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hemo Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 3630 Wohnort: Vettelschoß
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Verfasst am: 13.11.2008, 10:46 Titel: Aufdruck |
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Was steht auf eurer neuen Gelben hinten drauf?  |
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Verfasst am: 13.11.2008, 10:46 Titel: Anzeige |
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buko Moderator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 01.01.2008 Beiträge: 817 Wohnort: Saar und Mosel
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Verfasst am: 13.11.2008, 11:08 Titel: |
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Vorstehende Erlaubnis wird gemäß § 14 Abs. 4 des WaffG erweitert für den Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repitier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ( Perkusionswaffen) sowie die dafür bestimmte Munition.
Der inhaber der Erlaubnis ist Mitglied im .....Schützenbund.
Die Erwerbserlaubnis bezieht sich auf die Waffen, die im anerkannten Schießsportverband geschossen werden. _________________ Es grüßt von Saar und Mosel
Ein angehender Superschütze
Das Magazin ist nur 28 Waffen jünger:-) |
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hemo Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 3630 Wohnort: Vettelschoß
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Verfasst am: 13.11.2008, 11:35 Titel: |
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Das mit den Verbänden dürfte überholt sein.  |
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Califax Gast
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Verfasst am: 13.11.2008, 12:53 Titel: |
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Bei mir steht unter Amtliche Eintragungen:
| Zitat: | Mitbenutzung unter lfd. Nr. 1
durch Frau
Madame Califax
geb. am ... in ... |
Mehr nicht.
Auf ihrer Gelben WBK steht:
| Zitat: | Mitbenutzung:
Califax
geb. am ... in ... |
Und vorn ist ein Aufkleber drauf mit den lt. WaffG n.F. erlaubten Puffen:
| Zitat: | | wird hiermit die Erlaubnis erteilt, gem. §§ 10 abs. 1 Satz 1 i.V.m. 14 Abs. 4 WaffG vom 11.10.2002 die dort genannten Waffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen. |
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hemo Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 3630 Wohnort: Vettelschoß
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Verfasst am: 13.11.2008, 14:09 Titel: |
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| Korrekt |
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bopper Gast
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Verfasst am: 13.11.2008, 18:28 Titel: |
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Amtliche Eintragungen:
- Mit den eingetragenen Schußwaffen darf nur auf behördlich zugelassenen Schießständen geschossen werden. |
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buko Moderator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 01.01.2008 Beiträge: 817 Wohnort: Saar und Mosel
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Verfasst am: 13.11.2008, 19:47 Titel: |
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 _________________ Es grüßt von Saar und Mosel
Ein angehender Superschütze
Das Magazin ist nur 28 Waffen jünger:-) |
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Califax Gast
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Verfasst am: 13.11.2008, 23:05 Titel: |
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| bopper hat folgendes geschrieben: | Amtliche Eintragungen:
- Mit den eingetragenen Schußwaffen darf nur auf behördlich zugelassenen Schießständen geschossen werden. |
Dein SB ist ne Knalltüte.
Und meiner wird demnächst nur noch Verkehhrs-OWIs bearbeiten dürfen. Kein Quatsch. Kreisreform.  |
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bopper Gast
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Verfasst am: 14.11.2008, 00:50 Titel: |
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| Califax hat folgendes geschrieben: | Dein SB ist ne Knalltüte.
Und meiner wird demnächst nur noch Verkehhrs-OWIs bearbeiten dürfen. Kein Quatsch. Kreisreform.  |
Unser Kreis wurde reformiert und ist jetzt ungefähr so groß wie das Saarland. "Knalltüte" bleibt uns aber erhalten.  |
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MiBö Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 18.03.2007 Beiträge: 1163 Wohnort: Auffe linken Rheinseite
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Verfasst am: 14.11.2008, 08:55 Titel: |
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Bei mir steht so ziemlich das Gleiche wie bei dem Herrn ähnlich dem dänischen Streichkäse.
@ buko
sorry, der mußte jetzt raus. Nix für ungut !  _________________ Waffenlobby ? Irgendwo schon!
NRA, BDS, LJV, DSU
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hemo Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 3630 Wohnort: Vettelschoß
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Verfasst am: 14.11.2008, 09:54 Titel: |
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| Also auch Falsches. |
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MiBö Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 18.03.2007 Beiträge: 1163 Wohnort: Auffe linken Rheinseite
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Verfasst am: 14.11.2008, 10:07 Titel: |
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Lohnt es sich bei der Behörde zu intervenieren, oder lassen wie's ist ?
Direkt stören tut es mich nicht...  _________________ Waffenlobby ? Irgendwo schon!
NRA, BDS, LJV, DSU
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hemo Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 3630 Wohnort: Vettelschoß
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Verfasst am: 14.11.2008, 10:40 Titel: |
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| Kostet nur Geld. Die ges.Regelung steht ja inzwishen fest, das dürfte sich auch zu den Büchsenmahern rundgesprochen hben. |
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buko Moderator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 01.01.2008 Beiträge: 817 Wohnort: Saar und Mosel
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Verfasst am: 14.11.2008, 16:36 Titel: |
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Mein damaliger SB hat dieses draufgeschieben, da wusten die meisten noch nicht was im damaligen neuen Gesetz stand.
War selber Jäger und pro Schütze eingestellt.
Unser jetziger bräuchte monate, bis er die neuen verordnungen findet und versteht.  _________________ Es grüßt von Saar und Mosel
Ein angehender Superschütze
Das Magazin ist nur 28 Waffen jünger:-) |
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hebo Administrator

Anmeldungsdatum: 26.06.2008 Beiträge: 231
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Verfasst am: 10.12.2008, 16:49 Titel: |
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bei meiner - heute eingetroffenen - gelben steht das gleiche wie bei califax. außerdem noch:
innerhalb von sechs monaten dürfen nicht mehr als zwei schusswaffen erworben werden. eine ausnahme hiervon bedarf der vorherigen zustimmung der erlaubnisbehörde. |
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