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Wie lange brennt eine Glühbirne?


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Pearl





Anmeldungsdatum: 12.06.2012
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BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Text ist von der gedankenvollen Eva Demski und heisst "Wieviel braucht der Mensch?"


In: Signale - Gedanken zur Zeit.
Sendereihe im Deutschlandradio Berlin, ausgestrahlt am 27.10.2002
www.dradio.de
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BeitragVerfasst am: 03.11.2012, 21:49    Titel: Anzeige

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Pearl





Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 14487
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BeitragVerfasst am: 09.01.2013, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heute im Bundestag:

Zitat:
6. Bundesregierung legt neue Verordnung für Elektro- und Elektronikgeräte vor
Umwelt/Verordnung
Berlin: (hib/AS) Elektro- und Elektronikgeräten sollen in Zukunft weniger gefährliche Stoffe enthalten und umweltgerechter entsorgt und verwertet werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (17/11836) vorgelegt, mit der die sogenannte RoHS-Richtlinie (Restriction-of-Hazardous-Substances) des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/65/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Verordnung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten dürfen und die Geräte nach entsprechenden EU-Regeln gekennzeichnet werden müssen. Dabei wird auch der Handel miteinbezogen, der in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen darf, die den EU-Verordnungen nicht genügen.
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Pearl





Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 14487
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BeitragVerfasst am: 20.09.2013, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Am Rande bemerkt - unsere Firmen haben auch Leuchtbirnen - ich wollte keinen neuen Thread aufmachen...
Live aus dem Bundestag hat folgendes geschrieben:
hib - heute im bundestag Nr. 458
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi, 18. September 2013 Redaktionsschluss: 11:20 Uhr

.....

4. Bis zu 1.000 Firmen mit Anspruch auf Stromkosten-Beihilfe
Umwelt/Antwort
Berlin: (hib/PK) Zwischen 800 und 1.000 energieintensive Unternehmen in Deutschland könnten nach Angaben der Bundesregierung einen Anspruch auf staatliche Beihilfe zum Ausgleich hoher Stromkosten geltend machen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/14704) auf eine Kleine Anfrage (17/14593) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sind aber nur jene Firmen anspruchsberechtigt, deren Stromverbrauch höher liegt als der in Deutschland festgelegte Selbstbehalt von einer Gigawattstunde (GWh) pro Anlage.

Ob alle fraglichen Unternehmen, die dem Emissionshandel unterworfen sind, von der Möglichkeit des Strompreisausgleichs Gebrauch machten, werde sich erst im Laufe des Antragsverfahrens 2014 herausstellen, teilte die Regierung weiter mit.

Angesetzt wird der Ausgleich bei den im Strompreis enthaltenen CO2-Kosten, wobei jedes Unternehmen seine Anspruchsberechtigung nachweisen muss. Wenn der Strombezugsvertrag eines Unternehmens keine CO2-Kosten enthalte, sei eine Beihilfe ausgeschlossen, hieß es. Zudem werde der Ausgleich nur für jene Strommenge gewährt, die nötig sei, „um das jeweilige Produkt in einer sehr effizienten Anlage herzustellen“. Für Unternehmen mit einer schlechten Stromeffizienz bestehe somit ein Anreiz, den Verbrauch zu senken.

Nach der europäischen Emissionshandelsrichtlinie können energieintensive Unternehmen staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen, wenn die Gefahr besteht, dass sie aufgrund steigender Energiekosten ihre Produktionsstätten ins Ausland verlegen. Diese Beihilfen können ab 2013 beantragt werden, die Auszahlung folgt rückwirkend 2014.



Ich geb ja zu, manchmal denke ich nicht weiter...Ich möchte auch Stromkostenbeihilfe Mit den Augen rollen
------------------------------------------------


SWR2 Wissen: Reparieren statt wegwerfen
einfacher als man denkt zwinkern
Von den Niederlanden ausgehend, greifen Reparaturgruppen um sich

Code:
http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/archiv/reparieren-statt-wegwerfen/-/id=660334/nid=660334/did=11991832/5xlt4w/index.html

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verändern sie die Welt.
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Pearl





Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 14487
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BeitragVerfasst am: 15.01.2016, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, Mann, ich krieg die Krise...In unserer Stadt gibt es nirgendwo mehr die Möglichkeit, Kopien zu machen - "hat ja jeder inzwischen einen Drucker. lohnt sich für unseren Laden nicht mehr " ist das Argument Mit den Augen rollen

Mein Drucker ist auch so eine Krücke, die ein Verfallsdatum programmiert bekommen hat...Kauft Euch keine 'Äbsohn'-Drucker, wenn es sich vermeiden lässt...
Alte HaaaaPeeeee-Drucker wären noch gut...
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Pearl





Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 14487
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BeitragVerfasst am: 16.03.2017, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das Umwelltbundesamt fordert ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Elektrogeräte und Elektronik.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Obsoleszenz-Umweltbundesamt-fordert-Mindest-Lebensdauer-von-Geraeten-3102803.html hat folgendes geschrieben:
Nach Abschluss einer aufwendigen Studie zur "Obsoleszenz" fordert das Umweltbundesamt eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum für Elektro- und Elektronikgeräte.

Das Umweltbundesamt (UBA) fordert schärfere Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer und Nutzungsdauer von Produkten. Die Politik müsse Transparenzpflichten und Mindestanforderungen an die Qualität und Haltbarkeit einführen, schreibt das UBA im Abschlussbericht seiner Studie zur "Obsoleszenz", die am heutigen Montag veröffentlicht wurde.

Die Studie besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil hatten Wissenschaftler im Auftrag des UBA die Lebens- und Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten untersucht. Die Ergebnisse wurden bereits Ende 2014 vorgestellt: Großgeräte wie Waschmaschinen gehen demnach heutzutage etwas schneller kaputt als früher, bei TVs und Notebooks schwankte die Lebensdauer. In allen untersuchten Bereichen ersetzen die Verbraucher heute aber auch mehr Geräte, die noch gut funktionieren.


Den ganzen seriös recherchierten Bericht findet ihr unter dem Zitatlink.
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