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knilli Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.12.2006 Beiträge: 211 Wohnort: Wentorf b. HH // Ratzeburger See
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Verfasst am: 20.05.2008, 15:57 Titel: ABE gesucht... |
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hallo ihr lieben,
wer von euch fährt auch mit einem heinemann BA 35 trailer durch die gegend
ich habe meinen bisher immer mit kurzzeitzulassung bewegt, wollte ihn aber nun auch mal richtig zulassen. leider habe ich keine abe mehr für das ding. wer von euch hat auch den heinemann BA 35 und kann mir eine kopie der abe (beide seiten) zusenden?
ich könnte dann dem onkel vom baurat etwas vorlegen an dem er ersehen kann, dass noch alles so wie original ist. so etwas verkürzt die ganze abnahme erfahrungsgemäß enorm...
also wenn mir einer seine abe zusenden könnte, würde ich mich sehr freuen...
hoffe ihr freut euch auch schon aufs steinhuder meer,
knilli _________________ Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten... |
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Verfasst am: 20.05.2008, 15:57 Titel: Anzeige |
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Norbert
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 05.12.2007 Beiträge: 59 Wohnort: Glanegg / Österreich
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Verfasst am: 20.05.2008, 17:11 Titel: ABE |
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Meines Wissens ist bei einem Sportanhänger die ABE gleich auch der Eigentumsnachweis weil dort die Fahrgestell Nummer drin steht.
So wie ich es weis must Du nun eine verlust Erklärung beim Straßenverkehrsamt austellen. Dann zum Tüv den Hänger TÜV abnehmen lassen und dann kannst DU in Zulassen.
Die ABE ist nicht meines Wissens wie z.b. bei Alufelgen von dem einen Satz Felgen auf den nächsten Übertragbar da in der ABE die KBA Nummer steht die in allen Felgen dieser Serie gleich ist .
Du solltest Dich am besten mal an das Straßenverkehrsamt wenden.
mfg Norbert |
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knilli Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.12.2006 Beiträge: 211 Wohnort: Wentorf b. HH // Ratzeburger See
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Verfasst am: 20.05.2008, 18:13 Titel: ??? |
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ja - ach was
ich bin mir der verwendung einer abe durchaus bewusst...
bei einer vollabnahme zur erstellung einer neuen betriebserlaubnis macht es die sache aber um einiges einfacher wenn der prüfer nur daten vergleichen muß anstatt sie selber zu erheben. somit kann er schnell ersehen, dass das fahrzeug noch in dem ursprünglichen zustand ist und braucht nicht erst lange schauen wie sich zB länge und breite verhalten. er kann die daten dann einfach aus der abe eines baugleichen fahrzeuges übernehmen und nur die spezifischen daten wie zB eben die fahrgestellnummer und das baujahr ändern.
das die abe nicht übertragbar ist ist schon logisch, dennoch gelten die fahrzeugspezifischen daten welche vermerkt sind für jeden trailer dieser bauart. ausser wenn ein trailer schon einmal eine bauliche veränderung bekommen hat und somit eine neue abnahme bekommen hatte.
normaler weise stellt der hersteller ein entsprechendes schreiben zur vorlage beim prüfer aus um ihm diese daten zur verfügung zu stellen - aber heinemann ist ja zwischenzeitlich ein paar mal im konkurs weiterverkauft worden. die haben die abe für meinen kleinen ba35 nicht mehr vorliegen.
eine verlusterklärung kann ich nicht stellen, da ich noch nie eine abe für meinen trailer hatte. braucht man bei kurzzulassung ja nicht. somit muß ich also nur einen eigentumsnachweis erbringen und dann die abnahme vom baurat und halt eine HU. dann kann man alles wieder zulassen.
knilli _________________ Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten... |
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felixina

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 162 Wohnort: bremen
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Verfasst am: 20.05.2008, 19:35 Titel: |
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moin moin!
noch mal für blonde frauen.... was suchst du???? _________________ alles wird gut!
felixina |
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Norbert
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 05.12.2007 Beiträge: 59 Wohnort: Glanegg / Österreich
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Verfasst am: 20.05.2008, 20:54 Titel: ABE |
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Habe gerade mit der KüS telefoniert der Hänger wird in einem ordentlichen
Ablauf sowieso vermessen und gewogen . Und mit viel Glück kostet der Spaß komplett 150€ wenn er das noch wert ist ! Daten übertragen kann den Versicherungsschutz kosten wenn Daten nicht 100 prozentig stimmen.
Der Kollege von der KÜS würde nicht die Daten ohne Vermessung übertragen ! Immerhin muß er unterschreiben. Soviel ich weiß braucht man auch eine unbedenklichkeits Bescheinigung aus Flensburg ! Also viel Spaß. !!!
Mfg Norbert |
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knilli Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.12.2006 Beiträge: 211 Wohnort: Wentorf b. HH // Ratzeburger See
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Verfasst am: 21.05.2008, 11:00 Titel: ... |
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tja,
es macht halt auch jeder prüfer ein wenig anders. es ist nicht der erste anhänger zu dem ich keine papiere mehr habe und der wieder auf die strasse soll. das gleiche verfahren findet ja auch zB bei wohnanhängern ohne brief anwendung. diese sind ercht günsitg zu erwerben. bei ebä einen verkäufer des gleichen modlles anschnacken - brief kopieren lassen - zum baurat und daten übernehmen lassen - eigentumsnachweis erbringen und die kiste ist wieder mit kennzeichen unterwegs. bisher haben sich noch immer die prüfer gefreut wenn daten vorlagen. sicher wird noch einmal nachgemessen, aber halt auch nicht alles. schlieslich sieht der prüfer ja auch, ob baulich etwas verändert wurde...
das gutachten wird idR nach aufwand der abnahme bewertet.
unbedenklichkeitsbescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt. heute braucht man einen eigentumsnachweis und die zulassungsstelle fragt dann beim zulassen online in FL nach ob die fahrgestellnummer auch nicht gesperrt (zB wegen diebstalsanzeige) ist.
noch was tolles: WENN man bauliche veränderungen an dem fahrzeug vornimmt und dann eine vollabnahme macht, kann man seinen eigenen namen als hersteller eintragen lassen. kommt auch immer wieder lustig
knilli _________________ Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten... |
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Petit Chaos

