Fahrabzeichen

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    Re: Fahrabzeichen

    Pagera - 20.03.2006, 19:34

    Fahrabzeichen
    Das DFA Klasse IV ("kleines Fahrabzeichen")
    Bei der Prüfung muss man ausreichende theoretische und praktische Grundkenntnisse vom Gespannfahren und der "Achenbach'schen Fahrlehre" nachweisen.
    Man sollte in der Lage sein, Geschirre richtig anzulegen und die Pferde anzuspannen.
    Sehr viel Wert wird auf das vorschriftsmäßige Abmessen der Leinen (Leinenaufnahme), korrektes Auf- und Absteigen sowie sicheres Fahren eines Gespanns (Ein- und/oder Zweispänner) im Gelände und im Straßenverkehr gelegt.
    Des weiteren werden Kenntnisse über artgerechte Pferdehaltung, das Tierschutzgesetz, das Straßenverkehrsrecht und umweltbewusstes Verhalten in Wald und Flur vorausgesetzt.



    Das DFA Klasse III ("bronzenes Fahrabzeichen") Zweispänner oder Einspänner
    Für den Erwerb des DFA III müssen die Bewerber mindestens drei Monate im Besitz des DFA IV sein.
    Das für den Erwerb des "Kleinen Fahrerabzeichens" gelernte sollte inzwischen gefestigt sein. Darüber hinaus sind das korrekte Fahren einer Dressuraufgabe in Anlehnung an eine Leistungsprüfung der Klasse A und auch ein Stilhindernisfahren der Klasse A mit Standardanforderungen zu absolvieren. Zudem kann das Vorführen eines Pferdes verlangt werden.



    Das DFA Klasse III ("bronzenes Fahrabzeichen") für Vierspänner
    Für den Erwerb des DFA III (Vierspänner) müssen die Bewerber mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Zweispänner oder Einspänner) sein.
    Im praktischen Teil wird der Vierspänner auf dem Platz und auf der Strasse gefahren und in einer Dressurprüfung der Klasse A vorgestellt. In der Theorie wird neben den allgemeinen Kenntnissen zum Pferdesport, der Pferdehaltung, der Geschirrlehre und der Arbeit mit der Longe vor allem die Fahrlehre mit dem Vierspänner abgefragt.



    Das DFA Klasse II ("silbernes Fahrabzeichen")
    setzt den Besitz des "bronzenen Fahrabzeichens" voraus.
    Es sind umfassende Kenntnisse auf allen Gebieten des Fahrsports bzw. der Fahrlehre, der Pferdehaltung und des Turnierwesens nachzuweisen.
    Zum praktischen Teil der Prüfung gehört die Arbeit mit der Doppellonge, das sachgemäße Auf- und Abschirren sowie An- und Ausspannen eines Viererzuges und das sichere Fahren des Vierspänners im Straßenverkehr und im Gelände.
    Ferner wird eine Dressurprüfung der Klasse M für Vierspänner sowie ein Stilhindernisfahrens der Klasse M mit Standardanforderungen gefordert.
    Das DFA II kann auch aufgrund von bestimmten Turniererfolgen auf M-Niveau beantragt werden.



    Das DFA Klasse I ("Silber mit Lorbeer")
    Gefordert wird eine Dressurprüfung der Klasse S für Vierspänner, das Fahren einer Dressur für Tandemfahren Klasse M und ein Stilhindernisfahren der Klasse S mit Standardanforderungen.
    Das DFA Klasse I (Silber mit Lorbeer) kann auch aufgrund von bestimmten Turniererfolgen auf S-Niveau beantragt werden.



    DFA Klasse I (Gold)
    wird aufgrund besonderer Turniererfolge im In- und Ausland verliehen



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