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Unterhaltsklage vj Kind



 
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Nachfolgefrau
Administrator



Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 12
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 11:16    Titel: Unterhaltsklage vj Kind Antworten mit Zitat

Hallo!
Ist es richtig, dass - wenn ein vj Kind mangels Unterhaltstitel eine Unterhaltsfeststellung oder -erhöhung beantragen will - das BG am Wohnort des Kindes zuständig ist, das AußerstreitG greift und die Angelegenheit von einem Rechtspfleger bearbeitet wird?
LG, Nachfolgefrau Frage
_________________
-) Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Tucholsky)
-) "If everything seems to be going against you, remember even airplanes take off against the wind."
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BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 11:16    Titel: Anzeige

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utd




Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 12
Wohnort: Linz

BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. AußstG Neu prinzipiell ja.

Smilie

lg
utd
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tewsguenter
Administrator



Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 21.01.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Linz

BeitragVerfasst am: 27.01.2007, 10:59    Titel: Re: Unterhaltsklage vj Kind Antworten mit Zitat

Nachfolgefrau hat folgendes geschrieben:
Hallo!
Ist es richtig, dass - wenn ein vj Kind mangels Unterhaltstitel eine Unterhaltsfeststellung oder -erhöhung beantragen will - das BG am Wohnort des Kindes zuständig ist, das AußerstreitG greift und die Angelegenheit von einem Rechtspfleger bearbeitet wird?
LG, Nachfolgefrau Frage


dreimal ja
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