Forum der katholischen Pfarrjugend St. Sebastian Gilching Alles rund um die katholische Pfarrjugend und die katholischen Ministranten St. Sebastian Gilching

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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 21.06.2008, 02:02 Titel: Satzung 2008 - Entwurf/Diskussion |
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Hallo!
Wie versprochen ist hier die Satzung zum Herunterladen und Nachlesen als *.pdf-Dokument. Viel Erfolg und Spass daran.
Satzung der Pfarrjugend Gilching 2008 - Vorschlagsversion [Link entfernt]
Viele Grüße,
Degen _________________

Zuletzt bearbeitet von Degen am 23.07.2008, 20:52, insgesamt 5-mal bearbeitet |
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Verfasst am: 21.06.2008, 02:02 Titel: Anzeige |
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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 21.06.2008, 02:07 Titel: |
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Bereits angemerkt und geändert:
Da Uli angemerkt hat, dass die Kirchenverwaltung und nicht der PGR verantwortlich ist wurde von mir bereits geändert:
- Unter Punkt 4.(5) wurde von mir bereits geändert von
"Die geänderte Satzung wird dem PGR zur Abstimmung vorgelegt." in
"Die geänderte Satzung wird der Kirchenverwaltung zur Zustimmung und dem PGR zur Kenntnisnahme vorgelegt."
- Unter Punkt 4.(6) wurde von mir bereits geändert von
"Der PGR wird darüber informiert." in
"Die Kirchenverwaltung und der PGR werden darüber informiert."
_________________
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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 22.06.2008, 04:46 Titel: |
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Mit diesen Änderungen und etwas weniger Rechtschreibfehlern wird die Satzung nun der Kirchenverwaltung vorgelegt.
Viele Grüße,
Degen _________________
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Michi w
Anmeldungsdatum: 17.10.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 23.06.2008, 14:01 Titel: |
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1.1 Mitgliedschaft
(1)Mitglied der Pfarrjugend St. Sebastian kann jede/-r werden, der/die Grundlagen und Ziele der Gemeinschaft bejaht und mindestens im 14. Lebensjahr ist.
mindestens im 14 lebensjahr ist = 13 jahre alt... nach vollendung des 14 = 14 jahre alt
3.1 konstituierende Mitgliederversammlung
muss da nich noch rein das eine bestimmte anzahl von mitgliedern anwesend sein muss damit eine abstimmung gültigkeit hat?!? nich das dann durch nen einladungsfehler oder so nur 3 hanseln da sin und was beschließen....
(1)Die AG wählen jeweils eine Leitung, welche die AG in der VR vertritt, die wiederum nur mit Zustimmung der VR gewechselt werden kann. Empfohlene AG's sind der offene Jugendtreff, die Gruppenleiterrunde und die der Oberministranten.
kann da noch rein das der leiter mitglied sein muss... danke
4.Satzungsänderung
da würd ich auch reinschreiben das ...% der mitglieder anwesend sein muss damit eine änderung stattfinden kann mindestens 50% oder so
so dann macht euch mal über den scheiß her den ich geschrieben hab a |
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Ela
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 19.10.2006 Beiträge: 0 Wohnort: Gilching
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Verfasst am: 23.06.2008, 15:08 Titel: |
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| Zitat: | | Die Pfarrjugend soll durch aktive Auseinandersetzung Spaß am Glauben erfahren und christliche Verantwortung fördern |
hier könnte bei "aktive auseinandersetzung" unklar sein, mit was sich auseinandergesetzt wird?!
| Zitat: | | Die Pfarrjugendleitung (PJL) besteht aus einem Team von drei Mitgliedern der Pfarrjugend. |
bleibt des jetzt auch für die nächsten Jahre so? oder is es nach der nächsten wahl vllt mehr bzw. wieder weniger?
weil vorher warens ja nur 2 pj-leitungen?!
ansonsten find ich sie echt gut! respekt an alle, die da jetzt mitgewirkt haben und sich die Mühe gegeben haben, eine anständige Satzung für die gesamte PJ zu erstellen  |
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Steffi Teestubenteam

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 159 Wohnort: Gilching
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Verfasst am: 23.06.2008, 21:00 Titel: |
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(2) Der/die einzelne wird Mitglied in der Pfarrjugend, indem er/sie dies erklärt und die Pfarrjugendleitung diese Erklärung annimmt.
kann die pjl auch ablehnen? und aus welchen grüneden?
supi arbeit!!! _________________ "Jetzt spricht der Gruppenleiter!"
