zukommen!

    und noch einmal, dass es auch ankommt:

    die Felgenbezeichnungen (GPZ 600R):

    vorne: J16 X MT2,50 DOT
    hinten:J16 X MT3,00 DOT

    Gruß



    Re: Reifenfreigaben

    Kawa-Jens - 19.07.2007, 22:25


    oh hatteste das schonmal geschrieben das habe ich dann überlesen ;)

    Ich kümmer mich morgen früh mal drum!



    Re: Reifenfreigaben

    bsfe - 19.07.2007, 23:24


    War heute beim Dekramenschen und hab Ihm die Unterlagen gezeigt. Der EU-Paragraph war ihm bekannt und er meinte, daß es mit der passenden Reifenkombination ( 120/80 VR16 vorn und 160/80 VR16 hinten ) keine Probleme bei der Hauptuntersuchung geben dürfte. Hersteller wäre dann kein Problem. Er meinte aber auch, daß eine Freigabebescheinigung die Dinge auf jeden Fall vereinfachen würden.
    Nun die schlechte Nachricht: Ich finde bei keinem Hersteller die gewünschte Reifenkombination als VR-Reifen.
    Gruß
    bsfe



    Re: Reifenfreigaben

    bsfe - 19.07.2007, 23:26


    Noch was: Wenn von dem betreffenden Hersteller keine Freigabe vorliegt sollte man die alte von Metzeler vorlegen



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