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dejost
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BeitragVerfasst am: 20.08.2012, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.heise.de/newsticker/meldung/RIAA-muss-sparen-1670145.html

Zitat:
Die großen US-Plattenlabel haben die Mitgliedsbeiträge zu ihrem Verband RIAA (Recording Industry Association of America) stark reduziert. Dies geht aus den Steuerklärungen der steuerbefreiten Organisation hervor, die ihren Etat fast zur Gänze aus Mitgliedsbeiträgen bestreitet. Diese beliefen sich 2008-2009 auf fast 50 Millionen US-Dollar, waren zwei Jahre später aber fast halbiert: 2010-2011 zahlten die großen Label weniger als 28 Millionen Dollar (aktuell 22,6 Millionen Euro) ein. Jüngere Zahlen liegen nicht vor.

Der größte Sparmaßnahme der RIAA war die Einstellung der Massenklagen gegen vermutete Urheberrechtsverletzer. Flossen 2008-2009 noch 16,5 Millionen Dollar an Anwälte und Gerichte, waren es 2010-2011 vergleichsweise bescheidene 2,4 Millionen. Besonders schlimm traf es die Kanzleien Holme, Robert and Owen (von 9,4 Millionen auf 788.000 Dollar) sowie Jenner & Block (von 7,1 Millionen auf 727.000 Dollar). Die Erlöse aus Schadenersatz- und Strafschadenersatzzahlungen gingen geringfügig von 391.000 auf 344.000 Dollar zurück.

Während die RIAA für Lobbying und "politische Ausgaben" mit 6,3 Millionen (nach 6,8 Millionen Dollar) ungefähr gleich viel zahlte, schnitt sie ihre "sonstigen" Ausgaben von 6,3 Millionen auf 2,8 Millionen Dollar zusammen. In diesen Bereich dürften auch die Rechnungen von Privatdetektiven und anderen Datensammlern fallen.


Im Artikel gibt es noch ein paar mehr Details, und eine Anleitung, wo man die Steuererklärung der RIAA herbekommt.
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BeitragVerfasst am: 20.08.2012, 07:52    Titel: Anzeige

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dejost
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BeitragVerfasst am: 03.09.2012, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/digitallife/11095-bruce-willis-will-apple-wegen-itunes-klagen.php?rss=fuzo

Zitat:
Der 57-jährige Schauspieler möchte seine Musik-Downloads, die er über Apples iTunes Store erworben hat, nach seinem Tod seinen Kindern vererben. Dies ist rechtlich allerdings nicht möglich. Der Schauspieler erwägt deshalb eine Klage gegen Apple.


Ich überlege auch schon lange, wie ich meine auf Steam gekauften, kindertauglichen Spiele meine Kinder mal spielen lassen kann, ohne dass sie gleichzeitig Zugriff auf meine nicht kindertauglichen Spiele haben.

Zitat:
Willis hat nun Berater beauftragt, einen Treuhandfond mit seinen Downloads einzurichten, um die Geschäftsbedingungen zu umgehen. Sollte das schiefgehen, bereitet der Action-Held auch eine Klage gegen Apple vor.

Der auf Vermögensverhältnisse spezialisierte Anwalt Chris Walton sagte gegenüber der Zeitung: "Viele Menschen wären überrascht darüber, wenn sie wüssten, dass all die Songs und Bücher, die sich über die Jahre gekauft haben, gar nicht ihnen gehören. Dabei ist es nur natürlich, diese an seine Liebsten weitergeben zu wollen.


Das hat sich (zumindest als halbe) Anatidae diurna herausgestellt (oder Anatidae pagina interretialis?)
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Zuletzt bearbeitet von dejost am 01.10.2012, 08:48, insgesamt einmal bearbeitet
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dejost
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BeitragVerfasst am: 21.09.2012, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1347493232384/Rundfunkforum-Recht-auf-private-Vervielfaeltigung-koennte-fallen

War's das mit der Privatkopie (und mit der Leerkasettenvergütung)?

Zitat:
Einen aktuell "nicht sehr befriedigenden Zustand" was die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf PCs und Speicherplatten betrifft, ortet Christian Auinger vom Justizministerium. Derzeit herrsche "erhebliche Rechtsunsicherheit", erklärte der Leiter der Abteilung für Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht im Rahmen des achten österreichischen Rundfunkforums am Freitagvormittag in Wien. Wäre ein "gerechter Ausgleich", wie ihn Leerkassetten- sowie Reprografievergütung ermöglichen sollen, nicht mehr gegeben, könnte Auinger zufolge sogar das Recht auf private Vervielfältigungen fallen, "was sicher nicht wahnsinnig erwünscht ist".

Zitat:
In seinem Vortrag bezog sich der Experte auf zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, demzufolge PCs bzw. die darin enthaltenen Speicherplatten weder unter die Reprografie- noch die Leerkassettenvergütung fallen. Zwar habe die Austro Mechana 2010 einen neuen Tarif veröffentlicht, allerdings würden die teilweise bereits eingehobenen Abgaben nicht an die Verwertungsgesellschaft weitergegeben werden. Von 2005 bis 2011 haben sich für die Rechteinhaber darüber hinaus die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung von 17,6 auf 7,9 Millionen Euro verringert.

Zitat:
Zu bedenken sei etwa, dass Paragraf 42 des Urheberrechtsgesetzes für multifunktionale Speichermedien nicht mehr zeitgemäß sei. Die zuständigen Ministerinnen Beatrix Karl und Claudia Schmied haben sich angesichts einer Adaptierung bereits positiv geäußert, "aber wir sind hier noch in der Diskussion", betonte Auinger. Orientieren könne man sich etwa am deutschen Urheberrechtsgesetz, demzufolge eine angemessene Vergütung seitens der Hersteller von Geräten und Speichermedien, die zur Vervielfältigung genutzt werden können, an den Urheber zu leisten ist.

Zitat:
Ebenfalls angeschnitten wurde von Auinger das Thema der Auskunftspflicht von Internetprovidern bei illegalen Downloads. Derzeit benötige es laut OGH für die Herausgabe von Logfiles der Nutzer eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, die aber nicht gegeben ist. Klarerweise sei dies "nicht auf große Sympathien der Rechteinhaber gestoßen", so Auinger. Möglichkeiten zur Sanierung sehe er durch eine zeitlich befristete Speicherverpflichtung in Kombination mit einer gerichtlichen Vorabprüfung des Auskunftsersuchens sowie einer Bescheinigung von Rechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit. "Die wesentliche politische Frage ist aber, ob man hier Vorratsdaten verwenden wird können oder nicht. Nach meiner Ansicht wird es ohne wohl nicht viel bringen."


Der Anfang vom Ende oder mal wieder nur Sturm im Wasserglas?
Ich hoffe, letzteres.
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dejost
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BeitragVerfasst am: 01.10.2012, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die schon hier angekündigten Änderungen in Japan sind jetzt in Kraft getreten.

http://futurezone.at/netzpolitik/11628-japan-fuehrt-schwere-strafen-fuer-filesharing-ein.php?rss=fuzo
Zitat:
Bis zu zehn Jahre Haft drohen Uploadern von urheberrechtlich geschütztem Material. Downloader können mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 20.000 US-Dollar belangt werden. Das Gesetz folgt massiven Lobbying durch Musikverlage wie Sony.

Zitat:
Eine Studie aus dem Jahr 2010, in Auftrag gegeben von der Recording Industry Association of Japan, legt nahe, dass auf jeden legalen Musikdownload zehn Illegale kommen und die Wirtschaft dadurch erheblichen Schaden davontragen würde. Vorsitzender des Interessenverbands für japanische Musikverlage ist Naoki Kitagawa, der auch CEO von Sony Music Entertainment Japan ist. Dieser zeigt sich erfreut über das neue Gesetz und spricht davon, dass es "illegale Aktivitäten im Internet reduzieren wird."

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dejost
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BeitragVerfasst am: 02.10.2012, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen den Fortschritt, wenn er Raubkopien möglich machen könnte:

http://derstandard.at/1348284628301/Copyright-Schuetzer-fordert-Piraterie-Test-fuer-neue-Technologien

Zitat:
Nach einem Vorschlag des früheren Leiters des US-Copyright-Office, Ralph Oman, sollen neue Technologien zur Verbreitung von Inhalten von einem Komitee überprüft werden, ob sie für Piraterie genutzt werden können, berichtet TechDirt. Bis dahin sollen sie als illegal eingestuft werden.
Zitat:
Nur wenn auszuschließen sei, dass Inhalte illegal mit den neuen Technologien verbreitet werden können, sollen sie freigegeben werden. Nach Omans Vorschlag soll so verhindert werden, dass neue Technologien die Geschäftsmodelle bestehender Medien gefährden.


Sonstwer hat folgendes geschrieben:
Nicht einmal das RAD würde soeinen Piraterie Test überstehen
denn immerhin kann man es dazu nutzen Urheberrechtlich geschützte Technologien zu transportieren

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BeitragVerfasst am: 03.10.2012, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verschaerftes-Urheberrecht-in-Lateinamerika-1722221.html

Zitat:
Das Parlament in Panama hat vergangene Woche mit dem "Gesetz 510" (PDF-Datei) eine umstrittene Reform des Urheberrechts verabschiedet, die vor allem auf strengere Durchsetzungsregeln abzielt. Mit der Initiative, die nur noch die Unterschrift des Präsidenten benötigt, soll ein "Allgemeines Generaldirektorat fürs Urheberrecht" eingerichtet werden. Diese Kontrollbehörde soll Strafen bis zu 100.000 US-Dollar für eine erste sowie bis zu 200.000 US-Dollar für eine zweite Copyrightverletzung verhängen dürfen. Nutzern, die etwa bei illegalen Filesharing-Aktivitäten erwischt werden, soll nur eine Frist von 15 Tagen eingeräumt werden, um ihre Unschuld zu beweisen.

