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Kopierte Noten im Unterricht |
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Verfasst am: 11.02.2007, 01:07 |
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Juristische Frage:
Von einer privaten Musikschule habe ich gehört, daß man dort strikt keine kopierten Noten an Schüler ausgibt, um nicht mit dem Gesetz bzw. der GEMA in Konflikt zu kommen.
Nun sind meine Erfahrungen aus Universität, Hochschule, Gymnasien etc. etc., daß Kopien zu Unterrichtszwecken kein Problem sind und dort reichlich verwendet werden. Nach meiner Kenntnis wird das auch rechtlich nicht beanstandet. Problematisch wird es doch erst, wenn man die Kopien als Aufführungsmaterial verwendet - oder täusche ich mich da? Wenn ich mich täusche, dann wandeln sämtliche Musikhochschulen am Abgrund der Kriminalität??
Gruß
Mandryka |
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Verfasst am: 11.02.2007, 01:07 |
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Verfasst am: 11.02.2007, 04:36 |
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| kaja |
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hallo,
also, soviel ich weiß, ist das kopieren von noten in jedem fall verboten, abgesehen von einer arbeitskopie für den eigenen gebrauch (damit man nicht ins original reinschreiben muß), die aber voraussetzt, daß man das original auch besitzt.
ob aber das ausleihen dieser kopie verboten ist, weiß ich nicht. aber wenn diese eine kopie erlaubt ist, müßte man sie doch eigentlich auch beim konzert verwenden dürfen, wenn z.b. auch hinweise für den pianisten drinstehen.
liebe grüße
kaja |
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Verfasst am: 11.02.2007, 08:31 |
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Dann wäre es ja auch eigentlich unzulässig, dass man in Bibliotheken Noten kopieren darf und (haufenweise) kopiert, was hier (z. B. in Berlin) Gang und Gäbe ist - und ohne jegliche Beschränkungen.
Manche Notenausgaben gibt es auch gar nicht zu kaufen; die muß man sich eben mühsam in Bibliotheken zusammen suchen. In solchen Fällen bräuchte man dann eine Art Freistellungsbescheinigung seines Musikalienhändlers, der bestätigt, dass die gewünschten Noten vergriffen (oder ähnlich) sind. Damit wäre dann das kopieren und die Verwendung jener in öffentlichen Veranstaltungen zulässig?
Fazit: Müssen wir nun auf Mallorca oder wo auch immer auf das singen von Arien/Liedern verzichten, wenn wir keine Originalnoten haben? Wird das singen jetzt zu einer Beschäftigung für Reiche? Dürfen nur noch die Leute öffentlich singen, die sich die oft teueren Klavierauszüge leisten können? Ist nur noch der Geldbeutel für öffentliches Singen entscheidend - und erst in zweiter Linie die Fähigkeit dazu? Oh je, dann werden wohl viele Konzerte in Zukunft nicht mehr stattfinden können!
Ciao Principe |
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Verfasst am: 11.02.2007, 12:15 |
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Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich würde das Thema schon gar nciht hochspielen oder dramatisieren, dann erledigt es scih zu 99% von selbst.
Hier in Frankrecih ist das in der Regel mit Kontrollen strenger als in Deutschland(sagen jedenfalls Alle, die Beides kennen) und wir müssen bei KONZERTEN im öffentlcihen Rahmen (also auch am Conservatoire)Originalnoten im Saal dabei haben. Wer dann was benutzt ist ganz egal, solange ein Original irgendwo ist.
Im Untericht nehmen wir ständig Kopien und das kenne ich von der städtischen Musikschule, wo ich in Deutschalnd war, genauso.
Wie soll das denn anders auch gehen? Entweder man singt dann immer nur dasselbe oder es kommt wirklcih so, wie Principe beschreibt.
Und was Mallorca angeht, hat ja Jeder irgendwelche Originalnoten und Absprachen, wer was mitbringt, sind bereits erfolgt.Zauberflöte, Cosi, Traviata etc werden vor Ort sein.
Wenn dann das Ein oder andere "Abgelegene" vielleciht fehlt...... siehe oben.....
Canti |
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Verfasst am: 11.02.2007, 12:22 |
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Die Rechtslage ist jedenfalls eindeutig
http://www.vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack.pdf
Ausnahmen bestehen u.a. für Werke, die nicht mehr aufgelegt werden oder nie aufgelegt wurden.
Kopien als "Umblättervereinfachung" sind ebenfalls zulässig.
Manche Verlage bieten meines Wissens auch autorisierte Kopien an, man muss sich also nicht immer das Gesamtwerk kaufen.
