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Nachfolgefrau Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 12 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 26.01.2007, 11:16 Titel: Unterhaltsklage vj Kind |
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Hallo!
Ist es richtig, dass - wenn ein vj Kind mangels Unterhaltstitel eine Unterhaltsfeststellung oder -erhöhung beantragen will - das BG am Wohnort des Kindes zuständig ist, das AußerstreitG greift und die Angelegenheit von einem Rechtspfleger bearbeitet wird?
LG, Nachfolgefrau  _________________ -) Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Tucholsky)
-) "If everything seems to be going against you, remember even airplanes take off against the wind." |
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Verfasst am: 26.01.2007, 11:16 Titel: Anzeige |
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utd
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 12 Wohnort: Linz
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Verfasst am: 26.01.2007, 11:19 Titel: |
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Lt. AußstG Neu prinzipiell ja.
lg
utd |
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tewsguenter Administrator
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 21.01.2007 Beiträge: 13 Wohnort: Linz
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Verfasst am: 27.01.2007, 10:59 Titel: Re: Unterhaltsklage vj Kind |
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| Nachfolgefrau hat folgendes geschrieben: | Hallo!
Ist es richtig, dass - wenn ein vj Kind mangels Unterhaltstitel eine Unterhaltsfeststellung oder -erhöhung beantragen will - das BG am Wohnort des Kindes zuständig ist, das AußerstreitG greift und die Angelegenheit von einem Rechtspfleger bearbeitet wird?
LG, Nachfolgefrau  |
dreimal ja |
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