Bruno Wanderer
Was betrübt, was beglückt in Worten ausgedrückt


 

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POLIZEISTRAFE (Politik)



 
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brunowanderer
Administrator



Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 357
Wohnort: Wien / Oberzeiring

BeitragVerfasst am: 19.01.2016, 23:11    Titel: POLIZEISTRAFE (Politik) Antworten mit Zitat

Politik/Inhalt EU FINANZ FISCHER JUSTIZ ÖVP ORF °POLIZEI° SPÖ Justiz-Zitate Politik Zitate
http://gw.justiz-debakel.com/forum/viewtopic.php?f=6&t=3014(Prügelpolizei)

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20140204
ÖVP-Forum

Polizei Procedere Strafverfügung RSa-Brief Abholung
07.°
Von Michaela.Raz@bmi.gv.at Sehr geehrter Herr Mayer! Ich bestätige den Erhalt Ihres an die Frau Bundesminister für Inneres gerichteten Schreibens vom 31. Jänner 2014 und darf Ihnen mitteilen, dass dieses an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde. Michaela Raz, ADir.
01-31
An johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner, warum wird für einfache Fälle, bei diesem Strafausmaß eine solche bürgerfeindliche Bürokratie betrieben ? Bei anderen Ämtern sind alle Daten mit Tastendruck präsent. Eine Anzeige erstatten zu müssen damit eine bereits bezahlte Strafe anerkannt wird ? Wenn diese Struktur auch die Kernaufgaben der Polizei betrifft ist diese Effizienz nicht verwunderlich.
31.°
post@volksanw.gv.at Volksanwalt An Dr. Peter Fichtenbauer Nachname: Mayer, Vorname: Bruno, Geschlecht männlich 1120 Wien Andersengasse 23/29/1, Betreff: Polizei Procedere Strafverfügung und RSa-Brief Abholung, Betroffene Behörde: 1.) Landespolizeidirektion Wien SVA Schottenring 7-9 1010 Wien 2.) Polizeikommissariat Meidling Hohenbergstr. 1A. Sehr geehrter Herr Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer, (Text wie vor).
GZ: S 130.307/ML/2013 Polizeikommissariat Meidling Hohenbergstr. 1A Hofbauer Sandra Zimmer 23A
Zusammenfassung

