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zynx Rang: HBMZ

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 151 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.05.2007, 16:41 Titel: Schönrechnen der Überstunden-Bilanz... |
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Eintrag wurde vom Verfasser vorerst gelöscht...
Sorry _________________ Zusammen sind wir stark! Aber fair bleiben...
ACHTUNG! Explosive Mischung!
Zuletzt bearbeitet von zynx am 29.05.2007, 11:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 27.05.2007, 16:41 Titel: Anzeige |
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friesin Rang: BM
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.03.2007 Beiträge: 44 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.05.2007, 17:13 Titel: |
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Wozu gibt es eigentlich SP-Expert?
Hier werden doch schon genauestens alle Plus/ Minusstunden berechnet.
Wer dann also eine neue Berechnung fordert beschönigt nicht nur sondern fälscht in meinen Augen die vorhandenen Zahlen.
Der WF, der sich dafür hergibt.... dafür fehlen mir echt die Worte
(Schleimspur....)  |
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buett Rang: BM

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 21.02.2007 Beiträge: 41 Wohnort: Garstedt
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Verfasst am: 27.05.2007, 17:37 Titel: Die Einfälle werden immer skuriler... |
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Da fällt mir doch der Sack ins Gras...
Welche kranken Ideen werden denen noch einfallen, um fehlendes Personal und wahnwitzige Wunschstärken schönzurechnen.
Bei sowas steigt die blanke Wut in mir hoch!
"Herr vergib Ihnen, denn DIE wissen nicht was sie tun."
Jeder einzelne Urlaubstag wird doch wie Arbeitszeit abgerechnet... wie kann man da auch nur im Ansatz denken, der gehöre nicht in die Berechnung? _________________ Markus Grützner F363
Carpe diem
Bis zum 28.2. war ich überzeugter Feuerwehrmann und bin immer gerne zum Dienst gegangen. |
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BwiFe Rang: HBMZ

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 30.01.2007 Beiträge: 231 Wohnort: Stade
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Verfasst am: 27.05.2007, 17:45 Titel: |
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Die machen doch schon wieder aus der Richtlinie was sie wollen!
Die Richtlinie sagt doch klar aus, dass nach 4 Monaten KEINE Überstunden mehr vorhanden sein dürfen. Und Urlaub ect. darf doch da gar nicht mit rein, ich meine, wenn ihr Überstunden gemacht habt, dürfen die durch Urlaub, Krankheit usw. doch nicht weniger werden???
Und nach den 4 Monaten sollte jeder, der auch nur eine einzige Überstunde hat, zum Anwalt. Wie überall, je mehr Macht sie haben, je kuruppter und hinterhältiger werden sie (s. Strom-u. Gasanbieter, Politiker -> Diäten,...) _________________ Stefanie Lohse
Ehefrau eines OBM 31/1 , die mit ihm durch jedes Feuer bzw. dieses Inferno geht
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten (Konfuzius) |
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buett Rang: BM

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 21.02.2007 Beiträge: 41 Wohnort: Garstedt
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Verfasst am: 27.05.2007, 17:47 Titel: Was kann man machen? |
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Ich habe jetzt, wie viele andere auch festgestellt, dass ich nach momentanem Plan 56 Stunden zuviel im 4-Monatszeitraum habe. Da zum 1.6. bei uns die Tagessollstärke um 2 reduziert wurde, war nun an einigen Tagen Platz um Stunden abzubauen. Jedoch werden es, da ich 2 RB habe weiterhin mind. 20 Stunden zuviel sein.
Wie geht ihr damit um, dass ihr bzw. der WAF gegen geltendes EU-Recht verstoßt?
Meine Überlegung war ein Schriftstück aufzusetzen, indem der WAF auf die Situation hingewiesen wird, und explizit aufgezeigt wird, dass mit jedem Dienst nach Erreichen des Tages X gegen geltendes EU-Recht verstossen wird.
Wenn die oben so erpicht sind auf genaueste Einhaltung der EU-Richtlinie bei den 24ern, dann erwarte ich die gleiche genaueste Einhaltung bei der festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeit (s. Artikel 6) _________________ Markus Grützner F363
Carpe diem
Bis zum 28.2. war ich überzeugter Feuerwehrmann und bin immer gerne zum Dienst gegangen. |
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Vater zweier Kinder Rang: BM