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 789 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.05.2008, 22:04 Titel: |
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Hallo Knilli
ABE kannst von mir haben, sende Dir die Unterlagen bis zum Wochenende
Hättst mich bloß mal anschreiben brauchen, Du weiß doch das ich einen habe.
Im übrigen, bei unseren TÜV wird es auch so gehandhabt, das man durch einen anderen Fahrzeugbrief bzw. ABE Fahrzeugdaten übernimmt.
In diesen Falle ist dies ja noch ganz einfach, da aus dem Typenschild ja hervorgeht das es ein Heinemann BA35 ist  _________________ In der Ruhe liegt die Kraft
Franko alias
"Petit Chaos" |
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knilli Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.12.2006 Beiträge: 211 Wohnort: Wentorf b. HH // Ratzeburger See
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Verfasst am: 23.05.2008, 11:25 Titel: ... |
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hey,
danke dir vielmals!!!
ja, ich wusste, dass du einen heinemann hast, aber ich war mir nicht sicher, ob es nicht vielleicht ein BA25 ist. würde für unsere boote ja auch reichen...
aber so haben wir uns noch einmal ein bisschen über abnahmen unterhalten können...
knilli _________________ Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten... |
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Petit Chaos

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 789 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.05.2008, 21:39 Titel: |
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Antwort für Blonde Frauen
ABE
Allgemeine Betriebs Erlaubnis
ist das Datenblatt für technischen Angaben eines Teil für ein Fahrzeug
in diesem Fall ist es ein Hänger, kann aber auch z. B. eine Auspuffanlage sein.
Aus dieser ABE geht hervor, die baulichen Angaben Größe, Gewicht usw.
Da der Hänger über eine Typenschild verfügt, in dem Fall Heinemann BA 35
kann man Daten übernehmen, das Einzige was nicht Identisch ist, ist in dem Fall Fahrgestellnummer und Baujahr.
Der Eigentumsnachweis muß erfolgen, wie bereits beschrieben. _________________ In der Ruhe liegt die Kraft
Franko alias
"Petit Chaos" |
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felixina

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 162 Wohnort: bremen
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Verfasst am: 23.05.2008, 21:44 Titel: |
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moin moin!
...danke danke! bin jetzt allseits gut informiert!
hätte halt gerne geholfen!  _________________ alles wird gut!
felixina |
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Andy K.

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 15.02.2007 Beiträge: 87 Wohnort: Mettmann
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Verfasst am: 12.05.2009, 18:20 Titel: |
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dann Aktivier ich noch mal nach einem Jahr diesen Tread.
Wie erbringt man denn den Eigentumsnachweis?
Ich hab auch das Vergnügen diesen Sommern endlich meinen Trailer anmelden zu müssen.
Andy _________________ Ordnung ist das halbe Leben, ich lebe in der anderen Hälfte! |
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Petit Chaos

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 789 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.05.2009, 20:00 Titel: |
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Eigentumsnachweis:
Es wird von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt.
Am besten vom letzten eingetragenen Besitzer im Brief eine Bescheinigung über den Verlust des Briefes/ABE erhalten.
Wenn nicht möglich, versuchen klar zu machen, das man alle Papiere bekommen hat und Sie selber verlegt hat.
Is die Hürde erledigt stellt das zuständige Kraftverkehrsamt (KVA) einen Antrag in Flensburg, (Aufbietungsverfahren).
Sind keine Rechte Dritter drauf bekommt man die neuen Papiere.
Bis dann _________________ In der Ruhe liegt die Kraft
Franko alias
"Petit Chaos" |
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Andy K.

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 15.02.2007 Beiträge: 87 Wohnort: Mettmann
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Verfasst am: 12.05.2009, 22:43 Titel: |
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Hallo Franko,
Vielen Dank für die schnelle Antwort, werde dann mal sehen, wie ich die Zulassung bekommen.
Danke und schönes Segelwetter wünscht
Andy _________________ Ordnung ist das halbe Leben, ich lebe in der anderen Hälfte! |
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