Das über die Strafen eingenommene Geld werde nicht an die Urheber oder Rechteinhaber zurückfließen, moniert die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Darüber hinaus erhielten die Beamten der Aufsichtsbehörde bis zu 50-prozentige Zusatzzahlungen beim Aufspüren von Copyright-Sündern.

Zitat:
In Kolumbien verabschiedete der dortige Kongress bereits im April mit dem sogenannten "Gesetz Lleras " eine umfangreiche Verschärfung des nationalen Urheberrechts. Damit wird auch das unbeabsichtigte Umgehen von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) unter Strafe gestellt, nicht nur das bewusste Knacken von Kopierblockaden. Die Initiative verbietet ferner die Übertragung oder Weiterleitung von Kabel-, Satelliten- oder Fernsehsignalen über das Internet ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Sonst vorgesehene Ausnahmen von exklusiven Verwertungsrechten im Interesse der Allgemeinheit sollen in diesem Fall nicht gelten.

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BeitragVerfasst am: 10.10.2012, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1348285536831/Gruene-fordern-Internetabgabe-von-fuenf-Euro

Zitat:
Als Alternative zu den Rufen nach strengerer Verfolgung oder der Ausweitung der Leerkasettenabgabe auf alle Computer-Festplatten lancieren die Grünen nun einen anderen Vorschlag: eine Abgabe auf alle Breitbandanschlüsse soll einerseits Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen und andererseits das Up- und Downloaden von Bildern, Liedern und Filmen für den privaten Gebrauch straffrei machen.

Zitat:
Fünf Euro pro Monat soll für jeden Breitbandanschluss eingehoben werden, schlägt der grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl vor. Bei 2,2 bis 2,3 Millionen Anschlüssen in Österreich wären das knapp 140 Millionen Euro im Jahr, sagt Zinggl dem Standard. Verteilt werden sollte das Geld je nach Nutzung der Inhalte, und diese könnte man über neue Softwaresysteme feststellen, die genau messen, was an Up- und Downloads auf ausgewählten Geräten stattfindet - freiwillig natürlich, betont Zinggl. Wer dabei mitmacht, könne mitbestimmen, wer Geld für seine Leistungen erhält.

Zinggl räumt ein, dass für die Umsetzung seines Vorschlags die entsprechenden EU-Richtlinien geändert werden müssten. Als Zwischenschritt könnte man im jetzigen Rechtsrahmen ein System schaffen, in dem sich Urheber selbst entscheiden, ob sie ihre Inhalte freigeben und dafür am gesammelten Geld mitnaschen. Allerdings wäre dann immer noch keine volle Rechtssicherheit gegeben, warnt Zinggl. Dennoch: " Gerade in einem kleinen Land wäre es gut, ein solches System auszuprobieren." Frankreich und Ungarn hätten dies getan, dann aber wieder verworfen.




Genau dafür bin ich eh schon seit sehr langem, die Piraten sind ja soweit ich weiß davon wieder abgekommen, ein paar Ecken und Kanten muss man noch ausbügeln und wie die realpolitische Durchführbarkeit ist, wage ich nicht zu beurteilen.

Aber ich bin dafür.

(PS: Ja, die Pornoindustrie wird ein ordentliches Stück vom Kuchen bekommen müssen. Und?)
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BeitragVerfasst am: 22.10.2012, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/12047-usa-warnung-bei-illegalen-downloads-startet.php?rss=fuzo

Zitat:
Die Rechteinhaber überwachen das Internet auf Copyright-Verstöße und sammeln die IP-Adressen der Nutzer. Diese werden dann an den Internet-Provider übergeben, der anhand der Daten die Person dahinter ermittelt und diese dann verwarnt. Die Hinweise steigern sich dabei. In der ersten Nachricht wird der Kunde lediglich informiert, dass sein Anschluss für illegale Zwecke missbraucht wird. Zudem werden Tipps gegeben, wie man sein Netzwerk schützt und wo und wie man legal Inhalte beziehen kann.
Zitat:
Ignoriert man die erste Warnung, deren Erhalt bestätigt werden muss, kommt es zu Bestrafungen, etwa indem das Tempo der Internet-Verbindung spürbar gedrosselt wird. Der komplette Ausschluss vom Netz ist jedoch nicht geplant. Erst danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.


Einerseits ist das eh harmlos, im Vergleich zu dem, was vorher passiert ist. Wie das technisch geht, weiß ich nicht (woher wissen die Rechteinhaber, wer was saugt, oder schauen die einfach nur, wo was angeboten wird)
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dejost
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BeitragVerfasst am: 23.10.2012, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Angeblich werden in Aut auch Filesharer verklagt. Halte ich eher für Urban Legends.

http://futurezone.at/netzpolitik/11999-auch-in-oesterreich-werden-filesharer-verklagt.php?rss=fuzo

Zitat:
Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."

Sonst erscheint mir der Artikel eher eine Cautionary Tale (Warnunges-Märchen), die der hauptsächlich zitierte Rechtsanwalt spinnt. Wobei ich jetzt nicht ausschließe, dass sich kleine Provider von solchen "Wild-West-Methoden" ins Bockshorn jagen lassen.

Ich selbst hatte mal einen kleinen Provider am Telephon, der - natürlich unwissentlich - eine illegale Onlineapotheke gehostet hat.
Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab. Ich habe ihm dann einen Spontanvortrag über das freie Internetz gehalten. Die Täter hinter der illegalen Seite habe ich nie erwischt.
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harald
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

dejost hat folgendes geschrieben:
Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab.


Und wie wäre es, wenn du nur drum bittest? Mr. Green Also wir bitten durchaus mal Provider, den einen oder anderen nachgewiesenen Spamserver abzudrehen. Je nach Provider kommen sie dem dann halt nach oder nicht. Nach dem Motto "Übers reden kommen die Leut zam."
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dejost
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BeitragVerfasst am: 02.11.2012, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

harald hat folgendes geschrieben:
dejost hat folgendes geschrieben:
Der hat mir am Telephon echt gesagt, wenn ich das anordne, dreht er das ab.


Und wie wäre es, wenn du nur drum bittest? Mr. Green Also wir bitten durchaus mal Provider, den einen oder anderen nachgewiesenen Spamserver abzudrehen. Je nach Provider kommen sie dem dann halt nach oder nicht. Nach dem Motto "Übers reden kommen die Leut zam."


Ich habe - damals noch zuständig und in der Materie drinnen - ein sehr ausführliches Schreiben an das zuständige Ministerium geschickt, dass die mit der ISPA odgl in Kontakt treten sollen, dass die ihren Mitgliedern empfehlen sollen, in solchen Fällen zu kündigen bzw das in ihren AGBs vorzusehen und halt die zuständigen Behörden vernetzen, damit die Provider informiert werden.
Es war alles sehr ausführlich und sehr fundiert, aber ich find's nicht mehr.

Das Ministerium hat mich nicht mal ignoriert.


http://derstandard.at/1350260070007/US-Filesharer-soll-15-Millionen-Dollar-fuer-zehn-Pornofilme-zahlen

Zitat:
In den USA wurde ein Filesharer zur bislang höchste Strafe für das widerrechtliche Verbreiten urheberrechtlich geschützter Filme verurteilt. K. Fisher soll dem Pornofilmhersteller Flava Works 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz für zehn Filme bezahlen, berichtet TorrentFreak. Mit 150.000 US-Dollar pro Film sei das der höchstmögliche Schadenersatz für Copyright-Verstöße in den USA.

Die PosterInnen vermuten, keiner der Filme hat auch nur annähernd so viel gekostet.

Zitat:
Der Fall unterscheidet sich von vielen Fällen, in denen gegen Anonym geklagt wird, da den Klägern keine User-Informationen zu gesammelten IP-Adressen vorliegen. Der Nutzer habe die Filme über einen Bezahl-Account des Filmportals des Unternehmens legal heruntergeladen. Danach habe er die Files jedoch widerrechtlich weiterverbreitet. Über einen in den Dateien eingebetteten Code, habe Flava Networks die Filme auf seinen Account zurückführen können.
Zitat:
Laut der Anklage seien die Filme über BitTorrent-Portale mindestens 3.449 Mal heruntergeladen worden. Damit seien dem Unternehmen 435 Dollar für jeden Download zugesprochen worden. Da Fisher nichts zur seiner Verteidigung vorgebracht habe und auch nicht selbst erschienen sei , sei er schuldig gesprochen worden.


Und ein Poster weist auf folgenden Heise- Artikel hin:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schuetzt-das-Urheberrecht-auch-Pornografie-1429744.html

Zitat:
Als Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen lässt die US-Amerikanerin Liuxia Wong ein Gericht klären, ob das Urheberrecht in den USA auch Pornografie schützt. Wongs Anwalt Steven Yuen bezieht sich dabei auf die Artikel 1, Abschnitt 8 der US-amerikanischen Verfassung: "Der Kongress hat das Recht: [...] Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird." Nach Ansicht des Anwalts fällt Pornografie weder unter die Kategorie Kunst noch unter Wissenschaft und wäre somit nicht von diesem Paragrafen betroffen.

