Frankfurt Haft und Sicherungsverwahrung nach Missbrauch der

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    Re: Frankfurt Haft und Sicherungsverwahrung nach Missbrauch der

    Nordseeengel - 27.07.2007, 16:57

    Frankfurt Haft und Sicherungsverwahrung nach Missbrauch der
    Haft und Sicherungsverwahrung nach Missbrauch der eigenen Enkel

    Frankfurt/Main (ddp-hes). Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs der eigenen Enkel muss ein 66-Jähriger für acht Jahre ins Gefängnis. Gleichzeitig ordnete das Frankfurter Landgericht am Dienstag die Sicherungsverwahrung des mehrfach vorbestraften Sexualstraftäters an. Der Frankfurter soll sich in den Jahren 2004 und 2005 in einer Gartenhütte am Stadtrand schwer an seinem damals zehn alten Enkel und seiner zwölf Jahre alten Enkelin vergangen und dabei auch Gewalt angewendet haben.

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    Der Angeklagte hat bereits drei einschlägige Vorstrafen. Weil er seine heute 39-jährige Tochter wiederholt sexuell missbraucht, vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen hatte, erhielt er Haftstrafen von insgesamt 18 Jahren. Nach seiner letzten Verurteilung hatte das Frankfurter Landgericht zudem bereits eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach einer psychiatrischen Begutachtung war der Mann aber im Juli 2002 wieder auf freien Fuß gelangt.

    Die achte Strafkammer des Landgerichts hatte den Fall wegen zahlreicher in Auftrag gegebener Gutachten und wegen Erkrankungen der Verteidiger mehr als ein Jahr lang verhandelt. Der Angeklagte hatte die Taten stets bestritten und noch in einem schriftlich verfassten Schlusswort von einem «abgesprochenen Komplott» seiner Familie gesprochen.

    Mit dem Urteil blieb die Kammer unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft für den ehemaligen Gelegenheitsarbeiter gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und betont, der Angeklagte habe seine Taten in früheren Verfahren stets eingeräumt.

    (ddp)

    Quelle:
    http://de.news.yahoo.com/ddp/20070724/twl-haft-und-sicherungsverwahrung-nach-m-562a590_1.html



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