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Hannover Sicherheitsverwahrung für bereits inhaftierten Verg



 
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Nordseeengel
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Anmeldungsdatum: 17.03.2004
Beiträge: 4339
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 19.05.2007, 07:15    Titel: Hannover Sicherheitsverwahrung für bereits inhaftierten Verg Antworten mit Zitat

Sicherungsverwahrung für bereits inhaftieren Vergewaltiger
Freitag 18. Mai 2007, 17:42 Uhr



Hannover (AP) Ein wegen mehrerer Vergewaltigungen von Pastorinnen verurteilter Sexualstraftäter muss auch nach Ablauf seiner 14-jährigen Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Weil neue Erkenntnisse beweisen würden, dass der 59-jährige Erich Fritz M. weiter eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle, verhängte das Landgericht Hannover am Freitag die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Er sei «jetzt noch genauso gefährlich wie bei seiner Verurteilung» im Jahr 1993, sagte ein Gutachter laut Gerichtssprecher Thomas Glahn.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft musste das Landgericht über die Sicherungsverwahrung

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nach Ablauf der Haftstrafe entscheiden. Ohne ein Urteil hätte er auf freien Fuß gesetzt werden müssen.
Ein Gericht hatte M. damals verurteilt, weil er mehrfach mit einer Strumpfmaske bekleidet in Wohnungen von Pastorinnen eingedrungen war, um sich an ihnen zu vergehen. «Er hatte sich ausschließlich Frauen mit einem mütterlichen Instinkt ausgesucht», sagte Glahn. Nachdem der Angeklagte damals keine Aussage zu den Vorwürfen gemacht hatte, war im Urteil keine Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftstrafe festgelegt worden.

Rechtlich ist die von der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur möglich, wenn sich im Lauf der Haft neue Tatsachen ergeben, die eine aktuelle Gefährdung der Öffentlichkeit belegen. Erst in der Justizvollzugsanstalt Hannover hatte M. seine Beweggründe für die Taten gestanden, wie der Sprecher sagte. Ihm sei es darum gegangen, Macht über andere auszuüben. Laut der im Gericht gehörten Gutachter sei sogar kurzfristig mit Rückfällen zu rechnen gewesen.


Quelle :
http://de.news.yahoo.com/18052007/12/sicherungsverwahrung-bereits-inhaftieren-vergewaltiger.html
_________________
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BeitragVerfasst am: 19.05.2007, 07:15    Titel: Anzeige

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