Die Pornofilm-Produktionsfirma Hard Drive Productions beschuldigt Liuxia Wong, den Film "Amateur Allure Jen" über die Online-Tauschbörse Bittorrent heruntergeladen zu haben. Per Brief forderte Hard Drive von Wong 3400 US-Dollar als Schadensersatz. Im Gegenzug würde die Firma auf die eigentliche Strafe von 150.000 US-Dollar verzichten. Wong weist die Vorwürfe bis heute zurück


Zitat:
In einer Neufassung der Anklage wirft Wong Hard Drive vor, gewusst zu haben, dass deren Film in P2P-Tauschbörsen kursiert. Um weiterhin IP-Adressen von Downloadern zu sammeln, habe die Firma die Downloads nicht stoppen lassen. Seit 2011 hat die Produktionsfirma 1495 Internetbenutzer wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt.
Das ist mal ein schlaues Geschäftsmodell - die Leute klauen lassen, damit man sich dann an den punitive damages legal bereichern kann.

Der Artikel ist von Anfang 2012, mehr weiß ich dazu nicht. Ob Pornos in den USA aus dem Urheberrschutz fallen? Ich halte es für unwahrscheinlich.
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BeitragVerfasst am: 16.11.2012, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Was jeder angehende JuristIn recht rasch lernt, hat der Musikindustrie in Deutschland (die wohl auch ausgelernte JuristInnen beschäftigt) erst der BGH erklären müssen:

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-11/bgh-filesharing-urteil

Zitat:
Die Eltern eines damals 13-Jährigen waren zu 3.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – wegen Verletzung von Urheberrechten.

Die Richter entschieden, dass Eltern nicht in jedem Fall haften müssen. Wenn sie ihre Nachkommen zuvor "ausreichend" darüber belehrt haben, dass diese nicht Musik illegal herunterladen sollen, müssen sie eventuelle Schäden nicht bezahlen. "Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht", urteilten die Richter.

EMI ist die konkrete Firma, der Grundwissen der Juristerei mangelt.

Zitat:
Die Firmen warfen dem Jungen vor, in einem Zeitraum von sieben Monaten 1.147 Audiodateien mit Musiktiteln zugänglich gemacht zu haben. Sie verklagten die Eltern für den Download von 15 Songs auf Schadenersatz in Höhe von 200 Euro pro Titel.

3000 Euro für 1 147 Dateien wäre ja mal vertretbar gewesen, aber scheinbar waren nur 15 von EMI.
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BeitragVerfasst am: 29.11.2012, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es darf keinen überraschen:
Unser BMJ will die Vorratsdaten zur Jagd auf Raubmordkopierer verwenden.

http://fm4.orf.at/stories/1708643/
Zitat:
Die Pauschalüberwachung der Bürger im Internet beschäftigte heute den Justizausschuss des Nationalrats. Bürgerrechtler wollen sie abschaffen, das Justizministerium will sie ausweiten.

Im Justizausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch Vormittag ein Expertenhearing zum Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) stattgefunden. Die Anhörung ist eine Folge der parlamentarischen Bürgerinitiative, die von der Organisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf den Weg gebracht wurde. Die Medien waren nicht zu dem Hearing zugelassen.
Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit, so wie's sein soll.

Zitat:
Die Empörung über die VDS ist deshalb so groß, weil sie tief in das Kommunikationsgeheimnis aller Bürger eingreift. Im Rahmen dieser Maßnahme, die auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 zurückgeht, werden die Provider dazu verpflichtet für sechs Monate lang alle Internet- und Mailverbindungs-, sowie Handystandortdaten verdachtsunabhängig zu speichern und zu Fahndungszwecken bereitzustellen. Die Inhalte der Kommunikation werden dabei nicht erfasst, aber speziell die Handydaten lassen sehr konkrete Rückschlüsse auf das Kontaktnetz und das Bewegungsverhalten von Personen zu.

Dieser Datenschatz weckt Begehrlichkeiten. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung unter dem Label der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten und Schwerstkriminalität eingeführt wurde - was praktischerweise in der EU-Richtlinie selbst nicht ausreichend deutlich verankert wurde -, will die Medienindustrielobby die Daten dazu nutzen, Filesharer aufzuspüren - im kommenden Frühjahr will das Justizministerium seinen Entwurf für das überarbeitete Urheberrecht vorstellen.

Ein neues Urheberrecht ist nicht per se schlecht, aber bei dieser Vorgeschichte...

Zitat:
Unter Bezug auf einen Sprecher des Justizministeriums twitterte Albert Steinhauser aus dem geschlossenen Ausschuss, dass es bisher 168 Fälle von Auskunftsbegehren von Vorratsdaten gegeben habe, laut Innenministerium habe man vier Mal IP-Zuordnungen und fünf Mal von der Möglichkeit der Standortermittlung Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Behörden bei "Gefahr in Verzug" auch über das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) auf IP-Adressen und Standortdaten zugreifen können - ohne richterlichen Beschluss, lediglich unter Aufsicht des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium, aber dafür unter etwas strengeren Auflagen, so dürfen die Daten nicht älter als drei Monate sein.

Die Parlamentskorrespondenz, die aus dem Hearing berichten durfte, zitiert Gottfried Strasser, den Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, mit der Aufschlüsselung der Fälle, bei denen mit Hilfe von Vorratsdaten ermittelt worden sei. Es seien ihm bis 27. November 188 Abfragefälle vorgelegt worden. Ende Oktober seien es 168 gewesen, wobei in einem Fall ein Widerruf erfolgt sei. In drei Fällen dieser 168 Fälle sei es es um Mord, in 58 um schweren Diebstahl, in 14 um schweren Raub, in 20 um Stalking, in 16 um schweren Betrug, in 20 um Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und in 10 um Vergewaltigungen gegangen. In 19 Fällen sei bisher eine Aufklärung erfolgt, darunter in sieben Stalkingfällen. Man habe einen Mord mit Hilfe der Vorratsdaten klären können, weil dabei auch ein Mobiltelefon gestohlen worden sei, so Strasser.


Bei VfGH und EuGH sind Fälle dazu anhängig, und die VDS-Rl wird vielleicht überarbeitet.
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BeitragVerfasst am: 11.12.2012, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt also jetzt ein Arbeitspapier zur Urheberrechtsnovelle, welches zuletzt an die Öffentlichkeit gelangt.

Ich gehe derzeit davon aus, dass die Version unter diesem Link
https://netzpolitik.org/wp-upload/UrhNov-Arbeitspapier.pdf
tatsächlich diesem Arbeitspapier in einer halbwegs aktuellen Fassung entspricht.
Leider gibt es keine Gegenüberstellung alt/neu

Zur Privatkopie:
Der Entwurf sieht folgende Neuregelung vor:

Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Das ist eine pragmatische Lösung, trübe Quelle auch bei uns.
Bedeutet natürlich das Ende der Privatkopie wie wir sie kennen (vgl 1. Posting). Und damit wären Sachen wie Festplattenabgabe, Kulturflatrate usw der eigentlichen Grundlage entzogen.

Gefällt mir nicht sehr, aber wie gesagt, ist wohl eine pragmatische Lösung, die man noch vertreten kann.
Dass dann gleich in 42b die Leerkassettenvergütung, numehr Speichermedienvergütung, kommt, ist in Zusammenschau weniger nachvollziehbar, vor allem wenn man die kolportieren Beträge betrachtet, die da jetzt reinkommen sollen, obwohl es viel weniger Privatkopien geben wird.

In § 42 e und f kommt ein Recht des "unwesentlichen Beiwerks" und ein Zitierrecht. Das finde ich sehr gut und zur Klarstellung zweckmäßig.

Der Rest (VDS meets Raubmordkopie) wird auch woanders behandelt, zB hier:
http://futurezone.at/netzpolitik/12911-urheberrecht-unmut-ueber-gesetzesplaene.php
Zitat:
Laut dem Arbeitspapier sollen Internet-Anbieter dazu verpflichtet werden, Rechteinhabern auf richterlichen Beschluss Auskunft über Namen und Adressen von Personen hinter IP-Adressen zu geben. Der Punkt gilt nicht zuletzt deshalb als heikel, weil dabei auch auf Daten zugegriffen werden müsste, die nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eigentlich als Vorratsdaten gespeichert werden sollten. Der Zugriff auf Vorratsdaten ist streng geregelt und - von Ausnahmen abgesehen - nur zur Verfolgung schwerer Straftaten möglich. Bei Urheberrechtsvergehen ist er nicht erlaubt. Laut dem Arbeitspapier ist aber die "Verarbeitung der Zugangsdaten, die längsten drei Monate vor der Anfrage gespeichert wurden, zulässig".

Das Justizministerium versuche zwar den Ausdruck "Vorratsdatenspeicherung" penibel zu vermeiden, ohne Zugriff auf die Vorratsdaten würden die meisten Anfragen aber ins Leere gehen, sagt Christof Tschohl vom AK Vorrat zur futurezone. "Ich gehe davon aus, dass IP-Adressen nur einige Tage lang vorgehalten werden und dann für betriebliche Zwecke nicht mehr notwendig sind und als Vorratsdaten deklariert werden.
Zitat:
Für Tschohl bringt die in dem Arbeitspapier vorgeschlagene Regelung auch rechtliche Probleme mit sich. Im Rahmen der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei im Telekommunikationsgesetz abschließend geregelt worden, zu welchen Zwecken Verkehrsdaten verarbeitet werden dürften. Ein Festschreiben der Auskunftsverpflichtung an Rechteinhaber im Urheberrechtsgesetz reiche nicht, dazu sei auch eine Novellierung des TGK notwendig. "Wenn das nicht geschieht, haben wir eine Riesen-Rechtsunsicherheit."



