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M-Perium Das Forum für alle MA8, MA9, MB1, MB2, MB3, MB4, MB6, MB7, MB8, MB9, MC1, MC2 und MC3 Fahrer und Freunde

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Hankey HSV 96

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 10.07.2005 Beiträge: 1551 Wohnort: Herdecke
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Verfasst am: 12.08.2006, 21:58 Titel: Fragen rund um die STVZO |
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Kleiner Auszug:
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
d) Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,
Kann man das also so verstehen, dass Abschleppeinrichtungen nicht zwingend notwendig sein müssen? _________________
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Verfasst am: 12.08.2006, 21:58 Titel: Anzeige |
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Matze Qualitativ hochwertiger Spam-Verwarnter

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 3277 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 12.08.2006, 22:52 Titel: |
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Also ich hab hinten die Abschleppöse abgeflext, sicherlich hast du das gleiche Problem das deine Heckschürze net richtig passt wenn du sie dran lässt... Kannst aber ohne Probleme machen, steht dann beim TÜV nur als kleiner Mangel drin, bekommst aber trotzdem die Plakette...
Vorne die Öse musst aber dran lassen, wegen Verkehrsbehinderung wenn du ma liegen bleiben solltest...  _________________ Lebe jeden Tag als wäre es dein Letzter...
...denn irgendwann wirst du Recht haben!!
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merlin61 MA8 (pre)

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 662 Wohnort: Ludwigsburg
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Verfasst am: 13.08.2006, 01:28 Titel: |
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Meines Wissens wurden die sogenannten Abschleppösen wegen der Befestigung
auf den Transportschiffe aus- oder nach Übersee einmal aus dem Grund angebracht.
Vor allem deshalb findet man an z.B. japanischen Fahrzeugen oft sogar vier
solche Ösen, damit das Fahrzeug ringsum sicher festgehalten werden kann.
Diese Ösen zu entfernen - vor allem hinten - kann mMn nicht besonders sinnvoll sein, da man ohne diese
auch keinen Bekannten mehr über eine längere Distanz bzw. mit einer Abschleppstange ab-schleppen kann.
Um jemandem aus einem flachen Graben oder aus einem Schneehaufen herauszuziehen,
reicht es u.U. aber wohl aus, ein Seil sicher um die Achse zu wickeln und langsam anzufahren.
Ein spezielle Öse verhindert aber in den meisten Fällen eine Beschädigung eines oder beider Fahrzeuge  |
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Jörn Absoluter Experte

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 2500 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13.08.2006, 12:34 Titel: |
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| merlin61 hat folgendes geschrieben: | Diese Ösen zu entfernen - vor allem hinten - kann mMn nicht besonders sinnvoll sein, da man ohne diese
auch keinen Bekannten mehr über eine längere Distanz bzw. mit einer Abschleppstange ab-schleppen kann. |
Nanana, merlin...auf der Autobahn nur bis zur nächstgelegenen Ausfahrt, im Stadtverkehr bis zur nächsten Werkstatt...
Da kommen längere Distanzen doch gar nicht vor...
Nee, aber im Ernst, abbauen würde ich die Dinger nach Möglichkeit auch nicht, auch wenn gerade bei meinem Aereodeck die Ösen vorne schon ziemlich platt sind, da ich irgendwann man bei IKEA auf nen Bordstein gefahren bin und die dort überhöhte Bordsteine hatten...naja, seitdem mache ich da einmal im Jahr U-Bodenschutz drauf, da es anfängt zu rosten! _________________ Mitglied der IG "Ein Spoiler für Wolfi & Daywalkerxxx" e.V.
_________________
Gute Geschäfte: Housefreak,---DJ E.F.---,SpitfireXP,A.B.,BornTobiWild,B18c_muc,MaNDraxXXx,tabcore
Nicht so dolle: Wisst ihr ja...  |
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merlin61 MA8 (pre)

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 662 Wohnort: Ludwigsburg
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Verfasst am: 13.08.2006, 16:24 Titel: |
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| Jörn hat folgendes geschrieben: | | merlin61 hat folgendes geschrieben: | Diese Ösen zu entfernen - vor allem hinten - kann mMn nicht besonders sinnvoll sein, da man ohne diese
auch keinen Bekannten mehr über eine längere Distanz bzw. mit einer Abschleppstange ab-schleppen kann. |
Nanana, merlin...auf der Autobahn nur bis zur nächstgelegenen Ausfahrt, im Stadtverkehr bis zur nächsten Werkstatt...
Da kommen längere Distanzen doch gar nicht vor...
[...]
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Stimmt.
Laut STVZO "darfst" du ein Auto nicht weiter schleppen wie du angegeben hast.
Aber du kennst sicher auch den Spruch: "Wo kein Kläger da kein Richter" ?  |
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