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Teurer Scherz



 
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AW



Geschlecht: Geschlecht:männlich
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BeitragVerfasst am: 12.03.2006, 23:37    Titel: Teurer Scherz Antworten mit Zitat
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=796625&action=bigpic&att=52258#bigpic

Die grenzenlose Blödheit mancher Menschen ist mir schlichtweg unbegreiflich.

Yours,

"Wenn Sie noch nie einen 600-Euro-Schein gesehen haben, dann können Sie doch nicht einfach behaupten, meiner sei falsch!" *breitgrins*
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BeitragVerfasst am: 12.03.2006, 23:37    Titel: Anzeige
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Test232




Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 757
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat
Genial. *breitgrins*
Der Schein sieht recht einfallsreich aus, eigentlich zu kreativ, als dass er echt sein könnte. Normalerweise zählt Unwissenheit nicht als Entschuldigung (vor Gericht). Muss er dem Arbeitsgeber den Schaden ersetzen oder regelt das eine Versicherung, wenn der Täter nicht ermittelt wird?
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AW



Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 1883
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat
Gut, eine Versicherung ist letztlich auch nur dazu da, um die ohnehin bestehende gesetzliche Haftpflicht zu übernehmen. In diesem Falle müsste er den Schaden wohl ganz normal ersetzen, da er fahrlässig gehandelt hat. Er hätte erkennen müssen, dass es sich bei dem Schein um kein Zahlungsmittel handelt. Selbst wenn nicht: Bei größeren Scheinen muss es doch naheliegend sein, diese auf die Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Sichereitsstreifen, Hologramme) hin zu überprüfen. Spätestens dann wäre der Betrug aufgeflogen.
Ungeachtet der Schadensersatzpflicht steht es dem Arbeitgeber natürlich frei, seinen Verkäufer von dieser zu befreien.
Sollte der Täter ermittelt werden, kann der Verkäufer (oder der kulante Arbeitgeber) die Schadensersatzforderung wiederum gegenüber diesem geltend machen. (§ 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB)
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Test232




Anmeldungsdatum: 22.04.2005
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat
Danke für die Info!
Ein einfacher Blick auf den Schein hätte wohl genügt, um zu erkennen, dass es kein echter ist. Seit wann sind erotische Männer auf Geldscheinen? *g*
Mit was für einer Strafe muss der Täter denn rechnen?
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AW



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BeitragVerfasst am: 13.03.2006, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat
Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
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Test232




Anmeldungsdatum: 22.04.2005
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat
Wow, nicht schlecht. Was bekommen denn so kleine Fische, die einen kopierten Geldschein in Umlauf bringen im Schnitt? Ne kleine Geldstrafe?
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AW



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BeitragVerfasst am: 14.03.2006, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat
Würde ich schon sagen, ja. Wäre ich Richter, würde ich ihm für das Inverkehrbringen von Falschgeld eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen geben: Es handelt sich ja nur um einen einzigen Schein, und die ganze Tat war alles andere als professionell (sollte sie wohl auch nicht sein). Dazu für den Betrug noch mal 90 Tagessätze. Knapp 600 Euro Schaden sind eine Menge Holz. Macht zusammen eine Gesamtstrafe von, sagen wir: 150 Tagessätzen. (Eine Gesamtstrafe darf niemals die Summe der Einzelstrafen erreichen.)
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ReCon242



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BeitragVerfasst am: 14.03.2006, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat
150 Tagessätze? Das ist viel.... ich schätze, hätte er die Ware einfach gestohlen statt sie mit Falschgeld zu bezahlen, wäre er mit weniger davongekommen - was ich auch dann auch irgendwie nicht nachvollziehen könnte....
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AW



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BeitragVerfasst am: 14.03.2006, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat
Tja, wäre ich Richter, würde ein anderer Wind wehen. *breitgrins*

