Nova Senior Mitglied
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 431
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Verfasst am: 21.12.2006, 13:16 Titel: Haftpflichtversicherung für Pferde |
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Der Halter haftet immer für den Schaden, den sein Tier verursacht. Für Hunde, Pferde, oder Rinderhalter empfiehlt es sich eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen!!
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist es am besten, eine Versicherungssumme von mind. 3 Mio. Euro abzudecken. Manche Versicherungen bezahlen auch Schäden, die durch einen Pflichtverstoß des Halters entstanden sind. Das ist besonders für die Pferdehaltung wichtig, damit auch dann noch die Versicherung zahlt, wenn ein Pferd zum Beispiel durch einen nicht ordnungsgemäßen Zaun bricht.
Ebenfalls ist es wichtig, eine Fremdreiterversicherung mit in seiner Versicherung einbezogen zu haben, sofern man andere Personen auf seinem Pferd reiten lässt!
Reitbeteiligungen stellen da ein besonderes Gebiet dar. Wenn die Reitbeteiligung gegen Mithilfe stattfindet und keinerlei Kostenbeteiligung oder Haltereigenschaften beinhaltet, deckt eine Fremdreiterversicherung die Reitbeteiligung mit ab. Sobald die Reitbeteiligung aber Kosten übernimmt und alle Pflichten mit übernimmt, gilt er als Mithalter und muß der Versicherung mit Namen benannt werden, sonst könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern, wenn das Pferd einen Schaden in seinem Beisein verursacht. Den Schaden hätte dann die Reitbeteiligung selbst zu tragen. Als Mithalter hat aber die Reitbeteiligung keine Möglichkeit, Ansprüche zu stellen, wenn er/sie selbst zu schaden kommen.
Das die Unterschiede in Preis und Leistung von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich generell, mehrere Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen und sich umfangreich beraten zu lassen!
Eine Tierhalterhalterhaftpflichtversicherung für Pferde ist sehr wichtig, da Pferde erhebliche Schäden verursachen können! |
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