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Brummbaer
Anmeldungsdatum: 30.10.2013 Beiträge: 1 Wohnort: Bullerbüh
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Verfasst am: 06.11.2013, 00:07 Titel: Wegschliessen von Schreckschusspistolen |
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Hallo,
seit wann müssen Schreckschusspistolen in einem Waffenschrank (Tresor) aufbewahrt werden?
Schon mal vielen Dank für präzise Auskünfte!!!
Brummbär |
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Verfasst am: 06.11.2013, 00:07 Titel: Anzeige |
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Attila

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge: 1799 Wohnort: Saggsen
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Verfasst am: 16.12.2013, 02:07 Titel: |
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Hallo
Entschuldige bitte dass ich Deinen Beitrag heute erst sehe, aber wenn du noch eine Antwort wünscht:
Es ist mir neu dass es so sein muss.
Das Waffengesetzt § 36 spricht von erlaubnispflichtigen Waffen.
Schreckschußwaffen sind nicht erlaubnispflichtig und von daher nicht dem § 36 unterworfen, allerdings ist wohl sicherzustellen dass keine Personen unter 18 Jahre insbesondere Kinder Zugriff haben.
Also anderweitig sicher wegzuschließen.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html _________________ Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.
(Konfuzius) |
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hemo Administrator


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 3630 Wohnort: Vettelschoß
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Verfasst am: 19.12.2013, 06:26 Titel: |
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Das war Nagel auf Kopf getroffen. Kein Tresor, aber Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte ausschließen. Führen nur mit kleinem Waffenschein. _________________ .
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Wir lassen uns unser Hobby nicht vermiesen
Mein Quarterhorse "Prinz" und hemo |
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