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Gewalt - Wer Lehrer/Schüler bedroht!



 
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Gast








BeitragVerfasst am: 26.01.2005, 21:48    Titel: Gewalt - Wer Lehrer/Schüler bedroht! Antworten mit Zitat

Gewalt | Wer im Internet Schüler und Lehrer bedroht, kann von der Schule fliegen

Schlimmer als ein Faustschlag (ANNE SCHÜTZLER)

Verwaltungsgericht Stuttgart wies Einspruch eines Zehntklässlers zurück
Kann man von der Schule fliegen, weil man auf einer privaten Homepage seine Schüler und Lehrer massiv beleidigt und bedroht hat? Ja, ent-schied das Verwaltungsgericht Stuttgart Ende letzten Jahres. Ein baden-württembergischer Gymnasiast hatte 2002 genau das getan.

Landkreis Hall* Der Urteilsspruch erfolgte aufgrund dieses Einzelfalles. Weitere Fälle lägen nicht vor, sagt Dr. Siegfried Kasper, vorsitzender Richter am VG Stuttgart. Das könne allerdings auch damit zusammenhängen, dass nicht in allen Fällen das Eingreifen eines Gerichtes notwendig sei, denn zunächst einmal seien natürlich die Schulen selbst für solche Vorfälle zuständig.

Im Fall des besagten Zehntklässler zeigt sich die Schule hart: Sie verfügte den Ausschluss. Der Schüler wollte sich damit nicht abfinden und zog vor Gericht, nachdem sein Einspruch vom Oberschulamt zurückgewiesen worden war. Das Verwaltungsgericht Stuttgart, welches die Klage des Schülers abwies, begründete das Urteil damit, dass die Äußerungen des Schülers auf seiner Homepage äußerst beleidigend gewesen seien. Drohungen wie ''Ich werde M. töten'' oder ''Wenn ihr V. seht, greift nicht gleich zur Schusswaffe, um seinem Dasein ein jähes Ende zu bereiten'' hätten Lehrer und Schüler außerdem in Verunsicherung und Angst gestürzt.

Klaus Grothe vom ''Runden Tisch gegen Gewalt an Schulen'' in Schwäbisch Hall hält diese Art von Gewalt sogar für schwerwiegender als zum Beispiel tätliche Angriffe. ''Verbale Gewalt kann auch psychische Schäden hervorrufen und somit oft schmerzlicher sein, als wenn einem Schüler mal die Faust ausrutscht.'' Zum Urteil sagte er, dass sich der Schüler, wenn er uneinsichtig sei, gegen seine Schule stelle. ''Da kann nichts aus einer gemeinsamen Zukunft werden.'' Sei der Schüler dagegen einsichtig und entschuldige sich, müssten zwar Konsequenzen ergriffen werden, ein Schulausschluss sei aber nicht erforderlich.

Der Zehntklässler war jedoch alles andere als einsichtig. Er hatte zwar auf das Drängen seiner Schule hin die Seite aus dem Internet genommen, stellte aber unmittelbar danach eine neue Homepage ins Netz. Auf dieser bedauerte er, dass er seine ''perfekte'' Page hatte schließen müssen bedankte sich dafür bei seinen Mitschülern und seiner Schule. Diese mangelnde Einsicht des Schülers machten dem Verwaltungsgericht das Fehlverhalten des Schülers noch deutlicher - ein weiterer Grund, den Schulausschluss als gerechtfertigt anzuerkennen.

Wolfgang Pistohl, Leiter des Staatlichen Schulamts Schwäbisch Hall, bezeichnet das Verhalten des Schülers ebenfalls als ''völlig unangemessen'': ''Wenn einer so daneben liegt, bin ich froh, dass da auch ein Gericht durchgreift''. Schulausschluss sei in diesem Fall die richtige Maßnahme gewesen. Man sollte auch bedenken, dass dies ja nicht das Ende einer Schulkarriere darstelle. Man setze den Schüler nicht einfach vor die Tür, sondern kümmere sich um einen Neuanfang an einer neuen Schulanfang unter Bewährungsauflagen.

© SWP/Zeitungsverlag Schwaebisch Hall Donnerstag, 18.02.2004; Artikenummer=HERM-6183489; www.hallertagblatt.de


Also Jungs passt auf was ihr öffentlich postet, egal in welchem Forum. Gilt nicht nur fürs FSB, sondern auch für Stufeninterne Foren o.ä. Es ist schnell mal was daher gesagt, was später üble Folgen haben kann... das muss ja nicht sein .

euer ComputerFreaks R7 Team
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BeitragVerfasst am: 26.01.2005, 21:48    Titel: Anzeige

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Atum





Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.01.2005, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also der Text ist echt lang, so lang das ich fast der Meinung bin ihn mir nicht durchzulesen *G
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