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Info: Zulassung eines 16/350ers ohne Papiere, 1 Kennzeichen

 
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Albrecht
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BeitragVerfasst am: 30.10.2008, 11:48    Titel: Info: Zulassung eines 16/350ers ohne Papiere, 1 Kennzeichen Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
nachdem ich einen Schrotthaufen ohne Papiere erworben hatte, habe ich aus diesem wieder einen ganz passablen VELOREX 16/350 gemacht.

*** TÜV***
Voraussetzung für die eine Zulassung war ein Vollgutachten vom TÜV. Dies lief problemlos, der Prüfer wollte nur eine kurze Fahrtstrecke und eine anschließende Bremsung sehen. Dann prüfte er das Lenkungsspiel und ich musste alle Lichter und die Hupe vorführen und hatte nach ca. 10 Minuten das Vollgutachten in der Tasche. (96.- €)
Achtung: Warnblinkanlage, Bremsleuchten und seitliche Rückstahler müssen vorhanden sein. Auf dem hinteren Kotflügel darf nur noch die Kennzeichenbeleuchtung leuchten. Rücklicht evtl. von innen schwarz aussprühen.

Da die Prüfstelle i.d.R. keine technische Daten über den VELOREX hat, ist es ratsam, von einem baugleichen VELOREX die Kopie der Papiere mitzubringen. (Ist im Forum eingestellt)

***Zulassungsstelle***
Anschließend der 1. Zulassungsversuch. Dieser endete in einer langen Diskussion mit dem Leiter der Zulassungsstelle, Inhalt: 1 oder 2 Kennzeichen und die Größe des hinteren Kennzeichens.

Ich muss sagen, der Mann hat sich wirklich um meine Belange bemüht und mit Engagement auch nach Argumenten für 1 Kennzeichen gesucht. Er war aber in der Zwickmühle zu entscheiden: Ist der VELOREX als ein "Trike" (Kraftrad) oder als PKW zu klassifizieren. Das Gefährt ist ja weder das Eine noch das Andere. Manche Zulassungsstellen erteilen 1 Kennzeichen, manche bestehen auf 2.

Eine 2. Diskussion erbrachte auch kein befriedigendes tragfähiges Ergebnis, so habe ich die deutschen VELOREXER, die 1 Kennzeichen haben, um Rat gefragt, damit sich der Leiter meiner Zulassungsstelle bei den dortigen Ämtern nach deren Beurteilungskriterien erkundigen kann.

Paralell dazu hat dieser sich nochmals mit dem TÜV beraten. Er kam dann zu der Überzeugung, da der VELOREX überwiegend aus Motorradtechnik besteht ihn als "Trike" einzustufen und mit 1 Kennzeichen zu genehmigen. Allerdings mit einem großen 2-zeiligen Kennzeichen, da kleine Kennzeichen nur für Kleinkrafträder ausgestellt werden dürfen. Da gibt es keinen Entscheidungsspielraum.

Keine Spur von "Ämtergebaren" oder dergleichen. Ich kann das Gegenteil bezeugen. Dieser Mensch hat wirklich bürgernah gehandelt und zeigte sich für alle meine Argumente offen (obwohl ich manchmal bestimmt ziemlich nervig war).

***Papiere***
Der fehlende Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wurde mir gleich bei der Zulassung anstandslos ausgestellt und mit dem Teil I (Kfz.-Schein) ausgehändigt. Eine Verzögerung musste ich deshalb nicht hinnehmen.

Unterlagen für die Zulassungsstelle:
1. Vollgutachten
2. Versicherungsnachweis
3. Personalausweis
4. Kaufvertrag/ggf. Einfuhr- oder Zollbescheinigung für den VELOREX
5. Abbuchungsermächtigung für die Kfz-Steuer (Finanzamt)
6. Bank-/Kreditkarte nicht vergessen :mrgreen:

Siehe auch: http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/menu/1062842_l1/index.html

So, nun darf ich endlich auf die Straße und warte nur noch auf ein paar schöne Tage im November.



_________________
Dreirädrige Grüße
von Albrecht

Four wheels move the body,
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BeitragVerfasst am: 30.10.2008, 11:48    Titel: Anzeige



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