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Pearl





Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 14487
Wohnort: zuhause

BeitragVerfasst am: 17.01.2013, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat


Du wirst schon dass für Dich richtige Vorgehen finden !
Ansonsten einfach weitermachen
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BeitragVerfasst am: 17.01.2013, 17:34    Titel: Anzeige

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bibi blocksberg




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 28.09.2012
Beiträge: 766
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 17.01.2013, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo glocken,

willkommen bei uns

Falls es ein wenig hilft - bei mir dürfte gerade auch kein Vermieter reinschauen - Gott sei Dank gehört das Häuschen uns - Verlegen

Wenn ich Druck habe - so wie Du jetzt - da kann ich immer einiges schaffen - Überleg nicht lange, fang einfach an - Tunnelblick rein - damit Du nicht das ganze Chaos auf einmal siehst

geschenk geschenk geschenk

Viel viel Kraft für Dich
Bibi
_________________
Ordnung ist das halbe Leben - woraus mag die andere Hälfte bestehen? H. Böll
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Alltagsgerümpel




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 06.11.2010
Beiträge: 663
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.01.2013, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, glocken, von mir ebenfalls herz lich Willkommen

Auch ich wäre als erstes zum Mieterbund in Deiner Nähe (klick) gegangen, und zwar mit Fotos von dem vom Vermieter bemängelten Zustand und einigen Detailangaben, die sich auf sein Schreiben beziehen: was befindet sich in Deiner Wohnung, was davon könnte er als Müll bezeichnen, wie weit oder dicht stehen Dinge tatsächlich vor/an der Wand? Damit dokumentierst Du den Zustand, um den es geht, und der Mieterbund kann sich ein reelles Bild machen.

Das, was Du bisher geschildert hast, hört sich für mich lediglich nach unaufgeräumt an.
Ob Du aber nun Sachen in Schränken oder auf dem Fußboden lagerst, ist nach meiner Auffassung Deine Sache. Der Vermieter mag einen anderen Wohnstil bevorzugen, aber solange Du durch Deine Art des Wohnens seiner Wohnung keinen Schaden zufügst, geht es ihn meiner Meinung nach nichts an.
Ich bezweifle sehr, dass sein Schreiben rechtens ist.

Wie Molly schon geschrieben hat, gilt es erstmal, Dir durch das Wissen um die korrekte Rechtslage Sicherheit und Ruhe, und dadurch die Möglichkeit zu überlegtem Handeln zu geben.
Du sollst Dich ja nicht gleich mit Deinem Vermieter zoffen und vor den Kadi ziehen, aber es ist schon wichtig zu wissen, was sein Recht und Dein(e) Recht u. Pflicht ist.

Ich bin gespannt, was Deine Rechtsberatung beim Mieterbund ergeben wird. Berichte bitte unbedingt zwinkern

PS: Das hier habe ich gerade hier gefunden:
Geschützt durch Grundgesetz
Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne des Artikels 14 des Grundgesetzes. Es ist genauso wie die Eigentumsposition des Vermieters durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt. Daneben gibt Artikel 13 des Grundgesetzes dem Mieter einen Anspruch auf ungestörtes Wohnen.

Diese Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts (1 BVR 2285/03) sind nach Darstellung des Mieterschutzvereins Mainz von den zuständigen Gerichten immer zu berücksichtigen, wenn es um die Prüfung eines Kündigungsrechts des Vermieters, zum Beispiel wegen Vertragsverletzungen des Mieters, geht.

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter gekündigt, weil der Mieter angeblich einen Wohnungsbesichtigungstermin mit Kaufinteressenten vereitelt, einen Besprechungstermin mit der Hausverwaltung wegen Renovierungsarbeiten nicht eingehalten, dem Vermieter ein Zutrittsverbot zur Wohnung und Fotografierverbot erteilt hatte und weil die Mieterwohnung in einem ungepflegten Zustand war.

Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die Vorinstanzen bei Amts- und Landgericht dem vermeintlichen Besichtigungsrecht des Vermieters ohne nähere Prüfung Vorrang gegeben hatten vor dem Mieterrecht, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden.

