WE 01./02. April

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "WE 01./02. April"

    Re: WE 01./02. April

    fiedi - 29.03.2006, 16:35

    WE 01./02. April
    ???
    Weiß schon jemand was ansteht?



    Re: WE 01./02. April

    Nico - 30.03.2006, 08:53


    Wie süß!!!
    Du glaubst ernsthaft das die Leute hier im Forum schon am Mittwoch wissen was sie am Wochenende machen wollen bzw. werden?!

    :lol:



    Re: WE 01./02. April

    Hannes - 30.03.2006, 11:13


    Sehr richtig..... @ Nico



    Re: WE 01./02. April

    fiedi - 30.03.2006, 13:29


    mir war langweilig....



    Re: WE 01./02. April

    Nico - 31.03.2006, 08:38


    Wie war das mit qualitativ hochwertigen Beiträgen und nur Beiträgen??? :P



    Re: WE 01./02. April

    Ich - 31.03.2006, 17:13


    Du musch überlegen unser Admin darf alles machen :!: :!: :!:

    Der Hund kann sich sogar die Rechte nehmen, und sie sich nicht mal ne halbe Stunde wieder geben!!

    Also unser Admin = Fiedi darf alles!



    Re: WE 01./02. April

    Babsi - 31.03.2006, 18:14


    @Fiedi

    Freitag,

    31. März 2006

    Singel-Party

    Langsam aber sicher ringt sich auch das Wetter durch, endlich etwas frühlingshafter zu erscheinen. Und wie jedes Jahr beginnen bei den steigenden Temperaturen nicht nur die Schmetterlinge durch die Luft zu gaukeln, nein auch die menschlichen Hormone entdecken wieder ihre Lust am Tollen und Toben.
    Unbestätigt ist das Gerücht, dass auch heiße Black, HipHop und House Beats, vorzüglich von DJ U-Turn und seinem Team, stark dazu beitragen können, unsere Glücks- und Liebeshormone aus der Winterstarre zu erwecken. Fehlt nur noch die richtige Location, um all diese aufgestauten Energien möglichst gewinnbringend abzubauen.

    Das Team von WELcome to the weekEND hat sich bereiterklärt, diese schwierige Aufgabe mal wieder zu übernehmen. So bieten wir dieses Mal nicht nur wieder die allseits beliebten Leuchtarmbänder, die gleich jedem signalisieren, wie die Chancen so stehen, sondern haben auch für alle Verliebten und für diejenigen, die es vielleicht noch werden wollen, eine aufwendig dekorierte Flirtlounge vorbereitet, in der nach Lust und Laune der zwischenmenschliche Kontakt gepflegt werden kann.

    Für alle Gentlemen bietet sich natürlich noch unsere Double Time bis 22 Uhr an, um ihrer Liebsten das eine oder andere Getränk zu spendieren. Alle Frustrierten des Abends können sich in dieser Zeit den Zusatz „’n Doppelten, bitte!“, sparen.
    Aufgepasst auch liebe Pärchen! Am heutigen Abend ist Beziehungsstress tabu - denn ihr steht unter Beobachtung! Unsere Love-Scouts sind den gesamten Abend unterwegs und auf der Suche nach dem hübschesten und harmonischten Paar. Dieses darf sich dann auf ein gemeinsames candle-light dinner im romantischn Rahmen sponsored by WELcome to the weekEND freuen.
    Begrüßt also mit uns das Frühlingserwachen und startet mit uns durch in die schönste Zeit des Jahres by WELcome to the weekEND @ Club WOW!

    Eintritt: 5,- Euro
    Specials: Leuchtarmbänder und Candle-light- Dinner zu gewinnen
    Double Time bis 22 Uhr
    Einlass: ab 20 Uhr



    Re: WE 01./02. April

    Babsi - 31.03.2006, 18:16


    Du weisst wir haben darüber gesprochen



    Re: WE 01./02. April

    Nico - 02.04.2006, 10:37


    Was willst du da? :shock:



    Re: WE 01./02. April

    Hannes - 02.04.2006, 13:38


    Den Fiedrinsky verkuppeln. Ist Kuppelei eigentlich noch ein Straftatbestand??



    Re: WE 01./02. April

    Nico - 02.04.2006, 19:42


    Wars das denn mal? :shock:



    Re: WE 01./02. April

    Hannes - 02.04.2006, 19:51


    Ja klar!!

    Zitat: Kuppelei. Der Straftatbestand der Kuppelei ist heutzutage weitgehend entschärft. Bestraft wird heute nur noch die Förderung sexueller Handlungen durch und an Minderjährigen unter 16 Jahren. Ebenso strafbar ist der Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses oder die Förderung gegen Entgelt vorgenommener Handlungen bei Personen unter 18 Jahren.

    Zitat: KUPPELEI ist die gewohnheitsmäßige oder eigennützige Förderung zwischenmenschlicher sexueller Handlungen. Seit dem 4. Strafrechtsreformgesetz vom 23. 11. 1973 wird in Deutschland nur noch die Förderung sexueller Handlungen durch oder an Personen unter 16 Jahren mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt (§ 180 StGB). Eine erschwerte Form ist die Förderung sexueller Handlungen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses (bei Personen bis zu 18 Jahren strafbar), eine Sonderform die Förderung der Prostitution, z. B. durch Führung eines Bordells, in dem Prostituierte in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden (§ 180 a StGB). þ Das österreichische (§§ 213-215 StGB) und das schweizerische Recht (Artikel 198 folgende StGB) enthalten ähnliche Strafvorschriften.

    Zitat: Dieselbe erscheint als strafbares Vergehen (einfache Kuppelei), wenn sie gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit zur Unzucht begangen wird, und soll nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Gefängnis von 1 Tag bis zu 5 Jahren bestraft werden. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
    Als Verbrechen, dessen bloßer Versuch schon strafbar ist, erscheint die Kuppelei (schwere Kuppelei) dann, wenn dabei hinterlistige Kunstgriffe angewendet wurden, oder wenn der Schuldige zu den Personen, mit welchen die Unzucht getrieben worden, in dem Verhältnis von Eltern zu Kindern, von Vormündern zu Pflegebefohlenen, von Geistlichen, Lehrern oder Erziehern zu den von ihnen zu unterrichtenden oder zu erziehenden Personen steht. Die Kuppelei wird alsdann, selbst wenn sie weder gewohnheitsmäßig noch aus Eigennutz verübt wurde, mit Zuchthaus von 1 bis zu 5 Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft; auch kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.



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