Kollege Schmidbauer hat sich auch schon - wesentlich fundierter als ich - damit beschäftigt:
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell101.htm

Zitat:
Daneben trug auch der Umstand zum Unmut bei, dass die Beratungsrunde im Justizministerium am 11.12.2012 ziemlich undemokratisch hauptsächlich aus Vertretern der Urheberbranche zusammengesetzt sein soll, so nach der Devise: "Wir machen uns das Gesetz so, wie wir es wollen". Das macht sich in Zeiten, wo gerade die Korruptionsfälle der letzten Jahre aufgearbeitet werden, nicht gut; schließlich ging es auch dort um Gesetze auf Bestellung.

Zitat:
Dass die Einführung der neuen Auskunftspflicht nur aufgrund von Lobbying erfolgt ist, zeigt der Umstand, dass in einem anderen, völlig gleichgelagerten Fall, in dem auch die Geschädigten durch die StPO-Novelle 2008 die Möglichkeit der Ausforschung der Täter verloren haben, keine Änderung erfolgt. Dies betrifft die Ehrenbeleidigungsdelikte, die im Internet, gefördert durch die scheinbare Anonymität, immer häufiger werden. Der Gesetzgeber bejaht zwar die erleichterte Herausgabe der IP-Daten, gibt sie aber nur denjenigen, die eine entsprechende Lobby hinter sich haben und sich in der Öffentlichkeit artikulieren können. Hier wird Gleiches nicht gleich behandelt.

Sehr lesenswert ist auch, was er zur Entstehung der Vorratsdatenspeicherung schreibt.
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BeitragVerfasst am: 17.12.2012, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/13002-tauschboersen-werden-kriminalisiert.php

Ein lesenswertes Interview mit Franz Schmidbauer, Richter aus Salzburg und schon ein IT-Rechtsexperte, wahrscheinlich sogar der ersten Stunden.

Aufmerksame Leser dieses Teils dieses Blogs werden viele Teile bekannt vorkommen, ich verweise ja auch immer wieder auf den Kollegen Schmidbauer.

Einzelne Teile copy-paste ich aber trotzdem aus dem oben verlinkten Interview der Fuzo, wohl aus Eitelkeit: Genau das findet sich in anderer Stelle in diesem Blog:
Zitat:
Seit das Urheberrecht mit dem Internet eine breite Bedeutung erlangt hat, gab es immer das Problem, dass die Konsumenten überhaupt keine Vertretung hatten. Es gibt die Lobby der Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber, dahinter steht eine ganze Industrie mit sehr viel Geld und Einflussmöglichkeiten. Der Mechanismus des demokratischen Zustandekommens eines Gesetzes ist dadurch gestört. Es werden immer nur von einer Seite Forderungen gestellt. Die Konsumenten werden ausgequetscht, wo es nur geht. Auf diese Weise kommen keine fairen Gesetze zustande. Die Konsumenten haben sich das bisher gefallen lassen, weil es niemanden gab, der ihre Anliegen aufgriff. Das bessert sich langsam. Die Arbeiterkammer hat sich des Problems angenommen, auch einzelne Parteien werden hellhörig und greifen das Thema auf. Auch die Piratenpartei ist letztlich nur deshalb entstanden. Vor allem Jugendliche sehen überhaupt nicht mehr ein, dass sie von den Rechteverwertern so gegängelt werden. Das wird dazu führen, dass die Rechtslage ausgeglichener wird. Es ist aber ein langsamer Prozess.

Zitat:
Die Leute empfinden es etwa als Pflanzerei, dass Filme, die etwa in den USA starten und beworben werden, bei uns nicht zu bekommen sind. Sie kommen dann zwar irgendwann ins Kino und sind später als DVD zu haben. Zum Download werden sie vielleicht gar nicht angeboten. Eigentlich wird da ein Markt kartellmäßig abgeschottet, um die Konsumenten aufs Maximum auszubeuten. Die Leute lassen sich das nicht mehr gefallen. Wenn sie den Film nicht kaufen können, besorgen sie sich ihn eben anderswo. Das ist heute kein Problem. Man müsste dem Konsumenten, sobald ein Werk veröffentlicht wurde, die Wahl geben, wie er es konsumieren will. Man kann Märkte nicht mehr abschotten, wir leben in einem globalen Dorf.

Zitat:
Heute schützt das Urheberrecht vor allem die Industrie, die sich mit der Leistung der Urheber eine goldene Nase verdient.

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BeitragVerfasst am: 21.12.2012, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
28.11.2012, G 47/12 ua Vorlage von Fragen an den EuGH betreffend die Vereinbarkeit von Bestimmungen der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta sowie die Auslegung des Datenschutzgrundrechts der Charta aus Anlass von Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der im TelekommunikationsG 2003 enthaltenen Speicherungsverpflichtungen


Der EuGH lebe hoch. Bin gespannt, was der VfGH auf die Vorlagefragen antworten wird! Mr. Green Sehr glücklich
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Zuletzt bearbeitet von harald am 31.12.2012, 03:49, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 26.12.2012, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wasser predigen und Wein trinken.

Es sind ja auch die Hollywoodstudios die Filesharing verteufeln. Gegenüber den eigenen MitarbeiterInnen ist man da aber nachsichtiger als gegenüber fremden 12jährigen:

http://derstandard.at/1356426218228/Hollywood-Studios-beim-Film-Download-erwischt

Zitat:
Ein aktueller Artikel von Torrentfreak zeigt nun auf, dass selbst in den Räumen der großen Hollywood-Studios ein reger Tausch per Bittorrent herrscht.
Zitat:
So hat das Blog beispielsweise IP-Adressen, die sich Paramount zuordnen lassen, beim Download und Sharen von Filmen der Konkurrenz ertappt. Darunter sowohl Independent-Produktionen wie "Battle Force" aber auch der Lionsgate-Film "The Hunger Games" oder "Happy Feet" von Warner Bros.
Zitat:
Bei Warner Bros. wiederum scheint man sich derzeit besonders für "The Expendables 2" zu interessieren - und eine ganze Reihe von pornografischen Filmen. Bei Sony wiederum sind auch diverse Spiele enthalten - neben dem aktuellen Teil der Ice-Age-Reihe von Konkurrent 20th Century Fox. Und in den Büros von Disney dürfte man sich derzeit besonders für die Serie "Downtown Abbey" zu interessieren.


Und Standard-PosterIn "schniggschnagg" weist darauf hin, dass ja bekanntlich auch zumeist die MitarbeiterInnen der Grund sind, wieso so früh Filme udgl online verfügbar sind.
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/13723-gema-unterlassungsklage-gegen-youtube.php

Zitat:
Bei vielen Videos - wie zum Beispiel „Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe.
Die Gema ist aber auch eine schlechte Gewinnerin und klagt jetzt.
Zitat:
Der Text sei „reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der „Wirtschaftswoche".

Zitat:
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf.
Wieviele Klicks hatte Gangnam Style? Über eine Milliarde oder so. Wenn wir jetzt mal annehmen, in Deutschland lebt ca ein 100stel der (Internet-)Weltbevölkerung, sind (mindestens) 10 Millionen Klicks von dort. Das wären dann 37 500 Euro für die Gema nur durch Gangam Style. Wo kann ich Aktien kaufen?

Diverse Prozesse laufen weiter.
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heute gesehen, wird spannend (weniger auf EU Ebene, wenn ich mir so die Schlussanträge anschau, mehr in Deutschland!):

Zitat:
SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN
ELEANOR SHARPSTON
vom 24. Januar 2013(1)

Verbundene Rechtssachen C‑457/11, C‑458/11, C‑459/11 und C‑460/11

Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)

gegen

KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH u. a.,
Canon Deutschland GmbH,
Fujitsu Technology Solutions GmbH
Hewlett-Packard GmbH

(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland])

[...]
In Deutschland wird der gerechte Ausgleich durch einen Vergütungsanspruch gegen Hersteller, Importeure oder Händler von zur Vornahme von Vervielfältigungen geeigneten Geräten erreicht. In den Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Vergütungsanspruch im Fall von zur Vornahme von Vervielfältigungen geeigneten Druckern oder PCs nur dann besteht, wenn diese mit einem anderen Gerät oder mehreren anderen Geräten wie etwa Scannern verbunden sind, die selbst auch demselben Vergütungsanspruch unterliegen können. Zur Klärung dieser Problematik hat er daher zwei Fragen betreffend die Auslegung der Richtlinie vorgelegt. Darüber hinaus möchte der Bundesgerichtshof wissen, inwieweit sich die Möglichkeit einer Anwendung von technischen Maßnahmen zur Verhinderung oder Einschränkung des Kopierens(3) sowie die ausdrückliche oder konkludente Zustimmung zur Vornahme von Vervielfältigungen auf den Anspruch auf gerechten Ausgleich auswirken. Im Übrigen stellt er eine Frage bezüglich der zeitlichen Anwendbarkeit der Richtlinie.
[...]

