klaraputzich Hilfe zur Selbsthilfe in Putz- und Ordnungsfragen

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Klementine Moderator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 27.10.2006 Beiträge: 1330 Wohnort: BaWü
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Verfasst am: 30.05.2007, 21:55 Titel: Haustürgeschäfte: Staubsauger-Vertreter auf Kundenfang |
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Unter dem Vorwand, eine Umfrage durchzuführen, versuchen Werber an der Haustür, arglosen Kunden einen Staubsauger anzudrehen. Mit dem frechen Argument, das Superturbo-Gerät bekämpfe für mehr als 2.000 Euro zuverlässig eine drohende Milben-Gefahr, erschleichen sich Drücker die begehrte Vertragsunterschrift. Wer auf die krumme Tour hereingefallen ist, sollte schnell reagieren: Bei Haustürgeschäften können Kunden den Vertrag innerhalb von zwei Wochen annullieren. Fehlt die schriftliche Widerrufsbelehrung, können sie unbegrenzt vom Vertrag zurücktreten.
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale NRW bei unliebsamem Hausbesuch, auf keinen Fall eine Unterschrift zu leisten. Wenn ein Kauf jedoch schon unter Dach und Fach ist, helfen folgende Hinweise:
Wer vor der Haustür steht
Bei den Besuchern handelt es sich um Direkt-Vermarkter, die im Auftrag von Firmen unterwegs sind, um neue Kunden mit zweifelhaften Angeboten zu ködern. Stehen sie auf der Matte, sind die Werber superfreundlich; haben sie jedoch erstmal einen Fuß in der Tür, setzen sie ihre Gesprächspartner nach allen Regeln der Überredungskunst massiv unter Druck. Sie preisen unermüdlich Vorteile des Produkts und ziehen haarsträubende Szenarien heran, um einen Kaufvertrag zu ergattern. Für jeden erfolgreichen Abschluss wird eine Provision vom Auftraggeber kassiert.
Was angeboten wird
Waren, für die vollmundig am Küchentisch geworben wird, sind oft von fragwürdiger Qualität und total überteuert. Beim vermeintlichen Schnäppchenangebot sollte sich jeder fragen, ob er das meist kostspielige Produkt überhaupt braucht. Auf alle Fälle ist ein Preis- und Qualitätsvergleich mit anderen Angeboten im Handel angebracht.
Wann der Kauf nicht mehr gilt: Kunden, die in den eigenen vier Wänden mit unguten Gefühlen eine Unterschrift geleistet haben, sollten rasch handeln und den Vertrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen - am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt: Haben Kunden bei Vertragsabschluss keine gesonderte, schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten, können sie Warenbestellungen oder georderte Dienstleistungen sogar unbegrenzt rückgängig machen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
büschen Wissen über unsere Rechte ist ja wohl nicht verkehrt bei Messies  _________________ Liebe Grüße
Klementine
Befreiung erhält man nicht von außen.
Man erlangt sie selbst.
Dalai Lama |
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Verfasst am: 30.05.2007, 21:55 Titel: Anzeige |
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