20130501
Wien 15 km/h Überschreitung von 50 km/h
28.°
Anonymverfügung Landespolizeidirektion Wien SVA Schottenring 7-9 1010 Wien € 42,-- Anmerkung: Die Überweisung erfolgte einen Tag zu spät. Wegen Abwesenheit konnten 2 RS-a Briefe nicht wahrgenommen werden.
0825
An LPD-W@polizei.gv.at Betreff S0130307/ML/13(Sv)Sv Wegen Urlaubabwesenheit konnte die Abholfrist des RSa-Brief nicht wahr genommen werden. Information auf der Verständigung: "Sollte die Abholfrist bei Ihrer Rückkehr schon abgelaufen sein, setzen Sie sich umgehend mit dem Absender (Polizei) in Verbindung." Da ich nur bis 2013-09-01 in Wien bin ersuche ich bitte um Mailverständigung. Anhangdatei: Postverständigung
0914
An LPD-W@polizei.gv.at Betreff S0130307/ML/13(Sv)Sv ---------- Weitergeleitete Nachricht ---------- des vorigen E.Mail. S. g. Damen u. Herren der Landespolizeidirektion Wien, hiermit wird das an Sie übermittelte Mail in Erinnerung gerufen und ein umgehendes RE urgiert.
1008
Telefonat LPD-Wien Zuständigkeit Polizeikommissariat Meidling eine Weitervermittlung endete x mal in der Warteschleife. Als ich dann um eine Verbindung mit Hr. Bürstl ersuchte wurde ich mit Fr. Salzer des PKM Meidling verbunden und an Fr. Hofbauer weitergeleitet. Nach Nennung der GZ wurde die Abholung des RS-a Briefes am, 2013-10-08 um 11:00 festgelegt.
Die Abholung war unter andern mit langer Wartezeit und Unangebrachten verbunden. Frau Salzer mit einer Verhaftungs Androhung: „Nur weil Sie alt sind können Sie sich nicht alles erlauben“. Nachdem auch das Bürgerservice Büro nicht zuständig war wurde der Hr. Muzik angefordert, bei dem ich den gewünschten RS-a Brief beheben konnte. Seine Meldungen: „Lernen Sie Manieren, Sie haben sich nicht normal benommen, wenn Sie das bei mir gemacht hätten hatte ich Sie eingesperrt und abgeführt“. Strafverfügung € 56,--
10.°
An LPD-W@polizei.gv.at pk-w-12-kanzlei@polizei.gv.at Betreff Anzeige wegen zweifacher Verwaltungsstrafe Forderung gegen unbekannt Anmerkung: Sofern es sich um einen eindeutig nachgewiesenen unbewussten Polizei Irrtum handelt und dieser dem Einbringer in schriftlicher Form übermittelt wurde, wird die Anzeige zurückgezogen. Text: Gesamtsachverhalt.
11.°
Von E-Mail Eingang Bestätigung.
1126
Straferkenntnis GZ: S 130.307/ML/2013 Polizeikommissariat Meidling Hohenbergstr. 1A Hofbauer Sandra Zimmer 23A
…….. Begründung: Die im Spruch bezeichnete Verwaltungsübertretung wurde auf Grund des Meldungsregisters in der vorliegenden Anzeige als erwiesen angenommen und wird vom Beschuldigten auch nicht bestritten. Der von dem Beschuldigten eingezahlte Strafbetrag der Anonymverfügung von € 42.-- ist bei der Behörde zu spät eingelangt. Das Einlangen des Strafbetrages am Konto der Behörde ist maßgeblich und nicht der Einzahlungstag der Beschuldigten. Das heißt , der Beschuldigte hat den Strafbetrag nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist (25.06.2013) am 26.06.2013 überwiesen, also verspätet und simit ohne Rechtsgrundlage, daher musste eine Strafverfügung erlassen werden. Der bereits eingezahlte Betrag der Anonymverfügung wird gem. § 49a Abs. 9 VSTG auf die Strafe angerechnet. Sohin war spruchmäßig zu entscheiden. Bei der Strafbemessung kam dem Beschuldigten der Milderungsgrund für die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit zu gute. Die Kostenentscheidung ist in der der bezogenen Gesetzesstelle begründet. ……….. 56 - 42 + 10 = € 24;--
1206
An pk-w-12-kanzlei@polizei.gv.at Übermittlung des Überweisungsbeleges von € 24;--
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Anzeige wegen zweifacher Verwaltungsstrafe Forderung gegen unbekannt
Anmerkung: Sofern es sich um einen eindeutig nachgewiesenen unbewussten Polizei Irrtum handelt und dieser dem Einbringer in schriftlicher Form übermittelt wurde, wird die Anzeige zurückgezogen.

Angaben zur eigenen Person
Familienname * Mayer Vorname * Bruno Geschlecht * männlich Geburtsdatum * 15.10.1940
Adresse und Kontakte
Straße * Andersengasse Hausnummer * 23/29/1 Postleitzahl * 1120 Ort * Wien Telefon 069919237094 E-Mail brunomayer40@gmail.com
Zeitraum * von 01.05.2013 bis jetzt

