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Wegschliessen von Schreckschusspistolen



 
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Brummbaer





Anmeldungsdatum: 30.10.2013
Beiträge: 1
Wohnort: Bullerbüh

BeitragVerfasst am: 06.11.2013, 00:07    Titel: Wegschliessen von Schreckschusspistolen Antworten mit Zitat

Hallo,

seit wann müssen Schreckschusspistolen in einem Waffenschrank (Tresor) aufbewahrt werden?

Schon mal vielen Dank für präzise Auskünfte!!!

Brummbär
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BeitragVerfasst am: 06.11.2013, 00:07    Titel: Anzeige

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Attila




Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 1799
Wohnort: Saggsen

BeitragVerfasst am: 16.12.2013, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo


Entschuldige bitte dass ich Deinen Beitrag heute erst sehe, aber wenn du noch eine Antwort wünscht:

Es ist mir neu dass es so sein muss.

Das Waffengesetzt § 36 spricht von erlaubnispflichtigen Waffen.


Schreckschußwaffen sind nicht erlaubnispflichtig und von daher nicht dem § 36 unterworfen, allerdings ist wohl sicherzustellen dass keine Personen unter 18 Jahre insbesondere Kinder Zugriff haben.

Also anderweitig sicher wegzuschließen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
_________________
Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.
(Konfuzius)
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hemo
Administrator
Administrator



Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 3630
Wohnort: Vettelschoß

BeitragVerfasst am: 19.12.2013, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das war Nagel auf Kopf getroffen. Kein Tresor, aber Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte ausschließen. Führen nur mit kleinem Waffenschein.
_________________
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Wir lassen uns unser Hobby nicht vermiesen
Mein Quarterhorse "Prinz" und hemo
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