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BeitragVerfasst am: 29.01.2013, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1358304966315/Fernsehsender-Fox-stiehlt-und-verkauft-Lied-von-Portal-Songwriter

Fox hat für die Serie Glee einfach ein Lied von Jonathan Coulton (um in der Sprache der Medienindustrie (zB Fox) zu bleiben) gestohlen.

Zitat:
Doch Fernsehsender Fox verabsäumte es nicht nur, den Urheber des Musikstücks zu nennen, sondern fragte erst gar nicht an, ob man das Lied überhaupt verwenden darf oder wie viel die Nutzung kosten würde. Schlussendlich landete der "Song" auch noch im US-iTunes-Store, als Künstler werden die "Glee"-Darsteller genannt. In einem Blogeintrag hat Songwriter Jonathan Coulton seinen Ärger darüber publik gemacht. In kürzester Zeit fanden sich dutzende Unterstützer, die ihre Empörung über Foxs Vorgehensweise im Netz verbreiteten. Nicht zuletzt sind es große Fernsehsender wie Fox, die für gewöhnlich mit aller Macht ihre Urheberrechte durchsetzen.
Zitat:
Beim besagten Musikstück handelt es sich um Coultons Cover-Version von "Baby Got Back" des US-Rappers Sir Mix-a-Lot. Genau wie dessen "Portal"-Songs "Still Alive" und "Want You Gone" ist auch dieser unter der Creative Commons-Lizenz veröffentlicht worden, aber ausdrücklich nicht für die kommerzielle Nutzung vorgesehen.

Fox ließ Coultons Empörung unterdessen kalt und meinte dem Blogeintrag nach lediglich, dass sich der Musiker lieber über die Publicity freuen sollte (wenngleich er ja nicht als Künstler genannt wird, genauso wenig wie Sir Mix-a-Lot). Dabei scheint der Fernsehsender, abgesehen von den Stimmen, Coultons "Baby Got Back" praktisch eins zu eins kopiert zu haben.


Widerlich. Mehr fällt mir da nicht ein.
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BeitragVerfasst am: 11.02.2013, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Postings wie diese bringen das Thema nicht weiter. Sie leisten keinen Beitrag zur allgemeinen Debatte. Aber ein bisschen witzig sind sie schon.

Denn auch im FBI arbeiten offensichtlich Diebe.
Zitat:
Das Torrent-Beobachtungsprojekt ScanEye fand heraus, dass über IP-Adressen im Besitz der US-Kriminalpolizei FBI zahlreiche Serienfolgen und Filme per BitTorrent heruntergeladen wurden. Während das FBI hart gegen Online-Piraterie vorgeht, sitzt "der Feind" offenbar auch in den eigenen Reihen.
Zitat:
Unter anderem tauchen Folgen der Serien “Boss”, “Dexter” und “Homeland” auf der ScanEye-Fundliste auf. An Filmen finden sich unter anderem die Stieg-Larsson-Verfilmung “The girl who played with fire”, das Drama “The Good Wife” oder die Billy-Crystal-Komödie “Parental Guidance” im Protokoll.

Was die wohl von den FBI- Warnungen auf DVDs halten?
Noch lustiger wär's, wenn's FBI Serien wären (mir fällt jetzt nur Criminal Minds als Beispiel auf die Schnelle ein).
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BeitragVerfasst am: 13.02.2013, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ein paar Links auf Standard-Artikel:
http://derstandard.at/1360161180864/Jetzt-Izdebski-und-Ruiss-im-Chat-zur-Festplattenabgabe
Gerhard Ruiss von "Kunst hat Recht" und Damian Izdebski von der "Plattform für ein modernes Urheberrecht" im WebStandard-Chat

http://derstandard.at/1360681299644/Zulaessige-Privatkopie-ist-totes-Recht
Hier argumentieren 2 Anwälte, dass wenn die andiskutierte Novelle kommt (inklusive "trübe Quelle"- Bestimmung), die Privatkopie de facto totes Recht ist und daher eine Festplattenabgabe unnötig ist.

http://derstandard.at/1360681445326/Festplattenabgabe-revisited-Raus-aus-der-Endlosschleife
und hier ein Artikel vom Noll. Ich finde, er argumentiert nicht sonderlich gut, aber ich muss ihm auch dieses Mal Recht geben.
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BeitragVerfasst am: 12.03.2013, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Code:
Amazon
könnte zum Dieb werden, und die Austro Mechana hat geklagt:

Der GA hat folgenden Erledigungsvorschlag für den EuGH:

Zitat:
92. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die ihm vom Obersten Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen wie folgt zu antworten:

1. Ein gerechter Ausgleich im Sinne der Richtlinie 2001/29 liegt vor, wenn

a) die Berechtigten im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29 einen ausschließlich durch eine Verwertungsgesellschaft geltend zu machenden Anspruch auf eine angemessene Vergütung unterschiedslos gegen denjenigen haben, der Trägermaterial, das zur Vervielfältigung ihrer Werke geeignet ist, im Inland als Erster gewerbsmäßig entgeltlich in Verkehr bringt, sofern die Verwertungsgesellschaft für die verschiedenen Rechtsinhaber tatsächlich repräsentativ ist, und

b) die innerstaatliche Regelung zum einen die Möglichkeit der Vorabfreistellung von der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs für – natürliche oder juristische – Personen vorsieht, bei denen aufgrund objektiver Umstände – seien es auch nur Indizien – vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie die Trägermedien zu eindeutig anderen Zwecken als solchen erwerben, die der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs unterliegen, und zum anderen die allgemeine Möglichkeit vorsieht, dass dieser gerechte Ausgleich nachträglich in allen Fällen erstattet wird, in denen der Nachweis erbracht wird, dass die Verwendung des Trägermaterials keine Handlung war, die einen Schaden für den Urheber des Werks begründen kann.

2. Angesichts der von mir vorgeschlagenen Antwort auf die erste Frage halte ich es nicht für erforderlich, die zweite Vorlagefrage zu beantworten. Sollte der Gerichtshof eine Antwort für erforderlich erachten, schlage ich vor, wie folgt zu antworten:

2.1. Ein gerechter Ausgleich im Sinne der Richtlinie 2001/29 liegt vor, wenn der Anspruch auf eine angemessene Vergütung nur bei einem Inverkehrbringen an natürliche Personen besteht, die das Trägermaterial zur Vervielfältigung für private Zwecke nutzen, und

2.2. bei einem Inverkehrbringen an natürliche Personen ist bis zur Bescheinigung des Gegenteils anzunehmen, dass sie das Trägermaterial zur Vervielfältigung für private Zwecke nutzen werden; es muss möglich sein, im Hinblick auf eine eventuelle Vorabfreistellung von der Zahlung des gerechten Ausgleichs oder auf eine eventuelle Rückerstattung dieses Ausgleichs nachzuweisen, dass die natürliche Person das Trägermaterial zu offensichtlich anderen Zwecken als der Herstellung von Privatkopien oder dem Gebrauch des Trägermaterials zu sonstigen, der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs unterliegenden Zwecken erworben hat.

3. Aus der Richtlinie 2001/29 folgt nicht, dass der Anspruch auf Leistung eines gerechten Ausgleichs nicht besteht, wenn eine innerstaatliche Rechtsvorschrift vorsieht, dass die gesamten Erlöse aus der Leistung des gerechten Ausgleichs für die Urheber bestimmt sind, und zwar zur Hälfte in der Form des unmittelbaren Ausgleichs und zur anderen Hälfte in der Form des mittelbaren Ausgleichs. Es ist jedoch Sache des vorlegenden Gerichts zu beurteilen, ob und in welchem Umfang die Anwendung der nationalen Regelung tatsächlich einen mittelbaren Ausgleich ohne unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Urhebergruppen beinhaltet.

4. Ist der zu ersetzende Schaden im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entstanden, stehen die Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 dem Anspruch auf Leistung eines gerechten Ausgleichs in diesem Mitgliedstaat auch dann nicht entgegen, wenn bereits in einem anderen Mitgliedstaat eine entsprechende Vergütung für das Inverkehrbringen des Trägermaterials gezahlt wurde. Der Mitgliedstaat, in dem die nicht geschuldete Zahlung erfolgte, hat jedoch denen, die nicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs verpflichtet sind, eine angemessene Möglichkeit zu gewährleisten, die nicht geschuldeten Leistungen eines gerechten Ausgleichs, gegebenenfalls im Wege der Klage vor den nationalen Gerichten, erstattet zu erlangen.

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BeitragVerfasst am: 18.03.2013, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Initiative Kunst hat Recht hat den nach Wolfgang Lorenz benannten Negativpreis erhalten.

Und Sherlock Holmes ist nicht (ganz) gemeinfrei (ich hätte gedacht, erist es schon länger):

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Copyright-Sherlock-Holmes-vor-Gericht-1824246.html
Zitat:
Kann der Gebrauch fremder Werke auch dann untersagt werden, wenn das Copyright an diesen bereits abgelaufen ist, andere Werke des Autoren aber noch geschützt sind? Diese Frage soll nun ein Gericht im US-Bundesstaat Illinois klären. Anlass ist ein Copyright-Streit um die von Arthur Conan Doyle geschaffene Figur Sherlock Holmes. Die Bedeutung des Falls geht aber weit über den fiktiven Privatdetektiv hinaus.