Sachverhalt und Bemerkungen zum Vorfall
1. Landespolizeidirektion Wien SVA Schottenring 7-9 1010 Wien
Datum der Ausfertigung 28.05.2013 Zahl: 9329 70 261684
Herrn Bruno Mayer Andersengasse 23/29/01 1120 Wien
ANONYMVERFÜGUNG
Der Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-931008A hat (ist) am 01.05.2013, um 12.16 Uhr, in Wien 12., Grünbergstr. Höhe Tivolig. Richtung Schönbr. Schloßstr. die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 65 km/h betrug, wobei die Überschreitung mit einem Messgerät festgestellt wurde. Der Lenker hat dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 20 Abs. 2 StVO 1960 Für die Übertretung dieser Vorschrift wurde gem. §49a VStG mit entsprechender Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Anonymverfügung festgesetzt. Es wird daher eine Geldstrafe in der Höhe von Eur 42 verhängt.
Zahlungsanweisung Auftragsbestätigung
Empfänger Landespolizeidirektion IBAN Empfänger 6000 0000 0524 0009
BIC (SVIFT-Code) der Empfängerbank OPSKATWW EUR 42,00
IBAN Kontoinhaber Auftraggeber AT30 1400 0041 1076 1169
Verwendungszweck Einlangend am Konto der Behörde 25.06.2013 Identifikationsnummer 9329 70 261684

Verständigung über die Hinterlegung von behördlichen Briefen
Absender Polizei Geschäftszahl Geschäftszahl SO130307/ML/13 (SV) 12.07.2013
Wegen Abwesenheit konnte der Abholtermin nicht wahrgenommen werden.
- Von: Bruno Mayer <bruno> Datum: 25. August 2013 23:01 Betreff: S0130307/ML/13(SV) An: LPD-W@polizei.gv.at
LPD Wien Schottenring 7-9 1010 Wien Telefon: 01 31310-0
Wegen Urlaubsabwesenheit konnte die Abholfrist des RSa-Brief nicht wahr genommen werden. Information auf der Verständigung: "Sollte die Abholfrist bei Ihrer Rückkehr schon abgelaufen sein, setzen Sie sich umgehend mit dem Absender (Polizei) in Verbindung." Da ich nur bis 2013-09-01 in Wien bin ersuche ich bitte um Mailverständigung. Anhangdatei: Postverständigung MfGr.
- - Von: Bruno Mayer <bruno> An: LPD-W@polizei.gv.at Datum: 14 September 2013 23:58 Betreff: Fwd: S0130307/ML/13(Sv) Gesendet von: gmail.com
S. g. Damen u. Herren der Landespolizeidirektion Wien, hiermit wird das an Sie übermittelde Mail in Erinnerung gerufen und ein umgehendes RE urgiert. MfGr. Bruno Mayer ---------- Weitergeleitete Nachricht ---------- Von: Bruno Mayer <bruno>

2. Polizeikommissariat Meidling PK M
Nach der neuerlichen Ankunft in Wien am, 2013-10-08 wurde wieder eine abgelaufene RSa-Brief Abholverständigung vorgefunden.
3. LPD Wien Schottenring 7-9 1010 Wien Telefonat: 01 31310-0
Nach Nennung der Identifikationsnummer kam die Antwort: „Sagen Sie bitte die Abteilung mit der Sie verbunden werden wollen“ ? Auf Grund der Postleitzahl wurde das PK M erkannt und eine tel. Vermittlung mit dessen Büro versucht, das wiederholte sich x mal (Warteschleife und wieder zurück zur Vermittlung). Daraufhin verlangte ich vom Telefonist mit dem Hr. Pürstel verbunden zu werden, wurde aber dann sofort mit der PK M Büroleiterin Fr. Salzer verbunden, diese verband mich zwecks Terminvereinbarung weiter an die Referentin Fr. Hofbauer Z 23A, nach Nennung der Identifikationsnummer wurde die Abholung des RS-a Briefes am, 2013-10-08 um 11:00 festgelegt.