Nein, im Ernst: Das kann natürlich nur eine Ad-hoc-Einschätzung sein. Warum fallen die Strafen i.d.R. niedriger aus? Weil das Gericht ja noch die Hauptverhandlung hat und aus dieser schöpfen kann. Dadurch sieht man die Taten meist unter einem anderen Licht.
Du musst aber auch bedenken, dass es sich um Betrug handelt. Betrüger sind in aller Regel schlecht terapierbar, das läst sich auch empirisch belegen. Umso wichtiger ist es, vielleicht doch gleich zu Beginn einen Warnschuss abzugeben, der es in sich hat, um den Betrüger gleich etwas einzuschüchtern. Drum würde ich auch die magische Grenze zur Vorbestraftheit (90 Tagessätze) gleich überschreiten.
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ReCon242



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Wohnort: Putingrad

BeitragVerfasst am: 14.03.2006, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat
Das würde ich auch sagen.

Allerdings ist mir noch mal etwas anderes in den Sinn gekommen:

Dieser Mann wird jetzt bestraft, weil er Falschgeld in Umlauf gebracht hat. OK, wenn der Schein tatsächlich so beschaffen war, daß er für echtes Geld gehalten werden konnte, ist dann nicht die Firma verantwortlich, die ihn hergestellt hat? Immerhin hat sie ihn doch in Umlauf gebracht.
Dabei wäre natürlich zu prüfen, ob diese Firma die Regeln für Reproduktionen von Geldscheinen (50% größer oder kleiner, etc.) eingehalten hat. Ansonsten würde ich hier von einer Mitschuld ausgehen.
Andererseits: Wenn der Vorwurf der Falschgeldherstellung gegen die Firma nicht haltbar sein sollte, warum soll dann der Vorwurf gegen den Mann wegen Inverkehrbringens von Falschgeld rechtens sein? Denn wie kann er etwas als Falschgeld in Umlauf bringen, das kein Falschgeld ist?

Und wenn sich dieser Schein hinreichend von echtem Geld unterschieden hat, ist dann nicht der Angestellte des Ladens Schuld, wenn er es annimmt? Ich meine, man kann doch niemanden für die Blödheit eines anderen bestrafen.

Was wäre denn, wenn der Kunde statt eines "Scheins" zB eine Spielkarte auf den Tisch gelegt hätte und der Verkäufer hätte auch diese als Bezahlung akzeptiert? Könnte man da dann noch von Betrug sprechen? Ich denke kaum....
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Test232




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Beiträge: 757
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BeitragVerfasst am: 14.03.2006, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat
ReCon242 hat folgendes geschrieben:
Das würde ich auch sagen.

Ich wäre auch dafür, gleich mal auf den Putz zu hauen, statt Betrüger zu schonen.

ReCon242 hat folgendes geschrieben:

Andererseits: Wenn der Vorwurf der Falschgeldherstellung gegen die Firma nicht haltbar sein sollte, warum soll dann der Vorwurf gegen den Mann wegen Inverkehrbringens von Falschgeld rechtens sein? Denn wie kann er etwas als Falschgeld in Umlauf bringen, das kein Falschgeld ist?

Gute Frage. *breitgrins*
So wie ich das verstehe hat sie ihn als Werbegag vermarktet. Also jeder, der Augen im Kopf hat, sieht doch, wie unrealistisch er gestaltet ist.
Der Angestellte hat bestimmt ne Mitschuld, weil er das Geld nicht kontrollierte.

ReCon242 hat folgendes geschrieben:

Was wäre denn, wenn der Kunde statt eines "Scheins" zB eine Spielkarte auf den Tisch gelegt hätte und der Verkäufer hätte auch diese als Bezahlung akzeptiert? Könnte man da dann noch von Betrug sprechen? Ich denke kaum....

