klaraputzich Hilfe zur Selbsthilfe in Putz- und Ordnungsfragen

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Pearl

Anmeldungsdatum: 12.06.2012 Beiträge: 14487 Wohnort: zuhause
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Verfasst am: 17.01.2013, 17:34 Titel: |
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Du wirst schon dass für Dich richtige Vorgehen finden !
Ansonsten einfach weitermachen
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Verfasst am: 17.01.2013, 17:34 Titel: Anzeige |
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bibi blocksberg
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 28.09.2012 Beiträge: 766 Wohnort: BW
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Verfasst am: 17.01.2013, 18:41 Titel: |
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Hallo glocken,
willkommen bei uns
Falls es ein wenig hilft - bei mir dürfte gerade auch kein Vermieter reinschauen - Gott sei Dank gehört das Häuschen uns -
Wenn ich Druck habe - so wie Du jetzt - da kann ich immer einiges schaffen - Überleg nicht lange, fang einfach an - Tunnelblick rein - damit Du nicht das ganze Chaos auf einmal siehst
Viel viel Kraft für Dich
Bibi  _________________ Ordnung ist das halbe Leben - woraus mag die andere Hälfte bestehen? H. Böll |
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Alltagsgerümpel
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.11.2010 Beiträge: 663 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 17.01.2013, 19:37 Titel: |
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Hallo, glocken, von mir ebenfalls lich Willkommen
Auch ich wäre als erstes zum Mieterbund in Deiner Nähe (klick) gegangen, und zwar mit Fotos von dem vom Vermieter bemängelten Zustand und einigen Detailangaben, die sich auf sein Schreiben beziehen: was befindet sich in Deiner Wohnung, was davon könnte er als Müll bezeichnen, wie weit oder dicht stehen Dinge tatsächlich vor/an der Wand? Damit dokumentierst Du den Zustand, um den es geht, und der Mieterbund kann sich ein reelles Bild machen.
Das, was Du bisher geschildert hast, hört sich für mich lediglich nach unaufgeräumt an.
Ob Du aber nun Sachen in Schränken oder auf dem Fußboden lagerst, ist nach meiner Auffassung Deine Sache. Der Vermieter mag einen anderen Wohnstil bevorzugen, aber solange Du durch Deine Art des Wohnens seiner Wohnung keinen Schaden zufügst, geht es ihn meiner Meinung nach nichts an.
Ich bezweifle sehr, dass sein Schreiben rechtens ist.
Wie Molly schon geschrieben hat, gilt es erstmal, Dir durch das Wissen um die korrekte Rechtslage Sicherheit und Ruhe, und dadurch die Möglichkeit zu überlegtem Handeln zu geben.
Du sollst Dich ja nicht gleich mit Deinem Vermieter zoffen und vor den Kadi ziehen, aber es ist schon wichtig zu wissen, was sein Recht und Dein(e) Recht u. Pflicht ist.
Ich bin gespannt, was Deine Rechtsberatung beim Mieterbund ergeben wird. Berichte bitte unbedingt
PS: Das hier habe ich gerade hier gefunden:
Geschützt durch Grundgesetz
Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne des Artikels 14 des Grundgesetzes. Es ist genauso wie die Eigentumsposition des Vermieters durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt. Daneben gibt Artikel 13 des Grundgesetzes dem Mieter einen Anspruch auf ungestörtes Wohnen.
Diese Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts (1 BVR 2285/03) sind nach Darstellung des Mieterschutzvereins Mainz von den zuständigen Gerichten immer zu berücksichtigen, wenn es um die Prüfung eines Kündigungsrechts des Vermieters, zum Beispiel wegen Vertragsverletzungen des Mieters, geht.
In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter gekündigt, weil der Mieter angeblich einen Wohnungsbesichtigungstermin mit Kaufinteressenten vereitelt, einen Besprechungstermin mit der Hausverwaltung wegen Renovierungsarbeiten nicht eingehalten, dem Vermieter ein Zutrittsverbot zur Wohnung und Fotografierverbot erteilt hatte und weil die Mieterwohnung in einem ungepflegten Zustand war.
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die Vorinstanzen bei Amts- und Landgericht dem vermeintlichen Besichtigungsrecht des Vermieters ohne nähere Prüfung Vorrang gegeben hatten vor dem Mieterrecht, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden.