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 09.03.2007 Beiträge: 40
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Verfasst am: 27.05.2007, 19:41 Titel: |
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Den meisten WA und WAF ist die Richtlinie momentan egal bzw. sie wissen gar nicht was diese besagt.
Unseren WA und WAF ist nur wichtig, dass die 16 bzw. 10 Mann auf dem Papier stehen.
Das zeigt doch auch mein Beitrag unter "Der erste Kollege macht eine Doppelschicht".
Hier wurde ein Kollege zum Nachtdienst geordert, obwohl er am nächsten Tag einen Zweitageslehrgang beginnen sollte.
Nicht nur dass dieses gegen jegliche Feuerwehrmoral spricht, nein, es ist sogar ein Verstoß gegen geltendes EU Recht.
Evtl. vielleicht sogar strafbar ???
Mir kommt es so vor, als wenn die von diesem Experten Programm gesteuert werden und sie alles dafür tun die Stärke auf dem Papier zu haben.... _________________
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DHA Rang: BM
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 29 Wohnort: 21435 Stelle
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Verfasst am: 27.05.2007, 21:55 Titel: |
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Oh, das darf doch wohl nicht wahr sein.
Ich habe jetzt 52 Überstunden.
Da kann man sich doch leicht ausrechnen, daß die Wochenarbeitszeit über 48 lag.
Urlaub wird doch mit 9,6h berechnet.
Die spinnen, die Römer! |
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Theo Rang: OBM

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 64 Wohnort: Schleswig Holstein
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Verfasst am: 28.05.2007, 12:13 Titel: |
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Also wenn die da oben schon anfangen, per Hand nachzurechnen, dann vertrauen sie dem "Instrument SP-Expert" wohl auch nicht über den Weg. Ich überlege, ob wir nicht eine eigene Diskussion zu diesem tollen Programm anfangen sollten, um mehr Daten zu erhalten. Je mehr Fehler wir finden, desto einfacher wird es sicher mit rechtlichen Schritten.
Unser WF hat das System übrigens überlistet. Er hat mitgeteilt, daß für den 4-Monatszeitraum keine klare Aussage existiert, also wann der startet, ob sich das ganze täglich verschiebt usw. Daher kann er die Streitigkeiten über die Überstunden je nach seiner momentanen Blickweise auslegen. Ist doch toll diese Flexiblität.
Gruß aus Billstedt.
Theo |
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friesin Rang: BM
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.03.2007 Beiträge: 44 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28.05.2007, 13:05 Titel: |
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Wie ist dieser 4-Monatszeitraum überhaupt zu verstehen?
Ich verstehe es so: an einem beliebigen Tag X, der Einfachheithalber mal am 1.3. mache ich 12 Überstunden. Diese 12 Überstunden müssen in einem Zeitfenster von 4 Monaten abgegolten werden. So weit, so gut.
Habe ich irgendwann 144 Plusstunden erreicht, so darf ich nicht mehr eingesetzt werden. Nach einer Freischicht habe ich keine 144 plus mehr und bin also wieder voll einsatzbereit. Denn wo soll der Tag X als Beginn des "4-Monatszeitraumes" liegen.
Ein wirklich tolles System, welches man sich hier ausgedacht hat  |
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revoluzzer Rang: OBM
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 24.02.2007 Beiträge: 99 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28.05.2007, 13:09 Titel: Starkes Stück |
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Das ist ja ein Ding.
Genau das haben wir in der Petzbude schon geunkt, das sie in dem 4 Monatszeitraum Urlaub und Krankheitstage miteinrechnen...
Geht ja gar nicht.
Nun, ich bin ja mal gespannt, wenn die Kollegen den WF´s erklären das sie nacharbeiten müssen, da sie ja keine 40 h Woche haben, da sie bei genommenen Urlaub ja nur auf sowenig Stunden kommen
Aber nochmal zur Klarheit:
Zitat vom Marburger Bund (Bzgl SIMAPund Jaeger-Urteil)
1. Bezugszeiträume
Der Bezugszeitraum für die Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von
48 Stunden beträgt vier Monate. Er kann, wenn eine Abweichung von Artikel 16
möglich ist, auf sechs Monate festgelegt werden. Tarifvertraglich besteht die Möglichkeit,
eine Verlängerung des Bezugszeitraumes auf 12 Monate auszudehnen.
Der Marburger Bund ist der Auffassung, dass an dieser Bezugszeitraumregelung
mit den unterschiedlichen Verlängerungsmöglichkeiten keine Änderung notwendig
ist. Die maßgebliche EG-Richtlinie 93/104 garantiert einerseits sowohl den nationalen
Staaten als auch den Sozialpartnern den notwendigen Spielraum zur flexiblen
Gestaltung der Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden in der Woche,
andererseits wird der Aspekt des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang bin ich auf etwas interessantes gestossen. Muss aber noch recherchiert werden.
Da stand das die Rufbereitschaften nicht zu den Ruhezeiten zählen dürfen...!!!!
Wenn das bestätigt werden kann, kippt der Plan! |
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Theo Rang: OBM