Denn natürlich – so der Mieterschutzverein Mainz – dürfe die Mieterwohnung unaufgeräumt sein, dürfe der Mieter seinem Vermieter verbieten, in der Wohnung zu fotografieren, und müsse der Mieter auch nicht aktiv mitwirken, wenn es um das Zustandekommen eines Besichtigungs- oder Besprechungstermins geht.

_________________
Alltagsgerümpel

Hast Du alles, was Du brauchst? Brauchst Du alles, was Du hast? (Anja R.✝)
Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht. (Marcus Aurelius)
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Miss Molly




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 11.01.2013
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 17.01.2013, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir beim Tagespensum schreiben hilft, ist erst etwas aufzuschreiben, wenn ich es getan habe.
Bewundere die Anderen, die sich soviel m Morgen vornehmen und das dann auch schaffen. Mich würde diese to do Liste zu arg unter Druck setzen.

LG Miss Molly
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glocken
Gast







BeitragVerfasst am: 18.01.2013, 04:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

herz -lichen Dank für Eure Tipps! Ich freue mich sehr darüber.


Pearl, Bibi, ja - ich mache einfach weiter! Wenn ich das ganze Chaos auf einmal sehe, werde ich mich nur hoffnungslos fühlen...

Alltagsgerümpel, vielen Dank für Deine ganz konkrete Vorschläge. Ich habe mich schon zur Mitgliedschaft im Mieterschutzbund angemeldet Smilie und hoffe, daß ich bald die Rechtsauskunft holen kann. Ich werde auch berichten zwinkern

Miss Molly, Oja stimmt, man kann ein "Aufräum-Tagebuch" schreiben! Vielleicht schaffe ich das. Ich habe auch kurz in den Threads "mein Tagespensum" nachgeschaut und bewundert, wie fleißig die Anderen plant und schafft...


Heute war ich nicht so fleißig: ich mußte bis 22 Uhr arbeiten und fühle mich total k.o. Hoffentlich schaffe ich am Wochenende besser...
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Kellervoll




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 25.04.2012
Beiträge: 3501

BeitragVerfasst am: 20.01.2013, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Glocken!

Ich habe Deine Frage gerade erst entdeckt, aber ich mag Dir trotzdem noch eine Antwort schreiben.

Also bei der Formulierung hat der Vermieter erst mal keine Chance: "Wir gehen davon aus, dass ..." Vergiss den Brief! Da steht nicht: "Sollte die Wohnung nicht in entsprechendem Zustand sein, sprechen wir die Kündigung aus bla, bla, bla Gründen aus". Darüber hinaus gibt es auch für Vermieter Kündigungsfristen, also ganz clever wäre es, den Termin bis in den Februar zu schieben (mit Hinweis auf deine Berufstätigkeit), dann klappt es nämlich schon mal nicht bis Ende Februar! zwinkern

Dazu kommt, dass nicht geschrieben wurde, wie die Wohnung denn auszusehen hat. Ordnungsgemäße Nutzung muss im Mietvertrag definiert sein oder Du kannst von den Standard Mietverträgen ausgehen. Dann heißt das: Der Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln, das heißt kein nasser Müll. Die Fenster sollte man zum lüften öffnen können. Es darf keine stehenden Gewässer geben (zB. in der Badewanne ... lachen

Wie Du Deine Wohnung einrichtest, wie es in Deinen Schränken aussieht ist Deine Sache. Ein Schrank, ein Regal mit Rückwand lassen übrigens genauso wenig oder weniger Luft an die Wand ... lachen lachen lachen

Ich würde vorschlagen: Tunnelblick an, fange an einer Ecke an und sortiere den Müll raus, den Rest kannst Du ordentlich stapeln. Da kann kein Vermieter etwas sagen. Und lüfte vor der Besichtigung noch mal ordentlich!

Du packst das schon! zwinkern
_________________
Jedes Ding das ich besitze braucht meine Aufmerksamkeit!

Liebe Grüße
Kellervoll
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glocken
Gast







BeitragVerfasst am: 20.01.2013, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kellervoll!