"Folgt dem Leitschaf!" |
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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 23.06.2008, 23:35 Titel: |
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Hallo!
Zuerst einmal: Vielen Dank, dass ihr euch gemeldet habt!
Dann muss ich euch sagen, dass diese Satzung wie oben verlinkt (hoffentlich) schon bei der Kirchenverwaltung ist und von dort (hoffentlich) akzeptiert wird. Jegliche Änderung, die wir ab sofort unternehmen, müssen wir nach Verabschiedung der Satzung machen und dann mit den in der Satzung festgeschriebenen Regeln.
Ich bitte euch deshalb, euch eure Änderungswünsche aufzuheben und dann anzubringen, wenn die Kirchenverwaltung zugestimmt und die Satzung verabschiedet ist. Das bedeutet, dass es dann noch dauern kann, bis die von euch gewünschten Änderungen in Kraft kommen - doch anders ist es meiner Meinung nach nicht mehr möglich.
Denn die Zeit drängt wie ihr wisst!
Viele Grüße,
Degen
Und hier Antworten auf eure Fragen:
| Michi w hat folgendes geschrieben: | 1.1 Mitgliedschaft
mindestens im 14 lebensjahr ist = 13 jahre alt... nach vollendung des 14 = 14 jahre alt  | Das ist genau so gewollt wie du es beschreibst, da man nach der Firmung normalerweise noch kein abgeschlossenes 14. Lebensjahr hat.
| Michi w hat folgendes geschrieben: | 3.1 konstituierende Mitgliederversammlung
muss da nich noch rein das eine bestimmte anzahl von mitgliedern anwesend sein muss damit eine abstimmung gültigkeit hat?!? nich das dann durch nen einladungsfehler oder so nur 3 hanseln da sin und was beschließen....
(1)Die AG wählen jeweils eine Leitung, welche die AG in der VR vertritt, die wiederum nur mit Zustimmung der VR gewechselt werden kann. Empfohlene AG's sind der offene Jugendtreff, die Gruppenleiterrunde und die der Oberministranten.
kann da noch rein das der leiter mitglied sein muss... danke
| Das sind interessante Punkte.
| Michi w hat folgendes geschrieben: |
4.Satzungsänderung
da würd ich auch reinschreiben das ...% der mitglieder anwesend sein muss damit eine änderung stattfinden kann mindestens 50% oder so
| Siehe dein Vorschlag zu 3.1
| Ela hat folgendes geschrieben: | | Zitat: | | Die Pfarrjugend soll durch aktive Auseinandersetzung Spaß am Glauben erfahren und christliche Verantwortung fördern |
hier könnte bei "aktive auseinandersetzung" unklar sein, mit was sich auseinandergesetzt wird?! | Nach meiner Intuition kann da vieles doch eigentlich nichts falsches dabei herauskommen. Denn alles, was ich mir da als Objekt hineindenke hat einen positiven Effekt. Ob man sich nun mit der Kirche, dem Glauben, den Mit-PJ-Mitgliedern, seinen Eltern, seinen Freunden oder mit wem oder was auch immer auseinandersetzt - es sollte immer das Ziel erreichen, reflektiert in der Welt zu stehen.
| Ela hat folgendes geschrieben: | | Zitat: | | Die Pfarrjugendleitung (PJL) besteht aus einem Team von drei Mitgliedern der Pfarrjugend. |
bleibt des jetzt auch für die nächsten Jahre so? oder is es nach der nächsten wahl vllt mehr bzw. wieder weniger? weil vorher warens ja nur 2 pj-leitungen?! | Wie du vielleicht weisst, waren Flo und Mari die einzige Pfarrjugendleitung seit Jahren, die zu zweit waren. Vorher waren es meines Wissens immer mehr und meistens drei. Die Satzung, die unserer neuen zugrunde liegt ist von 1993 und seit dem ist mir keine neuere bekannt.