Doyle starb 1930, womit seine Werke in Deutschland seit 2001 nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen. Auch in den USA sind die vier Holmes-Romane und 46 von 56 Kurzgeschichten inzwischen gemeinfrei. Zehn Geschichten unterliegen aber noch dem US-Copyright, die letzte wird 2023 gemeinfrei werden. Doyles Erben verlangen in den USA aber auch dann Lizenzgebühren für die Abgeltung des Copyrights, wenn es um Elemente aus bereits gemeinfreien Holmes-Texten geht. Vertreter der Erben argumentieren, dass Sherlock Holmes eine einheitliche Figur sei und erst mit dem letzten Werk abgeschlossen wurde. Also sei jegliche Verwendung in den USA zumindest bis 2022 lizenzpflichtig.

Leslie S. Klinger, der viel über Sherlock Holmes geschrieben hat, möchte die Zahlung dieser Lizenzgebühren nicht länger hinnehmen. Aus seiner Sicht sind die Forderungen nur zulässig, wenn Elemente aus jenen Kurzgeschichten bemüht werden, die noch unter den Monopolschutz fallen. Werden aber ausschließlich Elemente aus gemeinfreien Holmes-Texten genutzt, dürften Doyles Nachlassverwalter kein Geld verlangen. Klinger hat diesbezüglich auf Feststellung und Unterlassung geklagt (Klinger v. Conan Doyle Estate Ltd., Z. 1:13-cv-01226). Er möchte, dass Geschworene in dem Verfahren entscheiden.

Selbst wenn Klinger den Prozess gewinnen sollte, würde das noch nicht unbedingt ein Ende der Geldforderungen bedeuten. Denn die Nachlassverwalter haben "Sherlock Holmes" obendrein als Wortmarke registrieren lassen. Klinger, der selbst Jurist ist, stellt auch die Zulässigkeit einer Lizenzforderung für die Verwendung einer Marke in Frage, wenn diese Marke auf gemeinfreien Texten beruht. Dies ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Die juristische Frage hinter dem Streit ist umstritten. Auf der einen Seite wird argumentiert, es müsse unzulässig sein, die zeitliche Befristung des Copyright durch eine Markenregistrierung zu umgehen. Auf der anderen Seite heißt es, eine Zeichenfolge wie "Sherlock Holmes" sei zu kurz, um unter das Copyright zu fallen. Ohne Copyright stelle sich die Frage einer (möglicherweise unzulässigen) Fortführung gar nicht. Dieser Disput müsste aber wohl in einem zweiten Prozess entschieden werden.

Spannend. Das mit dem Markenrecht gibt dem noch eine zusätzliche Wendung. Und ich vermute, dass auch so manch anderer - von Mickey Maus(tm)(c) angefangen - seine Werke markenrechtlich schützt.
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BeitragVerfasst am: 22.03.2013, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Acta hatte noch ein Mini Nachspiel vor dem EuG. Dabei geht es um den Zugang zu den Dokumenten und Schwärzungen.

Zitat:
1. Die Entscheidung SG.E.3/HP/psi – Ares (2010) 234950 der Kommission vom 4. Mai 2010 wird für nichtig erklärt, soweit darin der Zugang zu den Dokumenten Nrn. 21 und 25 der Liste im Anhang dieser Entscheidung verweigert worden ist und die folgenden Stellen in anderen Dokumenten dieser Liste unerkenntlich gemacht worden sind:

– Dokument Nr. 45 auf Seite 2 unter der Überschrift „Participants“, zweiter Absatz, letzter Satz;

– Dokument Nr. 47 auf Seite 1 unter der Überschrift „Participants“, zweiter Absatz, letzter Satz;

– Dokument Nr. 47 auf Seite 2 unter der Überschrift „1. Digital Environment (including Internet)“, zweiter Absatz, letzter Satz;

– Dokument Nr. 48 auf Seite 2, Absatz unter Nr. 4, letzter Teil des Satzes.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Frau Sophie in ’t Veld trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Europäischen Kommission.

4. Die Kommission trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten von Frau in ’t Veld.


Quelle: RS T‑301/10
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BeitragVerfasst am: 27.05.2013, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1369361741370/US-Unterhaltungsindustrie-will-Rootkits-und-Trojaner-gegen-Piraten

Zitat:
Es gehört zu den unerfreulichsten Erscheinungen des Internets: Die sogenannte Cyber-Erpressung bei der Dritte mittels Schadsoftware die Kontrolle über den eigenen Rechner erlangen, um anschließend für die Freigabe ein Lösegeld zu verlangen. Eigentlich unvorstellbar, dass solche Methoden auch von honorigen Unternehmen eingefordert werden könnten - und doch tut die US-Unterhaltungsindustrie nun genau das.
Zitat:
In einem 84-seitigen Bericht macht sich die "Comission on the Theft of American Intellectual Property" für den Einsatz von Malware gegen "Piraten" stark. Konkret wünscht man sich vom US-Kongress die Möglichkeit Spionagesoftware - also etwa Rootkits, Spyware oder Trojaner - auf den Rechnern der Internet-NutzerInnen unterbringen zu können
Zitat:
Diese soll dann feststellen, ob die NutzerInnen illegitime Kopien von Musik oder Filmen haben. Ist dies der Fall soll der Rechner solange gesperrt bleiben, bis die UserInnen zur Selbstanzeige schreiten
Zitat:
So sollte es demnach künftig legal sein, auf die Webcam eines Rechners zuzugreifen und Fotos der BenutzerInnen zu machen. Auch das Einbringen von Malware in das Netzwerk eines "Hackers" bis zur physischen Zerstörung von Computersystemen stehen auf der Wunschliste der US-Unterhaltungsindustrie.


Ob das ernst gemeint ist? Ich hoffe nicht.
Aber noch weniger hoffe ich, dass das nur ein Schreckschuss ist, um dann als Kompromiss etwas Arges, aber nicht so Arges, durchzusetzen. http://goo.gl/BzXDB
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BeitragVerfasst am: 30.06.2013, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/16794-pornos-sind-nicht-urheberrechtlich-geschuetzt.php

Zitat:
Ein Gericht in München hat das Urteil gefällt, dass [die gegenständlichen] Pornos „lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen und damit keinen Urheberrechtsschutz genießen.
Zitat:
Wie Heise berichtet, forderte eine Anwaltskanzlei in Deutschland im Auftrag einer amerikanischen Produktionsfirma, dass Provider die Daten von potenziellen Filesharern offen liegen. Über deren IP-Adressen sollen die Pornos "Flexible Beauty" und "Young Passion" heruntergeladen worden sein. Die User legten Beschwerde ein und bekamen vom Münchner Gericht Recht.

Das Pornos nicht unters Urheberrecht fallen ist natürlich ein Schwachsinn; das Ergebnis - keine Beauskunftung - ist zwar okay, wird aber schon allein deswegen in der nächsten Instanz gehoben, weil's so falsch begründet wurde.
Zitat:
„Mit ihrer Auffassung stehen die Richter aber auf recht einsamer Flur. Fast alle Gerichte bejahen ohne großes Aufhebens die erforderliche Schöpfungshöhe, auch bei Pornofilmen ohne sonstige Handlung."

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BeitragVerfasst am: 01.07.2013, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ui, der EuGH hat diesmal schlechte Nachrichten für uns! Schnell noch einen Pc kaufen, wo keine Repro Abgabe drauf ist:

27.06.2013, verb Rs C-457/11 bis C-460/11, VG Wort

Zitat:
1. Die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft wirkt sich auf die Nutzungen von Werken und sonstigen Schutzgegenständen zwischen dem 22. Juni 2001, an dem die Richtlinie in Kraft trat, und dem 22. Dezember 2002, an dem die Frist zu ihrer Umsetzung ablief, nicht aus.

2. Eine etwaige Zustimmung des Rechtsinhabers zur Vervielfältigung seines Werks oder eines sonstigen Schutzgegenstands im Rahmen einer in Art. 5 Abs. 2 oder 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahme oder Beschränkung hat keine Auswirkung auf den gerechten Ausgleich, unabhängig davon, ob er nach der einschlägigen Bestimmung dieser Richtlinie zwingend oder fakultativ vorgesehen ist.

3. Die Möglichkeit einer Anwendung technischer Maßnahmen im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2001/29 kann die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie vorgesehene Bedingung eines gerechten Ausgleichs nicht entfallen lassen.

4. Der Ausdruck „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er Vervielfältigungen mittels eines Druckers und eines PCs umfasst, wenn diese Geräte miteinander verbunden sind. In diesem Fall steht es den Mitgliedstaaten frei, ein System einzuführen, bei dem der gerechte Ausgleich von den Personen entrichtet wird, die über ein Gerät verfügen, das in nicht eigenständiger Weise zu dem einheitlichen Verfahren der Vervielfältigung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands auf dem betreffenden Träger beiträgt, da diese Personen die Möglichkeit haben, die Kosten der Abgabe auf ihre Kunden abzuwälzen; dabei darf der Gesamtbetrag des gerechten Ausgleichs, der als Ersatz für den Schaden geschuldet wird, der dem Urheber am Ende eines solchen einheitlichen Verfahrens entstanden ist, nicht substanziell von demjenigen abweichen, der für die Vervielfältigung mittels nur eines Geräts festgelegt ist.

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BeitragVerfasst am: 09.07.2013, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Au revoir, Hadopi
Zitat:
Private Nutzer von Raubkopien müssen in Frankreich keine Internetsperren mehr fürchten. Die unter der konservativen Regierung von Nicolas Sarkozy eingeführte Strafe ist heute per Dekret abgeschafft worden. „Wir haben diese Maßnahme stets als Eingriff in die Freiheitsrechte gesehen“, kommentierte die sozialistische Kulturministerin Aurelie Filippetti.

