Ab 2022 haben ältere Führerscheine in Deutschland ein Ablaufdatum.
Durch einen abgelaufenen Führerschein erlischt allerdings nicht die Fahrerlaubnis.
Die erste Frist endet nämlich schon am 19. Januar 2022.
Inhabern von alten Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, nur noch knapp zwei Monate Zeit für den Umtausch.
Betroffen sind die Führerscheine aller Klassen.
Ausstellung vor/an dem 31. Dezember 1998
Hier wird nach dem Geburtsjahr gestaffelt
Ausstellung nach/an dem 01. Januar 1999
Hier wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt
Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde und im Besitz eines Führerscheins ist, hat erstmal keine Pflicht diesen umzutauschen.
Wer zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren wurde, muss seinen Schein bereits bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben.
Wer den Schein zwischen 2012 und 2013 erworben hat, muss den Führerschein erst bis 2033 umgetauscht haben.
Stichtage für den Führerschein-Umtausch: Ausstelldatum bis 31. Dezember 1998
Jahr der Geburt des Besitzers Bis zu diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht sein:
vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Stichtage für den Führerschein-Umtausch nach Ausstellungsdatum:
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012
18.01.2033
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Wenn kleine Leute in kleinen Orten
kleine Dinge tun,
verändern sie die Welt.
(Afrika)