Hm... reicht eine (hinreichend echte) Täuschung evtl. aus, um als Täter nicht völlig entlastet zu werden?
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Josef D.
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BeitragVerfasst am: 15.03.2006, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat
Looooooooool, na sowas! *breitgrins* Der Schein schaut zwar super toll aus, aber normalerweise sollte man doch wissen, welche Geldscheine es gibt beim Euro. Und eine relativ krumme Zahl wie 600 sollte doch schon Misstrauen hervorrufen. zwinker
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faenmeril




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Beiträge: 3400

BeitragVerfasst am: 15.03.2006, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat
also ... ganz ehrlich: dummheit schützt vor strafe nicht.

wie naiv muss man sein, als verkäufer, so einem schmäh zu erliegen? ihc kanns mir echt nicht vorstellen. das soll jetzt keinesfalls abwertend klingen, aber ... ne, .... geht mir echt nicht ein.
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AW



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BeitragVerfasst am: 16.03.2006, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat
ReCon242 hat folgendes geschrieben:
Allerdings ist mir noch mal etwas anderes in den Sinn gekommen:
Dieser Mann wird jetzt bestraft, weil er Falschgeld in Umlauf gebracht hat. OK, wenn der Schein tatsächlich so beschaffen war, daß er für echtes Geld gehalten werden konnte, ist dann nicht die Firma verantwortlich, die ihn hergestellt hat? Immerhin hat sie ihn doch in Umlauf gebracht.
Das Eine schließt das adere nicht aus.

Zitat:
Dabei wäre natürlich zu prüfen, ob diese Firma die Regeln für Reproduktionen von Geldscheinen (50% größer oder kleiner, etc.) eingehalten hat. Ansonsten würde ich hier von einer Mitschuld ausgehen
Da stimme ich mit dir überein.


Zitat:
Andererseits: Wenn der Vorwurf der Falschgeldherstellung gegen die Firma nicht haltbar sein sollte, warum soll dann der Vorwurf gegen den Mann wegen Inverkehrbringens von Falschgeld rechtens sein? Denn wie kann er etwas als Falschgeld in Umlauf bringen, das kein Falschgeld ist?
Nicht wegen vollendeten Inverkehrbringens von Falschgeld, wenn man die von dir beschriebene Konstellation annimmt. Wohl aber wegen Versuchs. Denn er hatte sich vorgestellt, Falschgeld in Umlauf zu bringen.

Zitat:
Und wenn sich dieser Schein hinreichend von echtem Geld unterschieden hat, ist dann nicht der Angestellte des Ladens Schuld, wenn er es annimmt?
Nein, das ist völlig irrelevant. Schließlich hat er die Täuschung aufrechterhalten, als der Verkäufer das Falschgeld an sich nahm.

Zitat:

Was wäre denn, wenn der Kunde statt eines "Scheins" zB eine Spielkarte auf den Tisch gelegt hätte und der Verkäufer hätte auch diese als Bezahlung akzeptiert? Könnte man da dann noch von Betrug sprechen? Ich denke kaum....
Wohl nicht von Falschgeld, das ist richtig. Betrug würde ich dennoch annehmen. Schließlich verdienen auch geistig minder bemittelte Menschen Schutz durch die Rechtsordnung. Andernfalls wären z.B. geistig Behinderte Freiwild für Betrüger, und das kann es ja nun wirklich nicht sein.
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ReCon242



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Wohnort: Putingrad

BeitragVerfasst am: 16.03.2006, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat
Na gut.

Aber.... wenn jemand so geistig minderbemittelt ist, daß er Scherz-Scheine oder gar Spielkarten als Bezahlung annimmt, warum steht er dann als Verkäufer hinter einem Tresen? Er dürfte doch dann gar nicht voll geschäftsfähig sein...
(Ja, ja, ich weiß, das ist ein völlig anderer Bereich des Rechts, aber irgendwie erscheint es mir in so einem Fall nicht ganz irrelevant...)
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fixi
Gast






BeitragVerfasst am: 18.03.2006, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat
Am besten gefällt mir links oben die Europaflagge in Form eines Herzchens!!! *rofl*
Und dann die griechische Übersetzung für 600 Euro (600 Eros)! *fiesgrins*
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Josef D.
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BeitragVerfasst am: 19.03.2006, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat
Das mit den Eros ist mir noch gar nicht aufgefallen. *breitgrins* aber wirklich, wer ist so blöd, nicht zu wissen, welche Geldsdcheine im Umlauf sind????
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