Künftig sind für illegales Herunterladen von Filmen, Musik und Software nur noch Geldstrafen möglich. Sie können allerdings bis zu 1.500 Euro betragen, im Wiederholungsfall sogar 3.000 Euro.

Nicht aufgehoben wurde zunächst eine Regelung, die Anbietern von Raubkopien eine bis zu einjährige Internetsperre androht. Die kommerzielle Internetpiraterie sei das Hauptziel im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen, sagte Filippetti.

http://orf.at/stories/2190217/[/quote]
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BeitragVerfasst am: 31.08.2013, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

http://help.orf.at/stories/1723945/

Deckelung bei Abmahnkosten in Deutschland. Bei Heise habe ich nichts dazu gefunden, deswegen zitiere ich orf.at

Zitat:
Das Urteil des Hamburger Amtsgerichtes bezieht sich auf eine geplante Änderung im deutschen Urheberrechtsgesetz. Dort gab es schon bisher eine Deckelung der Abmahnkosten

Zitat:
„De facto würde das dann so ausschauen, dass hier eine Deckelung der Anwaltskosten von rund 150 Euro herauskommen würde. Diese Deckelung des Streitwerts hat auch noch weitere Vorteile, wenn es zu zusätzlichen Anwaltskosten bei Gerichtsverfahren, Gerichtskosten etc, kommt.“

Bisher lag zum Beispiel der Streitwert eines einzelnen Musiktitels bei 2.000 oder 3.000 Euro, das Hamburger Gericht hat nun entschieden, dass der Streitwert deutlich geringer anzusetzen ist. Beim privaten Filesharing zum Beispiel sei nur ein Streitwert von maximal 1.000 Euro zulässig.

In dem Artikel steht auch, dass es oft österreichische Firmen betrifft, die nach Deutschland liefern und auf ihrer (kommerziellen!) HP urheberrechtlich geschützte Inhalte haben. Naja, dass man bei gewerblicher Tätigkeit nicht mit anderer Leute Urheberrecht Geld verdienen sollte (und wenn's nur zur schöneren Gestaltung der HP ist), sollte eh klar sein.

In Österreich ist der Download von Musik, Filmen usw zu rein privaten Zwecken (wenn dabei nicht zugleich ein Upload stattfindet) weiterhin legal (siehe zB erster Post). Der Artikel druckst da wie so immer herum, und stellt die Frage nach einer möglichen, österreichischen Regelung.

Auch wenn er da nicht drauf eingeht, schimmert da doch eine typisch österreichische Lösung durch: Die Privatkopie aus trüber Quelle wird - so wie es auch schon in D ist - verboten, dafür wird die Rechteverfolgung so unattraktiv gestaltet, dass es von 2 Mal im Jahr ein Exempel niemanden interessiert.
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BeitragVerfasst am: 19.09.2013, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Lange erwartet, endlich ist es so weit.

GOOGLE vs MPAA

http://derstandard.at/1379291324981/Filmindustrie-Suchmaschinen-verursachen-Piraterie
Zitat:
Die Motion Picture Assiciation of America (MPAA), Branchenverband der amerikanischen Filmindustrie, sieht Suchmaschinen wie Google als erhebliche Mitverursacher für Content-Piraterie.
Zitat:

Ebenfalls unter die Lupe wurde Googles Änderung der Seitenreihung in Suchergebnissen genommen. So werden einschlägige Angebote laut Google seit August 2012 heruntergestuft und scheinen erst später in den Ergebnissen auf. In der Praxis soll die Abwertung allerdings statistisch nicht nachweisbar gewesen und daher ohne Auswirkungen geblieben sein.


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hollywood-Suchmaschinen-sind-schuld-an-Copyright-Verletzungen-1960849.html
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BeitragVerfasst am: 10.10.2013, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sich fragt, wo die Copyrightgesetze erigentlich herkommen, kann Monica Horten fragen. Die forscht nämlich sehr lange und sehr ausführlich daran und hat auch ein Buch geschrieben.

http://futurezone.at/netzpolitik/hinter-den-kulissen-des-copyright-maskenballs/29.601.220

Das Buch habe ich (noch) nicht gelesen, aber laut dem Fuzo Interview ist es tatsächlich so, wie man befürchtet: Die Contentindustrie hat einen Haufen
Lobbyisten und die US- Regierung - und viele andere - hören auf sie.

Auf die Frage "ob durch den Einfluss der Unterhaltungsindustrie auf den Gesetzgebungsprozess, demokratische Prozesse umgangen werden" antwortet sie (im Hinblick auf die untersuchten Beispiele) mit "Ja."
"Die Einschränkungen von Bürgerrechten werden als Kollateralschaden in Kauf genommen."
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BeitragVerfasst am: 29.11.2013, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder mal so eine Nachricht ohne Neuigkeitswert, dafür Unterhaltungswert:
http://derstandard.at/1385169273651/US-Armee-beim-Raubkopieren-erwischt

Zitat:
Softwarehersteller erhält 50 Millionen US-Dollar Entschädigung - Software auf 9.000 statt 150 Geräten installiert

Zitat:
Bei Apptricity zeigt man sich jedenfalls über die Einigung erfreut, hatte man doch vier Jahre lang darum kämpfen müssen.


Und weil's die US-Armee ist, ist es natürlich nur eine versehentliche Unterlizensierung, keine Raubmordkopie. Und die Firma hat ja auch nur 4 Jahre rumstreiten müssen, bis man es ihr gezahlt hat.
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BeitragVerfasst am: 02.12.2013, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/digital-life/verzicht-von-drm-steigert-verkaeufe-von-digitaler-musik/38.527.643

Zitat:
Eine Studie hat festgestellt, dass digitale Musik um 10 Prozent mehr gekauft wird, wenn die Labels auf digitales Rechtemanagement verzichten.


Überraschung, Überraschung.
Wenn man die Konsumenten weniger gängelt und ärgert, dann kaufen sie lieber.
Zitat:
Die Steigerung ist, je nach Album, unterschiedlich. Ältere Alben, die sich weniger als 25.000 mal verkauft haben, wurden um 41 Prozent häufiger verkauft. Bei allgemein weniger populären Alben betrug die Steigerung 30 Prozent. Bestseller-Alben, die gerade stark gefragt waren, haben von dem Wegfall von DRM nicht profitiert.

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BeitragVerfasst am: 09.12.2013, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was hatten wir schon alles zum Thema Porno?

Leute, die Pornos verbreiten werden abgemahnt (dürfen sie ja auch nicht), irgendeine erste Instanz irgendwo vermeint, auf Pornos ist kein Urheberrecht, deutsche Anwälte bedrohen mutmaßliche Urheberrechtsübertreter, ihren Pornokonsum zu publizieren, wenn sie nicht eine Abmahngebühr zahlen und ein Gericht verbietet das.

Jetzt gibt's wieder was neues:
http://derstandard.at/1385170348523/Deutschland-Abmahnwelle-wegen-Porno-Streaming

Jetzt werden die bloßen Konsumenten einfach so abgemahnt.
Zitat:
Betroffen sollen über 10.000 Nutzer sein, denen die Regensburger Kanzlei U+C im Auftrag des schweizerischen Unternehmens The Archive ein Schreiben zugestellt hat.
Zitat:
Gefordert wird dabei die Zahlung von 250 Euro, die an manche der Betroffenen gleich mehrmals ergangen ist. Der Betrag besteht hauptsächlich aus der Rechtsanwaltsgebühr (150 Euro), der Schadensersatz selbst beläuft sich auf 15,50 Euro. Das geortete Vergehen: Die jeweiligen User sollen im August 2013 urheberrechtlich geschützte Pornofilme wie "Amanda's Secret" oder "Dream Trip" am Videoportal Redtube angesehen haben.
Wie Meedia berichtet, ist es nicht das erste Mal, dass die Kanzlei im Auftrag der Pornoindustrie agiert. So hatten die Anwälte einst Filesharern damit gedroht, ihre Namen und Adressen im Internet preiszugeben, sollte keine Zahlung erfolgen. Der Umsetzung in die Tat schob jedoch das Landgericht Essen letztlich einen Riegel vor.

Zitat:
Im aktuellen Fall stellen sich mehrere Fragen. Einerseits ist nicht klar, woher die Kanzlei bzw. ihr Auftraggeber über die IP-Adressen der Nutzer hat. Nach Einschätzung des Kölner Anwalts Christian Solmecke – seine Kanzlei WBS Law hat auch eine Informationsseite zu den Massenabmahnungen online gestellt – könnte Redtube selbst die Daten herausgegeben haben.

Jedenfalls scheinen viele der Abgemahnten die fraglichen Filme tatsächlich angesehen zu haben. Dazu gibt es laut dem Juristen immer mehr Hinweise, wonach viele Betroffene offenbar Kunden der Deutschen Telekom sind und von dieser auch eine Verwarnung ("Abuse Mail") erhalten haben sollen.