Um deine Frage zu beantworten: Ja, das soll so bleiben. Flo und Mari waren eine Ausnahmesituation die so nicht mehr vorkommen soll.
| Steffi hat folgendes geschrieben: | | Zitat: | | (2) Der/die einzelne wird Mitglied in der Pfarrjugend, indem er/sie dies erklärt und die Pfarrjugendleitung diese Erklärung annimmt. | kann die pjl auch ablehnen? und aus welchen grüneden? | Das "annehmen" bezieht sich meiner Meinung nach auf die Überprüfung der "Rechtmäßigkeit". D.h. die PJL kann bei einer solchen Erklärung ablehnen wenn beispielsweise die Aufnahmebedingungen nicht erfüllt werden (z.B. Alter).
Dieser Terminus ist auch in anderen Satzungen zu finden (z.B. bei der kjg) und wir haben ihn von Stefan, dem Jugendpfleger der Jugendstelle Aubing-Pasing so als Vorschlag übernommen. Ich werde Stefan deshalb eine Mail schicken und ihn um Hilfe bitten. _________________
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Gast
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Verfasst am: 24.06.2008, 13:08 Titel: |
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die Mail habe ich erhalten
Die Details zur Beschlussfähigkeit (wie viele Mitglieder mindestens dabei sein müssen) und die Stimmverhältnisse werden in der Regel in einer Geschäftsordnung geregelt. Da hatte ich eh versprochen, euch noch einen Entwurf zukommen zu lassen.
Zur Mitgliedschaft: Das ist wie bei jedem Vertrag. Juristisch handelt es sich dabei um eine "gegenseitige Willenserklärung", die in diesem Fall zwischen Mitglied und PJL erfolgt. Eine gültige Mitgliedschaft liegt also (nur) dann vor, wenn die Mitgliedschaft (am besten schriftlich) beantragt und von der PJL bestätigt wurde.
Das bedeutet aber nicht, dass die PJL nach eigenen Kriterien entscheiden kann, wer Mitglied werden darf und wer nicht. |
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Stefan

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 19.05.2008 Beiträge: 11
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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 28.06.2008, 01:49 Titel: |
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Hallo!
Wir mir heute mitgeteilt wurde, konnte Uli die Datei nicht öffnen (warum er mich nicht angerufen hat, ist eine andere Sache...). D.h. Die Satzung ist gerade nur bei unserem Pfarrer und noch nicht bei der Kirchenverwaltung.
1.
Dieser hat zumindest einen Vorschlag gemacht, den ich ohne Umschweife in die Satzung übernehmen möchte, auch ohne nocheinmal umfassender in der Jugend Meinungen einzuholen. Denn das Argument ist einfach erdrückend:
Änderung in 1 und 1.2:
Das Wort "Spass" wird durch "Freude" ersetzt.
Das liegt daran, dass der Pfarrer (mit Recht) damit argumentiert, dass "Spass" auch mit "Spassgesellschaft" verbunden ist und er soetwas nicht unterstützen möchte.
In meinen Augen (und auch in denen derer, mit denen ich gesprochen habe) ist aber auch mit "Freude" das ausgedrückt, was wir damit meinen.
Begründete Gegenmeinungen sind ausdrücklich gewünscht.
2.