Denn natürlich – so der Mieterschutzverein Mainz – dürfe die Mieterwohnung unaufgeräumt sein, dürfe der Mieter seinem Vermieter verbieten, in der Wohnung zu fotografieren, und müsse der Mieter auch nicht aktiv mitwirken, wenn es um das Zustandekommen eines Besichtigungs- oder Besprechungstermins geht. _________________ Alltagsgerümpel
Hast Du alles, was Du brauchst? Brauchst Du alles, was Du hast? (Anja R.✝)
Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht. (Marcus Aurelius) |
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Miss Molly
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 11.01.2013 Beiträge: 393
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Verfasst am: 17.01.2013, 20:08 Titel: |
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Was mir beim Tagespensum schreiben hilft, ist erst etwas aufzuschreiben, wenn ich es getan habe.
Bewundere die Anderen, die sich soviel m Morgen vornehmen und das dann auch schaffen. Mich würde diese to do Liste zu arg unter Druck setzen.
LG Miss Molly |
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glocken Gast
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Verfasst am: 18.01.2013, 04:32 Titel: |
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Hallo zusammen,
-lichen Dank für Eure Tipps! Ich freue mich sehr darüber.
Pearl, Bibi, ja - ich mache einfach weiter! Wenn ich das ganze Chaos auf einmal sehe, werde ich mich nur hoffnungslos fühlen...
Alltagsgerümpel, vielen Dank für Deine ganz konkrete Vorschläge. Ich habe mich schon zur Mitgliedschaft im Mieterschutzbund angemeldet und hoffe, daß ich bald die Rechtsauskunft holen kann. Ich werde auch berichten
Miss Molly, Oja stimmt, man kann ein "Aufräum-Tagebuch" schreiben! Vielleicht schaffe ich das. Ich habe auch kurz in den Threads "mein Tagespensum" nachgeschaut und bewundert, wie fleißig die Anderen plant und schafft...
Heute war ich nicht so fleißig: ich mußte bis 22 Uhr arbeiten und fühle mich total k.o. Hoffentlich schaffe ich am Wochenende besser... |
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Kellervoll

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 25.04.2012 Beiträge: 3501
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Verfasst am: 20.01.2013, 12:30 Titel: |
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Hallo Glocken!
Ich habe Deine Frage gerade erst entdeckt, aber ich mag Dir trotzdem noch eine Antwort schreiben.
Also bei der Formulierung hat der Vermieter erst mal keine Chance: "Wir gehen davon aus, dass ..." Vergiss den Brief! Da steht nicht: "Sollte die Wohnung nicht in entsprechendem Zustand sein, sprechen wir die Kündigung aus bla, bla, bla Gründen aus". Darüber hinaus gibt es auch für Vermieter Kündigungsfristen, also ganz clever wäre es, den Termin bis in den Februar zu schieben (mit Hinweis auf deine Berufstätigkeit), dann klappt es nämlich schon mal nicht bis Ende Februar!
Dazu kommt, dass nicht geschrieben wurde, wie die Wohnung denn auszusehen hat. Ordnungsgemäße Nutzung muss im Mietvertrag definiert sein oder Du kannst von den Standard Mietverträgen ausgehen. Dann heißt das: Der Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln, das heißt kein nasser Müll. Die Fenster sollte man zum lüften öffnen können. Es darf keine stehenden Gewässer geben (zB. in der Badewanne ...
Wie Du Deine Wohnung einrichtest, wie es in Deinen Schränken aussieht ist Deine Sache. Ein Schrank, ein Regal mit Rückwand lassen übrigens genauso wenig oder weniger Luft an die Wand ...
Ich würde vorschlagen: Tunnelblick an, fange an einer Ecke an und sortiere den Müll raus, den Rest kannst Du ordentlich stapeln. Da kann kein Vermieter etwas sagen. Und lüfte vor der Besichtigung noch mal ordentlich!
Du packst das schon!  _________________ Jedes Ding das ich besitze braucht meine Aufmerksamkeit!
Liebe Grüße
Kellervoll |
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glocken Gast
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Verfasst am: 20.01.2013, 23:07 Titel: |
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Hallo Kellervoll!
Vielen Dank für Deine konkrete Antwort!
Nachdem ich Deine Antwort gelesen habe, habe ich nochmal die Mietvertrag gelesen. "Ordnungsgemäße Nutzung" ist im Mietvertrag nicht konkret definiert!
