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Unterlagen aufbewahren...?



 
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Nordlicht
Gast







BeitragVerfasst am: 04.03.2008, 17:08    Titel: Unterlagen aufbewahren...? Antworten mit Zitat

Moin, Forum!

Wie lange soll ich alte Unterlagen und Bescheide des Arbeitsamtes aufheben, 10 Jahre, oder weniger?

Wer kennt sich aus?

Danke und Gruss


Michel
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BeitragVerfasst am: 04.03.2008, 17:08    Titel: Anzeige

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Blue
Gast







BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kuck mal da: http://www.aufraeumblog.de/?p=19

Da hat jemand geschrieben,solche Papiere soll man bis zur Rente aufheben.
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emily.erdbeer
Gast







BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant! Damit habe ich mich vor kurzem auch auseinander gesetzt. An den Ordner mit den Bescheinigungen vom Arbeitsamt habe ich mich auch nicht rangetraut! Ich habe nichts davon weggeschmissen. Und anscheinend war es die richtige Entscheidung. Diesen Ordner kann ich inhaltlich nicht dezimieren durcheinander Böse
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tRäumerin
Gast







BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo alle,

kann euch auch nur raten, diese Unterlagen nie wegzuwerfen!
Beim Arbeitsamt wird nämlich nach 10 Jahren alles vernichtet, wenn keine neue Arbeitslosigkeit hinzutritt.
Habe ich persönlich so erlebt, auf meine telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, dass unter meiner Stamm-Nummer, auch blöderweise Kundennummer genannt, nichts gespeichert ist ! Es wurde alles gelöscht. Wenn ich also keine Formulare mehr dazu hätte, könnte ich nie mehr beweisen, dass ich auch mal arbeitslos war!

LG tRäumerin
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Nordlicht
Gast







BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!

Ich habe da z.B. noch Unterlagen aus den 1970er Jahren, also uralter Kram, und einscannen und archivieren ist mir zu unsicher.

Sch.... Behördenkram! Mit den Augen rollen

Liebe Grüsse


Michel
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emily.erdbeer
Gast







BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man wohl laut sagen! Man ist dazu verdonnert, die Unterlagen von Jahrzehnten aufzuheben Böse :twisted:
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Nordlicht
Gast







BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

emily.erdbeer hat folgendes geschrieben:
Das kann man wohl laut sagen! Man ist dazu verdonnert, die Unterlagen von Jahrzehnten aufzuheben Böse :twisted:


Emily, das ist wirklich ärgerlich, selbst die Ämter kennen sich nicht damit aus, so etwas muss man sich im Internet zusammensuchen... Traurig

Kontoauszüge hebe ich 10 Jahre lang auf, Online-Banking benutze ich nicht mehr, "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste".

Liebe Grüsse


Michel
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Raubtigger
Gast







BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Unser Steuerberater hat neulich gesagt, dass man in Deutschland Kontoauszüge nur 4 Jahre aufheben muss, wenn man nicht selbständig arbeitet.

Da werde ich demnächst mal ausmisten, schließlich habe ich bisher alle Kontoauszüge aufbewahrt.
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Locki




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 13.01.2011
Beiträge: 8003

BeitragVerfasst am: 12.03.2011, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Raubtigger hat folgendes geschrieben:
Unser Steuerberater hat neulich gesagt, dass man in Deutschland Kontoauszüge nur 4 Jahre aufheben muss, wenn man nicht selbständig arbeitet.

Da werde ich demnächst mal ausmisten, schließlich habe ich bisher alle Kontoauszüge aufbewahrt.


Vielen Dank für diese Info.
_________________
Müde macht uns die Arbeit,
die wir liegen lassen ,
nicht die, die wir tun.
(Marie v.Ebner-Eschenbach )

Das Glück hängt nicht davon ab,
wie viel wir haben,
sondern wie viel Freude wir daran haben.
( Otto von Frohnau )
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Raubtigger
Gast







BeitragVerfasst am: 12.03.2011, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ Locki
Schau mal hier:
http://www.iphpbb.com/board/ftopic-94135567nx64153-1028.html
Da steht noch mehr zu diesem Thema!
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Locki




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 13.01.2011
Beiträge: 8003

BeitragVerfasst am: 12.03.2011, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Raubtigger hat folgendes geschrieben:
@ Locki
Schau mal hier:
http://www.iphpbb.com/board/ftopic-94135567nx64153-1028.html
Da steht noch mehr zu diesem Thema!


Der Tipp ist
das mache ich gleich morgen, denn diese Probleme ich auch .
Und ich habe noch leere Ringordner.
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(Marie v.Ebner-Eschenbach )

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Kaosbär




Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 13.09.2014
Beiträge: 1217
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.09.2014, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

Unterlagen von Arbeitsamt müssen bis zur Rente aufgehoben werden.
Vor allem die ALG Bescheide I und II und Änderungsbescheide, dies gilt auch für alte Lohnabrechnungen.

Wegwerfen kann mann Briefe für die Einladung zum monatlichen Gespräch.

Lebenslang aufbewahren sind die Lohnsteuer und Sozialversicherungsanmeldung und die Abmeldung. Sind wichtig für die Rentenberechnung.

Kontoauszüge nach 5 Jahren wegwerfen, auch bei Onleine-Banking Ausdrucke aufbewahren.

Hebt auch eure Bewerbungsschreiben und Absagen auf.

Lg.
Kaosbär

Arbeit
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Putzi
Gast







BeitragVerfasst am: 23.09.2014, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Da die nicht viel Platz wegnehmen, würde ich die mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Du machst es dir damit auch leichter, falls später die Rentenanstalt noch was wissen will.
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