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Unterschied zwischen Grund- und Fachpraktikum?



 
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Conni





Anmeldungsdatum: 29.08.2004
Beiträge: 21
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 24.09.2004, 16:08    Titel: Unterschied zwischen Grund- und Fachpraktikum? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Tutoren,

könnt Ihr mir vielleicht sagen, wo der Unterschied zwischen Grund- und Fachpraktikum ist??
Dass die beiden zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden, ist mir klar, doch kann man z.B. auch das Fachpraktikum im selben Betrieb machen, wie das Grundpraktikum? Oder muss man das zweite Praktikum vielleicht auf ein 'Hauptfach' beziehen? Oder bekommt man sogar eine Stelle zugeteilt?
Muss man gar im Fachpraktikum eine Art Bericht anfertigen?

Wenn Ihr was wisst, lasst es mich wissen, denn ich weiß nicht Winken


Schönen Gruß, Conni
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BeitragVerfasst am: 24.09.2004, 16:08    Titel: Anzeige

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ju





Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 5
Wohnort: aachen

BeitragVerfasst am: 29.09.2004, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

hola conny!
hoffe, ich darf antworten auch wenn ich kein tutor, sondern nur normaler drittsemestler bin:

1. als grundpraktikum werden praktische tätigkeiten in manuellen und/oder maschinellen arbeits- oder darstellungstechniken in produktionsfirmen der druck- und elektronischen medienindustrie oder betrieben der druckvorstufe anerkannt. in betracht kommen auch entsprechende abteilungen in anderen unternehmen.
das grundpraktikum ist vor der aufnahme des studiums zu absolvieren. (ausnahmen gemäß §3 absatz 4 fpo)

2.das fachpraktikum ist spätestens vor beginn des hauptstudiums, also vor dem 5.semester, nachzuweisen und ist bestandteil des vordiploms. im fachpraktikum sollen gestaltungsrelevante praktische tätigkeiten in einem der gewählten studienrichtung entsprechenden bereich durchgeführt werden. für den studiengang visuelle kommunikation sind das im weitesten sinn planung, entwurf und umsetzung visueller informationen.

3.über die anrechnung einschlägiger ausbildungs und berufstätigkeiten auf die praktika entscheidet die fh aachen durch den zuständigen fachbereich. der bescheid über die anrechnung für einen bestimmten studiengang kann von einer anderen fh nicht zum nachteil der/s bewerbers/in geändert werden.

stellen zugeteilt bekommt man nicht und es ist egal ob du die praktikas im gleichen betrieb machst. auch berichte mussten wir nicht abgeben, sondern nur die zeugnisse vorlegen.
falls du noch spezifische fragen hast, wende dich am besten an das prüfungsamt (liegt direkt neben dem sekretäriat im 1.stock).
viel erfolg, ju
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