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Verfahren bei Rufbereitschaften



 
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jaja
Rang: BM




Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 18.06.2007, 11:02    Titel: Verfahren bei Rufbereitschaften Antworten mit Zitat

Der Anwalt sagt dazu:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

bekanntlich liegt Rufbereitschaft vor, wenn sich der Mitarbeiter auf Anordnung der Dienststelle außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Daraus ergibt sich ja zunächst einmal, dass Sie dem Arbeitgeber anzeigen müssen, wo Sie sich aufhalten.

In den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes wird derzeit geregelt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel auszustatten hat. Damit steht klar die Rechtsprechung fest und so sind auch viele Betriebsvereinbarungen geregelt, dass während der Teilnahme an der Rufbereitschaft der Mitarbeiter mit einem Cityfunkgerät, Europieper, Funktelefon o. ä. ausgerüstet wird. Die Nutzung privater Telekommunikationsanlagen kann nicht einseitig von dem Dienstherrn verlangt werden. Ich gehe dabei davon aus, dass es auch keine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Dienststelle bei Ihnen gibt.

Aus meiner Sicht können Sie entsprechend an FL schreiben. Sollten wir das vorbereiten, bitte ich um einen kurzen Anruf in meinem Büro.

Soweit Ihnen eine Disziplinarmaßnahme angedroht wird, sollte man diese Androhung auch mit einem Schriftstück zurückweisen. Allerdings könnte man auch, um Klarheit zu schaffen und den Dienstherrn entsprechend unter Druck zu nehmen, ein sogenanntes Selbstreinigungsverfahren, also einen Antrag auf Durchführung des Disziplinarverfahrens mit dem Ziel der Feststellung, dass man kein Dienstvergehen begangen hat, stellen.



Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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BeitragVerfasst am: 18.06.2007, 11:02    Titel: Anzeige

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profigrisuhh
Gast







BeitragVerfasst am: 18.06.2007, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vertshee ich das richtig, uns muß während der Rufbereitschaft eine Kommunikationsmöglichkeit geboten werden und nicht wir müssen für die Erreichbarkeit sorgen?

Wir müssen also mit den benannten Mobiltelefonen, Piepern usw ausgestattet werden!

Na dann wollen wir mal hoffen, das wir die Pieper oder ähnliches von unserem Bekleidungsbugdet selber zahlen müssen/ sollen!

PS an unsere Führung!
Das soll Sie nicht auf Ideen bringen!
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jaja
Rang: BM




Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 18.06.2007, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit mir bekannt ist gibt es schon Kollegen aus dem Mittleren Dienst die ein Handy von ihrer Dienststelle genau aus diesem Grund bekommen haben!!

Viele Grüße


Zuletzt bearbeitet von jaja am 10.07.2007, 16:01, insgesamt einmal bearbeitet
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DD
Rang: OFM



Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 25.05.2007
Beiträge: 11
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 18.06.2007, 16:14    Titel: Rufbereischaft Antworten mit Zitat

Hallo Kollegen, hier einmal der Vordruck.

VornameName/Dienstgrad Datum
- Wache –



An

- F XXX Wachführer - über – F XXXWachabteilungsführer-



Rufbereitschaft


Da ich nicht sicherstellen kann, während der angeordneten Rufbereitschaft telefonisch erreichbar zu sein, bin ich über meine zuständige Polizeidienststelle

Name Pol.-Dienststelle
Anschrift
Postleitzahl
Telefonnummer

Erreichbar.

Während der Rufbereitschaft bin ich unter der der Dienststelle bekannten Anschrift immer zu erreichen:
Vorname Name
Straße
Postleitzahl




Vorname Name


Original erhalten:



MfG
DD
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