klaraputzich Hilfe zur Selbsthilfe in Putz- und Ordnungsfragen

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Raubtigger Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 00:57 Titel: Arbeitszeugnis |
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Am Samstag habe ich endlich mein Arbeitszeugnis bekommen. Solche Briefe öffne ich aber nicht am Wochenende. Denn wenn es einen Anlass zum Ärgern gibt, versaut mir das das ganze Wochenende.
Heute habe ich den Brief endlich geöffnet und mein Zeugnis gelesen. Es ist eigentlich sehr gut.
Nur die übliche Floskel "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" fehlt.
Dafür steht da was von "stets hochkonzentriert...gute Organisation...großes Engagement...zügig...zuverlässig...zielorientiert...wesentlich zur Optimierung beigetragen...genoss uneingeschränktes Vertrauen und Anerkennung..."
Kennt sich jemand von Euch damit aus?
Sollte ich meinen Chef bitten, die "Personalchef-Geheimsprache" zu verwenden?
Außerdem steht da nichts über den Grund, weshalb das Arbeitsverhältnis endet. Normalerweise heißt es doch dann "geht auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern" oder so. Bei mir steht gar nichts.
Was meint Ihr? |
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Verfasst am: 16.02.2010, 00:57 Titel: Anzeige |
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Trümmerjette Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 02:36 Titel: |
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Das mit der vollsten Zufriedenheit ist überflüssig, wenn genaugenommen alles postiv besetzt ist. Und sei froh, wenn es nicht in der "Geheimsprache" abgefasst ist, das zeigt dem nächsten Chef nämlich, dass du nicht als 08/15Fall angesehen wurdest.
Gut wäre es, wenn a) der Grund des Ausscheidens drinsteht und sofern du in nem Team arbeitetest, bzw. Kollegen oder Mitarbeiter hattest, dass b) auch was dazu drin steht, wenns denn nicht zu negativ ausfallen würde  |
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Raubtigger Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 15:43 Titel: |
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Aha, Danke!
Das mit "genoss uneingeschränktes Vertrauen und Anerkennung" bezieht sich auf Kollegen und Vorgesetzte.
Der Grund für das Ende war ja, dass mein Vertrag in der Elternzeit endete. Das geht ja eigentlich aus meinem Lebenslauf hervor, weil da ja die Geburt drinsteht. Meinst Du trotzdem, ich soll drum bitten, dass dazu noch ein Satz angefügt wird? |
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Trockenfisch
Anmeldungsdatum: 23.04.2008 Beiträge: 4999
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Trümmerjette Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 18:27 Titel: |
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| Wenn es ein befristeter Vertrag war, ist es richtig, wenn sowas nicht drin steht. |
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Rumpelnöff Moderator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 7054 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 16.02.2010, 19:48 Titel: |
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... ich kenne mich da nicht so aus,
aber es gibt doch immer wieder Leute, die solche Zeugnisse anschauen können und die "Floskeln" übersetzen,
damit man weiß, ob alles so aufgeführt ist, wie man es erwartet.
Mich regt diese Sprache ja immer auf,
weil im Grunde ja auch "der war zum Kotzen" mit netten Worten ausgedrückt werden kann,
aber solange es in dieser Sprache korrekt ist, soll es mir recht sein  _________________ LG,
Rumpelnöff |
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Raubtigger Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 21:27 Titel: |
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@ Rumpel
Da jeder Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat und da nichts negatives drinstehen darf, müssen sich die (Personal-)Chefs halt so behelfen. Denen macht das sicher auch keinen Spaß.
@ Jette
Danke für den Hinweis.
@ Fischi
Danke für den Link!
Also fehlt bei mir wohl nur die "Dankes- und Bedauernsformel".
Die Frage ist nur, wie ich das einfordern soll.
Ist schon blöd. Einerseits hat man keinen direkten Anspruch drauf, andererseits ist diese Formel schon obligatorisch, wenn alles andere positiv war... |
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Trümmerjette Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 21:35 Titel: |
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| Raubtigger hat folgendes geschrieben: |
Die Frage ist nur, wie ich das einfordern soll.
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Gar nicht.
Bedauern könnten sie doch maximal, dass sie dir keinen Festvertrag anbieten können - und wären dann indirekt in Erklärungsnot, warum das so ist.
Dass sie dir zukünftig Glück und Erfolg wünschen ist zwar nett zu hören, aber ein solcher Allgemeinplatz, dass es nicht zwingend drin sein muss.
So wie du das beschrieben hast, hast du dort ein super gutes Zeugnis erhalten, lass es nicht unnötig verwässern.
Dankes- oder Bedauernsfloskeln sind übrigens nicht zwingend erforderlich. |
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Raubtigger Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 21:56 Titel: |
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Danke, liebe Jette!
Jetzt fühle ich mich sicherer und kann mich über mein Zeugnis freuen.
Vor allem, weil ich diesen Punkt nun endlich von meiner Liste streichen kann. |
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Trümmerjette Gast
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Verfasst am: 16.02.2010, 22:11 Titel: |
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| Raubtigger hat folgendes geschrieben: | kann mich über mein Zeugnis freuen.
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Solltest du auch, da hast du sehr gute Arbeit geleistet  |
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karinja Gast
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Verfasst am: 15.11.2012, 15:49 Titel: |
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Ich habe von meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis bekommen, dass ich nach meinem Gefühl und nach Aussage einer Beratungsstelle dringend überarbeiten muss, wenn ich es für künftige Bewerbungen nutzen will. Der Arbeitgeber hat dazu auch sein ok gegeben - es mir mit dem Hinweis geschickt, wenn ich Änderungen will, soll ich es sagen.
Nun habe ich bereits das Internet nach Zeugnisformulierungen durchforstet, mir diverse Bücher über Arbeitszeugnisse aus der Bücherei ausgeliehen. Freunde nach meinen Eigenschaften befragt. Aber, mir stellt mein Perfektionismus ein Bein. Jede Formulierung, die ich sehe, passt meiner Meinung nach (ich bin mir da ganz sicher) nicht auf mich - und eigene Formulierungen fallen mir nicht ein. Außerdem kann man ja auch nicht einfach ein anderes Zeugnis abschreiben, das fällt ja auch auf. Und die Formulierungen, die ich zur Not noch akzeptieren könnte, passen nicht in den vorgegebenen Text. Ich habe auch schon versucht, unabhängig vom vorgegebenen Text etwas eigenes zu schreiben, aber das geht auch nicht. Mein Kopf ist einfach leer. Kollegen von der Arbeit kann ich dazu leider auch nicht befragen. |
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Pearl

