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Aufdruck


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hemo
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 3630
Wohnort: Vettelschoß

BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 10:46    Titel: Aufdruck Antworten mit Zitat

Was steht auf eurer neuen Gelben hinten drauf? Sehr glücklich
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BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 10:46    Titel: Anzeige

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buko
Moderator



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Anmeldungsdatum: 01.01.2008
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BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vorstehende Erlaubnis wird gemäß § 14 Abs. 4 des WaffG erweitert für den Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repitier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ( Perkusionswaffen) sowie die dafür bestimmte Munition.

Der inhaber der Erlaubnis ist Mitglied im .....Schützenbund.
Die Erwerbserlaubnis bezieht sich auf die Waffen, die im anerkannten Schießsportverband geschossen werden.
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Es grüßt von Saar und Mosel

Ein angehender Superschütze

Das Magazin ist nur 28 Waffen jünger:-)
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hemo
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 3630
Wohnort: Vettelschoß

BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit den Verbänden dürfte überholt sein. Geschockt
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Califax
Gast







BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir steht unter Amtliche Eintragungen:

Zitat:
Mitbenutzung unter lfd. Nr. 1
durch Frau
Madame Califax
geb. am ... in ...


Mehr nicht.

Auf ihrer Gelben WBK steht:

Zitat:
Mitbenutzung:

Califax
geb. am ... in ...


Und vorn ist ein Aufkleber drauf mit den lt. WaffG n.F. erlaubten Puffen:

Zitat:
wird hiermit die Erlaubnis erteilt, gem. §§ 10 abs. 1 Satz 1 i.V.m. 14 Abs. 4 WaffG vom 11.10.2002 die dort genannten Waffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen.
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hemo
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
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Wohnort: Vettelschoß

BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt
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bopper
Gast







BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Amtliche Eintragungen:

- Mit den eingetragenen Schußwaffen darf nur auf behördlich zugelassenen Schießständen geschossen werden.
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buko
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Anmeldungsdatum: 01.01.2008
Beiträge: 817
Wohnort: Saar und Mosel

BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Frage Mit den Augen rollen Traurig Frage
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Das Magazin ist nur 28 Waffen jünger:-)
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Califax
Gast







BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

bopper hat folgendes geschrieben:
Amtliche Eintragungen:

- Mit den eingetragenen Schußwaffen darf nur auf behördlich zugelassenen Schießständen geschossen werden.


Dein SB ist ne Knalltüte.

Und meiner wird demnächst nur noch Verkehhrs-OWIs bearbeiten dürfen. Kein Quatsch. Weinen Kreisreform. sm
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bopper
Gast







BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Califax hat folgendes geschrieben:
Dein SB ist ne Knalltüte.

Und meiner wird demnächst nur noch Verkehhrs-OWIs bearbeiten dürfen. Kein Quatsch. Weinen Kreisreform. sm



Unser Kreis wurde reformiert und ist jetzt ungefähr so groß wie das Saarland. "Knalltüte" bleibt uns aber erhalten. Mit den Augen rollen
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MiBö
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir steht so ziemlich das Gleiche wie bei dem Herrn ähnlich dem dänischen Streichkäse. Lachen
@ buko
sorry, der mußte jetzt raus. Nix für ungut ! Winken Winken
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hemo
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Beiträge: 3630
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also auch Falsches.
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MiBö
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Beiträge: 1163
Wohnort: Auffe linken Rheinseite

BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lohnt es sich bei der Behörde zu intervenieren, oder lassen wie's ist ?
Direkt stören tut es mich nicht... Geschockt
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hemo
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Beiträge: 3630
Wohnort: Vettelschoß

BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kostet nur Geld. Die ges.Regelung steht ja inzwishen fest, das dürfte sich auch zu den Büchsenmahern rundgesprochen hben.
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buko
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mein damaliger SB hat dieses draufgeschieben, da wusten die meisten noch nicht was im damaligen neuen Gesetz stand.
War selber Jäger und pro Schütze eingestellt.
Unser jetziger bräuchte monate, bis er die neuen verordnungen findet und versteht. Verlegen
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hebo
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 10.12.2008, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

bei meiner - heute eingetroffenen - gelben steht das gleiche wie bei califax. außerdem noch:
innerhalb von sechs monaten dürfen nicht mehr als zwei schusswaffen erworben werden. eine ausnahme hiervon bedarf der vorherigen zustimmung der erlaubnisbehörde.
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