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Welches Öffnungsmaß



 
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 22:32    Titel: Welches Öffnungsmaß Antworten mit Zitat

Ich Habe ein H&R Gewindefahrwerk angeboten bekommen..
das was ich Als MAil bekommen habe ist die aussage

Zitat:
Sie müssen das Öffnungsmaß der Gabelbefestigung an der HA beachten.


welches haben wir 50mm oder 40mm..

habe einen Civic MB2 Bj 2000

hoffe ihr könnt mir da schnell helfen Smilie
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 22:32    Titel: Anzeige

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Mercury
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

ej/ek/ma/mb/mc = 40 mm

eg/ej = 50 mm
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

okay.. also 40mm das ist sehr gut...
weil dann kann ich mien Gewindefahrwerk nämlich bestellen...
wie ist das mit deim eintragen ? wird da eine höhe nur eingetragen oder wird eingetragen was die mindest höhe ist von dem fahrwerk ?!
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Mercury
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

das eingetragene maß ist das mindestmaß. also höher könntest immer machen.

aber... wer verändert es nach dem eintragen schon nach oben hin Mit den Augen rollen
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke garkeiner.. also kann ich das so runterschruaben wie ich will eintragen lassen und dann weiter bis ende runter schrauben
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BeitragVerfasst am: 29.01.2013, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, darfste natürlich eigentlich nicht.
Ist aber üblich.
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 29.01.2013, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Okay ....aber so lange die mindesthöhe von 70mm eingetragen ist kann das doch eig egal sein solange nix schleift und so oder ?
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Mercury
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BeitragVerfasst am: 29.01.2013, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

70 mm? wat?

ist wurscht, wenn du tiefer als das eingetragene maß gehst kannst ärger kriegen.
klar schleift im fahren nix, selbst wenn man 2, 3 cm tiefer als eingetragen geht. aber darum gehts nicht, sondern um extremsituationen, so unrealistisch die auch sein mögen (vollbeladen mit 60 durch ein tiefes schlagloch in nem kreisverkehr mit kleinem radius - so in etwa), bei denen eben eine gefahr durch die tiefe und das entsprechende einfedern ausgeschlossen sein muss.
besser hat mans zb mit nem d2 mit entsprechenden federn. da gibts kaum einfederweg, entsprechend kriegt man das auch tiefer eingetragen.
kostet aber eben alles nen haufen.

außerdem hast bei h+r nen haufen auflagen. hatte mal so nen gutachten hier, da ist sogar der winkel der räder (also vertikal) vorgeschrieben, und welchen abstand die horizontal zur bördelkante haben müssen.

meins hat nur abstand querlenker-federteller und eben radmitte-bördelkante vorgegeben.

wobei es auch arg auf den prüfer ankommt, welches maß man eingetragen bekommt.
wo ich zuerst war der typ hat darauf bestanden dass bei voll eingefedertem zustand (falls dus nicht weißt: das heißt, der wagen steht auf einem vorder- und einem hinterrad überkreuz und sonst nirgends drauf) vorne noch seine hand zwischen lauffläche und kotflügel komplett durchpasst Mit den Augen rollen
nem anderen hats gereicht wenn sich das rad in dem zustand ungehindert drehen kann. was ja auch vernünftig ist.
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 29.01.2013, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

joa kann den vorne dasnn zu 70mm runter schrauben und hinten 60mm waren das glaube...

okay alles klar naja ich werde das gleich von der forma einbauen lassen wo ich es bestelle
wegen den kanten usw
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BeitragVerfasst am: 29.01.2013, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie scheinst du nicht wirklich zu wissen wie das mit dem Eintragen eines Fahrwerkes läuft.

Als erstes baust du das Ding ein
Irgendwo im Gutachten steht das Entfernung Kante x zu Kante y eingetragen wird.
Dabei zu beachten ist: Unterkante Scheinwerfer darf maß z nicht unterschreiten...und so weiter

Beim Koni Gewinde wird ein im Gutachten festgeschriebener Punkt bis Mittel Federteller gemessen und den wert eingetragen.

Schraubst du jetzt die karre runter veränderst du das maß x zum federteller und damit wissen die das etwas nicht mit rechten dingen zugeht.

In den Auflagen steht auch das Radfreiheit gewährleistet sein muss.
Diese wiederrum mit Karosseriearbeiten zu gewährleisten ist
Jetzt richtet sich alles nach deinen Felgen und den Reifen.

Es kommt aufs gesamtpaket an, nicht nur auf das maß was der Verstellbereich sagt.

Wenn du klobige felgen hast oder eine scheiß einpresstiefe kanns bei nichtmal 40mm schon schleifen

Vorspannung der feder muss ausreichend sein.....
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 29.01.2013, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

naja bin da nicht so drinne habe sowas noch nie gemacht desswegen die haufenweise fragen Sehr glücklich

tut mir ja leid Verlegen
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BeitragVerfasst am: 30.01.2013, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wanchmal hilft es oder macht es auch einfacher sich mit der Thematik selber in einer ruhigen Minute auseinander zusetzen, beiliegende Papiere zu lesen und einfach mal anzufangen. Gutachten von vernünftigen Markenherstellern sind in der Regel sehr gut verständlich. Es ist zwar nie verkehrt sich vorab über Kleinigkeiten zu informieren, nur wie du das hier betreibst machst du es dir damit nicht immer einfacher. Wenn ich mich nicht irre, hast das Fahrwerk noch nicht einmal liegen und machst dir nen Kopf wegen Tieferlegungsraten und wie die Eintragung von statten geht. Wenn du das Fahrwerk eingebaut hast wirst du schon sehen was geht oder nicht geht. Ist das Fahrwerk für dein Fahrzeug zugelassen, gibt es es auch keine "wirklichen" Probleme. Wenn es hart auf hart kommt müssen halt Blecharbeiten an den Radhäusern vorgenommen werden oder gar andere Räder gekauft werden die besser in Durchmesser und Einpresstiefe passen.

Mach einfach alles step by step wie Tobi auch schon geschrieben hat und mach dich nicht vorab schon so verrückt, dass wird schon Winken Fahwerk einbauen ist keine Hexerei

Sollten Probleme beim Einbau auftreten bei denen du wirklich nicht weiter kommst, dann lass dir helfen. Wenn was nicht in Ordnung ist wird dir spätestens der Prüfer sagen.

Was die Eintragung an geht, wird in der Regel Kotflügelkante/Radlauf bis Radmitte gemessen und eingetragen. Dies ist auch als Mindestmaß im Gutachten aufgeführt z.B. bei mir 300mm. Restgewinde Stoßdämpfer wird parallel nicht immer eingetragen, kommt auf den Prüfer an.

1. Einlesen in Gutachten und Co
2. Einbauen oder einbauen lassen, einpassen
3. Achsvermessung durchführen lassen
4. Ab zum Tüv Smilie
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 30.01.2013, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

is ja nur weil ich mich entscheiden müsste zwischen sportfahrwerk und gewinde fahrwerk...
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Renthebigbang
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BeitragVerfasst am: 30.01.2013, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich immer für ein Gewindefahrwerk entscheiden Sehr glücklich
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Mb-Patrick
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BeitragVerfasst am: 30.01.2013, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Okay.. werde mich glaube auch für ein Gewindefahrwerk entscheiden...

danke trotzdem für die hilfen...
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