klaraputzich Hilfe zur Selbsthilfe in Putz- und Ordnungsfragen

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Pearl

Anmeldungsdatum: 12.06.2012 Beiträge: 14487 Wohnort: zuhause
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Verfasst am: 05.06.2019, 13:23 Titel: Fenstergestaltung bei Miete : Gerichtsurteile |
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Mieterrecht auf Fenstergestaltung
Quelle: dpa,
entnommen meinem Käseblatt vom 6 Juni 2019
--- von mir abgetippt und ohne Gewähr !
Eine freundliche Aussprache mit dem Vermieter ist in jedem Fall immer besser als Streit und böse Worte
und besser als wegen solchem Kinderkram ohnehin überlastete Gerichte zu bemühen !
In meinem Mietvertrag steht, dass ich Gardinen am Fenster haben muss, damit es belebt aussieht. gestern habe ich das ein bisschen durchbrochen und meine Variante von "belebt" gestaltet und heute lese ich das hier :
--- Amtsgericht Bremerhaven hat entschieden , ob gardinen oder keine usw. , ist allein Sache des Mieters (AZ: 5 C 1847/77b )
--- Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat geurteilt, dass der Mieter den Vermieter nicht zwingen kann, eine Markise; Roll-Läden oder Aussenjalousien anzubringen ( AZ: 8 C 40/91 )
---Interessanterweise sind die Aussenfensterbretter in Berlin nicht Teil der Mietsache , lediglich die Innenfensterbretter (Landgericht Berlin, AZ : 67 S 370/ 09)
- demzufolge müsste in Berlin der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden, bevor Blumenkästen angebracht werden.
--- In Köln wurde vom Oberlandesgericht hierzu anders geurteilt ( AZ: 19 U 201/ 98 ) : Blumenkästen gehören dort als Möglichkeit zur Mietsache dazu.
--- Klauseln im Mietvertrag , ob und wie oft die Fenster zu putzen sind, sind laut Mieterschutzbund absolut unwirksam - yeah, ich hasse Fensterputzen !
--- Wenn zum Thema Auszug nicht im Mietvertrag geregelt ist, ob die Fenster geputzt übergeben werden müssen , dann ist auch das hinfällig und keine Pflicht - Urteil vom Landgericht Berlin (AZ : 63 S 213 /15 ) |
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Verfasst am: 05.06.2019, 13:23 Titel: Anzeige |
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