Weiter habe ich nun mit einigen in der Jugend gesprochen und festgestellt, dass der Punkt, den Michi hier angesprochen hat, dass der AG-Leiter auch PJ-Mitglied sein sollte, in der Satzungsgruppe auch so gewünscht war. Doch offensichtlich hat er nicht in der Satzung Einzug gehalten. Zudem wurde ich nun schon mehreren darauf angesprochen. Deshalb:
Änderung in 3.5 ( :
"Die AG wählen jeweils eine Leitung, welche die AG in der VR vertritt, die wiederum nur mit Zustimmung der VR gewechselt werden kann." in
"Die AG wählen jeweils ein Pfarrjugendmitglied als ihre Leitung, welche die AG in der VR vertritt und die wiederum nur mit Zustimmung der VR gewechselt werden kann.
Ich habe die Satzung in diesen Punkten noch überarbeitet, bevor sie noch an diesem Wochenende endlich zur Kirchenverwaltung kommen wird. Auch ist die neue Version für euch nun online.
Schlussendlich hat der Pfarrer offenbar noch einige andere Punkte, mit denen er mit mir sprechen möchte. Ich werde hoffentlich schon morgen/übermorgen ein Treffen mit ihm arrangieren, da mir langsam die Zeit ausgeht.
Allerdings werde ich versuchen, ihm seine Änderungswünsche aufgrund der Zeitprobleme auszutreiben. Er scheint mir ausserdem einige Dinge anders zu sehen, als wir es getan haben und ich werde ihm deshalb diese erklären müssen. Michi wird mir dabei helfen, sofern er die Zeit hat.
Viele Grüße,
Degen
p.s. Ab sofort ist die obige Datei eine .pdf. Falls auch andere Probleme hatten die .doc zu öffnen, sollten diese nun behoben sein. _________________
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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 29.06.2008, 01:59 Titel: |
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Hallo!
Michi und ich haben heute Abend mit dem Pfarrer zweieinhalb Stunden zusammengesessen und die Satzung durchgesprochen und doch einige Probleme klären können. Das hoffe ich zumindest.
Doch hat unser Pfarrer 1. einige Anmerkungen und 2. ein Problem.
1. Die Anmerkungen:
a; Das Schema unter 1.1 ist ihm zu ungenau, zu vage und zu vereinfacht und missverständlich. Die Frage ist hier: Wollen wir es wirklich beibehalten oder formulieren wir es als Beispielliste um und streichen es somit als Schema komplett?
b; Punkt 1.5: Hier missfällt die Formulierung "...können...zum Zuge bringen...", da damit jedes Bedürfnis und jedes Interesse in der Umsetzung eingeschlossen wird. Wir haben uns nach langer Diskussion darauf geeinigt, dass man es als "...haben die Möglichkeit...zur Sprache zu bringen und umzusetzen." umformulieren kann ohne dass die grundsätzliche Intention des Satzes verlorengeht. Darüber lässt sich natürlich noch reden, doch diese Diskussion war sehr tiefgreifend.
c; Punkt 3.1 (4) ist das Kalenderjahr gemeint (Kleinigkeit)
d; Punkt 3.6 (2): Wieso darf der AK Jugend-Leiter kein PJL-Mitglied sein? Hier weiss ich den Grund nicht mehr, es wäre schön, wenn es hierzu ein paar Stimmen gäbe.
e; Schlussendlich betont der Pfarrer, dass seine Unterschrift keine Verpflichtung zu etwas ist, sondern nur seine Akzeptanz und seine Unterstützung der Pfarrjugend gegenüber ausdrückt.
2. Das Problem:
Der Pfarrer hat bemängelt, dass in der Satzung nicht einmal die Rede von ihm als letzter Instanz die Rede ist. Wir haben dafür argumentiert, dass eine bereits in der Pfarrei organisierte Jugend auch unter ihm als Pfarrer dieser Pfarrei steht. Ihm scheint diese Argumentation nicht gefallen zu haben.
