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Nordlicht Gast
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Verfasst am: 04.03.2008, 17:08 Titel: Unterlagen aufbewahren...? |
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Moin, Forum!
Wie lange soll ich alte Unterlagen und Bescheide des Arbeitsamtes aufheben, 10 Jahre, oder weniger?
Wer kennt sich aus?
Danke und Gruss
Michel |
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Verfasst am: 04.03.2008, 17:08 Titel: Anzeige |
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Blue Gast
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emily.erdbeer Gast
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Verfasst am: 05.03.2008, 02:45 Titel: |
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Interessant! Damit habe ich mich vor kurzem auch auseinander gesetzt. An den Ordner mit den Bescheinigungen vom Arbeitsamt habe ich mich auch nicht rangetraut! Ich habe nichts davon weggeschmissen. Und anscheinend war es die richtige Entscheidung. Diesen Ordner kann ich inhaltlich nicht dezimieren  |
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tRäumerin Gast
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Verfasst am: 05.03.2008, 23:49 Titel: |
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Hallo alle,
kann euch auch nur raten, diese Unterlagen nie wegzuwerfen!
Beim Arbeitsamt wird nämlich nach 10 Jahren alles vernichtet, wenn keine neue Arbeitslosigkeit hinzutritt.
Habe ich persönlich so erlebt, auf meine telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, dass unter meiner Stamm-Nummer, auch blöderweise Kundennummer genannt, nichts gespeichert ist ! Es wurde alles gelöscht. Wenn ich also keine Formulare mehr dazu hätte, könnte ich nie mehr beweisen, dass ich auch mal arbeitslos war!
LG tRäumerin |
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Nordlicht Gast
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Verfasst am: 05.03.2008, 23:56 Titel: |
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Vielen Dank!
Ich habe da z.B. noch Unterlagen aus den 1970er Jahren, also uralter Kram, und einscannen und archivieren ist mir zu unsicher.
Sch.... Behördenkram!
Liebe Grüsse
Michel |
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emily.erdbeer Gast
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Verfasst am: 06.03.2008, 12:55 Titel: |
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Das kann man wohl laut sagen! Man ist dazu verdonnert, die Unterlagen von Jahrzehnten aufzuheben :twisted: |
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Nordlicht Gast
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Verfasst am: 11.03.2008, 19:20 Titel: |
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| emily.erdbeer hat folgendes geschrieben: | Das kann man wohl laut sagen! Man ist dazu verdonnert, die Unterlagen von Jahrzehnten aufzuheben :twisted: |
Emily, das ist wirklich ärgerlich, selbst die Ämter kennen sich nicht damit aus, so etwas muss man sich im Internet zusammensuchen...
Kontoauszüge hebe ich 10 Jahre lang auf, Online-Banking benutze ich nicht mehr, "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste".
Liebe Grüsse
Michel |
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Raubtigger Gast
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Verfasst am: 12.03.2008, 13:35 Titel: |
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Unser Steuerberater hat neulich gesagt, dass man in Deutschland Kontoauszüge nur 4 Jahre aufheben muss, wenn man nicht selbständig arbeitet.
Da werde ich demnächst mal ausmisten, schließlich habe ich bisher alle Kontoauszüge aufbewahrt. |
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Locki

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 13.01.2011 Beiträge: 8003
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Verfasst am: 12.03.2011, 21:09 Titel: |
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| Raubtigger hat folgendes geschrieben: | Unser Steuerberater hat neulich gesagt, dass man in Deutschland Kontoauszüge nur 4 Jahre aufheben muss, wenn man nicht selbständig arbeitet.
Da werde ich demnächst mal ausmisten, schließlich habe ich bisher alle Kontoauszüge aufbewahrt. |
Vielen Dank für diese Info.  _________________ Müde macht uns die Arbeit,
die wir liegen lassen ,
nicht die, die wir tun.
(Marie v.Ebner-Eschenbach )
Das Glück hängt nicht davon ab,
wie viel wir haben,
sondern wie viel Freude wir daran haben.
( Otto von Frohnau ) |
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Raubtigger Gast
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Locki

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 13.01.2011 Beiträge: 8003
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Verfasst am: 12.03.2011, 22:49 Titel: |
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Der Tipp ist
das mache ich gleich morgen, denn diese Probleme ich auch .
Und ich habe noch leere Ringordner. _________________ Müde macht uns die Arbeit,
die wir liegen lassen ,
nicht die, die wir tun.
(Marie v.Ebner-Eschenbach )
Das Glück hängt nicht davon ab,
wie viel wir haben,
sondern wie viel Freude wir daran haben.
( Otto von Frohnau ) |
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Kaosbär
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 13.09.2014 Beiträge: 1217 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 22.09.2014, 18:08 Titel: |
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Hallo miteinander,
Unterlagen von Arbeitsamt müssen bis zur Rente aufgehoben werden.
Vor allem die ALG Bescheide I und II und Änderungsbescheide, dies gilt auch für alte Lohnabrechnungen.
Wegwerfen kann mann Briefe für die Einladung zum monatlichen Gespräch.
Lebenslang aufbewahren sind die Lohnsteuer und Sozialversicherungsanmeldung und die Abmeldung. Sind wichtig für die Rentenberechnung.
Kontoauszüge nach 5 Jahren wegwerfen, auch bei Onleine-Banking Ausdrucke aufbewahren.
Hebt auch eure Bewerbungsschreiben und Absagen auf.
Lg.
Kaosbär
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Putzi Gast
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Verfasst am: 23.09.2014, 10:35 Titel: |
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| Da die nicht viel Platz wegnehmen, würde ich die mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Du machst es dir damit auch leichter, falls später die Rentenanstalt noch was wissen will. |
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