Auch aus dem Artikel wird nicht klar, wo da eigentlich ein Urheberrechtsverstoß liegen soll, von den ganzen Datenschutzverstößen von Redtube, Provideren, und/oder AnwältInnen abgesehen.
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BeitragVerfasst am: 26.12.2013, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der vorige Artikel hat noch jede Menge weiterer Artikel in allen möglichen Magazinen von c't angefangen nach sich gezogen.
Die Anwälte wurden bedroht und angezeigt, Redtube hat eine Verfügung gegen die Schweizer Firma erwirkt, die dahinter steckt, das Gericht ist draufgekommen, dass sie einen Fehler gemacht haben und versucht die Reißleine zu ziehen usw usf.

Jetzt aber zu was Erfreulicherem:

http://derstandard.at/1385172140818/Wie-Iron-Maiden-ihre-schlimmsten-Filesharer-bekaempft

Zitat:
Anstatt gegen die illegale Verbreitung ihrer Musik in Tauschbörsen rechtlich vorzugehen, hat sich Iron Maiden für einen anderen Weg entschieden.
Zitat:
Erhoben wurden die Daten von Musicmetric, das laut "Citeworld" von sich aus an die Band herangetreten ist. Das Unternehmen erhebt die Popularität von Bands anhand von Daten aus sozialen Medien und Filesharing-Portalen. Laut diesen Daten wird die Musik von Iron Maiden vor allem in Südamerika oft heruntergeladen. Dort hat die Band auch die meisten Twitter-Follower.
Zitat:
Anstatt nun die südamerikanischen Filsharer ausfindig zu machen und rechtlich zu belangen, hat die Band in den vergangenen Jahren mehr Live-Auftritte in südamerikanischen Ländern absolviert.

Laut Bericht hat sich das Engagement für die Band mit ausverkauften Konzerten, mehr verkauften Merchandising-Artikeln und wachsenden Fan- und Follower-Zahlen in sozialen Netzwerken bezahlt gemacht.

Rock on!

minus für anglizismen hat folgendes geschrieben:
die alten herren machen es vor wie man das internet für sich arbeiten lässt (merkel und faymann sind etwa im gleichen alter aber für die ist das noch neuland) und viele junge künstler heulen wegen raubkopien rum... hauptsache die unnötigsten fotos werden auf instagram hochgeladen

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BeitragVerfasst am: 22.01.2014, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Google vs RIAA (via Stellvertreter)

http://futurezone.at/digital-life/google-glass-traeger-im-kino-festgenommen

Zitat:
Mann wollte sich in einem AMC-Kino in einem Einkaufszentrum einen Film mit seiner Frau ansehen. Da er bei der Google Glass-Brille Brillengläser implementiert hat, die auch seine Sehschwäche ausgleichen, nimmt der Mann die Google-Brille in der Regel kaum vom Kopf. [...] Doch der Mann wurde Medienberichten zufolge nach der Hälfte des Kinofilms aus dem Saal geführt, weil er mit der Brille den Film theoretisch auch aufnehmen hätte können. [...] Die Polizei führte den Mann aus dem Saal und verhörten ihn drei Stunden lang. Die Behörden bestätigten den Vorfall, sprach aber nur von einer „kurzen Befragung“.

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BeitragVerfasst am: 24.03.2014, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://orf.at/stories/2222899/2222913/

Zitat:
Die Musikindustrie scheint spät, aber doch Geschäftsmodelle für die digitale Ära gefunden zu haben. In den USA stiegen die Gesamtumsätze 2013 um 0,8 Prozent, in Europa drehten sie zum ersten Mal seit zwölf Jahren ins Plus.

Zitat:
Denn während laut dem diese Woche präsentierten Bericht des Branchenverbands IFPI die Verkäufe von Musik - egal, ob physisch etwa per CD oder digital als Download - eher zurückgehen, boomen Streamingdienste. Die Kleinstbeträge von einem Bruchteil eines Cents, die Spotify und Deezer pro Song abwerfen, summieren sich aber mit der zunehmenden Beliebtheit der Angebote. Sie verbuchten ein Umsatzplus von 51 Prozent auf gut 1,1 Milliarden Dollar.

Zuletzt gab es weltweit 28 Millionen Nutzer solcher Dienste, bei denen die Musik direkt aus dem Netz abgespielt wird. In Schweden, dem Heimatland von Spotify, machen Abodienste bereits 70 Prozent des gesamten Musikgeschäfts aus und haben sogar die CD in eine Nische gedrängt.

Zitat:
Am Deutlichsten machen den Paradigmenwechsel aber die Gewinne bei YouTube: Über das - durchaus umstrittene - System Content ID werden auf YouTube hochgeladene Videos automatisch einer Urheberrechtsprüfung unterzogen und Verstöße den Rechteinhabern gemeldet. Früher wäre die Reaktion der Musikindustrie klar gewesen: Entsprechende Clips werden gesperrt.

Doch nun reagiert man anders, man „monetarisiert“ sie: Die Branche schaltet einfach Werbung in diesen Clips, deren Einnahmen sie kassieren kann. Und laut IFPI-Bericht verdient die Industrie an solchen Videos, seien es nachgestellte Playback-Darstellungen von Fans, Hochzeittanzvideos zu aktuellen Hits oder Scherzclips mit „geborgtem“ Soundtrack, mehr als mit den Originalmusikvideos der Künstler. Vor allem aber Parodien, teilweise höchstprofessionell produziert, boomen.
Zitat:
Einerseits würden immer mehr Fans ihre eigenen Versionen von Songs ins Web stellen, andererseits seien auch die Werbemöglichkeiten auf YouTube besser geworden.

Wie viel Rechteinhaber damit verdienen, hängt von etlichen Faktoren ab und ist auch länderspezifisch höchst unterschiedlich. Als vage Faustregel gilt aber rund zwei Dollar pro 1.000 Klicks. Auch Vevo, das von YouTube und den großen Plattenfirmen gemeinsam gegründete Musikvideoportal, konnte laut IFPI 2013 sine Umsätze deutlich steigern.

Zitat:
Die Musikbranche macht aber nach wie vor den Großteil ihres Geschäfts mit der CD. „Sie schlägt sich besser, als wir vor fünf Jahren gedacht hätten“, sagte am Dienstag ein Manager des Musikmarktführers Universal Music, Max Hole. Physische Tonträger machten im vergangenen Jahr noch 51 Prozent des Geschäfts aus, trotz eines Umsatzrückgangs von 11,7 Prozent.

Insgesamt ist der weltweite Markt rund 15 Milliarden Dollar schwer. Global schrumpfte er im vergangenen Jahr um 3,9 Prozent. Auslöser war ein Einbruch der CD-Verkäufe in Japan. Das Land bekommt erst jetzt den dramatischen Wandel des Geschäfts durch das Internet zu spüren, den Europa und die USA schon durchlebt haben. Der Umsatz brach im vergangenen Jahr um 16,7 Prozent ein, umgekehrt gibt es auf dem zweitgrößten Musikmarkt der Welt noch kaum userfreundliche digitale Vertriebswege.

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BeitragVerfasst am: 14.04.2014, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Uh oh, da schwant mir Böses für das österreichsiche Urheberrecht, wenn ich mir die RS C‑435/12 vom 10.04.2014 so ansehe:

Zitat:
1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in Verbindung mit deren Art. 5 Abs. 5 ist dahin auszulegen, dass es nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die nicht danach unterscheiden, ob die Quelle, auf deren Grundlage eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch angefertigt wurde, rechtmäßig oder unrechtmäßig ist.

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BeitragVerfasst am: 15.04.2014, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich ganz genauso.

Ich fürchte die Tage der Privatkopie, wie sie in diesem Thread bis jetzt dargestellt wurde, sind gezählt.
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BeitragVerfasst am: 24.04.2014, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1397521432811/Liebe-ist-der-Weg-bringt-Strache-Auslieferungs-Begehr

Zitat:
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat dem Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gestellt. Grund ist eine Privatanklage wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung. Strache ist der Zweitangeklagte neben dem Erstangeklagten John Otti. Stein des Anstoßes ist der FP-Song "Liebe ist der Weg", laut Anklage eine bearbeitete Version des Liedes "Run" von Snow Patrol.

Zitat:
Laut der Privatanklage heißt es, Strache habe es als Bundesparteiobmann "vorsätzlich unterlassen" zu verhindern, dass der von der FPÖ beauftragte John Otti eine "von ihm umgetextete und somit bearbeitete Version des urheberrechtlich geschützten Liedes 'Run'" mehrmals öffentlich, vor allem im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen, zur Aufführung brachte. Strache sei vom Privatkläger, der Universal Music Publishing GmbH, zuvor dazu aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass der Wahlkampfschlager nicht mehr gespielt wird.
Zitat:
Gegenstand der Anklage ist auch die Verbreitung von Videos mit dem bearbeiteten Lied sowie der auf der FPÖ-Homepage abrufbare MP3-Download des FPÖ-Wahlkampfsongs.

Die von der FPÖ stets für Parteiveranstaltungen gebuchte John Otti Band hatte den Wahlkampfsong im August des Vorjahrs im Zuge des Nationalratswahlkampfs erstmals präsentiert.


Die FPÖ und ihre Begegnungszone mit der Rechtsordnung - eine ewige Liebesgeschichte (c) ich.
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BeitragVerfasst am: 25.04.2014, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

dejost hat folgendes geschrieben:

Die FPÖ und ihre Begegnungszone mit der Rechtsordnung - eine ewige Liebesgeschichte (c) ich.


In so einer Begegnungszone scheint die FPÖ ständig mit überhöhter Geschwindigkeit und auf Kollisionskurs unterwegs zu sein! Lachen
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