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| Relegation zw. Damen-Verbands- und Landesliga entfällt |
| Dafür |
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44% |
[ 4 ] |
| Dagegen |
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22% |
[ 2 ] |
| Enthaltung |
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33% |
[ 3 ] |
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| Stimmen insgesamt : 9 |
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| Autor |
Nachricht |
Stefan942 Bezirksliga-Spieler
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 11.03.2006 Beiträge: 228 Wohnort: Lindhorst
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Verfasst am: 29.04.2011, 14:41 Titel: 14.Beiratstagung Antrag 13 |
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| Zitat: | Der Sportausschuss stellt den folgenden Antrag und bittet den 14.Beirat zu beschließen:
25. Auf- und Abstiegsregelung
Abstieg
g) Aus der Verbandsliga Damen steigen die Mannschaften ab Platz 8 ab.
Der Tabellenachte spielt in einer Relegation mit den Tabellenzweiten der
Landesligen den oder die eventuellen freien Plätze in der Verbandsliga
aus, die nach Auf- und Abstieg von bzw. zur Oberliga noch vorhanden
sind. Die Relegation findet am gleichen Wochenende wie die Relegation
zur Oberliga statt und wird im System „Jeder gegen Jeden“ durchgeführt. entfällt
Begründung:
Durch die Zusammenlegung der Landesligen der Damen ist 25 g) hinfällig und es gilt
25 d).
Die Änderungen sollen mit der Beschlussfassung in Kraft treten. |
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Verfasst am: 29.04.2011, 14:41 Titel: Anzeige |
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Stefan942 Bezirksliga-Spieler
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 11.03.2006 Beiträge: 228 Wohnort: Lindhorst
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Verfasst am: 29.04.2011, 16:23 Titel: |
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Dagegen
Ein Zusatz "Die Relegation entfällt wenn nur eine Landesliga gebildet wird" hätte gereicht.
Begründung: Regelungen wie die Anzahl der Staffeln in der untersten Klasse der Damen oder zB auch das Einteilen von Mannschaften eines Vereins in Parallelstaffeln bedürfen imo lediglich Sachverstand und keiner eigenständigen Regelung, was nämlich für die Folgeregelungen wie diese bedeutet, dass diese auch jedes Mal mit geändert werden müssen, wenn sich etwas anderes ergibt.
Die Regelgebung des TTVSA ist in manchen Punkten doch recht unflexibel gestaltet. |
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