klaraputzich Hilfe zur Selbsthilfe in Putz- und Ordnungsfragen

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tRäumerin Gast
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Verfasst am: 18.05.2012, 23:36 Titel: Mahngebühren |
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Mal eine Frage, wer damit sich auskennt:
ich hatte was im Internet auf Rechnung bestellt, geliefert bekommen und dann den Zettel mit den Bankdaten verbasselt und daher leicht verspätet
bezahlt, und prompt am Tag nach meiner Überweisung eine Mahnung in der Post. Da drin steht, falls man schon bezahlt hätte, was ja bei mir der Fall ist, müsse ich nur noch 5 Euro Mahngebühren überweisen.
Ist das wirklich so ?
Meines Erachtens habe ich ja noch gezahlt,bevor ich die Mahnung erhalten hatte, was mache ich nun ? Einfach ignorieren oder gibt das noch mehr Ärger ?
Wäre sehr an eurer Meinung oder Erfahrung interessiert. |
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Verfasst am: 18.05.2012, 23:36 Titel: Anzeige |
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Alltagsgerümpel
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.11.2010 Beiträge: 663 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.05.2012, 11:06 Titel: |
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Wann war die Rechnung fällig?
An diesem Tag hätte das Geld auf dem Konto des Verkäufers sein müssen.
Wann hast Du überwiesen? _________________ Alltagsgerümpel
Hast Du alles, was Du brauchst? Brauchst Du alles, was Du hast? (Anja R.✝)
Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht. (Marcus Aurelius) |
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jbb

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 23.12.2008 Beiträge: 2101
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Verfasst am: 27.05.2012, 12:43 Titel: |
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Wie das rechtlich ausschaut weiß ich natürlich nicht, ist aber auch ungewöhnlich gleich eine Mahnung mit Mahngebühren zu schicken. Ich kenne das eigentlich so, dass erst einmal eine Erinnerung geschickt wird, ohne Mahngebühren und da steht dann immer auch drin, wenn man schon überwiesen hat sei dieses Schreiben hinfällig.
So ist meine Erfahrung.
LG
jbb  |
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tRäumerin Gast
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Verfasst am: 06.06.2012, 20:26 Titel: |
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Fälligkeit hab ich grad nicht im Kopf, auf jeden Fall hatte ich bezahlt, BEVOR die Mahnung kam, also habe ich nicht aufgrund der Mahnung gezahlt.
Habe inzw. mit Bekannten gesprochen,die auch meinen, die Mahngeb. muß ich nicht zahlen, soll die Sache aussitzen.
Zwar hat die Fa. inzw. die nach ihrer Meinung fälligen 5.- EUR noch mal angemahnt, aber ich warte jetzt erst mal ab.
Es sei denn, Ihr habt was gänzlich gegenteiliges für mich parat.
Lieben Danke schon mal für eventuelle Antworten....  |
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Messina

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 20.05.2010 Beiträge: 8439 Wohnort: bei Hamburg
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Verfasst am: 07.06.2012, 07:18 Titel: |
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Ich würd einfach schon mal Widerspruch einlegen.
Ganz freundlich schreiben, dass sie es wahrscheinlich übersehen hätten,
dass du ja bereits vor der ersten Mahnung den fälligen Betrag überwiesen hättest
und dass die Mahnungen daher gegenstandslos seien.
Und natürlich davon ne Kopie anfertigen.
Ich find es immer besser, man reagiert selbst. _________________ Ja kleine Schnecke, besteige den Fuji,
aber langsam, langsam!
- Kobayashi Issa - |
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tRäumerin Gast
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Verfasst am: 07.06.2012, 23:07 Titel: |
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nachdem ich hier gepostet hatte, brachte mir Göga noch einen Brief, das war tatsächlich die "letzte Mahnung", erhöht auf 11 Euro.
Habe mich dann noch mal belesen und bin zu dem Schluß gekommen, ich komm aus der Nummer nicht raus, da es sich hier bei der Summe um Verzugszinsen handelt, keine Mahngebühr, und die sind angefallen,da ich zwar nicht aufgrund der Mahnung, aber eben verspätet gezahlt hatte.
Ich hab es aus dem Bauch heraus entschieden, da mal anzurufen.
Das war ´ne gute Idee, denn mein gegenüber war kulant und hat ALLE Gebühren storniert, weil es das 1. Mal war, und mich noch mal über alle Gepflogenheiten und Möglichkeiten aufgeklärt.
Nun freue ich mich zwar, aber so schnell werde ich nicht wieder was im www
bestellen.......... |
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