LG
mezzo |
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Verfasst am: 11.02.2007, 13:04 |
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| kaja |
| Hilfestellender |
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| Anmeldungsdatum: 10.12.2005 |
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hallo,
ja natürlich kann man einzelne lieder und arien bei den verlagen bekommen, aber das ist auch recht teuer.
außerdem gibt es auch billige noten, sogar nach wunsch transponiert, bei www.schubertline.co.uk
wobei ich nicht weiß, ob das nun nicht auch schon wieder verboten ist.
notenbücher aus der musikbücherei oder von bekannten auszuleihen, ist jedenfalls nicht verboten und kann auch viel geld sparen, ist nur etwas umständlich, wenn man eine arie oder ein lied bei versch. gelegenheiten singen möchte.
liebe grüße
kaja |
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Verfasst am: 11.02.2007, 19:05 |
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| Califonia |
| Mitglied |

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| Anmeldungsdatum: 27.10.2006 |
| Beiträge: 184 |
| Wohnort: Neustadt |
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Wenn das Kopieren von Noten verboten ist, warum steht dann in jeder Musik-Bibliothek die ich kenne, ein Kopierer? Damit unterstützen die das ja dann noch! Also wenn ich mir all die Noten kaufen würde, die ich im Unterricht und für Konzerte brauche, wäre ich jetzt schon arm oder verschuldet! Mir ist es daher ziemlich schnuppe ob das gesetzlich verboten ist oder bumms, ich bin schließlich Schülerin und keine gut bezahlte Opernsängerin, die sich das sicher leisten kann, sich von jedem Lied, von jeder Arie, ein Original zukaufen!
LG, Califonia |
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Verfasst am: 11.02.2007, 21:06 |
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Tja, die Frage bleibt interessant.
Danke Mezzo - der Link, den Du gegeben hast, ist wahrscheinlich die klare juristische Antwort. Einigermaßen erleichternd für mich als Gesangslehrer ist vor allem der Satz:
"Lehrer dürfen nur dann ohne ausdrückliche Genehmigung kopieren, wenn sie an einer staatlichen Schule tätig sind und die Kopien ausschließlich für den Unterrichtsgebrauch maximal in Klassenstärke herstellen".
An der Uni, an der Hochschule und an staatlichen Schulen dürfte man also aus dem Schneider sein. Ja, und wie Ihr schon geschrieben habt, wird ja in Stadtbibliotheken, Hochschulbibliotheken etc. wie wild kopiert.
An Privatschulen wird es wahrscheinlich erst dann ein Problem geben, wenn irgend ein eifersüchtiger Kollege oder abservierter Ex-Schüler die Schule anschwärzt.... aber es scheint mir insgesamt doch eine riesige Grauzone zwischen Theorie und Praxis zu geben.
Gruß
Mandryka |
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Verfasst am: 11.02.2007, 21:15 |
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| Robin |
| Mitglied |

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| Anmeldungsdatum: 13.12.2005 |
| Beiträge: 172 |
| Wohnort: Boston - Muenchen |
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Es ist gesetztlich verboten - das hat ja auch seinen Grund und aendern koennen wir das auch nicht.
Da ich das Problem sehr gut kenne, im Studium wenig Geld und oft wegen eines einzigen Stueckes eine dicken Waelzer kaufen....
Die klassischen Noten sind auch extra teuer, da die Auflage ja den Preis bestimmt, im Ausland aufgelegte noch unerschwinglicher sind, bla bla bla
Hier ein paar Tipps: immer mal wieder im Antiquariat stoebern, da bekommt man oft gute Noten, die stark herabgesetzt sind wegen eines Knickes.
Wenn ich aus Kopien oeffentlich singe und die Noten dazu nicht besitze, organisiere ich mir die Noten fuer diesen Anlass aus der Bibliothek. So kann ich nachweisen, Originalnoten mit mir beim Konzert zu fuehren. Es steht ja nirgends geschrieben, dass ich diese Noten persoenlich besitzen muss. Selbstverstaendlich ist uebrigens auch der Nachweis der Originalnoten fuer Opernauffuehrungen oder -konzerten, bei denen auswendig gesungen wird ( werden sollte.... )
Robin |
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Verfasst am: 11.02.2007, 21:31 |
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Klar, bei Aufführungen ist das sowieso keine Frage. Öffentlich aus Kopien musizieren, egal ob in der Oper oder in der Sankt-Nimmerleins-Kirche, geht nicht.
Die Grauzone ist der Unterricht und die Wissenschaft. Fast schon lustig ist z.B. die Haltung der Musikabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek. Ist ein Komponist noch keine 70 Jahre tot (also z.B. Strauss), geben sie einem im Musiklesesaal die Noten nicht zum Kopieren mit. Wenn man dieselben Noten aber in den Allgemeinen Lesesaal bestellt, wo öffentliche Scanner herumstehen, hat's niemand gesehen, und die Bibliothek fühlt sich nicht verantwortlich. |
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