Anmeldungsdatum: 12.06.2012 Beiträge: 14487 Wohnort: zuhause
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Verfasst am: 15.11.2012, 16:44 Titel: |
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Das hört sich aber an, als ob du etwas gefunden hättest, was dir behagt Schreib doch mal was (ab?) und geh es nochmal mit der Beratungsstelle durch. Oder mit jemandem , den du kennst und der einen (kleinen ) Betrieb hat.
Miss Perfektion kannst du bei mir an den Herd stellen, den Edelstahl putzen. Beim Zeugnisschreiben darf die aber nur die Rechtschreibung verbessern . Am Ende hat das ja dann sowieso Dein ehemaliger Chef geschrieben, oder ? |
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karinja Gast
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Verfasst am: 15.11.2012, 21:16 Titel: |
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ich bin mit der Beratungsstelle so verblieben, dass ich ihr meinen Neuentwurf nochmal schicke. Nur ich habe noch nichts, dass ich ihr schicken kann. Und leider kenne ich keinen, der einen Betrieb hat. Aber ein kleines Stück bin ich heute weiterkommen.
Miss Perfektion würde ich gern zu Dir rüberschicken, ich weiß, dass sie manchmal ein echtes Hindernis ist und das es viel klüger wäre nicht auf sie zu hören, aber das weiß nur der Kopf und nicht der Bauch. Trotzdem, ich versuche mal, sie zu verschicken...
Klar, hat es am Ende mein Chef geschrieben - nur ich muss mich damit bewerben... |
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Pearl

Anmeldungsdatum: 12.06.2012 Beiträge: 14487 Wohnort: zuhause
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Verfasst am: 15.10.2015, 15:17 Titel: |
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Auch wenn ich ins Blaue schreibe > ich hoffe, karinja, es geht Dir weiter gut !
/////////////////
So, ich fertige auch mal was an, das ist mein heutiger Papierclub - unter Zuhilfenahme von das da>
| Code: | | http://www.arbeitszeugnisgenerator.de/ |
Das saehe dann als Vorschlag fuer die Chefin in etwa so aus >
Arbeitszeugnis
Frau Pearl Broeckelviel, geboren am 01.01.1980 in Hintertupfingen, war vom 01.01.2011 bis 30.09.2015 in unserer ......-Abteilung als Buerokraft tätig.
Unser Unternehmen, die Beispiel GmbH ., stellt seit 1960 ..........her
Sie übernahm im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
1.
2.
3.
Frau Broeckelviel verlässt unser Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen.
Wir danken Frau Broeckelviel für ihre Mitarbeit . Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
Natuerlich wird ihr das so nicht zusagen, und sie wird aendern...aber im wesentlichen sollte es so aussehen.
So das schreibe ich jetzt in Schoenschrift auf ein Papier und schicke es ihr,
zumindest kann sie dann nicht jammern, dass sie was aus der Luft zaubern muss. |
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Trockenfisch
Anmeldungsdatum: 23.04.2008 Beiträge: 4999
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Verfasst am: 15.10.2015, 16:36 Titel: |
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Halt!
Stopp!
*Schnauf*
Achtung mit dem "in gegenseitigem Einvernehmen":
Wenn die Trennung indes im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, sollte dies besser unter den Tisch fallen. Karriere-Experte Püttjer betont, die Formulierung „Die Trennung erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen“ bedeute nichts anderes als „Wir haben ihm gekündigt“. Auch Juristin Backer findet die Dokumentation eines einvernehmlichen Abschieds problematisch – hier sei offensichtlich, dass Differenzen im Raum gestanden hätten. „Dabei ist unklar, ob der Angestellte diese verursacht hat oder nicht“, sagt sie. „Ein künftiger Arbeitgeber kann darüber nur spekulieren.“
Dies wäre anscheinend gut (so oder so ähnlich)
„Das Arbeitsverhältnis wurde aus betriebsbedingten Gründen mit dem heutigen Tag beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn Münter einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“ |
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