Beim Batteriekauf schliesst der Verbraucher einen Vertrag, dass sie ordnungsgemäß entsorgen werden
Für mich schien ordentliche Batterieentsorgung Ehrensache und ich sehe mich stundenlang in meinem persönlichen Tohuwabohu sitzen und Altbatterien für die Sammelstelle aussortieren.
Batteriegesetz, Absatz 2, § 11:Pflichten des Endnutzers
(1) Besitzer von Altbatterien haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Satz 1 gilt nicht für Altbatterien, die in andere Produkte eingebaut sind; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt.
(2) Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, erfasst. Endnutzer, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, können für die bei ihnen anfallenden Geräte-Altbatterien mit dem Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem von Satz 1 abweichende Vereinbarungen über die Art und den Ort der Rückgabe treffen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Batteriegesetz hat folgendes geschrieben:
[i]Das Batteriegesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren) in deutsches Recht um. Es wurde am 30. Juni 2009 verkündet (BGBl. I S. 1582) und beinhaltet verbindliche Ziele für Rücknahmemenge handelsüblicher Altbatterien...
(...)
Die 2013 erfolgte Änderung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie zieht eine Neufassung des deutschen Batteriegesetzes nach sich. In erster Linie sind die Vorgaben zum Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Knopfzellen und cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkus, die in schnurlosen Elektrogeräten zum Einsatz kommen, betroffen. Letztendliches Ziel ist die dauerhafte Entfernung dieser gefährlichen Stoffe aus dem Stoffkreislauf. Seit Oktober 2015 ist die Inverkehrbringung von Knopfzellen untersagt, die mehr als 0,0005 % Quecksilber enthalten. Gerätebatterien und -akkus, die mehr als 0,002 &% Cadmium enthalten, dürfen ab Januar 2017 nicht mehr in den Handel gebracht werden. Ausnahmen bestehen für Batterien für Alarmsysteme, Notbeleuchtung und medizinische Anwendungen.
Wer sich den Gesetzestext anschauen möchte:
Code:
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BattG&f=1
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Wenn kleine Leute in kleinen Orten
kleine Dinge tun,
verändern sie die Welt.
(Afrika)
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