Vielen Dank für Deine konkrete Antwort!

Nachdem ich Deine Antwort gelesen habe, habe ich nochmal die Mietvertrag gelesen. "Ordnungsgemäße Nutzung" ist im Mietvertrag nicht konkret definiert!

Im Mietvertrag steht:
"Der Mieter hat das Haus, die Mieträume samt Zugehör sowie die zur gemeinschaftliche Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung, Lüftung (dies gilt besonders für Neubauwohnungen) und Heizung der Mieträume zu sorgen und sie von allem Ungeziefer freizuhalten."

Wie Du meinst, muss ich mir wahrscheinlich wegen dem Brief von Vermieter keine große Sorge machen.

Ich räume einfach weiter auf!! Danke, Kellervoll Smilie
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Alltagsgerümpel




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 06.11.2010
Beiträge: 663
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.01.2013, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, glocken, warst Du inzwischen schon beim Mieterbund zur Rechtsberatung?
_________________
Alltagsgerümpel

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glocken
Gast







BeitragVerfasst am: 23.01.2013, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Alltagsgerümpel!

Ich habe gestern endlich die Bestätigung über meinen Beitritt zum Mieterschutzbund erhalten. So kann ich jetzt die Rechtsberatung in Anspruch nehmen! Ich werde morgen die Kopie des Briefes von Vermieter zusenden und um die Beratung bitten.

Sobald ich etwas vom Mieterschutzbund höre, berichte ich hier!
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Alltagsgerümpel




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 06.11.2010
Beiträge: 663
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.2013, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich drücke Dir ganz dolle die Daumen, glocken
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Alltagsgerümpel

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glocken
Gast







BeitragVerfasst am: 07.02.2013, 02:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe die Beratung beim Mieterschutzbund in Anspruch genommen.

Der Berater vom Mieterschutzbund meinte, wenn z.B. die ganze Wohnung voll mit Papier ist, habe ich keine Chance, egal was im Mietvertrag steht. Um genaueres zu sagen, braucht er Fotos von meiner Wohnung und er empfahl mir, dass ich innerhalb der Frist aufräume.

Ich habe bereit angefangen aufzuräumen und meine Wohnung sieht deshalb total anders aus als vorher. So habe ich nicht mehr drum gekümmert - Ich kann kein Foto von der Vergangenheit machen.

So, auf jeden Fall räume ich weiter auf. Die Besichtigung der Vermieter ist
am 19.2.13!!
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Sylvie
Gast







BeitragVerfasst am: 14.02.2013, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hier mal meine Meinung - ich hätte mein Geld nicht in Rechtsberatung investiert (wozu? Dient doch bestenfalls, also im Erfolgsfall, wieder nur der Aufschieberitis), sondern in ganz konkrete Helfer (Annoncen, in denen starke Jungs ihre Dienste anbieten) - dann bist Du das Zeug nämlich los.

Außerdem ist ein kraft Rechtsweg erhaltenes Mietverhältnis seelisch eine totale Belastung. Vielleicht wäre es besser, mal mit dem Vermieter zu sprechen - so von Mensch zu Mensch. Du hast ja keine verwesenden Müllbeutel in der Hütte. Vielleicht könntest Du einfach erklären, dass Du grade aus Grund xyz (z. B. Überstunden oder ein paar erfunde Gründe (Trauerfall/Pflege kranker Tanten o. ä., für das so ziemlich jeder zivilisierte Mensch Verständnis hat) so viel um die Ohren hast, dass leider diese Papierberge entstanden sind, dass Du aber jetzt mit Volldampf das Problem angehen wirst. (Und dann natürlich auch wirklich mit Volldampf an die Sache rangehen).
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Miss Molly




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 11.01.2013
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 14.02.2013, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Trauerfall und Gesundheitszustand als Ausrede vorzuschieben ist ein NO GO für mich.

LG Miss Molly
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Pearl





Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 14487
Wohnort: zuhause

BeitragVerfasst am: 14.02.2013, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Glocken hat das doch schon auf ihre Weise gelöst freuen

http://www.iphpbb.com/board/ftopic-94135567nx64153-2712.html
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