klaraputzich Hilfe zur Selbsthilfe in Putz- und Ordnungsfragen

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Pearl

Anmeldungsdatum: 12.06.2012 Beiträge: 14487 Wohnort: zuhause
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Verfasst am: 30.06.2013, 18:35 Titel: Rasen mähen und das Bundesimmissionsschutzgesetz |
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Aus aktuellem Anlass - hier im Dorf mäht grad jeder, wie und wann er will Auch am Sonntag
Damit man weiss, worum es geht, erstmal zu Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz
| http://www.berlin.de/imperia/md/content/umwelt/laerm/rasenmaeher.pdf am 30.6.2013 um 18:30 hat folgendes geschrieben: | Was ist in den neuen Vorschriften geregelt?
Motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser, Laubsammler,
Motorkettensägen, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder dürfen in Wohngebieten nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. An Werktagen gilt das Betriebsverbot von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
Dies gilt auch für lärmarme Geräte und auch dann, wenn nur noch Restflächen gemäht werden müssen, weil etwa am Sonnabend die Arbeiten
nicht rechtzeitig beendet werden konnten.
Welche besonderen zusätzlichen Beschränkungen sind zu beachten?
Für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt darüber hinaus ein Betriebsverbot auch an Werktagen
in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr. |
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Verfasst am: 30.06.2013, 18:35 Titel: Anzeige |
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Messina

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 20.05.2010 Beiträge: 8439 Wohnort: bei Hamburg
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Verfasst am: 02.07.2013, 07:45 Titel: |
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Ach Mensch, das ist ma wirklich lästig, abgesehen dass es verboten ist.
Guck mal, das passt dazu:
http://www.youtube.com/watch?v=B0GjlaC7qtI _________________ Ja kleine Schnecke, besteige den Fuji,
aber langsam, langsam!
- Kobayashi Issa - |
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