Deshalb habe ich ihm den Vorschlag gemacht, dass man unter Punkt 1.1 folgenden oder einen ähnlichen Satz einfügen könnte:
Wir als Pfarrjugend verstehen uns als eine dem Pfarrer und der Kirchenverwaltung untergeordnete Gemeinschaft innerhalb der Pfarrgemeinde. Ausserdem machen wir deutlich, dass...
Ob wir diesen Satz so übernehmen ist natürlich noch Sache der Mitgliederversammlung. Aber ich halte eine solche oder eine ähnliche Formulierung für gerechtfertigt, um dem Pfarrer ein wenig Sicherheit zu schenken.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und viele Grüße,
Degen.
p.s. Ich habe diese Änderungen noch nicht in der .pdf-Datei anhängen. Ich werde sie bei der Mitgliederversammlung einzeln ansprechen. _________________
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Michi w
Anmeldungsdatum: 17.10.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 02.07.2008, 08:42 Titel: |
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gut gemacht degen ;P
aber es waren 3nviertel stunden  |
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Stefan

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 19.05.2008 Beiträge: 11
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Verfasst am: 07.07.2008, 17:19 Titel: |
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Schön, dass sich euer Pfarrer so für eure Satzung interessiert. Seine Anmerkungen finde ich gut. Punkt 2 sehe ich allerdings kritisch.
In den "Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit" ist nicht vorgesehen, dass der Pfarrer "letzte Instanz" in Fragen der Jugendarbeit ist.
Die Pfarrjugend ist dem Pfarrer nicht "untergeordnet", das würde den demokratischen Grundgedanken ja aushebeln.
Natürlich hat der Pfarrer das Hausrecht in den Räumen der Pfarrei und eine besondere Verantwortung für die Jugendarbeit. Selbstorganisation und eigenverantwortliche Leitung sind aber wichtige Grundprinzipien in der kirchlichen Jugendarbeit. In den Leitlinien heißt es dazu auf Seite 59:
| Zitat: | In der Pfarrei gibt es ein Gremium von Verantwortlichen, das die Jugendarbeit in der Gemeinde koordiniert. Die Leitung liegt bei einer gewählten Jugendleitung. Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter besprechen Gruppenprobleme und Leitungsaufgaben in der Runde der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter und bedürfen einer Begleitung durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarrei. (...)
An der Planung, Durchführung und Kontrolle der Angebote der Jugendarbeit wirken Erwachsene und Jugendliche als Partner zusammen. (...) |
Einen tatsächlichen Anspruch auf eine eigenverantwortliche Leitung habt ihr aber nur, wenn ihr euch einem Verband anschließt. Dann wird der Jugendseelsorger (meist in Vertretung für den Pfarrer) in der Regel in die PJL gewählt und fungiert dort als gleichberechtigtes Mitglied. |
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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 13.07.2008, 15:57 Titel: |
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Hallo!
Ich habe euch eine neue Version online gestellt, in denen die vom Pfarrer bisher gewünschten Änderungen vorhanden sind.
Die Frage nach der Doppelbesetzung von PJL und AK-Jugendleitung ist für mich insofern geklärt worden, da diese Person dann in der VR zwei Stimmen hätte. Ansonsten hat sich zu diesem Thema leider niemand gemeldet.
Den Vorschlag, den Pfarrer in die Satzung mit hineinzuschreiben habe ich wegen mehreren Vorbehalten in der Jugend und von dir Stefan noch herausgelassen.
Morgen tagt die Kirchenverwaltung. Mal sehen, was daraus wird.
Viele Grüße,
Degen. _________________
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Degen

Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 114
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Verfasst am: 23.07.2008, 20:49 Titel: |
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Hallo!
Ich habe nun die am Freitag 18.07.2008 verabschiedete Satzung
- dem Pfarrer geschickt (und damit der Kirchenverwaltung)
- T. Hackenberg geschickt (und damit dem Pfarrgemeinderat)
- hier online gestellt.
Nun geht es an die Geschäftsordnung, liebe Pfarrjugendleitung.
Viele Grüße,
Michael _________________
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