| Peter Administrator

Geschlecht:  | | Anmeldungsdatum: 28.01.2006 | | Beiträge: 10 | |
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Verfasst am: 11.06.2008, 20:14 Titel: Grundsätzliches zur förderalen Armee der Schweiz |
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Jeder Kanton stellt eine eigene Stadtarmee auf Basis Freiwilliger. Der Bürgermeister ist Hauptmann der Armee seines Kantons. Der Bürgermeister arbeitet direkt mit der Armeeführung zusammen bei allen Belangen die den Schutz seines Kantons betreffen. Für Einsätze innerhalb des Kantons werden Soldansprüche direkt über den Stadthalter abgerechnet. Die direkte Armeeführung des Kantons übernimmt ein Oberleutnant. Dieser ist in verantwortlich für die Rekrutierung und Ausbildung der Soldaten. Dem Oberleutnant obliegt es, über weitere Strukturen seine Kantonalarmee auszubauen.
Sollte es nicht möglich sein in einem Kanton eine Stadtarmee aufzubauen, so werden interessierte Rekruten in anderen Kantonalarmeen mit ausgebildet und Soldaten aufgenommen, in deren Kasernen geführt und diese verpflichten sich bei überregionalen Einsätzen umgehend zur Verfügung zu stehen
Die einzelnen Stadtarmeen bringen sich in Form einer Garnison in die föderale Armee der Schweiz ein.
Die Garnisonen werden im Falle eines überkantonalen Einsatzes vom Hauptmann der Schweiz befehligt. Der Hauptmann der Schweiz arbeitet eng mit den Oberleutnants der Garnisonen zusammen. Ist ein kantonalübergreifender Einsatz notwendig tritt der Bund in die Verpflichtung der Soldzahlungen.
Der Fahneneid wird auf die Schweiz geschworen. |
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