| Peter Administrator

Geschlecht:  | | Anmeldungsdatum: 28.01.2006 | | Beiträge: 10 | |
|
Verfasst am: 11.06.2008, 20:09 Titel: Das Rathaus stürmen/Rebellon |
|
|
Spieler ab Level 1 können das Rathaus oder das Schloß stürmen. Hierzu "Das Rathaus erstürmen" anklicken.
- das Stürmen des Rathauses kostet 3 PP
- das Stürmen des Schlosses kostet 6 PP
Jeder Spieler auch ohne Politikpunkte kann stürmen, jedoch kann man dann nicht arbeiten (verliert also 1 Arbeitstag und den Lohn dafür).
Beim Tageswechsel wird geprüft, wieviele Personen sich dem Sturm angeschlossen haben:
Rathaussturm:
Wenn mindestens doppelt so viele Stürmer zusammengekommen sind, wie Verteidiger (Rathauswachen + Provinzwachen + freiwillige Verteidiger), ist der Sturm erfolgreich und der Bürgermeister wird abgesetzt.
Der Rebell mit dem meisten Charisma übernimmt die Kontrolle für 10 Tage, danach findet eine Neuwahl statt.
Sind zu wenige Stürmer zusammengekommen, ist der Sturm gescheitert und die Wachen haben eine 1/3 Chance, Stürmer zu erkennen. Wachen (und Personen, die im Dienste der Grafschaft oder des Rathauses arbeiten) können nicht stürmen !
Schloßsturm:
Wenn mindestens doppelt so viele Stürmer zusammengekommen sind, wie Verteidiger der Provinz + freiwillige Verteidiger, ist der Sturm erfolgreich und der Regent wird abgesetzt. Mindestens 12 Rebellen sind aber notwendig, um einen Sturm zu organisieren !
Der Rebell mit dem meisten Charisma übernimmt die Kontrolle für 10 Tage, danach findet eine Neuwahl statt.
Sind zu wenige Stürmer zusammengekommen, ist der Sturm gescheitert und die Wachen haben eine 1/3 Chance, Stürmer zu erkennen. Wachen (und Personen, die im Dienste der Provinz oder des Rathauses arbeiten) können nicht stürmen !
Folgen einer Rebellion
Falls ein Rathaussturm erfolgreich ist
- wird der Aufständler mit dem meisten Charisma Bürgermeister
- im Falle des Gleichstandes wird es der Ältere der punktgleichen Charaktere
- kann der amtierende Bürgermeister des Ortes, unabhängig von seinem Charisma, in der Folge eines Aufstandes gegen sein eigenes Amt nicht wieder Bürgermeister werden. |
|