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Hekate - 16.04.2006, 14:35
GmbH bzw. Ltd.
Also, sobald wir als Gruppe bzw. als Gemeinschaft, gewisse Sachen anbieten und auf den Markt bringen.
Sollten wir davor entweder eine dt. GmbH gründen,
oder eine engl. Ltd.
Vielleicht sogar mehrere.
a) aus Haftungsgründen
b) soziale Absicherung
c) wenn eine Person mal ausscheidet, das dann dieser Bereich nicht automatisch zusammen bricht.
Shekhina - 16.04.2006, 14:48
Ja sehe ich ähnlich.
Weiß jemand welche Grundvoraussetzungen Ltd, GmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts etc. haben ?
Welche Vor- und Nachteile ?
Vielleicht könnte man die mal auflisten um ne Entscheidungsbasis zu haben ?
Shekhina - 16.04.2006, 14:48
Oder eine Genossenschsft ?
Hekate - 16.04.2006, 14:52
Hallo Shekhina,
ich persönlich würde die englische Ltd. allen anderen Gesellschaftsformen vorziehen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind abzulehenen, da volle Haftung.
Für deine dt. GmbH, braucht man 25.000 € Startkapital.
Und eine Genossenschaft ist so eine Sache. Könnte man sich aber überleben.
Gruß
Hekate
Shekhina - 16.04.2006, 15:00
Ok fällt die GmbH also raus.
Braucht ne Ltd Startkapital und wie siehts mit ner Genossenschaft aus bzgl Haftung und Startkapital ?
mansol - 16.04.2006, 15:02
Hmmmmmmm das mit ner Genossenschaft wäre denk ich fast das sinnvollste und nach Kapital bedarf etc müsste man sich schlau machen
Hekate - 16.04.2006, 15:04
Eine Ltd. braucht zur Zeit, im Prinzip, kein Startkapital.
Bei einer Genossenschaft, kommt es darauf an.
Ich werde in der kommenden Woche, für dieses Thema einiges zusammen stellen und es zur Verfügung stellen.
Liste und Vergleich der Gesellschaftsformen.
mansol - 16.04.2006, 15:48
kannst du mir zusenden ich setz es dann auf die homepage :-)
Hekate - 16.04.2006, 15:51
Klar sede ich es euch zu.
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