Im Mietvertrag steht:
"Der Mieter hat das Haus, die Mieträume samt Zugehör sowie die zur gemeinschaftliche Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung, Lüftung (dies gilt besonders für Neubauwohnungen) und Heizung der Mieträume zu sorgen und sie von allem Ungeziefer freizuhalten."
Wie Du meinst, muss ich mir wahrscheinlich wegen dem Brief von Vermieter keine große Sorge machen.
Ich räume einfach weiter auf!! Danke, Kellervoll  |
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Alltagsgerümpel
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.11.2010 Beiträge: 663 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 23.01.2013, 20:33 Titel: |
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Hallo, glocken, warst Du inzwischen schon beim Mieterbund zur Rechtsberatung? _________________ Alltagsgerümpel
Hast Du alles, was Du brauchst? Brauchst Du alles, was Du hast? (Anja R.✝)
Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht. (Marcus Aurelius) |
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glocken Gast
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Verfasst am: 23.01.2013, 22:39 Titel: |
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Hallo, Alltagsgerümpel!
Ich habe gestern endlich die Bestätigung über meinen Beitritt zum Mieterschutzbund erhalten. So kann ich jetzt die Rechtsberatung in Anspruch nehmen! Ich werde morgen die Kopie des Briefes von Vermieter zusenden und um die Beratung bitten.
Sobald ich etwas vom Mieterschutzbund höre, berichte ich hier! |
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Alltagsgerümpel
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.11.2010 Beiträge: 663 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 24.01.2013, 21:01 Titel: |
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Ich drücke Dir ganz dolle die Daumen, glocken _________________ Alltagsgerümpel
Hast Du alles, was Du brauchst? Brauchst Du alles, was Du hast? (Anja R.✝)
Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht. (Marcus Aurelius) |
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glocken Gast
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Verfasst am: 07.02.2013, 02:11 Titel: |
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Hallo zusammen,
ich habe die Beratung beim Mieterschutzbund in Anspruch genommen.
Der Berater vom Mieterschutzbund meinte, wenn z.B. die ganze Wohnung voll mit Papier ist, habe ich keine Chance, egal was im Mietvertrag steht. Um genaueres zu sagen, braucht er Fotos von meiner Wohnung und er empfahl mir, dass ich innerhalb der Frist aufräume.
Ich habe bereit angefangen aufzuräumen und meine Wohnung sieht deshalb total anders aus als vorher. So habe ich nicht mehr drum gekümmert - Ich kann kein Foto von der Vergangenheit machen.
So, auf jeden Fall räume ich weiter auf. Die Besichtigung der Vermieter ist
am 19.2.13!! |
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Sylvie Gast
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Verfasst am: 14.02.2013, 18:25 Titel: |
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Hier mal meine Meinung - ich hätte mein Geld nicht in Rechtsberatung investiert (wozu? Dient doch bestenfalls, also im Erfolgsfall, wieder nur der Aufschieberitis), sondern in ganz konkrete Helfer (Annoncen, in denen starke Jungs ihre Dienste anbieten) - dann bist Du das Zeug nämlich los.
Außerdem ist ein kraft Rechtsweg erhaltenes Mietverhältnis seelisch eine totale Belastung. Vielleicht wäre es besser, mal mit dem Vermieter zu sprechen - so von Mensch zu Mensch. Du hast ja keine verwesenden Müllbeutel in der Hütte. Vielleicht könntest Du einfach erklären, dass Du grade aus Grund xyz (z. B. Überstunden oder ein paar erfunde Gründe (Trauerfall/Pflege kranker Tanten o. ä., für das so ziemlich jeder zivilisierte Mensch Verständnis hat) so viel um die Ohren hast, dass leider diese Papierberge entstanden sind, dass Du aber jetzt mit Volldampf das Problem angehen wirst. (Und dann natürlich auch wirklich mit Volldampf an die Sache rangehen). |
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Miss Molly
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 11.01.2013 Beiträge: 393
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Verfasst am: 14.02.2013, 20:27 Titel: |
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Trauerfall und Gesundheitszustand als Ausrede vorzuschieben ist ein NO GO für mich.
LG Miss Molly |
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Pearl

Anmeldungsdatum: 12.06.2012 Beiträge: 14487 Wohnort: zuhause
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