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Ice2b El General
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 802 Wohnort: auf dem Schlachtfeld daheim
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Verfasst am: 03.12.2006, 18:35 Titel: Icewars-Charta des Fairplay |
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Präambel:
Die „Icewars-Charta des Fairplay“ hat das Ziel, einen reibungs- und störungsfreien Ablauf des Spiels zu gewährleisten. Die Charta beruft sich auf die Wünsche für das Spiel und die intuitiven Moralvorstellungen ihrer Partner und weder auf allgemeine, religiöse, noch auf im ethischen Diskurs extra hergeleitete Grundsätze. Die Charta erhebt damit nicht den Anspruch auf moralische oder ideologische Perfektion. Ihre Regeln fußen einzig und allein auf Vereinbarung.
Der Beitritt zur Charta ist grundsätzlich freiwillig. Zur Charta beitreten können nur Allianzen, keine einzelnen Spieler. Einzelne Spieler können nur dann beitreten, wenn sie keiner Allianz zugehören. Wer in den Genuss ihrer Vorteile kommen möchte, kann ihr jederzeit und ohne Bedingungen beitreten. Mit dem Beitritt werden die Regeln der Charta akzeptiert und die Allianz verpflichtet sich, sie einzuhalten. Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die Einhaltung der Charta-Vereinbarungen zu.
Aus der Charta entfernt werden solche Allianzen, welche gegen eine oder mehrere Vereinbarungen verstoßen. Für die Charta gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Entfernt werden also nur solche Allianzen, welchen diese(r) Verstoß/Verstöße nachgewiesen werden können.
Sollte die Beweislage im Falle eines Verstoßes unklar sein oder eine bewiesene Aktion Zweifel offen lassen, ob es sich bei ihr um einen Verstoß handelt, so können die Vertragspartner (die Allianzen) durch jeweils einen Vertreter darüber abstimmen ob:
1.die Allianz aufgrund eines Regelverstoßes entfernt werden soll
2.die Allianz in der Charta bleiben darf, weil kein Regelverstoß vorliegt
3.die Allianz trotz ihres Verstoßes aufgrund ihrer Reue und/oder guten Entschuldigung eine zweite Chance bekommt.
Da der Sichtweise der Vertragspartner die größte Rolle innerhalb der Charta zukommen soll, um sie verteidigen zu können, sind die Abstimmungsmöglichkeiten so formuliert worden. Es zählt die relative Mehrheit, wobei die Wahlmöglichkeiten 1 und 3 bewusst unterschieden werden [Stimmen für Punkt 2 und Stimmen für Punkt 3 können nicht zusammengelegt werden]. Die Wahlen sind geheim (Modus noch unbekannt).
Vorherige Absprachen/Diskussionen sind erwünscht und erlaubt. Sollte eine Allianz, welcher eine zweite Chance gewährt wurde, erneut in die Situation geraten, dass über sie abgestimmt werden muss, so entfällt für diesen und alle weiteren Fälle Wahlmöglichkeit 3 für den gesamten restlichen Zeitraum, welchen sie in der Charta verbleibt.
§1 IW-AGBs und Foren-Regeln
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der Icewars-AGBs und der Forenregeln im Icewars-Forum.
§2 Noobbashing
(1) Noob: Ein Noob ist ein Spieler (egal ob Mitglied einer Allianz oder nicht), eine negative Differenz von mindestens 2 zwischen seiner Evolutionsstufe und der Evolotionsstufe des angreifenden Spieler oder des besten Spielers der angreifenden Allianz aufweist. Nicht betroffen sind hiervon Spieler, die nachweisbar inaktiv sind.
(2) Bashing:
(3) Kriegsfall: Im Kriegsfall wird die Grenze von 2 auf 1 runter gesetzt. Die Regelung darf nicht dazu dienen, dass Flotte oder Ressourcen auf Planeten von Noobs versteckt werden. Zudem darf solche Immunität nicht dazu dienen, Angriffe aus solchen Accounts zu fliegen.
§3 Bombing
(1) Außerhalb von Kriegen ist das Nutzen von Bombern untersagt.
(2) Ausnahme bildet hierbei ein Bombing nach einem Raid, wenn der betreffende Spieler im Vorfeld gewarnt wurde.
§4 Abwerben
(1) Verboten ist das Abwerben von Spielern anderer Allianzen, sei es durch direktes Anschreiben oder gar Erpressung (z.B. nach einem Krieg oder vor Annahme einer Kapitulation)
(2) Erlaubt hingegen ist es, Spieler in der Allianz aufzunehmen, die von sich aus auf die Idee gekommen sind der eigenen Allianz beizutreten. (Beispielsweise nach Lesen der Allianzwerbung im IW-Forum)
(3) Natürlich steht es jeder Allianz frei Einzelspieler jederzeit anzuschreiben und sich dort nach Interesse für einen Beitritt zu erkundigen.
§5 Krieg-Offplay
§6 Spionage/Hacking
(1) Die Mitglieder der Charta versichern, dass sie nichts weiter, als ingame Mittel (Sonden, Kampfberichte) verwenden, um den Feind auszuspionieren.
(2) Das Nutzen von Foren- und Allianzdatenbankzugängen, die in Besitz der eigenen Allianz kommen, werden nicht genutzt, geschweige denn Inhalte veröffentlicht.
(3) Verboten ist zudem das Hacken von Foren und Allianzdatanbanken.
§7 Kickstarter
(1) Definition: Ein Kickstarter ist ein Spiel-Account, der allein dazu dient Rohstoffe zu produzieren. In ihm werden nur unzureichend bis gar keine Forschungen getätigt. Die produzierten Rohstoffe werden an einen anderen Account weitergegeben, um diesen zu versorgen. Dabei wird keine Rücksicht auf den Kickstarter-Account genommen. Ein solcher Account wird nach einer gewissen Zeit gelöscht, da es sich nicht lohnt ihn weiter zu nutzen.
(2) Das eindeutig nachgewiesene Nutzen eines Kickstarter Accounts führt zum sofortigen Ausschluss der gesamten Allianz aus der Charta, ohne dass es zur Abstimmung kommt.
§8 Vorbehaltsklausel
(1) Die Mitglieder der Charta behalten sich vor, Angriffe oder Aktionen, die gegen die regeln der Charta verstoßen gemeinsam zu ahnden. _________________ ~Treue der Schattenhaftigkeit bis in den Tod~ |
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Verfasst am: 03.12.2006, 18:35 Titel: Anzeige |
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Ice Gast
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Verfasst am: 04.12.2006, 17:38 Titel: Ergänzung DFF |
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RE: RE: RE: RE: RE: Charta V0. Docter Sch33l 04.12.2006 16:26:52
Spielernachricht
ich habe die ersten Reaktionen von Mitgliedern nun...
ich lasse Gelaber wie "wer soll das umsetzen" und so weg...
Probleme gibts mit dem Bombing-Paragraphen:
-wenn mich nun jemand raidet sage ich: "so ich bombe dich" und schon baller ich den aus dem Spiel- ohne gegen die Charta zu verstossen! die Lücke muss zu...
-KB-Bombing, wie gesagt, sollte okay sein
mit dem Noob-Paragraphen:
-diese Evo-Unterschiede guckt niemand nach! und schwups! hat man gegen die Charta verstossen! einfacher wäre es so etwas wie: "man raidet keinen Plani häufiger als 1x die Woche" einzufügen
zu §6:
demnach wäre "Gerüchteküche" verboten |
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