4. Abholung des RS-a Briefes im PK M
Da die Zimmernummern im Gang wegen Kleinziffern unleserlich sind, fragte ich ohne anzuklopfen in einem Büro. Da ich bei Fr. Hofbauer keinen Platz angeboten bekam blieb ich stehen. Bis die Meldung kam: „Setzen Sie sich, Sie machen mich nervös wen Sie stehen“ ! Dann wurde der Akt gesucht, nachdem ich über eine angemessenen Zeitraum gewartet hatte fragte ich bei der Fr. Salzer nach, dabei stellte sich heraus; die Fr. Hofbauer konnte sich sogar an mein E-Mail erinnern. Die Fr. Salzer erklärte Ihre Unzuständigkeit worauf ich die Türe unsanft schloss, mich aber danach bei Ihrem Erscheinen entschuldigte. Ihr Kommentar mit einer abführ Drohung: „Nur weil Sie alt sind können Sie sich nicht alles erlauben“ ! Nachdem auch das Bürgerservice Büro unzuständig war wurde der zuständige Hr. Muzik angefordert, bei dem ich den gewünschten RS-a Brief beheben konnte. Seine Meldungen: „Lernen Sie Manieren, Sie haben sich nicht normal benommen, wenn Sie das bei mir gemacht hätten hatte ich Sie eingesperrt und abgeführt“. Die Behauptung ein großer Zampano sein zu wollen lasse ich mir von diesem Herrn, bei der ersten Anzeige in meinem Leben, nicht unterstellen.

5. Landespolizeidirektion Wien Polizeikommissariat Meidling Hohenbergstraße 1a 1120 Wien CNr: 932970261684 Telefon (01) 313-10/0* Email: pk-w-12-kanzlei@polizei.gv.at AZ. S 0130307 /ML/1301 / HB Wien, am 04.07.2013
Herrn Bruno Mayer 15.10.1940 Andersengasse 23/29/1 1120 Wien
Strafverfügung
Sie haben am 01.05.2013, um 12.16 Uhr, in Wien 12., Grünbergstr. Höhe Tovolig. Richtung Schönbr. Schloßstr. das (mit dem) Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W-931008A die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 65 km/h betrug, wobei die Überschreitung mit einem Messgerät festgestellt wurde. Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit a StVO 1960 wird gegen Sie in Anwendung des § 47 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 eine Geldstrafe von 56,00 EUR verhängt. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 056 Stunden.-

6. Es ist unmöglich 2 gleiche Geschwindigkeitsübertretungen am selben Ort zur selben Zeit zu begehen.
- Von: Bruno Mayer <bruno> An: pk-w-12-kanzlei@polizei.gv.at Datum: 8. Oktober 2013 12:57 Betreff: AZ. S0130307/M/1301/HBL Gesendet von: gmail.com
Laut heutigen Telefonat Fr. Bablik 45130, werden wie vereinbart die Unterlagen über die Polizei zweifach Verrechnung einer Verwaltungsübertretung, übermittelt. MfGr. Bis zur Klärung, mit der Bitte per Mail, gilt das Rechtsmittel des rechtzeitig eingebrachten Einspruches. Strafverfügung Aushändigung PK Meidling 2013-10-08
2 Anhänge Polizei1Anonymverfügung2013-06-25.JPG 287 K Polizei2Strafverfüging2013-07-04.JPG 495 K
- - Von: PK-W-12-Kanzlei@polizei.gv.at An: bruno.mayer40@gmail.com Datum: 8. Oktober 2013 14:27 Betreff: AW: AZ. S0130307/M/1301/HBL
Ihre E-Mail ist eingelangt und wird zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen PK Meidling die Kanzleileitung
--- Von: PK-W-12-Kanzlei@polizei.gv.at An: bruno.mayer40@gmail.com Datum: 11. Oktober 2013 08:29 Betreff: AW: Anzeige wegen zweifacher Verwaltungsstrafe Forderung gegen unbekannt
Ihre E-Mail ist eingelangt und wird zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen PK Meidling die Kanzleileitung
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BeitragVerfasst am: 19.01.2016, 23:11    Titel: Anzeige

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