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 64 Wohnort: Schleswig Holstein
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Verfasst am: 28.05.2007, 13:22 Titel: |
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Alles schön und gut. Aber was sagst Du, wenn Deine Stunden die Obergrenze erreicht haben und Dein Chef am Ende der vier Monnate Freischichtenplant. Dann ist Dein Konto wieder ausgeglichen und Du darfst arbeiten ohne irgendeine Möglichkeit des Gegenargumentierens. Ob die Freischichten dann gewährt werden, steht in den Sternen, weil man dann ja wieder vier Monate im Voraus Freischichten planen kann, die wiederum nicht gegeben werden usw.
Theo |
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revoluzzer Rang: OBM
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 24.02.2007 Beiträge: 99 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28.05.2007, 14:17 Titel: |
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tja, wenn du zuviele stunden hast und du nun freizeit bekommst bzw. in freizeit gehen musst ohne das du es willst
und
dir dann die freizeiten wieder gestrichen werden, wg zugstärke,
ist es auf jedenfall ein fall für den anwalt.
ich denke mal nicht, das es für den dienstherrn alleine ausreicht den guten willen zuzeigen und dir freizeit gewährt, die er dann aufgrund der zugstärke wieder streicht...
aber der klageweg dauert ja bis zu 5 jahre... |
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buett Rang: BM

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 21.02.2007 Beiträge: 41 Wohnort: Garstedt
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Verfasst am: 28.05.2007, 15:26 Titel: 144 h plus |
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Also mal nachgerechnet...
als einfacher Indianer, kann ich bei dem momentan am meisten benutzten Dienstplan innerhalb von 3 Wochen 24 h Mehrarbeit machen, indem ich jeden Dienst mache, der laut Plan vorgesehen ist. In einem 4 Monatszeitraum entstehen max. 11 Drei-Wochen-Abschnitte; 11 x 24 h = 144 h
Wenn ich also in 4 Monaten nicht ein einziges Mal frei oder RB hatte, dann komme ich mal gerade an diese Zahl.
Habe mit Sicherheit meine Gesundheit ruiniert, bin um Jahre gealtert, meine Familie fragt sich wer der fremde Mann auf dem Sofa ist und gegen geltendes EU-Recht habe ich auch verstoßen.
Sollte man sich selbst oder den WAF vielleicht anzeigen, wegen dieses Verstoßes???
Welche Konsequenzen/Strafmaß hat das? _________________ Markus Grützner F363
Carpe diem
Bis zum 28.2. war ich überzeugter Feuerwehrmann und bin immer gerne zum Dienst gegangen. |
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revoluzzer Rang: OBM
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 24.02.2007 Beiträge: 99 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 30.05.2007, 16:44 Titel: SIMAP-Urteil und Bezugszeitraum der Überstunden ermittlung |
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Hallo Kollegen,
ein Auszug aus dem SIMAP-Urteil. Gilt auch für uns.
Also sollten die Überstunden schöngerechnet werden, verstößt unser Dienstherr gegen EU-Recht...
Das wird die Anwälte erfreuen.
Beachtet den Fetten Bereich.
Geniesst die Sonne
13.
Artikel 16 der Richtlinie 93/104 legt die Bezugszeiträume fest, die bei der Anwendung der in den Randnummern 9 bis 12 dieses Urteils zitierten Vorschriften zu berücksichtigen sind. Er lautet wie folgt:
„Die Mitgliedstaaten können für die Anwendung der folgenden Artikel einen Bezugszeitraum vorsehen, und zwar
1. für Artikel 5 (wöchentliche Ruhezeit) einen Bezugszeitraum bis zu 14 Tagen;
2. für Artikel 6 (wöchentliche Höchstarbeitszeit) einen Bezugszeitraum bis zu vier Monaten.
Die nach Artikel 7 gewährten Zeiten des bezahlten Jahresurlaubs sowie die Krankheitszeiten bleiben bei der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt oder sind neutral;
3. für Artikel 8 (Dauer der Nachtarbeit) einen Bezugszeitraum, der nach Anhörung der Sozialpartner oder in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt wird.
Fällt die aufgrund von Artikel 5 verlangte wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden in den Bezugszeitraum, so bleibt sie bei der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt.“ |
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zynx Rang: HBMZ

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 151 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 01.06.2007, 10:49 Titel: |
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Das haben wir auch gesagt. Es ist eigentlich eine klare Sache... _________________ Zusammen sind wir stark! Aber fair bleiben...
ACHTUNG! Explosive Mischung! |
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